KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz - SCQEG) |
| Initiator: | Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 07.09.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 13.07.2026 |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf „Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG)“ der Bundesregierung soll die Startchancen von Kindern verbessern und die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterentwickeln. Zentrale Maßnahmen sind: verpflichtende Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands aller Kinder spätestens im fünften Lebensjahr, gezielte Förderung bei Förderbedarf, besondere Unterstützung von Kitas mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen, Verbesserung des Übergangs von Kita zur Schule, verbindliche Fachberatung und Monitoring/Evaluation der Maßnahmen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf anhaltende Bildungsungleichheiten, die sich bereits im Vorschulalter zeigen und stark vom sozialen Hintergrund abhängen. Frühere Maßnahmen (insbesondere das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz, KiQuTG, seit 2019) haben zwar Verbesserungen gebracht, aber bundesweit bestehen weiterhin große Unterschiede in der Qualität der Kindertagesbetreuung. Der Koalitionsvertrag sieht daher ein neues Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards vor. Der Entwurf ist auch eine Reaktion auf Empfehlungen aus Evaluationen, Monitoringberichten und wissenschaftlichen Studien, die bundesweite Standards fordern, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Die Vorlage ist besonders eilbedürftig, weil die bisherige Bundesförderung (KiQuTG) Ende 2026 ausläuft und die neuen Regelungen nahtlos anschließen sollen.
Kosten:
Für den Bund entstehen durch die Anpassung der Umsatzsteuerverteilung Mindereinnahmen von jährlich 1.493 Mio. Euro (2027/2028), 1.243 Mio. Euro (2029) und 993 Mio. Euro (2030–2034), denen entsprechende Mehreinnahmen der Länder gegenüberstehen. Der jährliche haushaltsrelevante Erfüllungsaufwand für den Bund beträgt ab 2027 etwa 5 Mio. Euro, einmalige Evaluierungskosten über 18 Jahre ca. 27 Mio. Euro. Für das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter entstehen zusätzliche Personal- und Sachkosten (Bund: jährlich 42.670 Euro, einmalig 197.210 Euro; Länder: jährlich 322.115 Euro, einmalig 182.563 Euro plus Sachkosten). Für Länder und Kommunen ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 7,8 Mio. Euro und ein einmaliger Aufwand von ca. 6,3 Mio. Euro. Für die Wirtschaft entstehen jährliche Bürokratiekosten von ca. 2,6 Mio. Euro. Einnahmen für den Bund sind nicht vorgesehen, aber es werden volkswirtschaftliche Vorteile (z.B. höhere Erwerbsbeteiligung, geringere Sozialausgaben) erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf genannt, insbesondere um eine nahtlose Anschlussfinanzierung an das auslaufende KiQuTG zu gewährleisten.
Sonstiges:
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft. Er sieht eine umfassende Evaluation erstmals sechs Jahre nach Inkrafttreten und danach alle drei Jahre vor. Das Gesetz ist Teil der Umsetzung internationaler Verpflichtungen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention, EU-Kindergarantie) und dient der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (SDG 4). Es wird erwartet, dass das Gesetz zur Gleichstellung, besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beiträgt. Die bürokratischen Mehrbelastungen sollen durch Entlastungen in anderen Gesetzesvorhaben kompensiert werden. Das Gesetz ersetzt das bisherige KiQuTG.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst:
1. Konkretisierung und Erweiterung des Förderungsauftrags in der Kindertagesbetreuung: Die individuelle Förderung der Kinder soll gezielt auf den Abbau herkunftsbedingter Benachteiligungen, faire Startchancen und einen kontinuierlichen Förderprozess abzielen, insbesondere beim Übergang in die Schule.
2. Verbindliche Förderung zentraler Kompetenzen: In der Kindertagesbetreuung sollen insbesondere sprachliche Fähigkeiten, Selbstregulationsfähigkeiten, grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie mathematische Fähigkeiten gefördert werden. Die Förderung soll alltagsintegriert und bei Bedarf durch zusätzliche Angebote erfolgen.
3. Einführung eines bundesweiten Monitorings zur Qualität der Kindertagesbetreuung: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird verpflichtet, regelmäßig quantitative und qualitative Daten zur Kindertagesbetreuung und zur Entwicklung der Kinder zu erheben, auszuwerten und zu veröffentlichen.
4. Verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen im fünften Lebensjahr: Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen sicherstellen, dass bei allen Kindern im fünften Lebensjahr der Sprach- und Entwicklungsstand festgestellt wird. Bei festgestelltem Förderbedarf ist eine gezielte Förderung einzuleiten und deren Ergebnisse zu dokumentieren.
5. Übermittlung der Entwicklungsdaten an die aufnehmende Schule: Die Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandserhebung sowie der anschließenden Förderung werden vor Schuleintritt an die Grundschule übermittelt, um eine kontinuierliche Förderung zu ermöglichen.
6. Zusätzliche personelle Ressourcen für Kitas mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen: Einrichtungen mit erhöhtem Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien erhalten zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung, Sprachförderung und Sozialarbeit. Mindestens 10 Prozent der Kitas im Land sollen davon profitieren.
7. Ausbau und verbindliche Regelung von Fachberatung und Fortbildung: Die Qualität der Kindertagesbetreuung soll durch verpflichtende Fachberatung und regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte gesichert und weiterentwickelt werden. Es werden Mindeststandards für Umfang und Qualifikation der Fachberatung festgelegt.
8. Verbesserte Arbeitsbedingungen und Vergütung für Kindertagespflegepersonen: Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen soll künftig auch das Alter und den Förderbedarf der Kinder, die Qualifikation der Betreuungsperson, Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit sowie Fortbildung berücksichtigen.
9. Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung: Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gezielt auf die Nutzung von Kita-Angeboten hinwirken, insbesondere bei Familien in herausfordernden Lebenslagen, z.B. durch mehrsprachige Beratung, niedrigschwellige Angebote und Vernetzung mit anderen sozialen Diensten.
10. Verknüpfung von Finanzierung und Qualitätsanforderungen: Die öffentliche Förderung von Trägern von Tageseinrichtungen wird an die Einhaltung der neuen Qualitätsanforderungen geknüpft, insbesondere an die Umsetzung der Sprach- und Entwicklungsstandserhebung, gezielte Förderung, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und angemessene Personalausstattung.
Diese Maßnahmen bilden die Kernpunkte des Gesetzentwurfs und zielen auf eine bundesweit verbesserte, chancengerechte und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung ab.
Stellungnahmen:
Hier ist eine verständliche und knappe Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs:
Der Gesetzentwurf zielt auf eine umfassende Verbesserung der Qualität und Chancengerechtigkeit in der Kindertagesbetreuung ab. Zentrale Maßnahmen sind:
1. Konkretisierung des Förderungsauftrags: Die Aufgaben der Kindertagesbetreuung werden präzisiert, um gezielt herkunftsbedingte Benachteiligungen abzubauen und jedem Kind eine individuelle, an seinen Bedürfnissen orientierte Förderung zu ermöglichen. Besonders betont werden Sprachförderung, Selbstregulation, Motorik und mathematische Fähigkeiten.
2. Verpflichtendes Monitoring: Ein bundesweites Monitoring zur Qualität und Entwicklung der Kindertagesbetreuung wird eingeführt. Es soll regelmäßig Daten zur Struktur und zu den Entwicklungsständen der Kinder erfassen und veröffentlichen, um die Qualitätssicherung zu unterstützen.
3. Sprach- und Entwicklungsstandserhebung: Kitas müssen künftig bei allen Kindern im fünften Lebensjahr den Sprach- und Entwicklungsstand mit wissenschaftlich geeigneten Verfahren feststellen. Bei festgestelltem Förderbedarf folgt eine gezielte Förderung. Die Ergebnisse werden dokumentiert und an die aufnehmende Schule übermittelt, um einen bruchlosen Übergang zu ermöglichen.
4. Zusätzliche Unterstützung für benachteiligte Kinder: Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen für Sprachförderung und Sozialarbeit. Mindestens 10 Prozent der Einrichtungen pro Land sollen hiervon profitieren.
5. Stärkung der Fachberatung und Fortbildung: Die Anforderungen an die Fachberatung für Kitas werden konkretisiert und ausgebaut. Auch die Vergütung und Qualifikation von Kindertagespflegepersonen soll verbessert werden.
6. Erweiterte Datenerhebung und Bürokratieabbau: Neue Erhebungsmerkmale (z. B. Förderbedarf, finanzielle Bedürftigkeit) werden eingeführt. Ein zentrales Kita- und Trägerverzeichnis soll die Steuerung und Planung erleichtern und Doppelstrukturen vermeiden.
