Zum Inhalt springen

Änderung des Tabaksteuergesetzes

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.09.2026
Drucksache:21/7859 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium oder sehr spät veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 29.06.2026
Frist: 30.06.2026
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Tabaksteuergesetz zu ändern und ab dem 1. Januar 2027 über vier Jahre hinweg (bis 2030) jährliche Tabaksteuererhöhungen für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren) einzuführen. Ziel ist es, die Steuereinnahmen zu sichern und zu erhöhen, die Steuergerechtigkeit zwischen den Produktkategorien zu verbessern, Planungssicherheit zu schaffen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz zu leisten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf ist Teil der im Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 vereinbarten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Die letzte Tabaksteueranpassung erfolgte zum 1. Januar 2026. Aufgrund dynamischer Preisentwicklungen und der Etablierung neuer Produkte (z. B. erhitzter Tabak, E-Zigaretten-Substitute) ist eine weitere Anpassung notwendig, um das Besteuerungsniveau angemessen zu halten. Zudem läuft auf EU-Ebene eine Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, zu der der Gesetzentwurf einen Beitrag leisten soll. Die Entwicklung der Tabaksteuereinnahmen und die Steuerpolitik der Nachbarländer (mit teils deutlich höheren Steuern) sind ebenfalls Hintergrundfaktoren. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt werden durch die Steuererhöhungen folgende zusätzliche Einnahmen erwartet: 756 Mio. Euro (2027), 1.595 Mio. Euro (2028), 2.548 Mio. Euro (2029), 3.589 Mio. Euro (2030). Die Einnahmen betreffen ausschließlich den Bund, nicht die Länder oder Gemeinden. Einmalige Ausgaben entstehen 2026 für die Zollverwaltung (ca. 550 Tsd. Euro) und für das ITZBund (ca. 32 Tsd. Euro) zur Anpassung von IT-Verfahren. Der laufende Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft ist geringfügig. Für Bürgerinnen und Bürger entstehen Kosten durch die Weitergabe der Steuererhöhung auf die Produktpreise in Höhe der genannten Steuermehreinnahmen. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet. Eine weitere Anpassung des Tabaksteuergesetzes kann nach Verabschiedung einer neuen EU-Tabaksteuerrichtlinie erforderlich werden. Das Gesetz ist nicht befristet; eine Evaluierung erfolgt regelmäßig durch die Zollverwaltung. Es gibt keine wesentlichen gleichstellungspolitischen oder demografierelevanten Auswirkungen. Interessenvertreter hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt des Entwurfs. Als Alternative wurde eine einmalige, signifikante Steuererhöhung geprüft, aber verworfen, um Ausweichbewegungen ins Ausland oder auf den Schwarzmarkt zu vermeiden. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs: 
 
1. Fortschreibung der Tabaksteuertarife für Zigaretten und Feinschnitt von 2027 bis 2030 in vier Stufen, mit jährlichen Erhöhungen der Regelsteuersätze und festen Mindeststeuersätze. 
2. Einführung eines variablen Mindeststeuersatzes für Zigaretten und Feinschnitt ab 2030, der sich am durchschnittlichen Kleinverkaufspreis des Vorjahres orientiert und erstmals ab 15. Februar 2031 gilt. 
3. Erhöhung des Regelsteuersatzes und festen Mindeststeuersatzes für Zigarren und Zigarillos in vier Stufen, um Substitutionseffekte zu anderen Tabakwaren zu vermeiden. 
4. Entsprechende vierstufige Erhöhung des Regelsteuersatzes und festen Mindeststeuersatzes für Pfeifentabak, um ein angemessenes Besteuerungsniveau sicherzustellen. 
5. Übertragung der Steuertariferhöhungen für Zigaretten auf erhitzten Tabak, der weiterhin mit 80 Prozent des Zigarettensteuertarifs besteuert wird. 
6. Beibehaltung der nationalen Zusatzsteuer für Wasserpfeifentabak (23 Euro je Kilogramm ab 2026) ohne weitere Anpassung. 
7. Vierstufige Erhöhung des Steuersatzes für Substitute für Tabakwaren, um eine einheitliche Steueranpassung sicherzustellen. 
8. Vorübergehende Verkürzung der Bestellfrist für Steuerzeichen im Tabaksteuergesetz von zwei Monaten auf sechs Wochen für die betroffenen Tabakwarenarten, gültig bis 31. Dezember 2026. 
9. Entsprechende Verkürzung der Bestellfrist für Steuerzeichen in der Tabaksteuerverordnung von acht Wochen auf sechs Wochen bei Steuertarifänderungen, ebenfalls bis 31. Dezember 2026. 
10. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:19.06.2026
Datum Kabinettsbeschluss:06.07.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. 
 
Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen: 
- Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren). 
- In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen. 
 
Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2027 geplant.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Finanzen:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter oder beauftragte Dritte haben keinen
wesentlichen Einfluss auf den Inhalt dieses Gesetzes genommen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender, insbesondere aus der Tabakindustrie, dem Handel und den betroffenen Wirtschaftsverbänden, kritisieren übereinstimmend die extrem kurze Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tabaksteuergesetzes. Konkrete Angaben nennen Fristen von weniger als 24 Stunden, teilweise sogar nur 22,5 Stunden, zwischen Übersendung des Entwurfs (z.B. 2026-06-29) und Ablauf der Frist (z.B. 2026-06-30). Die Gewerkschaft NGG spricht von einer "Tagesfrist". Die Analyse der Datumsangaben ergibt, dass die Beteiligungsphase für viele Verbände tatsächlich nur einen einzigen Arbeitstag oder weniger betrug. Angaben zum Eingangsdatum der Aufforderung liegen vereinzelt vor (z.B. 2026-06-29), die meisten Absender machen jedoch keine Angaben hierzu. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Dauer der Beteiligungsphase für die meisten Stellungnahmen unter 24 Stunden lag und von nahezu allen betroffenen Wirtschafts- und Branchenverbänden als unzureichend und demokratieschädlich kritisiert wurde.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen des Tabaksteuergesetzes ist stark polarisiert. Gesundheits- und Präventionsorganisationen sowie Krankenkassen begrüßen die Steuererhöhungen grundsätzlich, fordern aber teils noch ambitioniertere Maßnahmen und eine stärkere Zweckbindung der Einnahmen für das Gesundheitswesen. Die betroffenen Wirtschaftsverbände, insbesondere aus der Tabakindustrie, dem Handel und den Herstellern alternativer Produkte, lehnen die geplanten Steuererhöhungen überwiegend ab oder kritisieren deren Ausgestaltung als zu drastisch, kurzfristig und mit erheblichen negativen Folgen für den legalen Markt, die Beschäftigung und die Steuereinnahmen. Einigkeit besteht branchenübergreifend in der Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsfrist, die als unzureichend für eine sachgerechte Bewertung und Beteiligung angesehen wird.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsfrist und Verfahren
Die Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsfrist ist ein zentrales Thema, das von nahezu allen Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen geteilt wird (u.a. BVTE, DZV, VdeH, BfTG, Bundesverband Wasserpfeifentabak, Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer, Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft, Bundesverbraucherhilfe, Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie). Die Frist von weniger als 24 Stunden wird als unzumutbar, demokratieschädlich und einer sachgerechten Beteiligung nicht angemessen bewertet. Auch die NGG spricht von einer "Tagesfrist". Die Forderung nach einer Verlängerung der Frist und einer erneuten, angemessenen Beteiligung wird vielfach erhoben.

2. Steuererhöhungen und deren Ausgestaltung
Die geplanten Steuererhöhungen werden von Gesundheitsorganisationen (DKFZ, ABNR, GKV-Spitzenverband, KBV) grundsätzlich begrüßt, jedoch als zu wenig ambitioniert kritisiert. Sie fordern eine stärkere Anhebung, insbesondere zur Erreichung internationaler Vorgaben (WHO, EU) und zur Kompensation der volkswirtschaftlichen Kosten des Tabakkonsums. Krankenkassen und Ärzteverbände fordern zudem eine Zweckbindung der Mehreinnahmen für Prävention und Gesundheitsversorgung. Im Gegensatz dazu lehnen die Wirtschaftsverbände der Tabakindustrie, des Handels und der Hersteller alternativer Produkte (BVTE, DZV, BDTA, BdT, VdR, BfTG, VdeH, Bundesverband Wasserpfeifentabak, Bundesverband der Zigarrenindustrie, Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft) die geplanten Steuererhöhungen als zu drastisch, sprunghaft und unverhältnismäßig ab. Sie warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen, Arbeitsplatzverlusten, einer Schwächung des legalen Marktes und einer Stärkung des Schwarzmarktes. Besonders hervorgehoben wird die Gefahr von Steuermindereinnahmen durch Ausweichverhalten und illegalen Handel.

3. Auswirkungen auf den Schwarzmarkt und illegale Märkte
Die Gefahr einer Ausweitung des Schwarzmarktes und illegaler Handelsstrukturen wird von nahezu allen Wirtschafts- und Branchenverbänden, aber auch von der Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), als zentrales Problem benannt. Sie argumentieren, dass zu starke oder zu kurzfristige Steuererhöhungen zu Marktverwerfungen, Schmuggel, Steuerhinterziehung und Kontrollverlust führen. Die BDZ fordert daher eine personelle und technische Stärkung des Zolls und ein umfassendes Monitoring. Auch der Verband des eZigarettenhandels und das Bündnis für Tabakfreien Genuss warnen vor einer bereits bestehenden hohen Schwarzmarktquote bei E-Zigarettenprodukten.

4. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen
Gewerkschaften (NGG), Verbraucherorganisationen und Wirtschaftsverbände heben die soziale Unausgewogenheit der Steuererhöhungen hervor. Sie warnen vor einer stärkeren Belastung einkommensschwacher Haushalte und vor negativen Folgen für Beschäftigte, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Die mittelständisch geprägten Branchenverbände (z.B. Bundesverband der Zigarrenindustrie, VdR, BdT) betonen die Gefährdung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und regionaler Wertschöpfung.

5. Zweckbindung und Verwendung der Steuereinnahmen
Gesundheitsverbände, Krankenkassen und Ärzteorganisationen (IKK, GKV-Spitzenverband, KBV, DKFZ, ABNR) kritisieren, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden für das Gesundheitswesen oder Präventionsmaßnahmen verwendet werden. Sie fordern eine Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Sonderabgabe oder zumindest eine gezielte Verwendung der Mehreinnahmen für Prävention, Versorgung und Ausgleich gekürzter Bundeszuschüsse zur GKV.

6. Produktdifferenzierung und steuerliche Gleichbehandlung
Mehrere Stellungnahmen (ABNR, DKFZ, GKV-Spitzenverband, Bundesverbraucherhilfe, Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen, Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft) kritisieren die steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Tabakprodukte und Substitute. Sie fordern eine stärkere Angleichung der Besteuerung von Zigaretten und Feinschnitt, eine risikoadäquate Besteuerung alternativer Produkte (z.B. E-Zigaretten, Nikotinbeutel) und eine konsequente Einbeziehung neuer Nikotinprodukte in die Steuerpflicht. Die Verwendung des Begriffs "Substitut" wird vom ABNR abgelehnt, da er die Unterschiede im Gesundheitsrisiko nicht ausreichend abbildet.

7. Planungssicherheit und europäische Vorgaben
Insbesondere die Gewerkschaft NGG, das Bündnis für Tabakfreien Genuss und verschiedene Wirtschaftsverbände kritisieren die fehlende Planungssicherheit durch kurzfristige nationale Steueranpassungen, während auf europäischer Ebene (EU-Tabaksteuerrichtlinie) noch Verhandlungen laufen. Sie fordern, weitere Steuererhöhungen auszusetzen, bis die europäischen Vorgaben feststehen, um stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen zu gewährleisten.

