Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter |
| Initiator: | AfD |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 27.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7261 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Verbändebeteiligung: | Kein Zeitraum angegeben. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs einzuführen. Ziel ist es, Amtsträger strafrechtlich zu belangen, wenn sie ihr Amt gezielt dazu einsetzen, Dritten einen Nachteil zuzufügen, auch ohne dass sie dafür einen persönlichen Vorteil erhalten. Anlass ist die Wahrnehmung, dass das bestehende Strafrecht eine Lücke aufweist, da es solche Fälle bislang nicht ausreichend sanktioniert. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium gibt es daher nicht.
Hintergrund:
Der Entwurf verweist auf mehrere aktuelle Ereignisse als Auslöser: die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Nichtzulassung eines AfD-Politikers zur Oberbürgermeisterwahl, die Einführung des Phänomenbereichs „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ sowie die staatliche Förderung von NGOs, die Meinungsäußerungen im Internet überwachen. In diesen Fällen sehen die Initiatoren einen Missbrauch von Amtsbefugnissen zum Nachteil Dritter und eine Verletzung des politischen Neutralitätsgebots. Sie kritisieren, dass Betroffene kaum wirksamen Rechtsschutz haben und Amtsträger keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Kosten:
Es entstehen laut Entwurf keine Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es wird auch kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Er betont, dass der neue Straftatbestand eine abschreckende Wirkung entfalten und eine Lücke im Strafrecht schließen soll. Weitere Alternativen zum vorgeschlagenen Vorgehen werden nicht genannt. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit erwähnt.
Maßnahmen:
Hier ist die Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahme aus dem bereitgestellten Text:
- Einführung eines neuen Straftatbestands des Amtsmissbrauchs bei den Amtsdelikten.
Da der Text nur diese eine Maßnahme enthält und keine weiteren Maßnahmen oder Erläuterungen zu Einzelmaßnahmen, Kapiteln oder umfangreichen Änderungen aufführt, kann ich keine weiteren Stichpunkte nennen. Bitte stelle gerne den vollständigen Text oder weitere Abschnitte zur Verfügung, falls du eine umfassendere Zusammenfassung möchtest.
Exekutiver Fußabdruck laut AfD:
„Keiner.“
| Eingang im Bundestag: | 22.07.2026 |
| Drucksache: | 21/7261 (PDF-Download) |