7. Finanzierung: Der Bund unterstützt die Länder durch eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung mit mehreren Milliarden Euro jährlich, um die neuen Aufgaben zu finanzieren.
8. Ablösung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG): Das bisherige System wird durch die neuen bundesgesetzlichen Qualitätsstandards ersetzt.
9. Evaluierung: Die Bundesregierung wird verpflichtet, die Wirkung des Gesetzes nach sechs Jahren zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich der Qualitätssteigerung, Chancengleichheit, Kompetenzentwicklung der Kinder und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
10. Stufenweises Inkrafttreten: Die neuen Regelungen treten zwischen 2027 und 2032 schrittweise in Kraft, um Ländern und Kommunen ausreichend Vorbereitungszeit zu geben.
Kernziel: Das Gesetz soll bundesweit vergleichbare, hohe Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung sichern, Bildungsungleichheiten abbauen und allen Kindern bessere Startchancen ermöglichen.
Falls du Stellungnahmen, z. B. vom Normenkontrollrat, oder Antworten der Bundesregierung hast, kannst du diese gerne ergänzen – ich fasse sie dann gezielt zusammen.
| Table Media, 27.08.2026 | Kita-Qualitätsgesetz: Einigung zwischen Bund und Ländern in Sicht |
| Table Media, 23.07.2026 | Kita-Reform: Prien pocht auf 80:20-Finanzierung von Bund und Ländern |
| Datum Referentenentwurf: | 13.07.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 02.09.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit dem KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz möchte das Bundesbildungsministerium bundesweite Qualitätsstandards für Kindertagesbetreuung einführen und Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern verbessern.
Frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützt Kinder dabei, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln. Sie beeinflusst maßgeblich die Startchancen von Kindern, befördert eine erfolgreiche Bildungsbiografie und legt wichtige Grundlagen für den weiteren Lebensweg.
Die Startchancen von Kindern hängen noch immer vom sozialen Hintergrund ab. Studien zeigen, dass Leistungsunterschiede sich größtenteils schon vor Schuleintritt entwickeln. Bildungsungleichheit lässt sich daher durch frühkindliche Förderung am effektivsten bekämpfen. Eine bundesweit qualitativ hochwertige Erziehung, Bildung und Betreuung trägt auch zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zum volkswirtschaftliche Wachstum bei.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz) sollen bundesweite Qualitätsstandards eingeführt werden - mit Fokus auf die Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands und die anschließende Förderung bei festgestelltem Bedarf, den Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Schule und die gezielte Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in herausfordernden Lagen. Damit soll ein zentraler Beitrag für bessere Startchancen von Kindern und eine qualitativ hochwertige frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geleistet werden.
Am 13. Juli 2026 wurde der Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes vorgelegt. “
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Der Gesetzentwurf datiert auf den 13.07.2026, und laut Ministerium begann die Beteiligungsphase am selben Tag. Die meisten Stellungnahmen enthalten keine expliziten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Lediglich der Volkssolidarität Bundesverband e. V. weist explizit darauf hin, dass die Verbändebeteiligung mitten in der Sommerferienzeit und mit einer kurzen Stellungnahmefrist durchgeführt wurde. Die früheste datierte Stellungnahme stammt vom 14.07.2026 (Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V.), die spätesten vom 31.07.2026 (Deutsches Kinderhilfswerk e.V.), was auf eine Beteiligungsphase von rund zweieinhalb Wochen hindeutet. Dennoch machen die meisten Absender keine konkreten Angaben zur Frist.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen ist überwiegend positiv hinsichtlich der Zielsetzung des Gesetzentwurfs: Die Verbesserung der Startchancen von Kindern, die bundesweite Qualitätsentwicklung und die gezielte Förderung von Einrichtungen in herausfordernden Lagen werden grundsätzlich begrüßt. Kritisch werden jedoch die Ausgestaltung, die fehlende oder befristete und nicht auskömmliche Finanzierung, die starke Ergebnis- und Testorientierung, die mangelnde Einbindung von Eltern und Fachverbänden sowie die Gefahr einer Verengung des Bildungsverständnisses gesehen. Insbesondere Träger-, Eltern-, Wohlfahrts- und Gewerkschaftsverbände fordern Nachbesserungen bei der Finanzierung, den Qualitätsstandards, der Beteiligung und dem Datenschutz. Kommunale Spitzenverbände und Arbeitgeberverbände betonen zudem die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung und Finanzierung. Einzelne Stellungnahmen äußern zudem verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Meinungen im Detail
1. Finanzierung und Ressourcen: Nahezu alle Verbände – insbesondere Elternvertretungen (bevki), Wohlfahrtsverbände (Caritas, BAGFW), Gewerkschaften (DGB, GEW, ver.di), freie Träger (Deutscher Kitaverband, VKMK), kommunale Spitzenverbände und Arbeitgeberverbände (BDA) – kritisieren die befristete, degressive und nicht auskömmliche Finanzierung. Es wird eine dauerhafte, dynamisierte und bedarfsgerechte Finanzierung gefordert, um die ambitionierten Ziele zu erreichen und Mehrbelastungen für Länder, Kommunen und Träger zu vermeiden. Die Gefahr, dass die Finanzierungslast auf die Kommunen und freien Träger abgewälzt wird, wird vielfach betont. Auch die Sicherung der Trägervielfalt und die Gleichbehandlung aller Träger werden als zentrale Finanzierungsfragen gesehen.
2. Qualitätsstandards und Bildungsverständnis: Die Einführung bundesweiter Mindeststandards wird grundsätzlich begrüßt (u.a. von pfv, BAG-BEK, Fröbel, Didacta, dbb, VKMK, Kitaverband), jedoch kritisieren viele Verbände die unzureichende oder zu vage Ausgestaltung der Standards und die Gefahr eines 'Flickenteppichs' durch zu große landesrechtliche Spielräume. Besonders Gewerkschaften (GEW, ver.di, DGB), Elternvertretungen und Wohlfahrtsverbände fordern verbindliche, wissenschaftlich fundierte Standards für Personalbemessung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sowie für die personelle Ausstattung. Gleichzeitig wird die starke Fokussierung auf messbare Kompetenzen und standardisierte Tests (z.B. Sprachstandserhebungen) kritisiert, da sie das Bildungsverständnis verengen und den ganzheitlichen Auftrag frühkindlicher Bildung einschränken (u.a. bevki, Caritas, komba, BMCO, Verband binationaler Familien, GEW, ver.di). Die Bedeutung von Spiel, sozial-emotionaler Entwicklung, musisch-ästhetischer Bildung und Mehrsprachigkeit wird vielfach betont und deren stärkere Verankerung gefordert.
3. Einbindung und Beteiligung: Viele Stellungnahmen (bevki, bbt, BSFV, Verband binationaler Familien, BAGFW, ver.di) kritisieren die mangelnde verbindliche Einbindung von Eltern, Elternvertretungen, Fördervereinen und Migrantenorganisationen in die Qualitätsentwicklung. Es wird gefordert, Elternbeteiligung, Diversitätskompetenz und niedrigschwellige Zugänge als Qualitätsmerkmale gesetzlich zu verankern. Auch die Einbindung medizinischer und gesundheitsbezogener Akteure (Bündnis KJG, BVKJ/BVÖGD) sowie die Kooperation mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst werden als ausbaufähig angesehen.
4. Datenschutz und Datenweitergabe: Gewerkschaften (DGB, GEW, ver.di), Elternvertretungen und weitere Verbände äußern erhebliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Weitergabe sensibler Entwicklungsdaten an Grundschulen ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern. Es wird ein stärkerer Schutz personenbezogener Daten und eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen gefordert.
5. Praktische Umsetzung und Fachkräftemangel: Die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Standards angesichts des bestehenden Fachkräftemangels werden von vielen Seiten betont (BDA, GEW, ver.di, Didacta, Städte- und Gemeindebund, VKMK, Caritas, pfv). Die Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten Personalbemessung, der Ausbau von Fachberatung und Fortbildung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden als zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung genannt.
6. Gleichbehandlung und Inklusion: Die strukturelle Benachteiligung bestimmter Gruppen – insbesondere der Kindertagespflege (BVKTP), freier und konfessioneller Träger (EKD, Caritas, KTK, VKMK), mehrsprachiger Kinder und Familien (Verband binationaler Familien, bbt) – wird vielfach kritisiert. Es wird eine gleichberechtigte Berücksichtigung aller Betreuungsformen, die Anerkennung von Mehrsprachigkeit als Ressource und die Sicherung der Trägervielfalt gefordert.