8. Gesundheitspolitische Bewertung und internationale Verpflichtungen
Das DKFZ und das ABNR betonen die Notwendigkeit, die internationalen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der WHO und der EU-Kommission zur Tabakkontrolle zu erfüllen. Sie fordern eine stärkere Anhebung der Tabaksteuer, um die gesundheitspolitischen Ziele zu erreichen und die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens zu kompensieren. Auch die GKV und die KBV sehen in der Steuererhöhung ein wichtiges Instrument zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten.

9. Evaluierung und Monitoring
Mehrere Stellungnahmen (BDZ, Bundesverbraucherhilfe, Bundesverband Wasserpfeifentabak) fordern eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen, die nicht nur die Steuereinnahmen, sondern auch die Entwicklung des Schwarzmarktes, die Auswirkungen auf Beschäftigung, Gesundheit und die Belastung der Kontrollbehörden berücksichtigt. Die Bundesverbraucherhilfe fordert zudem eine verbindliche Evaluierung anhand von Gesundheitsindikatoren.

10. Besondere Kritikpunkte einzelner Verbände
- Die NGG betont die fehlende Folgenabschätzung für Beschäftigte und Unternehmen.
- Der Verband des eZigarettenhandels und das Bündnis für Tabakfreien Genuss kritisieren die bereits hohe Belastung von E-Zigaretten und fordern ein Moratorium für weitere Steuererhöhungen.
- Der Bundesverband der Zigarrenindustrie und der Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie warnen vor der Gefährdung mittelständischer Unternehmen und Nischenprodukte.
- Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen fordert eine niedrigere Besteuerung von erhitztem Tabak als weniger schädliche Alternative und eine rasche Regulierung von Nikotinbeuteln.
- Die Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft empfiehlt eine stärkere Einbeziehung tabakfreier Nikotinprodukte und E-Zigaretten in die Besteuerung.

Insgesamt zeigt sich, dass die Kritik an der Beteiligungsfrist und die Sorge um negative wirtschaftliche und soziale Folgen die Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände dominieren, während die Gesundheitsverbände eine ambitioniertere und zweckgebundene Steuerpolitik fordern. Die Frage der Zweckbindung, der Produktdifferenzierung und der internationalen Verpflichtungen zieht sich als Querschnittsthema durch viele Stellungnahmen.

👍 Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V.

„Der vorgelegte Entwurf bildet die Basis, hat jedoch Verbesserungspotential um seine Wirkung voll auszuschöpfen.“

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR), ein Zusammenschluss von 22 medizinischen Fachgesellschaften und Gesundheitsorganisationen, begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Steuererhöhung auf Tabakwaren und andere Dampf- und Rauchprodukte zwischen 2027 und 2030 eine wirksame Maßnahme zur Senkung des Rauchens in Deutschland darstellt. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Steuererhöhungen über den geplanten Zeitraum hinaus zu verlängern, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Kritisch sieht das ABNR die weiterhin bestehenden Steuerunterschiede zwischen Zigaretten und Feinschnitt, da dies Anreize für einen Produktwechsel schafft und die gesundheitspolitische Wirkung schmälert. Ebenso wird die geringe Steueranhebung auf Liquids (Flüssigkeiten für E-Zigaretten) bemängelt, da diese Produkte insbesondere für Jugendliche attraktiv bleiben. Darüber hinaus lehnt das ABNR die Verwendung des Begriffs 'Substitut' für Dampf- und weitere Rauchprodukte ab, da dieser Begriff die Unterschiede in Gesundheitsgefahr und Suchtpotenzial zwischen den Produktgruppen nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die langfristige Perspektive der Steuererhöhungen, (2) die Angleichung der Besteuerung von Zigaretten und Feinschnitt, und (3) die Kritik an der niedrigen Besteuerung von Liquids sowie am Begriff 'Substitut'.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Ohne eine gleichzeitige Stärkung des Zolls wird die Steuererhöhung in Teilen nicht den Bundeshaushalt stärken, sondern zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für die Organisierte Kriminalität schaffen. Dies gefährdet nicht nur die fiskalischen Ziele des Entwurfs, sondern erhöht auch den Druck auf die Beschäftigten des Zolls, die diese Entwicklung im Einsatz, in der Kontrolle und in Ermittlungsverfahren auffangen müssen.“

Die BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bewertet den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch. Der Entwurf sieht über vier Jahre gestaffelte Tabaksteuererhöhungen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und an die Entwicklung der Verkaufspreise anzupassen. Die BDZ erkennt die Notwendigkeit von Verbrauchsteuern an, betont jedoch, dass Steuerpolitik und deren Umsetzung (Vollzug) nicht getrennt betrachtet werden dürfen. Die Gewerkschaft warnt, dass die prognostizierten Mehreinnahmen nur dann realisiert werden können, wenn der Zoll personell und technisch gestärkt wird, um Steuerhinterziehung, Schmuggel und illegale Produktion wirksam zu bekämpfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahr, dass Steuererhöhungen ohne gleichzeitige Stärkung des Zolls zu einer Ausweitung des Schwarzmarktes und zu mehr organisierter Kriminalität führen, 2) Die spezifischen Risiken und Vollzugsprobleme in einzelnen Produktsegmenten wie Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und E-Liquids, 3) Die Notwendigkeit eines realistischen Monitorings und einer umfassenden Evaluierung, die über die reine Betrachtung der Steuereinnahmen hinausgeht und auch illegale Marktbewegungen, Kontrollaufwand und Belastungen für den Zoll einbezieht. Die BDZ fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur personellen und technischen Stärkung des Zolls sowie praxistaugliche Produktdefinitionen und eine enge Verzahnung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e. V.

