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Änderung bei der Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"

Der Entwurf wurde vom Kabinett beschlossen, der nächste Schritt ist die Einbringung in Bundestag und Bundesrat.
Basics
Offizieller Titel:Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (5. MuKStiftÄndG)
Initiator:Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:22.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf sieht vor, die finanzielle Ausstattung der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu erhöhen, um die Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Die Bundeseinlage wird in zwei Stufen angehoben: ab 2027 auf 101 Millionen Euro, ab 2032 auf 105 Millionen Euro jährlich. Außerdem wird das Stiftungsvermögen als Verbrauchsvermögen definiert, der Gesetzestext geschlechtsneutral formuliert, an die neue Rechtschreibung angepasst und die Zuständigkeit an das nach Regierungsneubildung umbenannte Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übertragen. Das Ministerium ist federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Die Mindestsumme der Bundesmittel für die Stiftung ist seit 1993 unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind. Es gab wiederholt Forderungen – unter anderem von den zentralen Einrichtungen in den Ländern und der Jugend- und Familienministerkonferenz – nach einer Erhöhung. Die Stiftung unterstützt jährlich etwa jede sechste Schwangere in Deutschland. Der Gesetzentwurf greift auch langjährige Praxisänderungen und die Umbenennung des zuständigen Ministeriums nach der Regierungsbildung 2025 auf. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2027 Mehrausgaben von 4.967.000 Euro jährlich (Erhöhung auf 101 Mio. Euro) und ab 2032 weitere 4 Millionen Euro jährlich (Erhöhung auf 105 Mio. Euro). Die Finanzierung erfolgt aus dem Einzelplan 17 des zuständigen Ministeriums. Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. (Die erste Erhöhung ist explizit für dieses Datum vorgesehen.) 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf normiert bestehende Praktiken (z.B. Berufungszeit im Stiftungsrat, Mitgliedschaften im Kuratorium) und stellt klar, dass die Erhöhung der Mittel keine Änderungen bei den Antrags- und Bewilligungsverfahren verursacht. Es gibt keine Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau. Die Maßnahme ist nicht befristet, eine gesonderte Evaluierung ist nicht vorgesehen, da bestehende Berichtspflichten bestehen. Die Anpassung wird als Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und Gleichstellung bewertet. Zielkonflikte oder ökologische Auswirkungen sind nicht erkennbar. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
1. Die jährliche Bundeseinlage für die Stiftung „Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens“ wird in zwei Stufen erhöht: ab 2027 auf 101 Millionen Euro, ab 2032 auf 105 Millionen Euro. 
2. Nicht verbrauchte Bundesmittel am Jahresende müssen an den Bundeshaushalt zurückgeführt werden; das Stiftungsvermögen soll bis 2032 abgeschmolzen und dem Stiftungszweck zugeführt werden. 
3. Die Satzung der Stiftung muss regeln, wie der verbleibende Rest des Stiftungsvermögens 2032 verwendet wird. 
4. Die Zusammensetzung des Stiftungsrats wird angepasst: Mitglieder, die von zentralen Einrichtungen berufen werden, wechseln künftig erst nach vier statt nach zwei Jahren, was Bürokratie reduziert. 
5. Die Bestellung mindestens einer Stellvertretung für die Leitungsperson der Stiftung wird gesetzlich vorgeschrieben, um die Vertretung sicherzustellen; Mitglieder der Geschäftsführung sind im Außenverhältnis einzelvertretungsberechtigt. 
6. Das Kuratorium wird erweitert: Bundesverbände von donum vitae und pro familia, Hebammen und die Bundesstiftung Frühe Hilfen erhalten jeweils einen festen Sitz; die Zahl der Mitglieder aus der Freien Wohlfahrtspflege wird konkretisiert. 
7. Sechs Mitglieder des Kuratoriums werden künftig aus dem Deutschen Bundestag benannt, jeweils zwei von den Ausschüssen für Arbeit und Soziales, Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit. 
8. Die Mitgliedschaft der Bundestagsmitglieder im Kuratorium ist an die jeweilige Legislaturperiode und Ausschussmitgliedschaft gebunden; bei Ausscheiden wird ein Nachfolger bestimmt. 
9. Die maximale Zahl der Kuratoriumsmitglieder wird auf 39 festgelegt; die Zahl der optionalen, von der Stiftung berufenen Mitglieder wird auf drei reduziert. 
10. Das zuständige Bundesministerium wird umbenannt in Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; geschlechtsneutrale Formulierungen werden im Gesetz durchgängig eingeführt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:10.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:22.07.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Vorhaben setzt die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel um, die Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere in finanziellen Notlagen und den Schutz ungeborenen Lebens zu verbessern. 
 
Mit der Gesetzesänderung soll die seit 1993 trotz erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert gebliebene gesetzlich festgelegte Mindestsumme erhöht werden, um die Entlastungswirkung der Stiftungshilfen zu sichern und zu verbessern. 
 
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt jährlich rund 108.000 schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen, um die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Dafür stellte der Bund der Stiftung nach Paragraph 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (MuKStiftG) in jedem Haushaltsjahr Mittel in Höhe von mindestens 92.033.000 Euro zur Verfügung. Seit 2017 erhielt die Stiftung jährlich weitere, nicht gesetzlich verankerte vier Millionen Euro, insgesamt also 96.033.000 Euro. “

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Mit der Erhöhung der Bundeseinlage wird schon lange erhobenen Forderungen unter an-
derem von Seiten der zentralen Einrichtungen der Bundesstiftung in den Ländern Rech-
nung getragen. Angesichts der vielfältigen Eins parerfordernisse im Bundeshaushalt stellt diese Erhöhung aber eindeutig heraus, welche Bedeutung die Bundesregierung den Auf-
gaben und der Arbeit der Bundesstiftung zumisst. Durch die Erhöhung der Berufungszeit der durch die zentralen Einrichtungen vorzuschla-
genden Mitglieder für den Stiftungsrat auf vier Jahre wird eine schon lange geübte Praxis, auf die sich die Einrichtungen, die als Landesstiftungen organisiert sind, geeinigt haben, ins Gesetz übernommen. Die Bundesverbände von donum vitae und pro familia entsenden ebenfalls schon seit vielen Jahren jeweils eine Person ins Kuratorium. Auch diese geübte Praxis wird normiert.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich keine Angaben der Absender zum Eingangsdatum der Aufforderung oder zur Dauer der Beteiligungsphase. Auch das Ministerium hat keine Frist oder einen Startzeitpunkt der Beteiligung genannt. Das Datum des Gesetzentwurfs ist mit dem 10.06.2026 angegeben, die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) datiert auf den 01.06.2026, die des Deutschen Städtetags auf den 17.06.2026. Da keine expliziten Angaben zum Zeitraum gemacht werden, ist davon auszugehen, dass ein angemessener Zeitraum für die Beteiligung eingeräumt wurde.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der eingegangenen Stellungnahmen ist überwiegend positiv. Alle Verbände begrüßen die geplante Erhöhung der finanziellen Mittel für die Bundesstiftung 'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens' und erkennen die Notwendigkeit einer Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Einzelne Aspekte des Gesetzentwurfs werden jedoch kritisch hinterfragt, insbesondere hinsichtlich der Flexibilität der Mittelverwendung und der Anpassungsmechanismen an Inflation und Bedarfsentwicklung.

Meinungen im Detail
Erhöhung der Bundesmittel und Anpassung an Lebenshaltungskosten: Die geplante Erhöhung der finanziellen Mittel für die Stiftung auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032 wird von allen Stellungnehmenden ausdrücklich begrüßt. Sowohl der donum vitae Bundesverband als auch der Deutsche Städtetag und die AGF betonen die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts der seit 1993 unveränderten Mindestsumme und der deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten. Diese Anpassung wird als dringend erforderlich und angemessen bewertet.

Bedeutung der Stiftung für schwangere Frauen und Familien: Alle Stellungnahmen heben die zentrale Rolle der Stiftung bei der Unterstützung von schwangeren Frauen und Familien in finanziellen Notlagen hervor. Die Stiftung wird als wichtiger Baustein im Hilfesystem angesehen, der existenzielle Notlagen abmildert und Lücken im bestehenden System schließt.