7. Rechtliche Bedenken: Die kommunalen Spitzenverbände (Bundesvereinigung, Städte- und Gemeindebund) äußern erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Sie kritisieren zudem die fehlende Abstimmung mit bestehenden Landesregelungen und warnen vor regulatorischen Unklarheiten.
8. Beteiligungsphase und Frist: Lediglich der Volkssolidarität Bundesverband e. V. kritisiert explizit die kurze Beteiligungsfrist während der Sommerferienzeit und sieht darin eine Einschränkung der Qualität der Verbändebeteiligung. Die übrigen Stellungnahmen machen keine Angaben zum Zeitraum, jedoch lässt sich aus den Daten eine Frist von etwa zwei bis zweieinhalb Wochen ableiten.
Fazit: Insgesamt wird der Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung breit begrüßt, aber es besteht ein breiter Konsens über erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Finanzierung, Qualitätsstandards, Beteiligung, Datenschutz und praktischer Umsetzbarkeit. Die Kritikpunkte werden von nahezu allen relevanten Akteursgruppen geteilt, wobei einzelne Schwerpunkte je nach Verband unterschiedlich gewichtet werden. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden geäußert.
„Gute Qualität entsteht durch hoch qualifizierte Fachkräfte, tragfähige Beziehungen, ausreichende personelle Ressourcen, kontinuierliche Qualitätsentwicklung sowie eine verlässliche und langfristige Finanzierung.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG-BEK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung (SCQEG) grundsätzlich. Die Stellungnahme betont die Bedeutung frühkindlicher Bildung für die individuelle Entwicklung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit. Besonders hervorgehoben werden die gesetzliche Verankerung der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung, die Verbesserung der personellen Ausstattung in Kitas und die gezielte Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Die BAG-BEK fordert, dass die Qualitätsentwicklung wissenschaftlich fundiert, mehrdimensional und als kontinuierlicher Organisationsentwicklungsprozess verstanden wird. Sie legt Wert auf verbindliche Standards für Personalbemessung, Fort- und Weiterbildung sowie Fachberatung. Die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands von Kindern sollte früher erfolgen, ressourcenorientiert und diskriminierungssensibel gestaltet sein. Die gezielte Förderung von Kitas mit besonderen sozialen Herausforderungen, die Stärkung der Elternunterstützung und ein bundesweites Qualitätsmonitoring werden begrüßt. Die BAG-BEK betont, dass nachhaltige Qualitätsentwicklung nur mit ausreichender und dauerhafter Finanzierung durch den Bund möglich ist. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Notwendigkeit einer wissenschaftlich fundierten, mehrdimensionalen Qualitätsentwicklung (einschließlich Personal, Fortbildung, Fachberatung und Organisationsentwicklung). 2. Die personelle Ausstattung von Kitas, einschließlich Personalbemessung, Qualifikation der Leitung und Praxisanleitung sowie Berücksichtigung von Ausfallzeiten. 3. Die gezielte Unterstützung von Kindern und Einrichtungen in herausfordernden Lebenslagen, inklusive transparenter Förderkriterien und nachhaltiger Ressourcenbereitstellung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute Qualität entsteht durch hoch qualifizierte Fachkräfte, tragfähige Beziehungen, ausreichende personelle Ressourcen, kontinuierliche Qualitätsentwicklung sowie eine verlässliche und langfristige Finanzierung.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG-BEK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung von zentraler Bedeutung ist, um Chancengerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Kinder zu schaffen. Besonders betont werden die gesetzliche Verankerung kontinuierlicher Qualitätsentwicklung, die Verbesserung der personellen Ausstattung und die gezielte Unterstützung von Kindern und Familien in herausfordernden Lebenslagen. Die BAG-BEK fordert, dass die Ausgestaltung des Gesetzes sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und ein mehrdimensionales Qualitätsverständnis verfolgt, das pädagogische Interaktionen, qualifizierte Fachkräfte, stabile Beziehungen und gute Rahmenbedingungen einschließt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Bedeutung und Ausgestaltung der personellen Ausstattung, einschließlich Personalbemessung, Qualifikation und Zeitressourcen für Leitung und Praxisanleitung; 2) Die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und diskriminierungssensiblen Ansatzes bei der Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder; 3) Die Forderung nach einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierung sowie einem bundesweiten Monitoring zur Qualitätsentwicklung, das evidenzbasiert und wissenschaftlich unabhängig gestaltet sein soll.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wer bundesweite Qualitätsstandards setzt, muss auch dauerhaft Verantwortung für deren Finanzierung übernehmen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) begrüßt grundsätzlich das Ziel des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG), die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Chancengerechtigkeit für Kinder zu stärken. Besonders positiv hervorgehoben werden die stärkere Berücksichtigung der Personalausstattung, die gezielte Unterstützung von Einrichtungen mit vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen sowie die Stärkung von Fachberatung und Fortbildung. Die BAGFW kritisiert jedoch, dass der Bund sich schrittweise aus der Finanzierung zurückzieht, was die nachhaltige Umsetzung der Qualitätsverbesserungen gefährdet. Zudem wird die Gefahr einer Verengung des Bildungsverständnisses gesehen, da der Gesetzentwurf einzelne Kompetenzen wie Selbstregulation und Mathematik besonders betont und damit den ganzheitlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung einschränkt. Die BAGFW fordert eine dauerhafte und verlässliche Bundesbeteiligung an der Finanzierung, eine konsequent bedarfsorientierte Förderung von Einrichtungen in herausfordernden Lagen und die Sicherung eines umfassenden, inklusiven Bildungsverständnisses. Besonders ausführlich thematisiert werden die Finanzierung und Bundesverantwortung, die Ausgestaltung des Bildungsverständnisses und die personelle Ausstattung der Kitas.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Uns ist es nicht erklärlich, dass der Bund einen Gesetzesentwurf mit umfangreichen gesetzlichen Vorgaben vorstellt, aber die Kinder und Familien, Einrichtungen, Träger und Kommunen durch die Unterfinanzierung bei der Umsetzung im Stich lässt.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (BAGE) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Die BAGE begrüßt grundsätzlich die Initiative und die gesetzliche Verankerung von Fachberatung sowie die Einführung eines Sozialzuschlags für Kitas in herausfordernden Lagen. Kritisch bewertet werden jedoch die starke Fokussierung auf Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen, die Übertragung schulvorbereitender Aufgaben auf Kitas und die geplante Datenerhebung mit Weitergabe an Schulen. Die BAGE bemängelt zudem die unzureichende finanzielle Ausstattung, fehlende bundeseinheitliche Standards und die späte Umsetzung zentraler Maßnahmen wie des Fachberatungsschlüssels. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Zielsetzung und Ausgestaltung der Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen, 2) Die Rolle und Qualifikation der Fachberatung, 3) Die Finanzierung und personelle Ausstattung der Einrichtungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Qualität der berufspraktischen Ausbildung hängt wesentlich von der Qualität der Praxisanleitung ab. Eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfs würde den Stellenwert der Praxisanleitung als Bestandteil der Ausbildung stärken und einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung zukünftiger pädagogischer Fachkräfte leisten.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier, nicht konfessionell gebundener Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöfAE) bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt wird das Ziel, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gesetzlich zu verankern. Die BöfAE hebt hervor, dass erstmals die Praxisanleitung – also die gezielte Anleitung von Auszubildenden durch erfahrene Fachkräfte in der Praxis – als wichtiger Bestandteil der berufspraktischen Ausbildung im Gesetz berücksichtigt wird. Die Stellungnahme konzentriert sich auf diesen Aspekt und betont, dass Praxisanleitung eine qualifizierte Aufgabe ist, die spezifische pädagogische und didaktische Kompetenzen erfordert. Die BöfAE fordert, dass der Qualitätsanspruch an die Praxisanleitung im Gesetz noch deutlicher hervorgehoben wird und nur qualifizierte Personen diese Aufgabe übernehmen sollten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Bedeutung der Praxisanleitung für die Qualität der Ausbildung, 2. Die Notwendigkeit spezifischer Qualifikationen für Praxisanleitende, 3. Die Forderung nach einer klareren gesetzlichen Verankerung des Qualitätsanspruchs an die Praxisanleitung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und für mehr Chancengerechtigkeit im frühen Kindesalter. Aus Sicht des bbt kann seine Wirksamkeit weiter gestärkt werden, wenn die Perspektiven von diversen Eltern und Familien konsequenter berücksichtigt und die Zusammenarbeit mit Eltern sowie zivilgesellschaftlichen Partner:innen systematisch ausgebaut werden.“