„Was hier wie eine reine Steuerfrage aussieht, entscheidet über den Fortbestand vieler kleiner Geschäfte, die weit mehr leisten als den Verkauf von Tabak.“

Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e. V. (BLD) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Steuererhöhungen auf Zigaretten zu hoch ausfallen und dadurch den legalen Verkauf schwächen, während sie den Schmuggel und den Einkauf im Ausland fördern. Besonders betont wird, dass die Kopplung der Steuer für erhitzten Tabak an die Zigarette eine verpasste Chance darstellt, da erhitzter Tabak als weniger schädliche Alternative gilt und steuerlich niedriger angesetzt werden sollte, um den Umstieg zu fördern. Zudem fordert der Verband eine rasche Regulierung und Besteuerung von Nikotinbeuteln, da diese bislang unkontrolliert und ohne Alterskontrolle verkauft werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Belastung der legalen Verkaufsstellen und die Gefahr der Abwanderung zu illegalen oder ausländischen Bezugsquellen, 2) die steuerliche Behandlung von erhitztem Tabak als verpasste Chance für den Gesundheitsschutz und die Verkaufsstellen, 3) die Notwendigkeit, Nikotinbeutel zeitnah zu regulieren und in den kontrollierten Handel zu überführen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und Deutscher Zigarettenverband (DZV)

„Durchschnittliche jährliche Tabaksteuererhöhungen bei Zigaretten von 9 % und bei Feinschnitttabak von 20 % pro Jahr gefährden die Stabilität des Tabaksteueraufkommens, weil sie im Ergebnis marktdisruptiv für die legale Wirtschaft in Deutschland wirken.“

Die Stellungnahme der Bundesverbände der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TabStÄndG-E) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) scharf. Die Autoren bemängeln insbesondere die extrem kurze Frist zur Stellungnahme, die eine sachgerechte Beteiligung unmöglich macht. Inhaltlich lehnen sie die geplanten drastischen Tabaksteuererhöhungen ab, da diese ihrer Ansicht nach zu massiven Ausweichbewegungen in den illegalen und unversteuerten Markt führen, die Steuereinnahmen nicht wie prognostiziert steigen werden und die Stabilität des legalen Tabakmarktes gefährdet wird. Die Stellungnahme verweist auf historische und internationale Erfahrungen, die zeigen, dass starke Steuererhöhungen zu Absatzrückgängen und Steuermindereinnahmen führen. Stattdessen schlagen die Verbände eine moderate Fortschreibung des bestehenden Tabaksteuermodells vor, das nach ihrer Einschätzung stabile und wachsende Steuereinnahmen sichert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die ökonomischen und steuerlichen Auswirkungen der geplanten Steuererhöhungen, 2) die Gefahr von Marktverwerfungen und illegalem Handel, und 3) die Notwendigkeit technischer und administrativer Vorläufe für Steuerzeichenbestellungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der Zigarrenindustrie

„Die geplante Anhebung von weit über 100 Prozent ist sicherlich unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt.“

Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, insbesondere zur geplanten massiven Anhebung der Tabaksteuer auf Zigarren und Zigarillos. Die Stellungnahme betont, dass Zigarren und Zigarillos Nischenprodukte sind, die überwiegend von mittelständischen, familiengeführten Unternehmen in Deutschland hergestellt werden. Sie werden als Genuss- und Kulturgüter von älteren Erwachsenen konsumiert und stellen keine Einstiegsprodukte für Jugendliche dar. Die geplante Steuererhöhung von bis zu 150% wird als unverhältnismäßig und wirtschaftlich schädlich bewertet. Der Verband argumentiert, dass die Erhöhung fiskalisch kaum Mehreinnahmen bringt, ordnungspolitisch widersprüchlich ist und den Mittelstand gefährdet. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen und den Fachhandel, 2) Die fehlende Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Steuererhöhung im Vergleich zu anderen Tabakprodukten, 3) Die Empfehlung, die Steuererhöhung über einen längeren Zeitraum mit moderateren Schritten umzusetzen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 29.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer e.V.

„Das vorliegende Modell ist für Pfeifen- und Wasserpfeifentabak jedoch weder wirtschaftlich noch fiskalisch, agrarpolitisch oder aus Verbraucherschutzsicht tragfähig.“

Der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer e.V. (BdT) kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, insbesondere die geplante Erhöhung der Steuer auf Pfeifen- und Wasserpfeifentabak. Der Verband betont, dass mehr als 90% des in Deutschland angebauten Rohtabaks zu Wasserpfeifentabak weiterverarbeitet werden und der deutsche Markt für die heimischen Erzeuger von zentraler Bedeutung ist. Die geplante Steuererhöhung würde laut BdT zu einem drastischen Preisanstieg führen, wodurch der legale Markt zusammenbrechen und der Schwarzmarkt gestärkt würde. Dies hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die Tabakpflanzer, ihre Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette. Der Verband hebt hervor, dass die Frist zur Stellungnahme mit weniger als 22,5 Stunden viel zu kurz war, was eine sachgerechte Beteiligung unmöglich machte. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die wirtschaftlichen und agrarpolitischen Folgen der Steuererhöhung für die Tabakpflanzer und die ländlichen Regionen, (2) die Gefahr einer Verlagerung des Absatzes in den illegalen Markt mit negativen Folgen für Steuereinnahmen, Verbraucherschutz und Kontrolle der Lieferketten, sowie (3) die fehlende Planungssicherheit durch die nur kurzfristig festgelegten Steuersätze und die laufenden EU-Verhandlungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V.

„Ein marktgerecht ausgestaltetes Modell, das an die Positivbeispiele der Jahre 2011 bis 2015 und 2022 bis 2026 anknüpft, lässt bis zum Jahr 2031 hingegen eine konsistente Steigerung der Gesamteinnahmen auf knapp 19 Milliarden Euro erwarten.“

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes für die Jahre 2027 bis 2030. Der Verband warnt vor den Risiken zu starker Steuererhöhungen, die in der Vergangenheit zu einem Schrumpfen des legalen Marktes, einer Verlagerung in den Schwarzmarkt und geringeren Steuereinnahmen geführt hätten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die geplanten jährlichen Steuererhöhungen für Zigaretten von rund 9% seien mehr als doppelt so hoch wie in erfolgreichen Modellen der Vergangenheit und könnten zu Marktverwerfungen führen. 2) Die Besteuerung von erhitztem Tabak liege deutlich über dem europäischen Durchschnitt, was zu Steuerflucht und Wettbewerbsnachteilen führe. 3) Die fehlende sofortige Besteuerung von Nikotinbeuteln und die kontraproduktive Belastung von Substituten für Tabakwaren öffneten illegale Vertriebskanäle und minderten die Steuereinnahmen. Der Verband fordert eine Rückkehr zu maßvollen, mehrjährigen Anpassungen, eine risikoadäquate Besteuerung alternativer Produkte und eine Schließung regulatorischer Lücken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Wasserpfeifentabak e. V.

