Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Gesetz für faire Kostenentscheidungen im Wohnungseigentum)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Gesetz für faire Kostenentscheidungen im Wohnungseigentum) |
| Initiator: | AfD |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 27.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7255 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf befasst sich mit der Problematik, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften kostenrelevante Beschlüsse (z. B. Änderungen der Kostenverteilung) bislang schon mit einfacher Mehrheit gefasst werden können, was für einzelne Eigentümer zu erheblichen und teils unerwarteten Mehrbelastungen führen kann – auch rückwirkend. Die Lösung sieht vor, dass künftig für Beschlüsse, die zu erheblichen Kostensteigerungen für einzelne Eigentümer führen, eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Rückwirkende Kostenbelastungen sind nur noch mit Zustimmung aller betroffenen Eigentümer möglich. Der Entwurf stammt von Abgeordneten und der Fraktion der AfD, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht benannt.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass die aktuelle Rechtslage zu einem Ungleichgewicht zwischen der Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft und dem Schutz einzelner Eigentümer führt. Insbesondere rückwirkende Kostenentscheidungen beeinträchtigen die Planungssicherheit und führen zu Konflikten sowie vermehrten gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Entwurf wird als notwendig angesehen, um diese Missstände zu beheben und die Entscheidungsstrukturen ausgewogener zu gestalten. Ein konkreter aktueller Anlass wird nicht genannt, es wird aber auf die bestehende Praxis und deren negative Folgen verwiesen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet. Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung. Das Gesetz begründet keine neuen Informationspflichten für Unternehmen. Weitere Kosten werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. (Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.)
Sonstiges:
Der Entwurf sieht keine Alternativen vor. Er beschränkt sich auf eine punktuelle Anpassung der Entscheidungsregeln und betont die Wahrung der Privatautonomie sowie die Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht. Der Gesetzentwurf wird als Beitrag zur Stärkung der Planungssicherheit und zur Reduzierung von Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften dargestellt. Hinweise auf besondere Eilbedürftigkeit enthält der Text nicht.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, stichpunktartig zusammengefasst:
1. Einführung eines qualifizierten Mehrheitserfordernisses für Beschlüsse zur Änderung der Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn einzelne Eigentümer erheblich mehr belastet werden.
2. Kombination aus relativem und absolutem Schwellenwert, damit nur spürbare Kostenmehrbelastungen unter das qualifizierte Mehrheitserfordernis fallen.
3. Qualifizierte Mehrheit bedeutet: Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssen zustimmen.
4. Schutz vor einseitigen Entscheidungen durch viele kleine oder einzelne große Eigentümer bei kostenintensiven Maßnahmen.
5. Keine Einstimmigkeit erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft zu erhalten.
6. Klarer Vergleichsmaßstab: Für die Beurteilung der Mehrbelastung wird auf die bisherige Kostenverteilung abgestellt, nicht auf hypothetische oder zukünftige Entwicklungen.
7. Klare und bestimmte Regelung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten.
8. Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Begrenzung der Rückwirkung kostenrelevanter Beschlüsse: Grundsätzlich gelten neue Kostenregelungen nur für künftige Abrechnungszeiträume.
9. Möglichkeit einer rückwirkenden Kostenregelung nur, wenn alle betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen (Einstimmigkeit).
10. Stärkung von Planungssicherheit, Vertrauensschutz und verlässlichen Entscheidungsstrukturen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften.
| Eingang im Bundestag: | 22.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7255 (PDF-Download) |