Das Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) grundsätzlich positiv. Das bbt begrüßt die bundesweite Qualitätsentwicklung, die gezielte Förderung von Einrichtungen in sozial herausfordernden Lagen und die systematische Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Besonders betont wird jedoch, dass die Einbindung von Eltern als gleichberechtigte Bildungs- und Erziehungspartner, die Anerkennung von Mehrsprachigkeit als Bildungsressource sowie die stärkere Berücksichtigung des familiären Umfelds und die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen im Gesetzesentwurf noch nicht ausreichend verankert sind. Das bbt fordert, dass Elternbeteiligung, Diversitätskompetenz und niedrigschwellige Zugänge verbindlich als Qualitätsmerkmale festgeschrieben werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die systematische Einbindung von Eltern und Migrantenorganisationen als Partner der Qualitätsentwicklung, 2) die Anerkennung von Mehrsprachigkeit als Ressource und nicht als Defizit, 3) die Notwendigkeit, Zugangsbarrieren für Familien mit Migrationsgeschichte durch niedrigschwellige, mehrsprachige Angebote und Monitoring abzubauen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 20.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ist überfällig und notwendig. Damit aus diesem Rahmen jedoch ein wirksamer Qualitätsentwicklungsschub wird, müssen die Perspektiven von Kindern und Familien stärker zum Ausgangspunkt aller Regelungen gemacht werden. Qualität darf nicht allein über Strukturen, Kennzahlen und Daten bestimmt werden. Sie zeigt sich vor allem darin, ob Kinder sich sicher, angenommen und gefördert fühlen und ob Familien verlässlich, respektvoll und gleichberechtigt beteiligt werden.“
Die Bundeselternvertretung KiTa (bevki) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Sie erkennt die Einführung bundesweiter Qualitätsstandards, die Stärkung der Sprachförderung und die gezielte Unterstützung von Kitas in herausfordernden Lagen als wichtige Schritte an. Kritisch sieht die bevki jedoch die unzureichende und nicht langfristig gesicherte Finanzierung, die zu starke Ausrichtung auf messbare Kompetenzen (Outcome-Orientierung) statt einer ganzheitlichen, kindorientierten Pädagogik sowie die mangelnde verbindliche Einbindung von Eltern und Elternvertretungen in die Qualitätsentwicklung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer nachhaltigen und ausreichenden Finanzierung, um echte Qualitätsverbesserungen zu sichern und Eltern nicht durch steigende Beiträge zu belasten; 2) Die Kritik an der Reduktion frühkindlicher Bildung auf standardisierte, messbare Kompetenzen und die damit verbundene Gefahr einer Verschulung; 3) Die Forderung, Elternmitwirkung auf allen Ebenen verbindlich im Gesetz zu verankern und als Qualitätsmerkmal anzuerkennen. Die bevki fordert Nachbesserungen in Bezug auf bundesweite Mindeststandards, eine breitere Definition von Bildung, stärkere Elternrechte und Datenschutz sowie gezielte Unterstützung für Kinder außerhalb des regulären Kita-Systems.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sie sorgen vielmehr dafür, dass der ganzheitliche Bildungsanspruch des Gesetzes im Förderungsauftrag, in der Qualitätsentwicklung und in der sozialräumlichen Umsetzung verbindlich sichtbar und verankert wird.“
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz, SCQEG). Der Verband hebt hervor, dass gute Startchancen für Kinder mehr umfassen als nur messbare Kompetenzen wie Sprache oder Mathematik. Besonders betont wird die Bedeutung musisch-ästhetischer Bildung (also Musik, Kunst und kulturelle Teilhabe) für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern. Der BMCO kritisiert, dass diese Aspekte im Gesetzestext nicht ausreichend verbindlich verankert sind, obwohl sie in der Begründung anerkannt werden. Der Verband fordert, musisch-ästhetische Bildung explizit im Förderungsauftrag zu nennen, kulturelle Teilhabe als Kinderrecht zu berücksichtigen (unter Bezug auf Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention), die Amateurmusik als wichtigen Partner im Sozialraum einzubeziehen, Qualifizierungsstrukturen der Amateurmusik für Kita-Fachkräfte zu nutzen und Kooperationen zeitlich wie organisatorisch zu ermöglichen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die gesetzliche Verankerung musisch-ästhetischer Bildung, 2) die Rolle der Amateurmusik als sozialräumliche Bildungsinfrastruktur und 3) die Nutzung bestehender Qualifizierungsstrukturen für die Weiterbildung von Kita-Fachkräften.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: R001132 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Investitionen in Familienzentren sind Investitionen in die Resilienz unserer Gesellschaft. Echte Chancengerechtigkeit entsteht dort, wo Menschen in ihren Lebenswelten Wertschätzung und Orientierung erfahren.“
Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Der Verband hebt hervor, dass Bildungsungleichheit durch frühkindliche Förderung wirksam adressiert werden kann und betont die Bedeutung einer sozialraumorientierten Qualitätsentwicklung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens, die Rolle von Familienzentren als Brückeninstanz zwischen Familie, Kindertagesbetreuung und weiteren sozialen Institutionen. Zweitens, die Notwendigkeit, Familienarbeit und Lebensweltorientierung als integrale Bestandteile der Qualitätsentwicklung gesetzlich zu verankern. Drittens, die finanzielle Absicherung der präventiven Infrastruktur, wobei der Verband empfiehlt, freiwerdende Mittel aus demografischen Veränderungen gezielt in Familienzentren zu reinvestieren. Der BVdFZ spricht sich für eine pluralitätsorientierte, koordinierende Infrastruktur aus, die keine Parallelstrukturen schafft, sondern bestehende Systeme vernetzt und pädagogische Fachkräfte entlastet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Referentenentwurf setzt wichtige Impulse für mehr Chancengerechtigkeit und eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung. Insbesondere die frühzeitige Förderung, die gezielte Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen, die Stärkung der Fachkräfte sowie die Verbesserung der Bildungsübergänge sind ausdrücklich zu begrüßen.“
Der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. (BSFV) begrüßt den Gesetzentwurf zum KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG), der zentrale Herausforderungen der frühkindlichen Bildung adressiert. Der Verband hebt die Bedeutung von Chancengerechtigkeit, bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und gezielter Förderung für Einrichtungen in sozial benachteiligten Gebieten hervor. Besonders betont werden die Notwendigkeit ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen, die Rolle der Fördervereine als Brücke zwischen Familien, Einrichtungen und Zivilgesellschaft sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit aller Akteure. Der BSFV fordert eine dauerhafte Finanzierung, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und eine stärkere Einbindung der Eltern und Fördervereine. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Sicherstellung bundesweit vergleichbarer Qualitätsstandards, (2) die gezielte Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen und (3) die Rolle und Stärkung der Kita- und Schulfördervereine als Partner in der Umsetzung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Gesetzesentwurf trägt in seiner derzeitigen Fassung weder zur Stärkung noch zur Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege bei. Er begünstigt den Abbau der Auswahlmöglichkeiten von Betreuungsangeboten und vernachlässigt die besonderen Chancen, die Kindertagespflege Familien bieten kann.“
Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (BVKTP) begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, SCQEG). Insbesondere werden die geplanten Maßnahmen zur Förderung der kindlichen Entwicklung, zur Sprachförderung und zur Qualitätsbeobachtung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege unterstützt. Allerdings kritisiert der Verband, dass die Kindertagespflege im Gesetzesentwurf gegenüber den Kindertageseinrichtungen (Kitas) strukturell benachteiligt wird: Viele Qualitätsstandards und Ressourcen (z.B. für Sprachstandserhebungen, Fachberatung, Personalausstattung und Förderung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen) gelten ausschließlich für Kitas. Die Kindertagespflege bleibt bei zentralen Maßnahmen unberücksichtigt, obwohl sie laut Sozialgesetzbuch (SGB VIII) als gleichwertiges Betreuungsangebot gilt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Gleichbehandlung bei der Qualitätsentwicklung und Sprachförderung, 2) Die unzureichende Berücksichtigung der Fachberatung und Personalausstattung in der Kindertagespflege, 3) Die Unsicherheit bezüglich der Fortführung bisher geförderter Maßnahmen und der späte Wirksamkeitsbeginn (2032) für Verbesserungen bei der Geldleistung. Der Verband fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kindertagespflege im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Referentenentwurf entspricht dieser Erkenntnis und nimmt sie ernst.“