„Das vorliegende Modell ist für Pfeifen- und Wasserpfeifentabak jedoch weder fiskalisch noch wirtschaftlich oder ordnungspolitisch tragfähig. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass ein überhöhter Preis nicht zu höheren Einnahmen, sondern zu einem Zusammenbruch des legalen Marktes führt. Wer diese Entwicklung trotz eindeutiger Datenlage wiederholen will, stärkt nicht den Bundeshaushalt und auch nicht den Gesundheitsschutz, sondern handelt grob fahrlässig entgegen den beabsichtigten Zielen.“

Der Bundesverband Wasserpfeifentabak e. V. (WPT) kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, insbesondere die geplante massive Erhöhung der Besteuerung von Wasserpfeifentabak. Der Verband argumentiert, dass die vorgesehene Steuerlast von bis zu 188,46 Euro/kg im Jahr 2030 zu einem Kleinverkaufspreis von rund 300 Euro/kg führen würde, was den legalen Markt zerstören und den Schwarzmarkt stärken würde. Die Stellungnahme betont, dass die bisherigen Erfahrungen mit Steuererhöhungen und regulatorischen Maßnahmen (wie die 25-Gramm-Mengenbegrenzung) bereits zu einem massiven Rückgang des legalen Absatzes und zu einer Verlagerung auf den Schwarzmarkt geführt haben. Die geplanten Maßnahmen seien weder sachgerecht noch fiskalisch tragfähig und gefährdeten tausende Arbeitsplätze sowie das Kulturgut Shisha. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Steuererhöhung, 2) Die unzureichende Berücksichtigung der bisherigen Marktentwicklung und Schwarzmarktproblematik, 3) Die Kritik an der extrem kurzen Frist für die Verbändeanhörung (weniger als 22,5 Stunden) und die Forderung nach einer erneuten, angemessenen Beteiligung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000682 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverbraucherhilfe e.V.

„Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hält den Entwurf in seiner derzeitigen Form für verbraucher- und gesundheitspolitisch unzureichend.“

Die Bundesverbraucherhilfe e.V. kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes in mehreren zentralen Punkten. Erstens wird die extrem kurze Frist von weniger als 24 Stunden für die Stellungnahme als unzumutbar und demokratieschädlich bewertet. Zweitens sieht die Organisation eine einseitige Mehrbelastung der Verbraucher, da die geplanten Steuermehreinnahmen ausschließlich durch höhere Endverbraucherpreise erzielt werden sollen, ohne die Wirtschaft zu belasten. Besonders betroffen seien einkommensschwächere und stark abhängige Konsumenten, deren Situation im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werde. Drittens wird bemängelt, dass der Gesundheitsschutz inkonsequent umgesetzt werde: Bestimmte Produkte wie Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak würden steuerlich begünstigt, und die Evaluierung orientiere sich primär am Steueraufkommen statt an gesundheitlichen Effekten wie der Raucherquote bei Jugendlichen. Die Stellungnahme fordert unter anderem längere Beteiligungsfristen, eine Zweckbindung der Steuermehreinnahmen für Prävention und Aufklärung, eine konsequente steuerliche Gleichbehandlung aller Tabakprodukte sowie eine verbindliche Evaluierung anhand von Gesundheitsindikatoren. Besonders ausführlich thematisiert werden die unzureichende Beteiligungsfrist, die soziale und gesundheitspolitische Wirkung der Steuer und die mangelnde Transparenz bei der Prognose und Alternativprüfung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000302 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)

„Jede Abweichung nach oben, sei es eine Anhebung des Stufenbetrags oder eine zeitliche Verdichtung, würde ein bereits aus dem Gleichgewicht geratenes Verhältnis zwischen legalem Markt und Schwarzmarkt weiter verschärfen – mit absehbar negativen Folgen für die Staatseinnahmen, die Eindämmung des illegalen Handels und den Jugend- und Verbraucherschutz.“

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Es begrüßt zwar den Verzicht auf eine drastische, einmalige Steuererhöhung zugunsten eines stufenweisen Anstiegs, kritisiert aber die bereits hohe steuerliche Belastung von E-Zigarettenliquids in Deutschland. Die Stellungnahme warnt eindringlich vor weiteren Steuererhöhungen, da diese den Schwarzmarkt stärken, die Attraktivität des legalen Marktes verringern und damit sowohl den Jugend- und Verbraucherschutz als auch die Steuereinnahmen gefährden. Besonders betont werden: 1) Die negativen Auswirkungen einer zu hohen Besteuerung auf den legalen Markt und das Wachstum des Schwarzmarktes; 2) Die wirtschaftlichen Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten; 3) Die Notwendigkeit einer risikodifferenzierten Besteuerung und einer besseren Bekämpfung des illegalen Handels. Fachbegriffe wie "Tabaksteuerrichtlinie (TED)" werden erläutert als europäische Vorgaben zur Besteuerung von Tabak- und Nikotinprodukten. Die Stellungnahme fordert, weitere Steuererhöhungen auszusetzen, bis die europäischen Verhandlungen zur Tabaksteuerrichtlinie abgeschlossen sind, und betont die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen für Investitionen und den Gesundheitsschutz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutsches Krebsforschungszentrum

