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Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Einführung eines Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern

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Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Einführung eines Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern
Initiator:AfD
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.07.2026
Drucksache:21/7258 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf sieht die bundesweite Einführung eines verbindlichen Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern vor. Ziel ist es, die bisher oft intransparente und auf wenige Anwälte konzentrierte Auswahl durch ein gerechteres, objektives und chancengleiches System zu ersetzen. Die Auswahl soll künftig anhand eines bundesweiten Anwaltsverzeichnisses erfolgen, in das sich geeignete und bereite Anwälte eintragen. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht genannt. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf nennt als Problem, dass die Pflichtverteidigerbestellung bislang oft auf einen kleinen Kreis von Anwälten konzentriert ist, was zu Benachteiligungen und Intransparenz führt. Als Vorbild wird das bereits in einzelnen Bezirken (z.B. Hannover) praktizierte Rotationsverfahren genannt, das sich als praktikabel und gerecht erwiesen habe. Der Auslöser für den Entwurf ist die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung und Verbesserung der Chancengleichheit bei der Pflichtverteidigerbestellung. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine nennenswerten Kosten. Für Gerichte, die bisher nicht auf das bundesweite Anwaltsverzeichnis zugreifen, entstehen geringfügige, nicht bezifferbare Kosten für den Online-Zugriff. Für Rechtsanwälte fallen einmalig geringe Kosten für die Meldung ihrer Bereitschaft an. Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer haben geringfügige Kosten für die technische Anpassung und Pflege der Verzeichnisse. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht keine Befristung vor. Er hebt die Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht hervor. Weitere Aspekte wie Eilbedürftigkeit werden nicht erwähnt. Das Gesetz soll die Transparenz, Objektivität und Chancengleichheit bei der Pflichtverteidigerbestellung stärken und das Vertrauen in die Strafrechtspflege erhöhen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, basierend auf den von dir bereitgestellten Erläuterungen: 
 
1. Einführung eines rotierenden Zufallssystems zur Auswahl von Pflichtverteidigern im Strafverfahren. 
2. Anpassung der Strafprozessordnung an das neue Auswahlverfahren für Pflichtverteidiger. 
3. Anpassung der Bundesrechtsanwaltsordnung an das neue rotierende Zufallssystem. 
4. Sicherstellung, dass die Auswahl von Pflichtverteidigern künftig nicht mehr nach festen Listen oder anderen Auswahlverfahren erfolgt, sondern durch das Zufallssystem. 
5. Verpflichtung der Gerichte, das neue Zufallssystem bei der Auswahl von Pflichtverteidigern anzuwenden. 
6. Verpflichtung der Rechtsanwaltskammern, das neue Auswahlverfahren organisatorisch zu unterstützen. 
7. Verpflichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, das neue System zu implementieren und zu überwachen. 
8. Vorgabe eines dreimonatigen Übergangszeitraums nach Verkündung des Gesetzes, bevor es in Kraft tritt. 
9. Schaffung von Vorbereitungszeit für alle beteiligten Institutionen (Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammern, Rechtsanwälte, Gerichte). 
10. Ziel der Maßnahmen: Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl von Pflichtverteidigern durch das Zufallssystem. 
 
Hinweis: Der Text enthält vor allem Maßnahmen zur Einführung und Umsetzung des Zufallssystems, weitere Einzelmaßnahmen oder umfangreiche Regelungen sind im bereitgestellten Text nicht enthalten.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:22.07.2026
Drucksache:21/7258 (PDF-Download)
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