Die Stellungnahme bewertet den Referentenentwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) grundsätzlich positiv. Der Entwurf setzt zentrale Schwerpunkte auf die frühkindliche Bildung, insbesondere durch eine bundesweit verbindliche Sprachstandserhebung und gezielte Sprachförderung für alle Kinder im fünften Lebensjahr – auch für Kinder ohne Kita-Besuch. Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern aus benachteiligten Lebenslagen sollen zusätzliche personelle Ressourcen erhalten. Die Übergänge von der Kita in die Grundschule werden verbessert, indem relevante Förderdaten weitergegeben werden. Die Stellungnahme betont, dass die Umsetzung angesichts des Fachkräftemangels und der langfristigen Finanzierung eine Herausforderung bleibt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die verbindliche Sprachstandsfeststellung und -förderung, 2) das Startchancen-Programm für Kitas in herausfordernder Lage, und 3) die Notwendigkeit einer langfristigen, planbaren Finanzierung bis 2034.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Trotz der unterstützenswerten Zielsetzung des Referentenentwurfes muss im Ergebnis leider festgestellt werden, dass der Finanzierungsumfang und die zeitliche Befristung des SCQEG scharf zu kritisieren ist. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist äußerst zweifelhaft.“
Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Grundsätzlich werden die Ziele des Gesetzes – wie die Förderung von Kindern in benachteiligten Lebenslagen, die Stärkung der Sprachbildung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kindertagesbetreuung und Grundschule – begrüßt. Die Verbände lehnen jedoch den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Sie äußern erhebliche rechtliche, organisatorische, fachliche und finanzielle Bedenken. Besonders hervorgehoben werden: (1) Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und regulatorische Unklarheiten, (2) die fehlende Abstimmung mit bereits bestehenden Fördersystemen und Qualitätsstandards in den Bundesländern, (3) die unzureichende, zeitlich befristete und nicht auskömmliche Finanzierung der neuen Aufgaben, die zu dauerhaften Mehrbelastungen der Kommunen führen würde. Die Stellungnahme kritisiert, dass die Kommunen zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, ohne dass eine dauerhafte und vollständige Refinanzierung durch den Bund vorgesehen ist. Es wird befürchtet, dass wichtige Qualitätsentwicklungsmaßnahmen aufgrund der finanziellen Situation der Kommunen nicht fortgeführt werden können.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Grundsätzlich begrüßen wir die Gesetzesinitiative. Im gesamten Entwurf kommen allerdings die Begriffe Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Sozialpädiatrisches Zentrum und Logopädie kein einziges Mal vor; pädiatrisch fällt genau einmal – ausschließlich in der Begründung zu § 22c Abs. 1, nicht im Gesetzestext selbst.“
Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Die Stellungnahme kritisiert jedoch, dass zentrale gesundheitsbezogene Akteure wie der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD), Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Logopädie im Gesetzestext nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es wird bemängelt, dass die Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands zu spät und ohne Einbindung medizinischer Fachkräfte erfolgt. Das Bündnis fordert eine frühere, verbindliche Einbindung kinder- und jugendärztlicher Vorsorgeuntersuchungen (z. B. U7a, U8), die Vermeidung von Doppelstrukturen und die Festlegung bundeseinheitlicher Mindeststandards für den Personalschlüssel sowie die Qualifikation der Fachkräfte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende Einbindung des Gesundheitswesens und medizinischer Diagnostik in die Entwicklungsstandserhebung, 2) die Notwendigkeit verbindlicher Personalstandards und klarer Zuständigkeiten, 3) die Bedeutung einer frühzeitigen, integrierten Diagnostik und Datenweitergabe unter Wahrung von Datenschutz und Einwilligungsrechten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Neue Verfahren und gesetzliche Anforderungen allein führen noch nicht zu einer besseren Qualität. Sie dürfen insbesondere nicht zu zusätzlicher Arbeitsverdichtung führen oder zulasten der pädagogischen Arbeit mit den Kindern umgesetzt werden.“
Der dbb beamtenbund und tarifunion bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung grundsätzlich positiv und begrüßt die Zielrichtung, die frühkindliche Bildung zu stärken. Der dbb betont die Bedeutung frühzeitiger Förderung, ganzheitlicher Bildungsansätze und die Notwendigkeit, Unterstützungsbedarfe früh zu erkennen und passgenau zu fördern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen, verbindlicher bundesweiter Qualitätsstandards und die Sicherung guter Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal. Kritisch sieht der dbb, dass viele konkrete Ausgestaltungen den Bundesländern überlassen bleiben, was zu unterschiedlichen Standards führen könnte. Die Stellungnahme fordert, dass neue Anforderungen nicht zu zusätzlicher Arbeitsbelastung führen dürfen und dass die Finanzierung langfristig und verlässlich gesichert werden muss. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit verbindlicher und vergleichbarer Qualitätsstandards auf Bundesebene, (2) die Sicherstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen, und (3) die Bedeutung eines ganzheitlichen, alltagsintegrierten Bildungsverständnisses, das nicht durch neue Vorgaben verengt werden darf.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Referentenentwurf zum SCQEG adressiert zentrale Herausforderungen im Feld der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Durch die Verankerung im SGB VIII sollen bundesweit und dauerhaft die notwendigen strukturellen und personellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kindertageseinrichtungen alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft ganzheitlich fördern, ihnen Bildungs-, Teilhabe- und Zukunftschancen eröffnen und so zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen.“
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, die gezielte Unterstützung von Kitas in herausfordernden Lagen und die Stärkung von Übergängen in die Grundschule wichtige Fortschritte darstellen. Die DKJS betont jedoch, dass einige Formulierungen im Gesetzentwurf zu ungenau sind, insbesondere hinsichtlich des Abbaus von Benachteiligungen und der Aufgabenverteilung zwischen Kitas und Grundschulen. Außerdem wird eine ganzheitliche Sicht auf die Förderung von Kindern gefordert, statt eine Priorisierung einzelner Fähigkeiten. Die DKJS mahnt zudem an, dass die finanzielle und personelle Ausstattung nachhaltig gesichert werden muss, damit die Ziele des Gesetzes erreicht werden können. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Konkretisierung der Aufgaben und des Förderauftrags von Kindertageseinrichtungen (§ 22 SGB VIII), (2) die personelle Ausstattung und Fachberatung, sowie (3) die Feststellung und Förderung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wer Startchancen verbessern und Qualität sichern will, muss den Einrichtungen die Bedingungen geben, unter denen gute Bildung und verlässliche Beziehungen tatsächlich möglich sind. Qualitätsansprüche, fachliche Standards und eine verlässliche Finanzierung müssen zusammen gedacht werden, damit Chancengerechtigkeit, Trägervielfalt und eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung bundesweit nachhaltig gesichert werden.“
Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV) und des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V. bewertet den Referentenentwurf zum KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) grundsätzlich positiv, betont jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Verbände begrüßen die gesetzliche Verankerung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und die Zielsetzung, Startchancen für Kinder zu verbessern. Sie kritisieren jedoch, dass zentrale Regelungen zu unkonkret bleiben, insbesondere hinsichtlich Zielsetzungen, Zuständigkeiten, Finanzierung und Qualitätsanforderungen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Sicherung von Subsidiarität, Trägervielfalt und einer auskömmlichen Finanzierung für freie Träger, (2) die Notwendigkeit eines ganzheitlichen, eigenständigen Bildungsverständnisses in der frühkindlichen Bildung, das nicht auf messbare Kompetenzen und schulische Logik reduziert werden darf, sowie (3) die Bedeutung verbindlicher Standards und einer nachhaltigen Finanzierung für Fachberatung und Personalausstattung. Die Stellungnahme fordert eine stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe von Kindern, eine ressourcenorientierte Sprachförderung und warnt vor einer Übertragung finanzieller Lasten auf Länder, Kommunen und Träger ohne entsprechende Mittel. Insgesamt wird betont, dass Qualitätsansprüche, Standards und Finanzierung zusammen gedacht werden müssen, um Chancengerechtigkeit und hochwertige frühkindliche Bildung bundesweit zu sichern.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Nur wenn die strukturellen Voraussetzungen guter frühkindlicher Bildung nachhaltig gestärkt werden, können die berechtigten Ziele des Referentenentwurfs – bessere Bildungschancen, wirksame Förderung und ein gelingender Übergang in die Grundschule – tatsächlich erreicht werden. Qualitätsentwicklung beginnt nicht mit zusätzlicher Diagnostik, sondern mit guten Arbeitsbedingungen, ausreichend Zeit und einer verlässlichen personellen Ausstattung.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung von Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung (SCQEG) kritisch. Der DGB erkennt zwar die Bedeutung frühkindlicher Bildung und die Notwendigkeit von Qualitätsentwicklung an, sieht aber erhebliche Mängel im Gesetzentwurf. Besonders kritisch werden die geplante Reduzierung der Bundesmittel, die Priorisierung einzelner Kompetenzbereiche (wie Selbstregulation und Sprachstand) durch standardisierte Tests sowie die vorgesehene Weitergabe personenbezogener Entwicklungsdaten an Grundschulen ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern bewertet. Der DGB fordert stattdessen eine dauerhafte, auskömmliche Finanzierung, die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, den Ausbau der Fachberatung und eine stärkere Berücksichtigung der Trägerqualität. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Finanzierung und die zeitliche Staffelung der Maßnahmen, 2) die Kritik an der Fokussierung auf standardisierte Testverfahren und die damit verbundene Engführung des Bildungsauftrags, 3) der Datenschutz und die Weitergabe von Entwicklungsdaten beim Übergang in die Grundschule.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 27.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Kinder, Familien, Fachkräfte und Träger brauchen keine kurzfristige Projektlogik, sondern verlässliche Strukturen. Der Gesetzentwurf schafft hierfür erstmals einen bundesgesetzlichen Rahmen, der zentrale Qualitätsfragen mit dem Förderungsauftrag der Kindertagesbetreuung verbindet. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht, wenn zentrale Fragen wie Ausgestaltung und Instrumente der Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung, Auswahlkriterien für Startchancen-Kitas oder die Konkretisierung der Personalausstattung nahezu vollständig landesrechtlich bestimmt werden.“