„Die im Referentenentwurf vorgesehene Änderung des Tabaksteuergesetzes hat durch die deutlichen Steuererhöhungen auf Zigaretten und Feinschnitt das Potenzial, die Einnahmen zu steigern und zugleich eine gesundheitliche Lenkungswirkung zu entfalten.“

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes grundsätzlich positiv, da er deutliche Steuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt vorsieht. Diese Maßnahme soll sowohl die Steuereinnahmen erhöhen als auch eine gesundheitliche Lenkungswirkung entfalten, indem sie Raucherinnen und Raucher zum Ausstieg motiviert und Jugendliche vom Einstieg abhält. Das DKFZ kritisiert jedoch, dass der Preisunterschied zwischen Fabrikzigaretten und selbstgedrehten Zigaretten (Feinschnitt) bestehen bleibt, was das Ausweichen auf günstigere Alternativen begünstigt und die präventive Wirkung abschwächt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer Gleichbesteuerung von Fabrikzigaretten und Feinschnitt, um die gesundheitspolitische Wirkung zu verstärken; 2) Die Empfehlung, eine spezifische Steuer auf Einsteigerprodukte wie Einweg-E-Zigaretten und Pod-Systeme einzuführen, um den Jugendschutz zu stärken; 3) Die Forderung, Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer gezielt für Tabakprävention und Rauchstopp-Unterstützung zu verwenden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)

„Angesichts der massiven Kosten für Gesundheitswesen und Volkswirtschaft einerseits von jährlich 80 Milliarden €, und der klaren WHO-Vorgaben von 75% Gesamtsteueranteil für Zigaretten andererseits ist der vorliegende BMF-Entwurf – gelinde gesagt – äußerst unambitioniert.“

Die Stellungnahme kritisiert den Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes als deutlich zu wenig ambitioniert und wirft der Bundesregierung vor, internationale Verpflichtungen zur Tabakkontrolle zu missachten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Deutschland sowohl die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die Ziele der EU-Kommission zur Reduzierung des Tabakkonsums nicht ausreichend verfolgt. Die Stellungnahme fordert eine deutlich stärkere Anhebung der Tabaksteuer, um die durch Tabakkonsum verursachten Kosten für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft (geschätzt auf 97 Milliarden Euro jährlich) zu kompensieren. Es wird erläutert, dass der derzeitige Steueranteil am Endverkaufspreis von Zigaretten in Deutschland mit 63,7 % deutlich unter der WHO-Empfehlung von 75 % liegt. Kurzfristig wird ein Packungspreis von 12,80 € gefordert, mittelfristig sogar 22,80 €, um die Kosten des Rauchens auszugleichen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Diskrepanz zwischen Steuereinnahmen und volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens, 2) die Notwendigkeit, internationale Vorgaben (WHO, EU) zu erfüllen, und 3) konkrete steuerpolitische Maßnahmen, einschließlich Inflationsausgleich, Besteuerung aller Tabakprodukte und Maßnahmen gegen neue Nikotinprodukte wie Einweg-E-Zigaretten und Nikotinbeutel.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

„Aus diesen Gründen erwartet NGG vor jedweder Gesetzesänderung eine Folgenabschätzung, die sich ernsthaft und empirisch fundiert mit einer so entscheidenden Frage für noch immer rund 6.000 Beschäftigte in Deutschland auseinandersetzt.“

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Sie bemängelt, dass die Zielsetzung des Gesetzes – entweder Einnahmenerzielung oder Senkung der Raucherquote – widersprüchlich sei. Die NGG hebt hervor, dass eine kurzfristige Gesetzesänderung ohne Berücksichtigung der anstehenden neuen EU-Tabaksteuerrichtlinie keine Planungssicherheit biete. Besonders betont wird das Fehlen einer Folgenabschätzung für die Beschäftigten in der Tabakindustrie, die vor allem in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Regionen arbeiten. Die Gewerkschaft warnt zudem vor einer stärkeren Belastung einkommensschwacher Haushalte durch die Steuererhöhung und weist auf die Gefahr eines wachsenden illegalen Handels mit Tabakprodukten hin. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die fehlende Planungssicherheit aufgrund der bevorstehenden EU-Regulierung, (2) das Ausbleiben einer Folgenabschätzung für Arbeitsplätze und Unternehmen, und (3) die soziale Unausgewogenheit der Steuererhöhung sowie die Gefahr des illegalen Handels.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ GKV-Spitzenverband

„Der vorliegende Entwurf bleibt im Ergebnis hinter den Möglichkeiten der best buys deutlich zurück und wird damit den Zielen der öffentlichen Gesundheit nicht gerecht.“

Der GKV-Spitzenverband bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes grundsätzlich positiv, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf sieht ab 2027 jährliche Tabaksteuererhöhungen für verschiedene Tabakprodukte und Substitute (z.B. E-Zigaretten) vor, um konstante Steuereinnahmen und gesundheitspolitische Ziele zu erreichen. Der Verband betont, dass Tabak- und Nikotinkonsum der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für nicht übertragbare Krankheiten ist und erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem verursacht. Er verweist auf Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG), die einen stärkeren Preisanstieg im ersten Jahr und eine höhere Besteuerung von E-Zigaretten fordern, um den Raucheinstieg zu verhindern. Zudem fordert der Verband, die Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuführen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die gesundheitlichen und finanziellen Auswirkungen des Tabakkonsums, 2) die Notwendigkeit einer stärkeren Steuererhöhung insbesondere für E-Zigaretten, 3) die Forderung, zusätzliche Steuereinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung zu verwenden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 IKK e.V.