Kritik an der Mittelverwendung und Governance: Die AGF kritisiert die geplante vollständige Rückführung nicht verausgabter Mittel am Jahresende, da dies die finanzielle Flexibilität der Stiftung einschränken und ineffiziente Mittelverwendung fördern könnte. Sie empfiehlt stattdessen, ein Grundstockvermögen zu erhalten und Übertragungsmöglichkeiten für Restmittel zu schaffen. Zudem wird von der AGF die fehlende automatische Anpassung der Mindestfinanzierung an Inflation und Bedarfsentwicklung bemängelt. Die Modernisierung der Governance durch die Erweiterung des Kuratoriums um eine Vertretung der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird hingegen als sinnvoll bewertet.

Kommunale Belange: Der Deutsche Städtetag hebt hervor, dass die geplanten Änderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf kommunale Interessen haben.

Verbandszuordnung der Kritikpunkte: Die Kritik an der Mittelverwendung und der fehlenden Anpassung an Inflation stammt vor allem von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), einem Zusammenschluss von Familienverbänden. Die übrigen Stellungnahmen konzentrieren sich auf die positive Bewertung der Erhöhung der Bundesmittel und die Bedeutung der Stiftung.

👍 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)

„Eine weitere dauerhafte Sicherstellung ihrer Arbeit durch den vorliegenden Referentenentwurf wird daher von den in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt.“

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung 'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens' (MuKStiftG). Die Stiftung unterstützt seit 1984 schwangere Frauen in finanziellen Notlagen und schließt Lücken im bestehenden Hilfesystem. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die gesetzliche Festschreibung von Mindestfinanzierungen wird begrüßt, jedoch wird eine fehlende Anpassung an Inflation und Bedarfsentwicklung kritisch angemerkt. (2) Die geplante vollständige Rückführung nicht verausgabter Mittel am Jahresende wird abgelehnt, da sie die finanzielle Flexibilität der Stiftung einschränkt und Anreize für ineffiziente Mittelverwendung schafft. Die AGF empfiehlt, ein Grundstockvermögen zu erhalten und Übertragungsmöglichkeiten für Restmittel vorzusehen. (3) Die Modernisierung der Governance durch die Erweiterung des Kuratoriums um eine Vertretung der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird als sinnvoll bewertet, um die Vernetzung und Prävention zu stärken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Städtetag

„Die Bundesstiftung 'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens' leistet einen wichtigen Beitrag, um schwangeren Frauen in Notlagen weiterzuhelfen.“

Der Deutsche Städtetag äußert sich zum Referentenentwurf für das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung 'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens'. Die Stellungnahme erkennt die geplanten Änderungen grundsätzlich an und betont die Bedeutung der Stiftung für schwangere Frauen in Notlagen. Besonders hervorgehoben wird die geplante Erhöhung der finanziellen Mittel der Stiftung auf mindestens 101 Millionen Euro ab 2027 und mindestens 105 Millionen Euro ab 2032, was als angemessene Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten bewertet wird. Der Deutsche Städtetag betont zudem, dass kommunale Interessen durch die Änderungen nicht beeinträchtigt werden. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der Stiftung für schwangere Frauen in Notlagen, 2) Die Erhöhung der Stiftungsmittel als Reaktion auf gestiegene Lebenshaltungskosten, 3) Die Einschätzung, dass kommunale Belange nicht nachteilig betroffen sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 donum vitae Bundesverband

„Die vorgesehene Anhebung der Bundesmittel ist geeignet, die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten und die notwendige Entlastungswirkung für die Betroffenen sicherzustellen.“

Der donum vitae Bundesverband begrüßt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung 'Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens'. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Erhöhung der finanziellen Mittel für die Stiftung dringend notwendig ist, um schwangere Frauen und Familien in finanziellen Notlagen besser unterstützen zu können. Besonders betont wird, dass die Mindestsumme seit 1993 unverändert geblieben ist, obwohl die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Die Stellungnahme lobt die geplante Erhöhung der Bundeseinlage auf 101 Millionen Euro ab 2027 und 105 Millionen Euro ab 2032. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit der Erhöhung der Bundesmittel angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten, 2) die Bedeutung der Stiftungshilfen für ratsuchende Schwangere und Familien, und 3) die Rolle der Stiftung bei der Abmilderung existenzieller Notlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

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