Der Deutsche Kitaverband bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) grundsätzlich positiv, da er erstmals bundesgesetzliche Rahmenbedingungen für die Qualitätsförderung in Kitas schafft. Besonders begrüßt werden die Verankerung der alltagsintegrierten Sprachförderung, zusätzliche Ressourcen für Kitas in herausfordernden Lagen sowie die Anerkennung pädagogischer Arbeit und Fachberatung. Kritisch sieht der Verband jedoch die degressive und befristete Bundesfinanzierung, die nach 2034 endet und bereits nach eigenen Berechnungen nicht ausreicht, um die neuen Daueraufgaben zu finanzieren. Es wird eine dauerhafte, dynamisierte und trägerneutrale Finanzierung gefordert. Zudem warnt der Verband vor einem föderalen Flickenteppich durch zu große landesrechtliche Spielräume bei der Umsetzung zentraler Qualitätsstandards. Die Stellungnahme hebt besonders hervor: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher bundesweiter Qualitäts- und Umsetzungsstandards, 2) die Sicherstellung einer dauerhaften und ausreichenden Finanzierung über 2034 hinaus, und 3) die frühzeitige, mehrsprachigkeitssensible Sprachförderung ab Eintritt in die Kita. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die personelle Ausstattung, die Rolle freier Träger und die Anforderungen an Monitoring und Datenschutz.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Ohne eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung sowie realistische Übergangs- und Umsetzungsvorgaben besteht die Gefahr, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen in der Praxis nicht erfüllt werden können und die kommunale Leistungsfähigkeit weiter beeinträchtigt wird.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Die Stellungnahme unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung zu schaffen, kritisiert jedoch die praktische Umsetzbarkeit. Insbesondere werden der zusätzliche Personalbedarf, die erweiterten Dokumentations- und Berichtspflichten sowie die unklare und aus Sicht der Kommunen unzureichende Finanzierung als problematisch angesehen. Der Verband bezweifelt zudem, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da sie den Gestaltungsspielraum der Länder stark einschränkt. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Finanzierung (insbesondere die befristete und unzureichende Bundesfinanzierung), der Fachkräftemangel und die Ausweitung der kommunalen Verantwortung durch verbindliche Qualitätsstandards.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Höhere Ansprüche, aber erheblich weniger Geld sind aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins keine tragfähige Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern.“
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bewertet den Referentenentwurf zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsverbesserungsgesetz (SCQEG) grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielsetzung, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu stärken und die Startchancen von Kindern unabhängig von ihrer Herkunft zu verbessern. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Konkretisierung des Förderauftrags und die bundesweite Festlegung von Personalstandards grundsätzlich begrüßt werden, jedoch noch Änderungsbedarf besteht, insbesondere hinsichtlich der Betonung einzelner Entwicklungsbereiche und der Rolle des Spiels als zentraler Bildungsprozess. Kritisch sieht der Deutsche Verein die degressive und befristete Bundesbeteiligung an den Kosten, die aus Sicht des Vereins die Umsetzung der ambitionierten Ziele gefährdet. Auch die geplante Datenübermittlung sensibler Entwicklungsdaten an Grundschulen ohne Einwilligung der Eltern wird kritisch bewertet. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Finanzierung und die befristete Bundesbeteiligung, (2) die Ausgestaltung des Förderauftrags und die Bedeutung des Spiels, (3) die Regelungen zur Beobachtung, Dokumentation und Datenübermittlung im Übergang zur Grundschule.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das Deutsche Kinderhilfswerk weist nachdrücklich darauf hin, dass der Gesetzentwurf zwar begrüßenswerte Neuerungen in der frühkindlichen Bildung vorsieht, eine wichtige Ursache gebrochener Bildungsbiografien politisch jedoch nicht ausreichend in den Blick genommen wird: Die wirksame Bekämpfung von Kinderarmut.“
Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung grundsätzlich positiv und begrüßt viele der vorgeschlagenen Maßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die verpflichtende Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands aller Kinder, die Einführung verbindlicher Vorgaben für die personelle Ausstattung in Kitas sowie die gezielte Unterstützung von Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Kritisch sieht das Kinderhilfswerk jedoch die weiterhin bestehenden strukturellen Probleme: Es fehlen bundesweit viele Kita-Plätze und qualifizierte Fachkräfte, und die geplanten finanziellen Mittel werden als unzureichend eingeschätzt, um die Herausforderungen der frühkindlichen Bildung umfassend zu bewältigen. Zudem wird eine stärkere bundesweite Vereinheitlichung bei Qualitätsstandards, Personalbemessung und Förderinstrumenten gefordert. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Gefahr, dass Bundesmittel lediglich bestehende Landesmittel ersetzen, anstatt zusätzliche Qualität zu schaffen. Schließlich weist das Kinderhilfswerk darauf hin, dass die wirksame Bekämpfung von Kinderarmut als zentrale Ursache für Bildungsungleichheiten politisch nicht ausreichend adressiert wird.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 31.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die stärkere Ausrichtung auf Chancengerechtigkeit, die verbindlichere Qualitätsentwicklung sowie die Einführung systematischer Sprach- und Entwicklungsförderung stellen wichtige Schritte für die Weiterentwicklung der frühen Bildung in Deutschland dar. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind jedoch verbindliche Qualitätsstandards, tragfähige Personalstrategien, belastbare Dokumentations- und Berichtssysteme sowie eine stärkere Einbindung der vorhandenen Expertise der Bildungswirtschaft erforderlich.“
Der Didacta Verband e.V. begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf des Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG), der auf die Verringerung von Bildungsungleichheiten und die Verbesserung der Startchancen für Kinder abzielt. Besonders positiv bewertet werden die gesetzliche Verankerung einheitlicher Verfahren zur Feststellung von Sprach- und Entwicklungsständen, die alltagsintegrierte Förderung in vier Fähigkeitsbereichen (Sprache, Selbstregulation, Motorik, Mathematik) sowie die verbindliche personelle Ausstattung der Kitas. Der Verband sieht die frühe Bildung als Investition in gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards, die frühzeitige Einbindung von Verbänden und Trägern in die Umsetzung, sowie die Sicherstellung der Förderung auch für Kinder ohne Kita-Besuch. Kritisch angemerkt wird, dass die Mechanismen zur Überprüfung der Zielerreichung und die Nachweispflichten der Länder noch nicht ausreichend geregelt sind. Der Verband fordert unter anderem eine frühere Sprachstandserhebung, eine verbindliche Einbindung digitaler und standardisierter Verfahren sowie eine stärkere Verzahnung mit dem schulischen Bereich.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit die Reform dieses Ziel erreicht, müssen gemeinsame Qualitätsanforderungen mit einer gleichwertigen, vollständigen und dauerhaften Finanzierung für Einrichtungen aller Träger verbunden werden. Trägervielfalt und Subsidiarität sind dabei keine nachgeordneten Strukturfragen, sondern Voraussetzungen einer pluralen, kindgerechten Bildungslandschaft, die Eltern echte Vielfalt und Auswahl bietet.“
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern, Benachteiligungen frühzeitig abzubauen und den Übergang in die Grundschule besser zu begleiten. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, dass die neuen Qualitätsanforderungen unter gleichwertigen fachlichen und finanziellen Bedingungen für alle Träger – also auch für konfessionelle und andere freigemeinnützige Träger – umgesetzt werden müssen. Die EKD warnt davor, dass ohne eine vollständige und dynamische Refinanzierung der Mehrkosten freie Träger benachteiligt und langfristig aus dem Markt gedrängt werden könnten. Sie fordert eine gesetzliche Sicherung, dass die finanziellen Mittel tatsächlich bei allen Trägern ankommen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Sicherung der Trägervielfalt als Qualitätsmerkmal und Voraussetzung für eine pluralistische Bildungslandschaft, (2) die Notwendigkeit einer vollständigen, dynamisierten und rechtzeitigen Refinanzierung aller durch das Gesetz entstehenden Mehrkosten für alle Träger, und (3) die Forderung nach trägerneutralen, transparenten und bedarfsgerechten Kriterien bei der Umsetzung und Finanzierung der neuen Anforderungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir freuen uns sehr, dass die Sprachentwicklung von Kindern und die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit gerückt ist und begrüßen die Gesetzesinitiative.“