„Der IKK e. V. unterstützt die Erhöhung der Tabaksteuer als gesundheitspolitisches Instrument und begrüßt das damit verbundene Signal. Die angestrebte Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Gesundheitsfinanzierung lehnt er hingegen ausdrücklich ab.“

Die IKK e.V., die gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen, begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer ausdrücklich. Sie verweist auf die erheblichen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden durch Tabakkonsum in Deutschland, darunter jährlich rund 99.000 Todesfälle und Kosten von über 97 Milliarden Euro. Die Stellungnahme kritisiert jedoch, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden dem Gesundheitswesen, sondern dem allgemeinen Bundeshaushalt zufließen sollen. Die IKK e.V. fordert stattdessen eine Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Sonderabgabe zugunsten des Gesundheitsfonds, um die Finanzierungslast gerechter zu verteilen und die Prävention sowie Versorgung tabakbedingter Krankheiten gezielt zu stärken. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die volkswirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des Rauchens, 2) Die Kritik an der Mittelverwendung im Gesetzentwurf und die Forderung nach Zweckbindung, 3) Die rechtlichen Voraussetzungen und Begründung für eine Sonderabgabe zugunsten des Gesundheitsfonds.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 26.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V.

„Der Referentenentwurf ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung aus unserer Sicht nicht geeignet, die angestrebten fiskalischen und ordnungspolitischen Ziele nachhaltig zu erreichen. Wir sprechen uns daher für eine Überarbeitung des Entwurfs aus.“

Die Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Stellungnahme kritisiert die sehr kurze Frist zur Abgabe und fordert eine Verlängerung für eine fundierte Bewertung. Grundsätzlich wird das Ziel eines verlässlichen und ausgewogenen Tabaksteuerrechts unterstützt. Die Organisation betont, dass höhere Steuersätze nicht automatisch zu höheren Steuereinnahmen führen und warnt vor negativen Auswirkungen auf den legalen Markt durch zu starke Steuererhöhungen, insbesondere bei Zigaretten. Sie hebt hervor, dass die Besteuerung kategoriespezifisch und unter Berücksichtigung der Steuerniveaus in Nachbarländern erfolgen sollte. Besonders ausführlich werden folgende drei Aspekte behandelt: 1) Die Gefahr, dass überhöhte Steuererhöhungen bei Zigaretten zu einem Anstieg des Schwarzmarktes und zu Mindereinnahmen führen könnten. 2) Die Notwendigkeit einer ausgewogeneren Besteuerung von Feinschnitt und erhitztem Tabak, wobei auf die hohen Steuerlasten im europäischen Vergleich und die daraus resultierenden Ausweichkäufe ins Ausland hingewiesen wird. 3) Die Empfehlung, tabakfreie Nikotinbeutel und E-Zigaretten stärker in die Besteuerung einzubeziehen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren und ordnungspolitische Ziele wie Jugend- und Verbraucherschutz zu stärken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: R000962 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Kassenärztliche Bundesvereinigung

„Die durch die avisierten Steuererhöhungen erzielten Mehreinnahmen sollten daher mindestens zum Ausgleich des stark gekürzten Bundeszuschusses verwendet werden.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich die Absicht des Bundesministeriums der Finanzen, die Steuern auf Tabak- und Alkoholprodukte zu erhöhen, um präventive und gesundheitsfördernde Effekte zu erzielen. Sie kritisiert jedoch, dass die geplanten Steuererhöhungen zu gering ausfallen, um eine spürbare Reduktion des Konsums dieser Genussmittel zu bewirken. Die KBV fordert daher deutlich stärkere Steueranhebungen. Zudem wird angeregt, die zusätzlichen Steuereinnahmen gezielt für Prävention, Gesundheitsförderung und die medizinische Versorgung der Bevölkerung einzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Kritik an der geplanten Kürzung der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wodurch der Gesundheitsfonds und die Versichertengemeinschaft finanziell zusätzlich belastet werden. Die KBV fordert, dass die Mehreinnahmen aus den Steuererhöhungen mindestens zur Kompensation der gekürzten Bundeszuschüsse genutzt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Höhe und Wirkung der geplanten Steuererhöhungen, 2) Die Zweckbindung der Steuereinnahmen für das Gesundheitswesen, 3) Die finanzielle Belastung der GKV durch gekürzte Bundeszuschüsse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR)

„Der vorliegende Entwurf verlässt dieses bewährte Modell in einem entscheidenden Punkt: Die Mindeststeuersätze steigen in einer Größenordnung, die den bisherigen Aufwuchspfad nicht fortschreibt, sondern um ein Mehrfaches übersteigt.“

Der Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Der VdR vertritt vor allem mittelständische Hersteller und Importeure von Tabakprodukten wie Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos. Der Verband unterstützt zwar das Ziel von Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit, kritisiert aber die im Entwurf vorgesehenen sprunghaften und überproportionalen Erhöhungen der Mindeststeuersätze. Besonders betroffen seien mittelständische Unternehmen und Nischenprodukte, deren fiskalische Bedeutung gering sei. Der VdR warnt, dass die geplanten Steuererhöhungen zu einer Verlagerung des Konsums in den Schwarzmarkt und ins Ausland führen könnten, was letztlich zu Mindereinnahmen für den Staat führe. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die massive Steuererhöhung bei Feinschnitt und deren Auswirkungen auf Preisabstände und den legalen Markt, (2) die unverhältnismäßige Belastung von klassischen Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos, die überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen produziert werden, und (3) die Kritik an der extrem kurzen Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung der Verbände unmöglich macht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

„Der vorliegende Referentenentwurf setzt jedoch an der falschen Stelle an. Er belastet den legalen Markt weiter, obwohl dieser bereits heute in erheblichem Umfang mit illegalen und nicht regelkonformen Angeboten konkurriert. Eine weitere Steuererhöhung wird den Schwarzmarkt stärken, die fiskalischen Ziele gefährden und den Jugend- und Verbraucherschutz schwächen.“

Der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, der eine weitere Erhöhung der Steuer auf Liquids für E-Zigaretten (Substitute für Tabakwaren) vorsieht. Der VdeH argumentiert, dass die Steuerbelastung bereits jetzt zu hoch sei und der legale Markt dadurch massiv unter Druck gerate. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Schwarzmarkt für E-Zigarettenprodukte bereits mehr als 50% des Gesamtmarktes ausmacht und durch weitere Steuererhöhungen noch attraktiver werde. Der Verband kritisiert zudem die extrem kurze Frist zur Stellungnahme (weniger als 24 Stunden), die eine fundierte Bewertung unmöglich mache. Die Stellungnahme fordert ein Moratorium für weitere Steuererhöhungen, bis eine umfassende Evaluation der bisherigen Besteuerung und eine wirksame Bekämpfung des illegalen Marktes erfolgt sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Auswirkungen der Steuererhöhung auf den Schwarzmarkt und die Steuerausfälle, 2) die unzureichende Beteiligungsfrist für betroffene Verbände, 3) die Notwendigkeit, vor weiteren Steueranpassungen zunächst die Vollzugs- und Kontrollmaßnahmen zu verbessern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.06.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) | 01.10.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Positionierung: Abwendung übermäßiger Steuererhöhungen durch stetigen Anpassungspfad und angemessene Berücksichtigung neuer Formen

Lobbyregister-Nr.: R001756 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 86875

MSLGROUP Germany GmbH | 11.09.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.

Lobbyregister-Nr.: R000756 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 85752

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.09.2026
Erste Beratung:24.09.2026
Drucksache:21/7859 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Finanzausschuss23.09.2026Anhörungsbeschluss
Finanzausschuss05.10.2026Anhörung
Finanzausschuss07.10.2026Tagesordnung
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat14.10.2026Tagesordnung
Finanzausschuss14.10.2026Tagesordnung
Haushaltsausschuss14.10.2026Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.10.2026 im Ausschuss für Finanzausschuss statt.

Bundesverband der Zigarrenindustrie: Der Verband warnte, dass die geplante Steuererhöhung eine Verzwanzigfachung der Steuer auf Zigarren bedeute und zu Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent führen werde. Die überwiegend mittelständischen Firmen müssten die Steuererhöhung vorfinanzieren, wodurch keine Mittel zum Auffangen von Kostensteigerungen mehr vorhanden seien. Dies führe zu einer ernsthaften wirtschaftlichen Bedrohung für lokale Zigarrenhersteller, deren 1.600 tarifgebundene Beschäftigte und den Fachhandel.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): Die NGG kritisierte, dass keine Folgenabschätzung für die Beschäftigungslage in der Branche vorgenommen worden sei. Der Großteil der Arbeitsplätze liege in ländlichen und wirtschaftsschwachen Regionen und könne durch die Steuererhöhungen gefährdet sein.

Professor Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau): Söllner wies darauf hin, dass im Gesetzentwurf der fiskalische Zweck eindeutig überwiege und der Gesundheitsschutz nur ein Nebenaspekt sei. Seiner Ansicht nach könne die Tabaksteuer weder aus steuersystematischer noch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden. Er forderte, die Tabaksteuer nicht nur nicht zu erhöhen, sondern ganz abzuschaffen. Solange dies aus EU-Gründen nicht möglich sei, sollten die Steuersätze auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden.

Verband der deutschen Rauchtabakindustrie: Der Verband geht davon aus, dass die erhofften Mehreinnahmen „unter keinen Umständen“ fließen werden. Einziger Gewinner werde der Schwarzmarkt sein, wodurch der Konsum in Ware ohne Alters- und Qualitätskontrolle abwandere. Es wurde vor der Entstehung illegaler Zigarettenfabriken in Deutschland gewarnt.

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse: Der Verband bezeichnete die im Regierungsentwurf vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt als zu hoch. Sie würden die Stabilität des legalen Marktes und des Steueraufkommens gefährden. Die im Änderungsantrag vorgesehenen nochmals höheren Steuersätze für Zigaretten würden diese Risiken zusätzlich verschärfen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass drastische Steuererhöhungen nicht automatisch zu mehr Einnahmen führen.

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft: Die Gewerkschaft erkannte die Erhebung und Anpassung von Verbrauchsteuern als legitimes Instrument an, betonte jedoch, dass Steuerpolitik und Vollzug nicht getrennt betrachtet werden dürften. Die erwarteten Mehreinnahmen könnten nur realisiert werden, wenn der legal versteuerte Markt stabil bleibe und Ausweichbewegungen in unversteuerte oder geschmuggelte Produkte begrenzt würden. Eine leistungsfähige Zollverwaltung sei hierfür unverzichtbar. Der boomende Tabakschwarzmarkt bringe die Zollbereiche bereits heute an Belastungsgrenzen. Die illegale Produktion von Zigaretten habe sich in Deutschland etabliert und sei Nährboden für organisierte Kriminalität.

AOK-Bundesverband: Der Verband erklärte, Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko mit täglich 350 Todesfällen. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs seien geeignet, eine relevante Steuerungswirkung auf das Konsumverhalten zu entfalten. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bringe Verbesserungen, da der Preissprung im ersten Jahr und auch der Preisanstieg bei Feinschnitt stärker ausfielen, um ein Ausweichen auf Drehtabak zu verringern.

Katrin Schaller (Deutsches Krebsforschungszentrum): Schaller begrüßte die deutlichen Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt. Sie betonte, dass solche Erhöhungen die wirksamste Maßnahme seien, um Raucher zum Rauchstopp zu motivieren und Jugendliche vom Einstieg abzuhalten. Es sei nicht zwangsläufig, dass der Schwarzmarkt durch die Steuererhöhung wachse.

Tobias Effertz (Universität Hamburg): Effertz lobte die Steuererhöhung als echten Schritt in Richtung Prävention und wirksamer Reduzierung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Kosten. Die Tabaksteuer sei das effektivste Instrument, um Raucher zur Reduzierung des Konsums zu bewegen. Die ökonomischen Kosten des Rauchens summierten sich unter Berücksichtigung neuer medizinischer Therapien, einer älter werdenden Bevölkerung und allgemeiner Preisentwicklungen auf rund 38 Milliarden Euro im Gesundheitswesen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:443/26
Eingang im Bundesrat:14.08.2026
Erster Durchgang:25.09.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Gesundheitsausschuss09.09.2026Tagesordnung
Finanzausschuss10.09.2026Tagesordnung
Wirtschaftsausschuss10.09.2026Tagesordnung