Die Stellungnahme der Fachausschüsse des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zum Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) begrüßt die gesetzliche Initiative, die Sprachentwicklung und frühkindliche Bildung stärker in den Fokus zu rücken. Die Autoren betonen jedoch, dass gute Bildung nicht allein durch Kompetenzmessungen, sondern durch förderliche Rahmenbedingungen wie stabile Beziehungen, qualifiziertes Personal und ausreichend Ressourcen entsteht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung früher entwicklungsstimulierender Betreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, und die Notwendigkeit eines frühzeitigen Kita-Besuchs für alle Kinder, 2) Die Einbindung und Vernetzung der Frühen Hilfen mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die explizite Erwähnung dieser Strukturen im Gesetz, 3) Die Nutzung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (SEU) zur Ermittlung von Förderbedarfen und die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Jugendhilfe, ÖGD und niedergelassenen Kinderärzten, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Stellungnahme fordert zudem eine gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit zwischen Kitas, Tagespflege, Schulen und dem ÖGD sowie die verpflichtende Einbindung von Früherkennungsuntersuchungen und standardisierten Einschätzungsbögen für die Entwicklungsdiagnostik.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit einer entsprechend geschärften Ausgestaltung kann das SCQEG der vielfach geforderte große Wurf für die frühkindliche Bildung werden.“
Die Stellungnahme von Fröbel zum Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) begrüßt den Paradigmenwechsel hin zu bundesweit einheitlichen, gesetzlich verankerten Mindeststandards für die Qualität in Kindertageseinrichtungen. Fröbel hebt hervor, dass erstmals konkrete Personalstandards und Zeitressourcen für die Förderung und Beobachtung von Kindern gesetzlich geregelt werden. Besonders betont werden: (1) Die Notwendigkeit, dass die neuen Ressourcenstandards zwingend und unabhängig von der Trägerschaft bis auf die Einrichtungsebene durchgereicht werden; (2) die Forderung nach einer konsequenten Digitalisierung der Erhebungs- und Förderverfahren, um Bürokratie zu vermeiden und die Datenqualität zu sichern; (3) die Einführung eines bundesweiten Qualitätsmonitorings mit einheitlichen, wissenschaftlich validierten Kriterien. Fröbel spricht sich zudem für eine frühere Umsetzung zentraler Standards, eine gesicherte Finanzierung ohne Degression und für die Anrechnung trägereigener Fachberatung aus. Die Stellungnahme kritisiert, dass ohne Digitalisierung und klare Refinanzierung die Ziele des Gesetzes verfehlt werden könnten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf markiert mit seiner Neuausrichtung – weg von der Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen hin zu einer stärkeren Messung und Bewertung des Kind-Outcome – das Scheitern, einen bundesweit verbindlichen Qualitätsrahmen für die Kindertagesbetreuung zu schaffen. Damit zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück, gemeinsam mit Ländern und Kommunen die strukturellen Voraussetzungen in Kindertageseinrichtungen weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verbessern.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bewertet den Referentenentwurf für das KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) kritisch. Die GEW sieht einen Paradigmenwechsel weg von der Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen hin zu einer stärkeren Ergebnisorientierung (Output-Steuerung), insbesondere durch die Fokussierung auf messbare Kompetenzen wie Sprachtests. Die Gewerkschaft kritisiert die geplanten Kürzungen der Bundesmittel, die Verschiebung der Verantwortung auf Länder und Einrichtungen sowie die Überlastung des Personals durch zusätzliche Aufgaben ohne ausreichende Ressourcen. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) Die strukturelle Unterfinanzierung und der Fachkräftemangel im Kita-Bereich, 2) Die geplante Ergebnisorientierung und die damit verbundene Reduktion frühkindlicher Bildung auf Testergebnisse, 3) Die datenschutzrechtlich problematische Weitergabe von Entwicklungsdaten beim Übergang von der Kita zur Grundschule. Die GEW fordert eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit Fokus auf dauerhafte Finanzierung, verbindliche Qualitätsstandards, bessere Arbeitsbedingungen, gezielte Förderung in benachteiligten Lagen und einen stärkeren Schutz personenbezogener Daten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der IB begrüßt das Gesetz. Gleichzeitig möchten wir anmerken, dass die enge Fokussierung auf die genannten Punkte aus unserer Sicht die Gefahr birgt, weitere wichtige Aspekte frühkindlicher Bildung aus dem Blick zu verlieren.“
Der Internationale Bund (IB), ein großer Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland, begrüßt den Gesetzentwurf zum KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) grundsätzlich. Der IB hebt positiv hervor, dass das Gesetz die Bekämpfung von Bildungsungleichheit durch frühkindliche Förderung und die bundesweite Einführung verbindlicher Qualitätsstandards anstrebt. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Ausgestaltung des Förderauftrags und die Notwendigkeit, soziale Kompetenzen und Partizipation stärker zu berücksichtigen, (2) die Einführung und zeitliche Staffelung der Fachberatung zur Qualitätsentwicklung, wobei der IB eine frühere Umsetzung fordert, und (3) die personelle Ausstattung von Kindertageseinrichtungen, für die der IB eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung empfiehlt. Kritisch merkt der IB an, dass Aspekte wie Demokratiekompetenz, Digitalisierung, Gesundheit und Inklusion von Kindern mit Behinderung im Entwurf noch zu wenig Beachtung finden und ergänzt werden sollten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 27.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt besteht daher aus Sicht der komba gewerkschaft ein deutlicher Nachbesserungsbedarf. Erforderlich sind insbesondere ein ganzheitliches Bildungsverständnis, verbindliche bundesweite Qualitätsstandards, eine realistische personelle und zeitliche Ausstattung sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung, um die Ziele des Gesetzes tatsächlich wirksam erreichen zu können.“
Die komba gewerkschaft begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Bildungsgerechtigkeit zu stärken und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Sie kritisiert jedoch, dass der Entwurf das Bildungsverständnis auf grundlegende, vor allem schulvorbereitende Kompetenzen wie Sprache, Selbstregulation, motorische und mathematische Fähigkeiten verengt. Die umfassende Förderung sozialer, emotionaler, körperlicher und geistiger Entwicklung, wie sie bisher im Gesetz vorgesehen war, werde dadurch eingeschränkt. Besonders kritisch sieht die komba gewerkschaft die Einführung verpflichtender Sprach- und Entwicklungsstandtests im Vorschulalter, da diese eine defizitorientierte Sichtweise fördern und die Kindertagesstätten zu Zuarbeitenden für die Grundschule machen könnten. Zudem werden fehlende bundesweite Standards, unzureichende personelle und zeitliche Ressourcen, der anhaltende Fachkräftemangel sowie die geplante Reduzierung der finanziellen Mittel ab 2030 bemängelt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Verengung des Bildungsverständnisses und die Gefahr der Defizitorientierung durch standardisierte Testverfahren, 2) die fehlenden verbindlichen bundesweiten Qualitätsstandards und die Übertragung wichtiger Regelungen an die Länder, was zu erheblichen Unterschieden führt, 3) die unzureichende und nicht langfristig gesicherte Finanzierung, die keine Planungssicherheit für Kommunen, Träger und Beschäftigte bietet.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wie der KTK und der DCV sprechen wir uns daher für eine langfristig gesicherte Bundesbeteiligung aus. Diese sollte dynamisiert sein und mit dem Umfang von Qualitätsvorgaben und Förderungsaufgaben steigen.“
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und stärker im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zu verankern. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Bund, Länder, Kommunen sowie die Träger der Kindertageseinrichtungen in die Entwicklung neuer Qualifikationsanforderungen einzubinden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die alltagsintegrierte Förderung kindlicher Entwicklung und die Gefahr, dass einzelne Kompetenzen den ganzheitlichen Bildungsauftrag überlagern könnten; 2) Die personelle Ausstattung und die fehlende Festlegung eines verbindlichen Personal-Kind-Schlüssels, was zu uneinheitlicher Umsetzung in den Bundesländern führen kann; 3) Die geplante Stärkung der Fachberatung, wobei die vorgesehene Einteilung der Einrichtungsgrößen und der Fachberatungsschlüssel als nicht ausreichend differenziert kritisiert werden. Weitere wichtige Themen sind die Dokumentationspflichten, die Unterstützung von Einrichtungen mit erhöhtem Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen (mit dem Vorschlag eines bundesweiten Sozialindexes), sowie die Bedeutung einer langfristig gesicherten und dynamisierten Bundesfinanzierung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur wenn Qualitätsziele und qualitätssichernde Instrumente und Maßnahmen gleichermaßen gesetzlich abgesichert werden, kann das Gesetz seinem Anspruch gerecht werden, die Bildungs- und Entwicklungschancen aller Kinder nachhaltig zu verbessern und bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern.“
Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv) bewertet den Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) grundsätzlich positiv, sieht jedoch erhebliche Verbesserungsbedarfe. Der Verband begrüßt die Zielsetzung, bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, kritisiert jedoch Diskrepanzen zwischen den fachlichen Zielen und deren gesetzlicher Umsetzung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Abstimmung mit der zeitgleichen Strukturreform des SGB VIII (1. KJHSRG), wodurch Unsicherheiten für die Praxis entstehen; 2) Die Notwendigkeit, das Spiel als zentrales Lern- und Bildungssetting gesetzlich zu verankern, da es als elementare Form kindlicher Weltaneignung gilt; 3) Die Forderung nach verbindlichen bundesweiten Mindeststandards für Leitungsressourcen, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sowie die personelle Ausstattung. Der pfv kritisiert, dass viele qualitätsrelevante Regelungen erst verzögert in Kraft treten sollen und fordert deren Einführung bereits ab 2027. Auch die Ausgestaltung der Förderung für Einrichtungen in herausfordernden Lebenslagen sollte sozialräumlich und nicht nur berufsbezogen erfolgen. Insgesamt fordert der Verband eine konsequentere und verbindlichere Umsetzung der Qualitätsziele.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Statt einer defizitorientierten Perspektive auf sprachliche Vielfalt braucht es ein modernes Verständnis von Mehrsprachigkeit als gesellschaftliche Ressource. Nur durch mehrsprachigkeitssensible Verfahren, diskriminierungsfreie Diagnostik, die aktive Einbeziehung der Familiensprachen und die entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte kann sichergestellt werden, dass das Gesetz tatsächlich zu mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt.“
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG). Der Verband begrüßt zwar das Ziel, die Bildungschancen aller Kinder zu verbessern, sieht jedoch erhebliche Risiken für mehrsprachig aufwachsende Kinder und deren Familien. Besonders problematisch bewertet der Verband die geplante verpflichtende Sprachstandserhebung, da viele der eingesetzten Verfahren nicht für mehrsprachige Kinder geeignet sind und deren Kompetenzen nicht ausreichend erfassen. Zudem kritisiert der Verband, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Standards für Sprachförderung und Diagnostik vorsieht und die Familiensprache als Kriterium für eine 'herausfordernde Lebenslage' stigmatisierend sei. Auch die Qualifizierung zusätzlicher Fachkräfte und die Einbindung der Eltern werden als unzureichend betrachtet. Der Verband fordert mehr mehrsprachigkeitssensible Verfahren, verbindliche Qualitätsstandards und die aktive Einbindung von Fachverbänden in Monitoring und Evaluation. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Risiken und Defizite der geplanten Sprachstandserhebungen für mehrsprachige Kinder, 2) Die problematische Verwendung der Familiensprache als Risikofaktor, 3) Die fehlenden verbindlichen Standards und Qualifizierungsanforderungen für Fachkräfte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt jedoch mit seiner Finanzierung. Dauerhafte Bundesstandards dürfen nicht durch zeitlich begrenzte, nominal sinkende und nicht dynamisierte Bundesmittel finanziert werden. Bleibt die Finanzierung hinter den tatsächlichen Kosten zurück, droht das Gesetz seine eigenen Ziele zu verfehlen.“
Der VKMK – Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin e.V. begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Start- und Bildungschancen von Kindern zu verbessern und bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung zu etablieren. Besonders positiv bewertet werden die gesetzliche Verankerung bundesweiter Qualitätsanforderungen, die stärkere Berücksichtigung struktureller Qualitätsmerkmale und die Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Lagen. Allerdings kritisiert der VKMK, dass der Entwurf in zentralen Punkten hinter seinem Anspruch zurückbleibt: Die fehlende Konkretisierung verbindlicher Qualitätsstandards und die nicht dauerhaft gesicherte Finanzierung gefährden die nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen. Der Verband fordert eine dauerhafte, dynamisierte und vollständige Finanzierung, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert, sowie die Anerkennung bereits bestehender Landesstandards. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, die konkrete Ausgestaltung der Personalausstattung (inklusive Mindeststandards für den Personalschlüssel) und die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Finanzierungslücke und die Gefahr zusätzlicher Belastungen für Länder und Träger, 2) Die Notwendigkeit verbindlicher, wissenschaftlich fundierter Mindeststandards für die Personalausstattung, 3) Die Anerkennung bestehender Landesregelungen und die Vermeidung von Nachteilen für fortschrittliche Länder.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 29.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Statt die strukturellen Voraussetzungen guter frühkindlicher Bildung konsequent zu sichern, stellt er Diagnostik, Daten, Förderbedarfsermittlung, Monitoring und Nachweise ins Zentrum. Damit droht eine Politik, die Defizite präziser zählt, statt Bedingungen zu schaffen, unter denen Kinder gut aufwachsen und Beschäftigte in den Kitas gut arbeiten können.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet den Entwurf des KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) kritisch. Sie begrüßt zwar das Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit verbindlicher zu regeln und benachteiligte Kinder besser zu fördern, sieht aber grundlegende Probleme im Gesetzentwurf. ver.di kritisiert insbesondere, dass der Entwurf den Fokus von Beziehung, Alltag und Ressourcenorientierung hin zu Diagnostik, Datenerhebung und Monitoring verschiebt. Der Entwurf führe neue Aufgaben ein, ohne die dafür notwendigen personellen, zeitlichen und finanziellen Voraussetzungen verbindlich zu schaffen. Die Gewerkschaft warnt vor einer weiteren Absenkung der Qualifikationsstandards, da der Begriff der 'Fachkraft' nicht bundesweit präzisiert wird. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit eines klaren, reflexiven Qualitätsverständnisses, das auf Teamreflexion und pädagogischer Alltagspraxis basiert, statt auf administrativer Messung und Kontrolle. 2) Die fehlende verbindliche Regelung zu Personalschlüsseln, Fachkraft-Kind-Relation und Qualifikationsstandards, was die Gefahr einer De-Professionalisierung birgt. 3) Die unzureichende und abnehmende Finanzierung durch den Bund, die nicht mit den neuen Aufgaben und Anforderungen Schritt hält. ver.di fordert eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs, insbesondere den Verzicht auf verpflichtende standardisierte Entwicklungsstandsfeststellungen, eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung, verbindliche Mindeststandards für Personal und Qualifikation sowie eine Stärkung der Beteiligung aller Akteursgruppen, einschließlich der Kinder.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 26.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Gute frühe Bildung entsteht nicht allein durch neue gesetzliche Anforderungen, sondern durch ausreichende personelle, strukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Nur wenn diese geschaffen werden, kann das Gesetz seinem Anspruch gerecht werden, die Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder nachhaltig zu verbessern und bundesweit gleichwertige Bedingungen in der Kindertagesbetreuung zu fördern.“
Die Stellungnahme des Volkssolidarität Bundesverbandes e. V. zum Referentenentwurf des KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung bundesweit zu verbessern und die sprachliche Bildung zu stärken. Allerdings kritisiert der Verband, dass der Gesetzentwurf in zentralen Punkten hinter den fachlichen Anforderungen zurückbleibt und wichtige Aspekte nicht ausreichend konkretisiert. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer dauerhaften und dynamisierten Bundesfinanzierung, die Einführung verbindlicher bundesweiter Qualitätsstandards (z. B. für Personalausstattung und Fachberatung) sowie die Berücksichtigung des demografischen Wandels in Ostdeutschland, um Fachkräfte zu halten und Qualität zu sichern. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses hervor, das Mehrsprachigkeit als Ressource anerkennt, und fordert, dass Qualitätsentwicklung realistisch und mit ausreichenden Ressourcen ermöglicht wird. Kritisch wird auch die kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme während der Sommerferienzeit gesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Finanzierung und die Rolle des Bundes, 2) die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards, 3) die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere in Ostdeutschland.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 24.07.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 505/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 04.09.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |