3. Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 07.09.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Synopse: | vorhanden (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 10.08.2026 Frist: 17.08.2026 |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, den Ausbau der Windenergie auf See (Offshore-Windenergie) zu optimieren und abzusichern. Hintergrund sind steigende Investitionskosten und ein schwieriges Marktumfeld, das zu erfolglosen Ausschreibungen geführt hat. Das Gesetz soll die Kosteneffizienz steigern, die Netzanbindung besser mit dem Ausbau der Windparks synchronisieren und einen verlässlichen Investitionsrahmen schaffen. Es wird ein flexibler Ausschreibungskorridor eingeführt, der dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ermöglicht, den Ausbaupfad bis 2045 zu steuern. Förderung erfolgt nur, wenn eine marktliche Realisierung nicht möglich ist. Zudem werden EU-Vorgaben (Net-Zero Industry Act) umgesetzt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf die aktuellen Herausforderungen im Offshore-Windenergiemarkt, insbesondere auf steigende Investitionskosten und erfolglose Ausschreibungen im Jahr 2025. Die bisherige beihilferechtliche Genehmigung läuft zum Jahresende aus, weshalb ein neuer Förderrahmen bis zum 1. Januar 2027 notwendig ist. Der Entwurf steht zudem im Kontext der UN-Agenda 2030 und der EU-Vorgaben zur Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit (Net-Zero Industry Act).
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen im Zeitraum 2027–2030 zunächst keine Einnahmen oder Ausgaben aus der Förderung, da die ersten Anlagen erst ab 2032 in Betrieb gehen. Ab 2032 werden die jährlichen Förderkosten auf Basis verschiedener Strompreisprognosen auf 8 bis 133 Mio. Euro pro 3-GW-Kohorte geschätzt, können aber auch entfallen oder zu Einnahmen führen, abhängig von der Marktentwicklung. Die Bundesnetzagentur benötigt jährlich rund 641.590 Euro (Personal- und Sachkosten), die durch Umverteilung im Ministerium gedeckt werden. Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 30,7 Mio. Euro, der überwiegend auf EU-Vorgaben (NZIA) zurückgeht. Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, um eine Förderlücke zu vermeiden. Falls keine explizite Angabe erfolgt, gilt der Tag nach der Verkündung.
Sonstiges:
Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die beihilferechtliche Genehmigung zum Jahresende ausläuft und ein nahtloser Übergang erforderlich ist. Das Gesetz bringt zahlreiche Vereinfachungen und Bürokratieabbau, fördert Innovation (z.B. Wasserstofferzeugung auf See) und stärkt die Resilienz der Lieferketten. Es gibt keine Alternativen zum Gesetzentwurf. Die Regelungen werden regelmäßig evaluiert, eine Befristung ist nicht vorgesehen. Gleichstellungspolitische Belange und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind nicht betroffen.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst:
1. Einführung eines zweistufigen Ausschreibungsverfahrens für Offshore-Windflächen:
- Erst wird geprüft, ob eine rein marktliche Realisierung (z.B. über PPA) möglich ist.
- Falls nicht, folgt eine zweite Stufe mit staatlicher Absicherung (Marktprämie, Refinanzierungsbeitrag).
- Qualitative Kriterien wie Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz werden verpflichtend, Nachhaltigkeit als optionales Bewertungskriterium.
2. Flexibilisierung und Optimierung der Ausschreibungs- und Ausbauvolumina:
- Jährlicher Ausschreibungskorridor von 2000 bis 4800 MW ab 2027, um einen gleichmäßigen Ausbau zu ermöglichen.
- Flächen können überbaut werden, d.h. installierte Leistung kann Netzanbindungskapazität übersteigen, um Netze effizienter zu nutzen.
3. Stärkung der Cyber- und Datensicherheit:
- Bieter müssen umfassende technische, organisatorische und operative Sicherheitsmaßnahmen nachweisen.
- Nur zertifizierte IKT-Produkte und -Dienstleistungen dürfen verwendet werden.
- Operative Kontrolle über Anlagen muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen, Daten dürfen nicht in Drittstaaten übermittelt werden.
4. Förderung von hybriden Anbindungen und Offshore-Wasserstoffproduktion:
- Rechtlicher Rahmen für kombinierte Anbindung von Windenergieanlagen und Elektrolyseuren (hybride Anbindung).
- Ermöglichung und Erprobung von Offshore-Wasserstoffproduktion in begrenztem, pilotartigem Umfang.
5. Integration internationaler Offshore-Anbindungsleitungen:
- Internationale Offshore-Anbindungsleitungen werden rechtlich gleichgestellt und als überragendes öffentliches Interesse anerkannt.
- Sie werden in die Flächen- und Netzentwicklungsplanung einbezogen, um grenzüberschreitende Projekte zu fördern.
6. Einführung von Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien:
- Begrenzung der Abhängigkeit von Windenergieanlagen und wichtigen Bauteilen aus Drittstaaten, insbesondere China.
- Nachhaltigkeitskriterien wie CO2-Fußabdruck werden als Bewertungskriterium in Ausschreibungen eingeführt.
7. Ausbau und Regelung der Offshore-Rettungsinfrastruktur:
- Verpflichtung zur Schaffung und Organisation einer umfassenden Rettungskette für Notfälle auf Offshore-Anlagen, insbesondere in küstenfernen Gebieten.
- Verantwortung und Kosten werden auf die Betreiber verteilt, gemeinschaftliche Modelle sind möglich.
8. Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Anlagen:
- Neue Anlagen erhalten eine reguläre Betriebsdauer von 35 Jahren (statt bisher 25), mit Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu 5 Jahre.
- Für Bestandsanlagen ist eine Verlängerung um bis zu 10 Jahre möglich.
9. Zentralisierung und Effizienzsteigerung bei Umweltuntersuchungen:
- Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie koordiniert künftig die Umweltuntersuchungen zentral, um Doppelarbeit und Kosten zu vermeiden.
- Betreiber werden von Einzelverantwortung für Untersuchungsrahmen entlastet.
10. Anpassungen zur Effizienzsteigerung und Entbürokratisierung:
- Streichung des sogenannten 2K-Kriteriums bei Offshore-Netzanbindungen, um höhere Übertragungsleistungen und Kostensenkungen zu ermöglichen.
- Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, z.B. durch zentrale Portale und Auskunftspflichten.
Diese Maßnahmen bilden die Kernpunkte des Gesetzentwurfs und betreffen sowohl den Ausbau, die Sicherheit, die technische Entwicklung als auch die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Offshore-Windenergie in Deutschland.
Stellungnahmen:
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und weiterer Vorschriften:
1. Ziel und Hintergrund:
- Der Gesetzentwurf dient der Anpassung des WindSeeG an neue europäische Vorgaben (insbesondere den Net-Zero Industry Act, NZIA), der Optimierung des Offshore-Ausbaus, der Erhöhung von Flexibilität und Effizienz sowie der Förderung von Innovationen und Digitalisierung.
- Es werden zahlreiche Folgeänderungen und Klarstellungen vorgenommen, um das Gesetz an aktuelle technische, rechtliche und politische Entwicklungen anzupassen.
2. Internationale Offshore-Anbindungsleitungen:
- Internationale Offshore-Anbindungsleitungen werden ausdrücklich in das überragende öffentliche Interesse aufgenommen und bei der Flächenplanung und Genehmigung gleichgestellt mit nationalen Anbindungen.
- Definitionen für verschiedene Leitungstypen werden eingeführt, um grenzüberschreitende Kooperationen zu erleichtern.
3. Ausschreibungsdesign und Ausbaupfad:
- Einführung eines zweistufigen, dynamischen Ausschreibungsverfahrens für Offshore-Flächen: Zuerst wird eine rein marktliche Realisierung (z.B. über PPAs) geprüft, bei Nichtinteresse folgt eine Förderung über Marktprämie und Refinanzierungsbeitrag.
- Der jährliche Ausschreibungskorridor ab 2027 liegt zwischen 2000 und 4800 MW, um einen stetigen Ausbau und Flexibilität zu ermöglichen.
- Überbauung von Flächen (mehr installierte Leistung als Netzanbindungskapazität) wird ermöglicht, um Netze effizienter auszulasten.
4. Innovation und Sektorkopplung:
- Rechtlicher Rahmen für hybride Anbindungen von Windparks und Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung wird geschaffen.
- Pilotprojekte für neue Technologien, insbesondere Offshore-Elektrolyse und Speicher, werden gezielt ermöglicht, jedoch keine generelle Öffnung aller Flächen für diese Technologien.
- Erfahrungen aus Demonstrationsprojekten sollen in die weitere Flächenplanung einfließen.
5. Cyber- und Datensicherheit:
- Neue, EU-rechtskonforme Zugangskriterien für Ausschreibungen: Bieter müssen technische, organisatorische und operative Maßnahmen zur Cyber- und Datensicherheit nachweisen.
- Operative Kontrolle über Anlagen muss im Europäischen Wirtschaftsraum liegen; Einfluss von Drittstaaten wird begrenzt.
- Nachweispflichten und Sanktionen bei Nichteinhaltung werden geregelt.
6. Resilienz und Nachhaltigkeit:
- Kriterien zur Resilienz (z.B. Herkunft von Windenergieanlagen und wichtigen Bauteilen) und Nachhaltigkeit (CO2-Fußabdruck) werden als Bewertungskriterien in Ausschreibungen eingeführt.
- Multiplikationsfaktoren sorgen für eine Bepreisung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien.
- Nachweise über Herkunft und Nachhaltigkeit müssen erbracht werden, bei Verstößen drohen Sanktionen.
7. Offshore-Rettung und Arbeitsschutz:
- Aufbau einer einheitlichen Offshore-Rettungsinfrastruktur für küstenferne Windparks wird geregelt.
- Die Verantwortung für Rettung und Gesundheitsschutz wird den Vorhabenträgern zugewiesen, gemeinschaftliche Modelle sind möglich.
8. Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung:
- Zahlreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung, z.B. Wegfall von Einzelregelungen, Klarstellungen, Digitalisierung von Beteiligungsverfahren.
- Umweltuntersuchungen werden künftig zentral vom BSH koordiniert, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und Ressourcen zu sparen.
9. Anpassungen an geänderte Rechtslage:
- Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) werden nachvollzogen.
- Das 2K-Kriterium für Kabeltemperatur entfällt, um effizientere Netzanbindung zu ermöglichen.
10. Übergangs- und Schlussregelungen:
- Für Bestandsanlagen gelten besondere Übergangsregelungen, insbesondere bei der Verlängerung von Betriebszeiten.
- Neue Anlagen erhalten eine reguläre Betriebsdauer von 35 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit.
- Beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission bleibt Voraussetzung für förderrelevante Regelungen.
11. Sonstiges:
- Meteorologische und ozeanographische Daten, die von Betreibern ohnehin erhoben werden, sollen zentral erfasst und für staatliche Aufgaben nutzbar gemacht werden.
- Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Nachweispflichten und Cybersicherheitsanforderungen werden eingeführt.
Fazit:
Der Gesetzentwurf modernisiert das WindSeeG umfassend, setzt neue EU-Vorgaben um, stärkt Innovation, Resilienz und Nachhaltigkeit, erhöht die Flexibilität beim Ausbau der Offshore-Windenergie und vereinfacht Verwaltungsprozesse. Die Integration von Cyber- und Datensicherheitsanforderungen sowie Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibungen ist ein zentrales Element. Die Öffnung für hybride Projekte und die gezielte Ermöglichung von Pilotvorhaben sollen die Sektorkopplung und neue Technologien fördern. Die Offshore-Rettung und der Arbeitsschutz werden an die wachsenden Anforderungen angepasst. Die Digitalisierung und Zentralisierung von Umweltuntersuchungen sollen Bürokratie abbauen und Kosten senken.
| ZFK, 07.08.2026 | Neuer Energiegesetze-Fahrplan für Bundeskabinett |
| Datum Referentenentwurf: | 06.08.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 02.09.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf eines Gesetzes für eine Anpassung des Investitionsrahmens für den Ausbau der Windenergie auf See und weiterer Optimierungsmaßnahmen (WindSeeG) vorgelegt und am 10.08.2026 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Dem Referentenentwurf ist ergänzend eine Synopse mit den geplanten Änderungen im Vergleich zum Bestandsrecht beigefügt. Die Synopse dient lediglich als Lesehilfe für den Referentenentwurf. Maßgeblich ist allein die Darstellung im Referentenentwurf.
Es handelt sich um einen Referentenentwurf für die WindSeeG-Novelle, der noch nicht final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. Es ist auch zu beachten, dass die Ausführungen zu den Gesetzesfolgenabschätzungen bei Bedarf ebenfalls noch an den aktuellsten Stand des Referentenentwurfs anzupassen sein werden.
Zum Hintergrund des Gesetzentwurfs
Es beginnt die nächste Phase der Windenergie auf See – Kosteneffizienz, Investitionssicherheit und industrielle Resilienz sind wichtige Themen, die in dieser Gesetzesnovelle adressiert werden. Das WindSeeG gestaltet dabei den optimierten Ausbau der Zukunft. Investitionen werden marktnah abgesichert und die Windenergie auf See wird zum resilienten Rückgrat eines modernen, integrierten europäischen Energiesystems.
An den gesetzlichen Ausbauzielen wird festgehalten. Der Ausbau wird dabei jedoch verstetigt, um teure Überkapazitäten zu vermeiden und Flexibilität für die Zukunft zu erhalten. Für das langfristige 70-GW-Ziel in 2045 müssen ab 2035 jährlich durchschnittlich knapp 3.000 MW in Betrieb gehen. Das WindSeeG schafft für die Planung dieser Infrastruktur den dafür verlässlichen Rahmen.
Die WindSeeG-Novelle schlägt die Brücke zwischen ambitionierten Ausbauzielen und ökonomischer Realität. Die Kostentragfähigkeit der Projekte und die Kosteneffizienz werden dabei konsequent in den Fokus genommen. Das WindSeeG balanciert dabei Fordern und Fördern für Windenergie auf See. Es ist zweistufiges Modell vorgesehen, mit dem der Marktmechanismus priorisiert, aber dort abgesichert wird, wo Risiken zu groß werden. Im Sinne einer solchen Absicherung fördert das WindSeeG wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zudem werden Systemkosten durch intelligente Optimierung und Synchronisierung von Erzeugung und Netzanbindung gesenkt.
Das WindSeeG stärkt darüber hinaus die Resilienz der Industrie. Es setzt den Artikel 26 des EU-Net Zero Industry Act (NZIA) bürokratiearm um, um die Resilienz der kritischen Infrastruktur in der Nordsee zu stärken. Gleichzeitig ermöglicht das WindSeeG Anlagenkonzepte der Zukunft. Es schafft den regulatorischen Rahmen für die kombinierte Anbindung von Windkraftanlagen sowohl an das Stromnetz als auch an eine noch zu schaffende Wasserstoffinfrastruktur. Zudem gibt es Sicherheit für Gesundheit und Arbeitsschutz. Mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für planerische Festlegungen für eine koordinierte Offshore-Rettungsinfrastruktur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wird der hohen Bedeutung von Arbeit und Gesundheit für die Beschäftigten Rechnung getragen.“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Weder Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter noch beauftragte Dritte haben we-
sentlich zum Inhalt des Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Mehrere Stellungnahmen enthalten explizite Angaben zur Dauer und zum Ablauf der Beteiligungsphase. Das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen verweist darauf, dass laut Ministerium die Beteiligung am 10.08.2026 begann und eine Frist bis zum 17.08.2026 gesetzt wurde. Die Stiftung Offshore-Stiftung nennt als Eingangsdatum der Aufforderung ebenfalls den 10.08.2026. Die Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) geben an, ihre Stellungnahme am 14.08.2026 eingereicht zu haben, und der Deutsche Bauernverband sowie das Ministerium für Energiewende Schleswig-Holstein nennen den 17.08.2026 als Fristende. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht von einer Frist von vier Werktagen, die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation Hamburg von weniger als vier Werktagen, der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. von einer Konsultationsfrist von lediglich einer Woche. Die WAB e.V. und weitere Verbände kritisieren die sehr kurze Frist für die Verbändeanhörung. Insgesamt lässt sich aus den Angaben eine Beteiligungsphase von etwa einer Woche (10.08.2026 bis 17.08.2026) rekonstruieren, wobei die effektive Frist für die Abgabe der Stellungnahmen teilweise sogar nur vier Werktage betrug. Die Kritik an der Kürze der Frist ist ein wiederkehrendes Thema, insbesondere mit Verweis auf die Komplexität und Tragweite des Gesetzesvorhabens. Bund und Länder hatten sich laut Niedersachsen auf eine Regelfrist von vier Wochen verständigt, die hier deutlich unterschritten wurde.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ist überwiegend differenziert bis kritisch. Viele Verbände, Unternehmen und Ministerien begrüßen die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes – insbesondere den Ausbau der Offshore-Windenergie, die Einführung von Contracts for Difference (CfD) und die stärkere Berücksichtigung von Sektorenkopplung und Wasserstoffinfrastruktur. Dennoch wird nahezu einhellig erheblicher Nachbesserungsbedarf gesehen. Zentrale Kritikpunkte betreffen das Ausschreibungsdesign (insbesondere das zweistufige Verfahren und das dynamische Bieten), die fehlende oder unzureichende Indexierung von CfDs, die Erhöhung der Sicherheitsleistungen, die mangelnde Flexibilität bei Rückgabeoptionen für bereits bezuschlagte Projekte, die Integration von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien sowie die sehr kurze Beteiligungsfrist. Umwelt- und Naturschutzverbände kritisieren zudem die Schwächung ökologischer Standards und die unzureichende Berücksichtigung von Meeresnaturschutz. Gewerkschaften und Industrieverbände fordern verbindliche qualitative Kriterien für Beschäftigung, Wertschöpfung und Lieferketten. Die Integration von Wasserstoffprojekten wird von der Gaswirtschaft und entsprechenden Verbänden begrüßt, jedoch als noch nicht ausreichend rechtlich abgesichert bewertet. Insgesamt herrscht Konsens, dass das Gesetz zwar wichtige Weichen stellt, aber in zentralen Punkten nachgebessert werden muss, um Investitionssicherheit, ökologische Verträglichkeit und eine erfolgreiche Umsetzung der Ausbauziele zu gewährleisten.
Meinungen im Detail
1. Ausschreibungsdesign und CfD-Modell
Das zweistufige Ausschreibungsdesign mit dynamischem Bieten wird von Übertragungsnetzbetreibern, Energieunternehmen, Industrieverbänden (z.B. VDMA, BDEW, Equinor, EnBW, Vattenfall, Amprion, TenneT, BWO, VKU) und mehreren Landesministerien als riskant, spekulativ und wenig investitionsfördernd kritisiert. Stattdessen wird ein rein CfD-basiertes, indexiertes und transparentes Ausschreibungsmodell gefordert, das Investitionssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Die Einführung von CfDs wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird fast durchgängig eine automatische Indexierung zur Inflationsabsicherung verlangt (u.a. von Offshore-Stiftung, Orsted, WAB, Siemens Energy, Iberdrola, EnBW, BWO, Vestas). Die Erhöhung der Sicherheitsleistungen wird von Projektierern, Branchenverbänden und dem BWO als Benachteiligung kleinerer Akteure abgelehnt. Die Begrenzung der Zuschläge pro Bieter und die Förderung von Akteursvielfalt werden von VKU, Vattenfall und BWO gefordert.
2. Realisierungssicherheit, Rückgabeoptionen und Übergangsregelungen
Viele Stellungnahmen (u.a. BWO, Offshore-Stiftung, TotalEnergies, Bundesverband Windenergie Offshore, Übertragungsnetzbetreiber, Stiftung Offshore, EnBW, WAB, VKU, Amprion, TenneT) betonen, dass Zuschläge allein keine Realisierungsgarantie bieten und fordern verbindliche Meilensteine, Rückgabeoptionen für nicht realisierbare Projekte (insbesondere für Zuschläge aus den Jahren 2023–2025), flexible und verhältnismäßige Sicherheiten sowie klare Regelungen zur Neuvergabe von Flächen. Die Notwendigkeit, bereits bezuschlagte Projekte abzusichern und faire Übergangsregelungen zu schaffen, wird von Projektentwicklern und Branchenverbänden hervorgehoben.
3. Integration von Wasserstoffinfrastruktur und Sektorenkopplung
Gaswirtschaftliche Verbände (FNB Gas, GASCADE, DVGW, DWV, AquaVentus) begrüßen die Öffnung des Gesetzes für Wasserstoffprojekte und Sektorenkopplung, fordern aber eine klarere rechtliche Verankerung, technologieoffene Flächennutzung, verbindliche Ausbauziele für Offshore-Wasserstoff, einheitliche Genehmigungsregime und die Gleichstellung von Wasserstoffleitungen im Flächenentwicklungsplan. Die Bedeutung kombinierter Anschlusskonzepte und die Integration von Wasserstoffprojekten werden als zentral für die Energiewende und die Versorgungssicherheit bewertet.
4. Nachhaltigkeit, Resilienz, Lieferketten und Beschäftigung
Gewerkschaften (DGB, IG Metall), Industrieverbände (VDMA, Vestas, Siemens Energy, Vattenfall, EnBW, Offshore-Stiftung, BWO, VKU) und einige Landesministerien fordern die verbindliche Integration von Resilienz-, Nachhaltigkeits- und Local-Content-Kriterien in die Ausschreibungen. Dazu gehören Vorgaben zu europäischer Wertschöpfung, Diversifizierung der Lieferketten, CO2-Fußabdruck, Tarifbindung, Mitbestimmung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Ausbildung. Die Notwendigkeit praxistauglicher Nachweisformen und die Vermeidung übermäßiger Bürokratie werden betont.
5. Umwelt- und Naturschutz
Umweltverbände (WWF, NABU, DUH), das Ministerium Schleswig-Holstein, die Behörde für Umwelt Hamburg und weitere kritisieren die Schwächung ökologischer Standards, insbesondere die Streichung des 2K-Kriteriums, die Lockerung von Schallschutzvorgaben, die Möglichkeit zur Bebauung von Meeresschutzgebieten und die Aufweichung der Zweckbindung von Mitteln für Meeresnaturschutz und Fischerei. Sie fordern verbindliche ökologische Mindeststandards, eine ökosystembasierte Meeresraumplanung, zentrale Voruntersuchungen aller Flächen und die Sicherung der Finanzierung für Naturschutzmaßnahmen. Die Deutsche Umwelthilfe und WWF lehnen die Aufweichung von Beteiligungsrechten und Naturschutzstandards zugunsten von Verfahrensbeschleunigung ab.
6. Flächenmanagement, Ausbauziele und Systemintegration
VKU, Heike Winkler, Siemens Energy, EnBW, IG Metall und weitere fordern einen stetigen, planbaren Ausbaupfad mit festen jährlichen Mindestmengen, um Boom-and-Bust-Zyklen und Unsicherheiten in der Lieferkette zu vermeiden. Die Flexibilisierung der Ausbaukorridore wird von vielen begrüßt, aber die Aussetzung von Ausschreibungen und das Fehlen von Nachholmöglichkeiten werden kritisiert. VKU und Equinor sprechen sich für kleinere, limitierte Flächengrößen pro Bieter aus. Die Bedeutung von Speichern und Systemintegration wird von GermanZero und weiteren hervorgehoben.
7. Beteiligungsfrist und Gesetzgebungsverfahren
Die extrem kurze Frist für die Verbände- und Länderanhörung wird von nahezu allen Gruppen – Ministerien, Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen – als unzureichend kritisiert. Niedersachsen, DGB, IG Metall, WAB, BWO, BDEW, Hamburg und weitere fordern künftig angemessene Fristen von mindestens vier Wochen, um eine qualitätsgesicherte und fundierte Beteiligung zu ermöglichen. Die kurze Frist wird als Hindernis für eine sorgfältige Prüfung und Abstimmung bewertet und steht im Widerspruch zu den eigenen Leitlinien von Bund und Ländern.
8. Weitere Aspekte
Spezifische Themen wie die Sicherung der Fischereikomponente (Deutscher Bauernverband), die Bedeutung von Volllaststunden und Leistungsdichte (Heike Winkler, BDEW), die Integration internationaler Kooperationsprojekte (Iberdrola, EnBW, BDEW), die Bedeutung von Monitoring und Rückgabeoptionen (Offshore-Stiftung, BWO, EnBW), die Risiken gesamtschuldnerischer Haftung (Schleswig-Holstein), die Förderung von Innovation (Copenhagen Infrastructure Partners) und die Bedeutung von Systemresilienz (NRW, MWIKE) werden in einzelnen Stellungnahmen ausführlich behandelt.
Meinungsbild nach Verbandstypen
- Arbeitgeber- und Branchenverbände (BWO, BDEW, VDMA, VKU, WAB, Offshore-Stiftung, BWO, Vestas, Siemens Energy, EnBW, Amprion, TenneT, Equinor, Iberdrola, Vattenfall): Kritik an Ausschreibungsdesign, Forderung nach Indexierung, Rückgabeoptionen, Akteursvielfalt, Investitionssicherheit, Resilienz und Lieferketten.
- Gewerkschaften (DGB, IG Metall): Begrüßung von CfD und Rettungsinfrastruktur, Kritik an Flexibilisierung der Ausbauziele und kurzer Frist, Forderung nach verbindlichen qualitativen Kriterien und festen Ausbaupfaden.
- Umweltverbände/NGOs (WWF, NABU, DUH): Kritik an Schwächung ökologischer Standards, Forderung nach verbindlichen ökologischen Kriterien, Schutz von Meeresschutzgebieten, Finanzierung von Naturschutz und Fischerei.
- Gas- und Wasserstoffverbände (FNB Gas, GASCADE, DVGW, DWV, AquaVentus): Begrüßung der Öffnung für Wasserstoff, Forderung nach klarer rechtlicher Verankerung, technologieoffener Flächennutzung, Ausbauzielen und einheitlichen Genehmigungsregimen.
- Landesministerien/Behörden (Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg): Kritik an kurzer Frist, Forderung nach Rückgabeoptionen, Schutz von Naturschutzstandards, Integration von Wasserstoff, flexible Ausschreibungsmechanismen, Sicherung von Netzanbindungskapazitäten.
- Projektierer/Unternehmen (Orsted, TotalEnergies, Heike Winkler, Copenhagen Infrastructure Partners, Siemens Energy, Vattenfall, Iberdrola, EnBW): Kritik an Ausschreibungsdesign, Forderung nach Indexierung, Rückgabeoptionen, Absicherung bereits bezuschlagter Projekte, Integration von Nachhaltigkeitskriterien und Systemintegration.
- Landwirtschaft (Deutscher Bauernverband): Kritik an der Finanzierung der Fischereikomponente und Aufweichung der Zweckbindung.
Verfassungsrechtliche Aspekte
Einige Stellungnahmen (z.B. Schleswig-Holstein) äußern Zweifel an der gesamtschuldnerischen Haftung, die als rechtlich fragwürdig und potenziell verfassungswidrig eingestuft wird. Weitere explizite Hinweise auf Verfassungswidrigkeit finden sich nicht.
Fazit
Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird grundsätzlich als wichtiger Schritt bewertet, stößt aber auf breite Kritik hinsichtlich Ausschreibungsdesign, Investitionssicherheit, ökologischer Standards, Integration von Wasserstoff, Rückgabeoptionen und der sehr kurzen Beteiligungsfrist. Die Anforderungen an eine nachhaltige, resiliente und sozial ausgewogene Energiewende werden von nahezu allen Gruppen betont.
„Aus Sicht der ÜNB enthält der Referentenentwurf zahlreiche konkrete Anpassungen, welche auf das Ziel eines planbaren, effizienten und zukunftsfähigen Offshore-Ausbaus einzahlen. Gleichzeitig weisen die ÜNB auf folgendes hin: Risiken und Chancen werden vom vorliegenden Entwurf der WindSeeG-Novelle zwischen Windpark und ÜNB (und damit dem Stromkunden) ungleich verteilt. Hierfür braucht es aus Sicht der ÜNB einen Austausch mit der Branche, um die Bedingungen klar zu definieren, Rechte und Pflichten zu vereinbaren und die Risiken z. B. mit Blick auf das Entschädigungsregime bei Weiterbetrieb, gerecht zu verteilen.“
Die Stellungnahme der 50Hertz Transmission GmbH zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) bewertet zahlreiche geplante Änderungen und Anpassungen im Bereich Offshore-Windenergie und Netzanbindungssysteme. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen viele der vorgesehenen Regelungen, insbesondere die Flexibilisierung der Ausbaukorridore, die Streichung des 2K-Kriteriums (eine technische Vorgabe zur Kabelverlegung), die Einführung eines zweiseitigen Differenzvertrags (CfD) und die Anpassungen bei Sicherheitsleistungen. Kritisch gesehen werden jedoch die geplante pauschale Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks ohne Anpassung des Entschädigungsregimes, die Ausgestaltung des dynamischen Gebotsverfahrens bei Ausschreibungen sowie die Regelungen zur Offshore-Rettungsinfrastruktur. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung für die Aufgaben-, Kosten- und Haftungsverteilung bei der Offshore-Rettungsinfrastruktur, um First-Mover-Risiken und Rechtsunsicherheiten für ÜNB zu vermeiden. 2) Die Risiken und Nachteile des dynamischen Gebotsverfahrens bei Ausschreibungen, für das stattdessen ein verdecktes Gebotsverfahren (Sealed-Bid) empfohlen wird, um spekulatives Verhalten und den sogenannten "winner's curse" zu vermeiden. 3) Die Notwendigkeit, das Entschädigungsregime für verlängerte Betriebsdauern von Offshore-Windparks und Netzanbindungssystemen anzupassen, um eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen Windparkbetreibern, ÜNB und Stromkunden zu gewährleisten. Insgesamt fordert die Stellungnahme mehr Rechts- und Investitionssicherheit, klare Verantwortlichkeiten und eine stärkere Einbindung der Branche bei der Ausgestaltung zentraler Regelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001625 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht der ÜNB enthält der Referentenentwurf zahlreiche konkrete Anpassungen, welche auf das Ziel eines planbaren, effizienten und zukunftsfähigen Offshore-Ausbaus einzahlen. Gleichzeitig weisen die ÜNB in ihrer Stellungnahme auf Anpassungsbedarfe hin.“
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) – 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH – bewerten den Gesetzentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (WindSeeG-Novelle 2026) grundsätzlich positiv, sehen jedoch an mehreren Stellen erheblichen Anpassungsbedarf. Sie begrüßen die Einführung eines zweiseitigen Differenzvertrags (CfD, ein Fördermechanismus zur Absicherung von Investitionen), die Flexibilisierung der Ausschreibungsmengen und die Streichung des sogenannten 2K-Kriteriums (eine technische Vorgabe zur Kabelauslegung). Kritisch sehen sie das geplante dynamische Gebotsverfahren, das spekulatives Verhalten fördert, und fordern stattdessen ein verdecktes Gebotsverfahren (Sealed-Bid). Die pauschale Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks auf 35 Jahre wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass technische, wirtschaftliche und regulatorische Aspekte umfassend berücksichtigt und das Entschädigungsregime entsprechend angepasst werden. Die ÜNB fordern außerdem klare Meilensteine zur Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit und zur Vermeidung von Leerständen bei Netzanschlüssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Das Ausschreibungsdesign und die Risiken des dynamischen Gebotsverfahrens, 2) Die Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks und die damit verbundenen Entschädigungs- und Haftungsfragen, 3) Die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Realisierung bereits vergebener Offshore-Flächen und zur Rückgabe nicht realisierter Projekte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.08.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf enthält zahlreiche konkrete Anpassungen, welche auf das Ziel eines planbaren, effizienten und zukunftsfähigen Offshore-Ausbaus einzahlen. Gleichzeitig bestehen jedoch weiterhin erhebliche Unsicherheiten und Risiken, insbesondere bei der Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks und Netzanbindungssystemen sowie bei der Ausgestaltung der Offshore-Rettungsinfrastruktur und des Ausschreibungsdesigns.“
Die Amprion GmbH, einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), bewertet den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) überwiegend positiv, sieht jedoch an mehreren Stellen erheblichen Anpassungsbedarf. Die Stellungnahme begrüßt viele der geplanten Regelungen, insbesondere die Flexibilisierung der Ausbaukorridore für Offshore-Windenergie, die Einführung zusätzlicher Festlegungskompetenzen für den Flächenentwicklungsplan (FEP) und die Streichung des sogenannten 2K-Kriteriums (eine technische Vorgabe für Seekabel, die bislang zu höheren Kosten führte). Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Ausgestaltung der Offshore-Rettungsinfrastruktur, bei der Amprion eine gesetzliche Konkretisierung und klare Kostenverteilung fordert, (2) die Risiken und Herausforderungen bei der Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks und Netzanbindungssystemen, insbesondere im Hinblick auf das Entschädigungsregime und die Haftungsverteilung, sowie (3) die Kritik am dynamischen Gebotsverfahren bei Ausschreibungen, das aus Sicht der ÜNB zu spekulativem Verhalten und erhöhten Risiken führen kann. Amprion spricht sich für ein verdecktes Gebotsverfahren (Sealed-Bid) aus, um die Realisierungswahrscheinlichkeit zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu senken. Die Stellungnahme betont zudem die Notwendigkeit, technische, wirtschaftliche und regulatorische Risiken zwischen Windparkbetreibern und Netzbetreibern ausgewogen zu verteilen und fordert einen branchenweiten Dialog zu Betriebsdauerverlängerungen. Die Streichung des 2K-Kriteriums wird als wichtiger Schritt zur Kosteneffizienz und besseren Nutzung bestehender Infrastruktur hervorgehoben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002477 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„AquaVentus begrüßt ausdrücklich, dass der Referentenentwurf den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Ermöglichung hybrider Anbindungen von Windenergieanlagen auf See konsequent umsetzt und erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für die Offshore-Sektorenkopplung schafft.“
Die Stellungnahme des AquaVentus Förderverein e.V. begrüßt den Gesetzentwurf, der erstmals eine rechtliche Grundlage für die sogenannte Offshore-Sektorenkopplung schafft. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen auf See künftig nicht nur Strom, sondern auch Wasserstoff direkt vor Ort erzeugen und transportieren können. Besonders positiv bewertet AquaVentus die Streichung des bisherigen Anschlussverbots für sonstige Energiegewinnungsbereiche und die explizite Nennung von Elektrolyseuren (Anlagen zur Wasserstoffherstellung) als Anwendungsfall. AquaVentus fordert, dass Windkapazitäten aus Bereichen wie SEN-1 auf das gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt (GW) Offshore-Windenergie angerechnet werden und schlägt ein konkretes Ausbauziel für die Offshore-Wasserstoffproduktion vor. Kritisch merkt der Verband an, dass die Regelung zunächst nur für das Gebiet SEN-1 gilt und fordert eine baldige Ausweitung auf weitere Flächen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines einheitlichen Zulassungsregimes für multifunktionale Wasserstoffleitungen, 2) die ökonomischen Vorteile der Trassen-Mitnutzung und Sektorenkopplung, und 3) die Forderung nach einer regulatorischen und flächenplanerischen Öffnung weiterer Gebiete für Offshore-Elektrolyse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R004009 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die direkte Vergabe von sachgerecht indexierten zweiseitigen CfDs für die auszuschreibenden Flächen ist kurz- und mittelfristig zwingend notwendig, um die Investitionssicherheit und Akteursvielfalt dauerhaft sicherzustellen, die Finanzierungskosten zu senken, die Planbarkeit für die Lieferkette zu erhöhen sowie das derzeitige besonders risikobehaftete Ausschreibungsdesign zu ersetzen.“
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. bewertet den Referentenentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und angrenzenden Regelungen überwiegend positiv, sieht aber an vielen Stellen Nachbesserungsbedarf. Der Verband begrüßt die Integration internationaler Offshore-Anbindungsleitungen und die Flexibilisierung des Ausbaukorridors für Offshore-Wind, fordert jedoch eine stärkere Einbindung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte und eine klare Regelung zur Anrechnung dieser Projekte auf die deutschen Ausbauziele. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Genehmigung von Wasserstoffpipelines zu erleichtern und kombinierte Anschlusskonzepte (Strom und Wasserstoff) gesetzlich zu verankern. Der BDEW spricht sich zudem für eine Begrenzung der Leistungsdichte bei Offshore-Windparks aus, um Kosteneffizienz und Volllaststunden zu steigern, und fordert eine Indexierung der Contracts-for-Difference (CfDs) zur Inflationsabsicherung. Kritisch sieht der Verband das geplante zweistufige Zuschlagsverfahren für Offshore-Flächen und plädiert stattdessen für ein rein CfD-basiertes Ausschreibungsmodell, um Investitionssicherheit und Wettbewerb zu gewährleisten. Weitere Schwerpunkte sind die Verlängerung der Betriebszeiten von Offshore-Anlagen auf 35 Jahre, die Anpassung von Entschädigungsregelungen für Bestandsanlagen und der Abbau nationaler Sonderregelungen (z.B. das 2-K-Kriterium für Seekabel). Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Ablehnung des zweistufigen Ausschreibungsverfahrens zugunsten eines einheitlichen CfD-Modells, (2) die Forderung nach klaren, flexiblen und wirtschaftlich tragfähigen Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen und die Anbindung von Offshore-Windparks, sowie (3) die Notwendigkeit, regulatorische und technische Vorgaben für den Weiterbetrieb und die Entschädigung von Bestandsanlagen und Netzanbindungen zu modernisieren.
Tendenz: überwiegend zustimmend, mit deutlichen Forderungen nach Nachbesserung
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Vorrangiges Ziel muss es sein, die Umsetzung bereits bezuschlagter Projekte sicherzustellen und zugleich einen Bruch in der spezialisierten Offshore-Wind-Lieferkette zu vermeiden.“
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) äußert sich gemeinsam mit der BWAI Hamburg zum Gesetzentwurf und hebt dabei mehrere Aspekte kritisch hervor. Sie fordert die Streichung von Regelungen, die sich nur auf die Vergangenheit beziehen, und kritisiert das Aussetzen von Ausschreibungen im Jahr 2026 sowie fehlende Nachholmöglichkeiten für gescheiterte oder verschobene Ausschreibungen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, bereits bezuschlagte Offshore-Wind-Projekte trotz veränderter Rahmenbedingungen abzusichern und die Lieferkette nicht zu gefährden. Die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) zur Verbesserung der Investitionssicherheit wird begrüßt, jedoch wird ein fehlender Inflationsausgleich bemängelt. Die Streichung ökologischer Kriterien wie Schallminderung und Meeresbodenerwärmung wird kritisch gesehen, da dies negative Auswirkungen auf den Meeresnaturschutz haben könnte. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Sicherstellung der Umsetzung bereits bezuschlagter Offshore-Projekte und die Stabilisierung der Lieferkette, 2) Die Einführung und Ausgestaltung von Differenzverträgen sowie die Forderung nach einem Inflationsausgleich, 3) Die Bedeutung und Finanzierung des Meeresnaturschutzes im Ausschreibungsdesign.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: 123 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Etliche Elemente in dem Entwurf beurteilen wir als zielführend und im Einklang mit den entsprechenden Wortäußerungen der Bundesländer und der Branchenverbände. Andere Elemente hingegen sehen wir sehr kritisch und manche – wie z.B. Ansätze zu einem lösungsorientierten Umgang mit den bezuschlagten, aber noch nicht realisierten Offshore-Windprojekten und zur Indexierung – fehlen leider gänzlich in dem Entwurf.“
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg äußert sich zum Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG-Novelle 2026). Sie begrüßt grundsätzlich die Vorlage des Entwurfs durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), da eine Anpassung an die veränderten Marktbedingungen und ein politischer Handlungsbedarf bei noch nicht realisierten Offshore-Windprojekten besteht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Das Fehlen einer Inflationsausgleichskomponente zwischen Zuschlag und Investitionsentscheidung, 2) das Fehlen von Maßnahmen zur Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit und zur Übertragung bereits bezuschlagter Offshore-Gebote, und 3) die sehr kurze Frist für die Länder- und Verbändeanhörung, die eine effektive Beteiligung der Länder erschwert. Die Stellungnahme verweist zudem auf die Bundesratsentschließung vom 12. Juni 2026, die zentrale Forderungen der Länder enthält.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.08.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Insgesamt enthält der Gesetzentwurf wichtige und überfällige Kurskorrekturen, bleibt aber deutlich hinter den Erwartungen und Erfordernissen der Offshore-Wirtschaft zurück. Die Einführung eines CfD und die 35-jährige Regellaufzeit sind wichtige Fortschritte. Sie reichen jedoch nicht aus. Nach den gescheiterten Ausschreibungen 2025 kann sich Deutschland keine weitere Reform leisten, die zwar einzelne Symptome korrigiert, die strukturellen Realisierungsrisiken aber fortbestehen lässt.“
Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) bewertet die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) grundsätzlich als wichtigen Schritt, sieht jedoch an vielen Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die Forderung, die Realisierungssicherheit von Offshore-Windprojekten in Deutschland substanziell zu erhöhen. Die Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere gescheiterte Ausschreibungen 2025, hätten gezeigt, dass ein Zuschlag allein keine Garantie für den Bau eines Offshore-Windparks ist. Der BWO begrüßt die Einführung eines zweiseitigen Contract for Difference (CfD, ein Fördermodell, das Preisschwankungen am Strommarkt ausgleicht), fordert jedoch ein CfD-only-Modell für alle künftigen Ausschreibungen und eine wirksame Indexierung, um Kostensteigerungen zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme abzufedern. Kritisiert werden das beibehaltene zweistufige Ausschreibungsmodell, fehlende Rückgabeoptionen für bereits bezuschlagte, aber nicht realisierbare Projekte, zu starre Höchstwerte für Gebote und die Erhöhung der Sicherheitsleistungen, die kleinere Akteure benachteiligen könnten. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer einmaligen Rückgabeoption für Zuschläge aus den Jahren 2023 bis 2025, um die Lieferkette und den Ausbaupfad zu schützen, (2) die Forderung nach einer konsequenten Indexierung der CfD-Förderung zur Risikominimierung und (3) die Bedeutung eines flexiblen, verhältnismäßigen Systems von Sicherheiten und Pönalen, das die Realisierungswahrscheinlichkeit erhöht, ohne Investitionen zu hemmen. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Verlängerung der Regellaufzeit von Offshore-Windparks auf 35 Jahre, die Einführung eines zentral koordinierten Umweltmonitorings, die Umsetzung des EU Net-Zero Industry Act (NZIA) sowie die Anforderungen an die Offshore-Rettungsinfrastruktur.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.08.2026
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 296004739705-29 (Zum Transparenzregister)
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„Die bestehenden Regelungen der §§ 81 bis 83 WindSeeG bleiben in ihren wesentlichen Punkten unverändert. Die vom BWO kritisierte starre Sanktionslogik wird damit fortgeführt. Bei den Sicherheiten geht der Referentenentwurf sogar in die entgegengesetzte Richtung und erhöht die kapitalbindenden Anforderungen erheblich.“
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) bewertet den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und angrenzender Regelungen umfassend. Der Verband begrüßt die Beibehaltung des Ausbauziels von mindestens 70 Gigawatt (GW) Offshore-Windleistung bis 2045 und die Einführung eines zweiseitigen Contract for Difference (CfD) als zentrales Auktionsmodell für Offshore-Windprojekte. Gleichzeitig kritisiert der BWO zahlreiche Aspekte, insbesondere die geplante deutliche Erhöhung der Sicherheitsleistungen (finanzielle Sicherheiten, die Projektierer hinterlegen müssen), das Fehlen einer freiwilligen Rückgabeoption für bereits bezuschlagte Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025 sowie die mangelnde Flexibilität bei der Anpassung der Höchstwerte für Gebote in den Auktionen. Der Verband fordert eine stärkere Ausrichtung auf Akteursvielfalt und Wettbewerb, eine Begrenzung der finanziellen Belastungen für Projektierer und eine klarere, verhältnismäßigere Ausgestaltung von Sanktionen und Fristen. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Kritik an der Erhöhung der Sicherheitsleistungen und deren Auswirkungen auf kleinere Akteure, (2) die Forderung nach einer freiwilligen Rückgabeoption für Projekte, die unter veränderten Marktbedingungen nicht mehr wirtschaftlich realisierbar sind, und (3) die Notwendigkeit eines flexiblen, an die Marktentwicklung angepassten Höchstwertsystems für Ausschreibungen. Der BWO spricht sich zudem für einen technologieoffenen Regulierungsrahmen, eine stärkere Berücksichtigung von Investitionsschutz und eine praxisnahe Ausgestaltung der Offshore-Rettungsinfrastruktur aus.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000252 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf enthält mehrere Elemente, die für die Weiterentwicklung des deutschen Energiesystems von zentraler Bedeutung sind. Erfreulich ist, dass die Offshore-Windenergie als tragende Säule der deutschen Energiepolitik bestätigt wird. Gleichzeitig fehlen in der vorgeschlagenen Novelle aus unserer Sicht wesentliche Regelungen zur Umsetzung hybrider Wasserstoffprojekte, die für eine Erreichung der Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie erforderlich wären.“
Die Stellungnahme von Copenhagen Infrastructure Partners P/S zum Referentenentwurf der WindSeeG-Novelle 2026 begrüßt die Stärkung der Offshore-Windenergie als zentrale Säule der deutschen Energiepolitik und die Einführung von mehr Flexibilität beim Ausbau. Besonders positiv bewertet wird die explizite Ermöglichung sektorengekoppelter Offshore-Projekte (Kombination von Strom- und Wasserstofferzeugung) sowie die erstmalige Netzanbindung für das Projekt SEN 1. Kritisch angemerkt werden jedoch das Fehlen konkreter kurzfristiger Zielvorgaben und Umsetzungsmechanismen für SEN 1, das Fehlen mittel- und langfristiger Ausbauziele sowie Ausschreibungsmechanismen für die Offshore-Wasserstoffproduktion und das Fehlen eines wirtschaftlichen Rahmens für großskalige Wasserstoffproduktion auf See. Zudem wird auf das Risiko eines sogenannten Lock-in-Effekts hingewiesen, falls Netzanbindungskapazitäten für zukünftige Hybridprojekte nicht ausreichend gesichert werden. Die Stellungnahme fordert einen technologieoffenen Regulierungsansatz, der nicht an bestimmte Anlagen- oder Flächenkategorien gebunden ist, sondern die effizienteste Kombination aus Stromerzeugung, Netzeinspeisung und Wasserstoffproduktion ermöglicht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlenden Zielvorgaben und Mechanismen für die Umsetzung sektorengekoppelter Projekte (insbesondere SEN 1), 2) Der Bedarf an einem wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmen für großskalige Offshore-Wasserstoffproduktion, 3) Die Notwendigkeit eines technologieoffenen Ansatzes zur Stärkung von Innovation, Effizienz und Investitionssicherheit.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R005689 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Verfahrensbeschleunigung darf nicht mit einer Absenkung ökologischer Standards einhergehen. Versorgungssicherheit und ein langfristig tragfähiger Ausbau der Offshore-Windenergie setzen resiliente und funktionsfähige Meeresökosysteme voraus.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den Referentenentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) kritisch und fordert zahlreiche Nachbesserungen. Die DUH betont, dass der alleinige Fokus auf Cybersecurity als Präqualifikationskriterium nicht ausreicht und fordert die Aufnahme verbindlicher ökologischer und sozialer Mindeststandards, wie sie im europäischen Net Zero Industry Act (NZIA) vorgesehen sind. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer zentralen Voruntersuchung aller Offshore-Flächen, der dauerhafte Schutz von Meeresschutzgebieten inklusive Pufferzonen sowie die Sicherung der Finanzierung für Meeresnaturschutz- und Fischereikomponenten unabhängig vom Zuschlagsmodell. Die DUH kritisiert, dass die geplanten Änderungen zu einer Schwächung bewährter Naturschutzstandards und Beteiligungsrechte führen könnten. Sie fordert, Akteursvielfalt und Realisierungssicherheit im Ausschreibungsdesign zu stärken und die ökologische Belastungsgrenze der Meere nicht zu überschreiten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Forderung nach verbindlichen ökologischen und sozialen Kriterien bei Ausschreibungen (über Cybersecurity hinaus), 2) die dauerhafte und modellunabhängige Finanzierung des Meeresnaturschutzes und der Fischerei, und 3) die Ablehnung einer Aufweichung von Beteiligungsrechten und Naturschutzstandards zugunsten von Verfahrensbeschleunigung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Fischereikomponente muss deshalb dauerhaft, zweckgebunden und unabhängig von der jeweiligen Zuschlagsstufe finanziell abgesichert werden.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See. Der Verband erkennt die Bemühungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Offshore-Windenergie an, kritisiert jedoch die Auswirkungen sinkender Auktionserlöse auf die Finanzierung der sogenannten Fischereikomponente. Diese Komponente ist ein im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) verankerter Mechanismus, der Einnahmen aus Offshore-Flächenauktionen für die Förderung nachhaltiger Fischerei bereitstellt. Da die Erlöse zuletzt stark gesunken sind und die Zweckbindung der Mittel gelockert wurde, sieht der DBV die finanzielle Absicherung der Fischerei und verwandter Maßnahmen gefährdet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die Fischereikomponente dauerhaft und zweckgebunden zu sichern, 2) die Forderung, auch Refinanzierungsbeiträge aus anderen Finanzierungsquellen zur Absicherung heranzuziehen, und 3) die Kritik an der Aufweichung der Zweckbindung und Deckelung der Mittel.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.08.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DGB hat die Bedeutung der Offshore-Windkraft für Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland wiederholt betont. Windenergie auf See ist ein entscheidender Baustein für die nachhaltige Elektrifizierung der deutschen Volkswirtschaft. Wir fordern daher, die ambitionierten Ausbauzielen der Offshore-Windenergie weiterzuführen. In Verbindung mit einem leistungsfähigen Stromübertragungsnetz ist insbesondere Offshore-Windenergie dazu in der Lage, die hohen Strombedarfe eines elektrifizierten Industrielandes zu decken.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Gesetzentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) differenziert. Der DGB begrüßt ausdrücklich die Einführung neuer Kriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz (Widerstandsfähigkeit gegenüber Abhängigkeiten von außereuropäischen Lieferketten) und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Offshore-Rettungsinfrastruktur. Kritisch sieht der DGB die Flexibilisierung der jährlichen Ausschreibungsvolumina, den Wegfall fester Ausbauziele und das weiterhin vorrangige Meistbietendenprinzip bei der Flächenvergabe. Er fordert verbindliche Vorgaben für Beschäftigungs- und Industrieaspekte (wie Tarifbindung, Mitbestimmung, Local Content), eine stärkere staatliche Absicherung von Investitionen und eine konsequente Ausgestaltung qualitativer Vergabekriterien. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Offshore-Beschäftigte, inklusive detaillierter Forderungen zur Rettungskette und Mindeststandards; 2) Die Notwendigkeit, Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien (z.B. Local Content, CO2-Fußabdruck, Diversifizierung von Lieferketten) verbindlich und umfassend in die Vergabeverfahren zu integrieren; 3) Die Kritik an der Flexibilisierung der Ausbauziele und an der kurzen Fristsetzung für die Stellungnahme im Beteiligungsverfahren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DWV begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf den Koalitionsvertragsauftrag zur hybriden Anbindung umsetzt und erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für Offshore-Sektorenkopplung schafft.“
Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich, da er erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für die sogenannte Offshore-Sektorenkopplung schafft. Damit ist gemeint, dass Strom aus Offshore-Windenergieanlagen direkt für die Produktion von Wasserstoff genutzt werden kann. Besonders hervorgehoben wird die Streichung des bisherigen Anschlussverbots für andere Energiegewinnungsbereiche, wodurch neue Möglichkeiten für die Nutzung von Offshore-Infrastruktur entstehen. Der DWV weist zudem auf die bestehende doppelte regulatorische Lücke zwischen dem Flächenentwicklungsplan (FEP) und dem Netzentwicklungsplan (NEP) hin und fordert eine bessere flächenplanerische Abstimmung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forderung, bestehende Trassen kostengünstig mitzunutzen, ohne zusätzliche Offshore-Anbindungssysteme zu bauen. Ausführlich wird auch die Regelung zu zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) diskutiert: Der DWV spricht sich dafür aus, dass Betreiber in den ersten Betriebsjahren freiwillig auf staatliche Förderung verzichten und Strom direkt am Markt oder über langfristige Stromlieferverträge (PPAs) verkaufen können, bevor die staatliche Absicherung greift. Dies würde die Marktintegration stärken und Investitionssicherheit schaffen. Besonders ausführlich thematisierte Aspekte: 1. Die Schaffung einer belastbaren Rechtsgrundlage für Offshore-Sektorenkopplung. 2. Die Regelungen zu Differenzverträgen (CfD) und die Förderung von PPAs in den ersten Betriebsjahren. 3. Die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen Flächenentwicklungsplan und Netzentwicklungsplan.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002003 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DVGW begrüßt grundsätzlich, dass der Gesetzentwurf den regulatorischen Rahmen für die Wasserstofferzeugung auf See und innovative, sektorenübergreifende Anlagenkonzepte weiterentwickelt und damit wichtige Voraussetzungen für die zukünftige Integration von Offshore-Windenergie und Wasserstoff schafft. Dennoch sollte der Entwurf angepasst werden, um die Energieerzeugung auf See effizient weiterzuentwickeln.“
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (WindSeeG-E), insbesondere die Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Wasserstofferzeugung auf See und innovative, sektorenübergreifende Anlagenkonzepte. Der DVGW sieht jedoch Anpassungsbedarf, um die Integration von Offshore-Windenergie und Wasserstoffproduktion effizienter und großskaliger zu ermöglichen. Besonders kritisiert werden die restriktive Begrenzung der Elektrolyseleistung auf 2,5 % der Netzanbindungskapazität, die Beschränkung auf Pilotprojekte und die fehlende Perspektive für eine dauerhafte industrielle Nutzung. Der Verein fordert eine flexiblere, flächenspezifische Regelung, die Anhebung der 2,5-%-Grenze und die Schaffung einer eigenständigen Zulassungskategorie für Offshore-Elektrolyseure. Außerdem sollte die gleichrangige Berücksichtigung von Strom- und Wasserstofferzeugung im Flächenentwicklungsplan gestärkt werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die zu restriktive 2,5-%-Grenze für Elektrolysekapazitäten, 2) die Notwendigkeit, Offshore-Elektrolyseure nicht dauerhaft auf Pilotstatus zu beschränken, und 3) die Forderung nach einer gleichrangigen Berücksichtigung von Strom- und Wasserstofferzeugung im Flächenentwicklungsplan.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000916 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Gesetzgeber setzt mit dem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal für den Offshore-Ausbau, bleibt aber in zentralen Punkten hinter den Anforderungen eines international wettbewerbsfähigen Marktes zurück – insbesondere beim Auktionsdesign, der fehlenden Indexierung von CfDs und der mangelnden Begrenzung strategischer Bietverhalten.“
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland. Besonders positiv bewertet EnBW die aktive Gestaltung des Rahmens als Signal an Investoren und Industrie. Kritisch sieht EnBW jedoch das Auktionsdesign, insbesondere den Verzicht auf einen indexierten Contract for Difference (CfD), ein in anderen europäischen Offshore-Märkten übliches Fördermodell, das Investitionssicherheit durch einen inflationsangepassten Festpreis bietet. EnBW fordert eine stärkere Berücksichtigung von wettbewerbsfördernden Mechanismen wie Zuschlagsbegrenzungen, um eine zu starke Konzentration von Flächenzuschlägen zu vermeiden. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer sachgerechten Indexierung der Höchstwerte für CfDs, um Projektrisiken und Kostenentwicklungen realistisch abzubilden und wettbewerbsfähige Strompreise zu sichern. 2) Die Begrenzung der Überbauung von Offshore-Flächen auf maximal 10 Prozent, um Ineffizienzen und höhere Kosten zu vermeiden. 3) Die Forderung nach klaren, praxistauglichen Regelungen für internationale Kooperationen, Monitoring, Verlängerung von Betriebszeiten und die Integration von Sektorenkopplung und Speichertechnologien. EnBW hebt hervor, dass nicht nur die installierte Leistung, sondern die tatsächlich nutzbare Energiemenge und Systemintegration als Maßstab für den Erfolg des Offshore-Ausbaus dienen sollten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002297 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das zweistufige Modell würde wesentliche Risiken des bestehenden Ausschreibungssystems fortführen, ohne die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte spürbar zu erhöhen. Direkt vergebene, sachgerecht indexierte zweiseitige CfDs sind aus unserer Sicht erforderlich, um Investitionssicherheit, Wettbewerb und Akteursvielfalt zu stärken, Finanzierungskosten zu senken und die Planbarkeit für die Lieferkette zu verbessern.“
Die Equinor Deutschland GmbH bewertet den Gesetzentwurf zur Ausgestaltung von Offshore-Wind-Ausschreibungen und deren Rahmenbedingungen. Sie spricht sich für eine Vereinheitlichung der ausgeschriebenen Flächen auf 1 Gigawatt (GW) aus, um Skaleneffekte und eine vielfältige Akteursstruktur zu gewährleisten. Equinor lehnt das geplante zweistufige Zuschlagsverfahren ab und fordert stattdessen ein einheitliches, rein auf Contracts for Difference (CfD, ein Preissicherungsmodell für Stromabnahmeverträge) basierendes Ausschreibungsdesign. Die Stellungnahme betont die Bedeutung flexibler Höchstwertanpassungen, um auf Marktveränderungen reagieren zu können, und spricht sich gegen eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen aus, da dies die Projektkosten und Marktatrraktivität negativ beeinflussen könnte. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ablehnung des zweistufigen Ausschreibungsdesigns zugunsten eines reinen CfD-Modells, 2) Die Forderung nach flexiblen und transparenten Höchstwerten zur Förderung des Wettbewerbs, 3) Die Ablehnung erhöhter Sicherheitsleistungen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Offshore-Wind-Marktes.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002402 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die frühzeitige Verankerung eines gesetzlichen Ausbauziels für sonstige Energiegewinnungsanlagen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff ist aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Offshore-Windenergieprojekte zwingend erforderlich, da nur dieses den Investoren und Projektentwicklern hinreichende Rechts- und Planungssicherheit vermittelt.“
Die GASCADE Gastransport GmbH äußert sich zum Referentenentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und fordert eine umfassende Integration von Wasserstoffinfrastruktur in das Gesetz. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Ausbauziele für Wasserstofferzeugung auf See gesetzlich zu verankern, um Investitionssicherheit zu schaffen. Sie schlägt vor, den Anwendungsbereich des WindSeeG auf grenzüberschreitende, multifunktionale Wasserstoffleitungen wie das Projekt AquaDuctus auszuweiten und ein einheitliches Genehmigungsregime zu schaffen. Die Definitionen im Gesetz sollen erweitert werden, um kombinierte Anschlusskonzepte und Transit-Rohrleitungen rechtssicher zu regeln. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Ausbauziels für grünen Wasserstoff auf See, um Planungssicherheit zu gewährleisten; 2) Die Forderung nach einem einheitlichen, beschleunigten Genehmigungsverfahren für multifunktionale Wasserstoffleitungen, um den zügigen Aufbau einer europäischen Wasserstoffinfrastruktur zu ermöglichen; 3) Die Bedeutung kombinierter Anschlusskonzepte, die sowohl Strom- als auch Wasserstofferzeugung und -transport effizient verbinden und so Systemkosten senken und Netzengpässe vermeiden. Die Stellungnahme erläutert ausführlich die rechtlichen Unsicherheiten des aktuellen Rahmens und schlägt konkrete Änderungen und Definitionen vor, um die Sektorenkopplung und die Integration von Wasserstoffprojekten zu erleichtern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000553 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf versäumt es, die Integration von Offshore-Windenergie und Speichern als systemische Einheit zu denken. Die Beibehaltung des bisherigen Paradigmas – Auslegung der Netze auf die absolute Erzeugungsspitze – führt zu unbegrenzt steigenden Netzentgelten und volkswirtschaftlichen Fehlinvestitionen.“
Die Stellungnahme der Fachgruppe Energie von GermanZero zum Referentenentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) kritisiert, dass der Entwurf die Offshore-Windenergie weiterhin nur als reine Einspeise-Infrastruktur betrachtet und die Integration von Speichersystemen nicht ausreichend fördert. GermanZero fordert die gesetzliche Verankerung eines zweistufigen Speicherkonzepts (Kaskadenspeicher), um volkswirtschaftliche Kosten beim Netzausbau und bei Netzengpässen zu senken. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines verpflichtenden 2-Stufen-Speichermodells zur Glättung der Einspeiseprofile und zur Entlastung der Netze; 2) Die Kritik an der Ausgestaltung der Gebotsverfahren, insbesondere an der fehlenden Priorisierung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs, Contracts for Difference) und an der Dominanz finanzieller Gebotskomponenten, die zu höheren Strompreisen und Belastungen für die Industrie führen; 3) Die Forderung nach ökologischen Standards, insbesondere zur Vermeidung von Mikroplastik durch innovative, biologisch abbaubare Werkstoffe bei Offshore-Speichern. Fachbegriffe wie CfDs werden erläutert als Verträge, die Preisrisiken für Investoren abfedern und stabile Erlöse sichern sollen. Das Papier hebt zudem die Bedeutung von Systemintegration, Nachhaltigkeit und einer fairen Ausgestaltung der Ausschreibungen hervor.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Flächenentwicklungsplanung sollte grundsätzlich nicht unterhalb von 4000 Volllaststunden pro Fläche liegen. Ihr kommt eine bedeutende Rolle, wie auch durch die NSEC herausgestellt, in der Erreichung der NZIA-Ziele zu, der eine entsprechende Bedeutung bei der Aktualisierung des FEP beigemessen werden sollte.“
Die Stellungnahme von Heike Winkler, einem Unternehmen, befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Zentrale Forderungen sind, dass grenzüberschreitende Kooperationsprojekte nicht auf das Ausbauziel von 70 Gigawatt angerechnet werden sollten und der Ausbaupfad ab 2035 mit durchschnittlich 4000 Megawatt pro Jahr beibehalten werden muss, um die Systemstabilität eines vollständig erneuerbaren Energiesystems zu gewährleisten. Es wird vorgeschlagen, den jährlichen Ausschreibungskorridor ab 2027 zwischen 4000 und 6000 Megawatt festzulegen und erst nach Erreichen des Zwischenziels von 40 Gigawatt zu evaluieren. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Netzanschlussverspätungen finanziell zu sanktionieren, um Investitionssicherheit zu schaffen, und fordert eine stärkere Fokussierung auf Meeresschutz und eine Anpassung der Zahlungen an die tatsächlichen Bedingungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung von Volllaststunden (Betriebsstunden, in denen eine Anlage mit voller Leistung arbeitet) für die Flächenentwicklungsplanung und die Leistungsdichte von Offshore-Windparks; 2) Die Notwendigkeit von Resilienz- und Sicherheitskriterien sowohl für Nord- als auch Ostsee sowie die Rolle von Wasserstoff als strategisches Element für die Energieversorgung; 3) Die Kritik an der Begrenzung der einspeisbaren Strommenge als Speicherkapazität und die Forderung nach einer Ausweitung sowie einer besseren Berücksichtigung von Netzabschaltungen und Abregelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R006893 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein erfolgreiches Ausschreibungsdesign muss deshalb nicht allein auf möglichst niedrige Gebote, sondern auf eine möglichst hohe Realisierungswahrscheinlichkeit, belastbaren Wettbewerb und langfristig tragfähige Lieferketten ausgerichtet werden.“
Die Iberdrola Deutschland GmbH begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zahlreiche Reformen im Bereich des Offshore-Windenergie-Ausbaus, insbesondere die Einführung zweiseitiger Contracts for Difference (CfD), die Verlängerung der Genehmigungsdauer für Offshore-Windparks auf 35 Jahre und die stärkere zentrale Koordinierung von Umweltuntersuchungen. Die Flexibilisierung der jährlichen Ausschreibungsmengen und die Integration internationaler Kooperationsprojekte werden positiv bewertet. Kritisch sieht Iberdrola jedoch die geplante Überbauung von Flächen bis zu 20 Prozent, die pauschale Erhöhung von Sicherheitsleistungen und das zweistufige CfD-Ausschreibungsverfahren. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, den Zeitraum zwischen Ausschreibung und finaler Investitionsentscheidung (FID) deutlich zu verkürzen, um Risiken für Projektentwickler zu reduzieren. 2) Die Forderung nach differenzierten und risikoadäquaten Sicherheitsleistungen statt pauschaler Erhöhungen. 3) Die Bedeutung einer Indexierung der CfD-Zahlungen, um Inflations- und Kostensteigerungsrisiken abzufedern. Fachbegriffe wie CfD (Contracts for Difference) bezeichnen ein Fördermodell, bei dem Differenzen zwischen Marktpreis und einem festgelegten Referenzpreis ausgeglichen werden. FID (Final Investment Decision) ist der Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen endgültig über die Investition in ein Projekt entscheidet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R003793 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Ausbau der Offshore-Windenergie muss zugleich als industriepolitisches Zukunftsprojekt verstanden werden, das Klimaschutz, Versorgungssicherheit und gute industrielle Arbeit miteinander verbindet.“
Die IG Metall Bezirksleitung Küste bewertet den Gesetzentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) differenziert. Sie begrüßt die Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Einführung einer staatlichen Investitionsabsicherung (doppelseitiges CfD-Modell – Contract for Difference, ein staatliches Preissicherungsmodell) und die gesetzliche Grundlage für eine Offshore-Rettungsinfrastruktur. Kritisch sieht die IG Metall die Flexibilisierung der jährlichen Ausschreibungsvolumina, da ohne verbindliche Mindestmengen die Erreichung der langfristigen Ausbauziele (mindestens 70 Gigawatt bis 2045) gefährdet wird. Sie fordert feste jährliche Ausbauziele und einen verbindlichen Mechanismus zur Überprüfung der Zielerreichung. Die Gewerkschaft hebt hervor, dass qualitative Kriterien wie Beschäftigungs-, Industrie- und Wertschöpfungsaspekte künftig stärker in den Vergabeverfahren berücksichtigt werden müssen, um Deindustrialisierung und Abhängigkeiten von außereuropäischen Staaten zu verhindern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Ausbaupfade und Mindestvolumina für Ausschreibungen, 2) die Ausgestaltung der Offshore-Rettungsinfrastruktur mit klaren gesetzlichen Vorgaben und Beteiligung der Beschäftigten, sowie 3) die Einführung und Verbesserung von Resilienz- und Local-Content-Kriterien zur Stärkung der europäischen Windindustrie und Vermeidung von Abhängigkeiten, insbesondere von China. Die IG Metall fordert zudem, dass qualitative Kriterien wie Tarifbindung, Mitbestimmung, Ausbildung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie europäische Wertschöpfung verbindlich in die Vergabeverfahren integriert werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung ist weder sinnvoll noch zulässig. Zum einen ist fraglich, ob eine Gesamtschuld, als eine Haftung zur ungeteilten Hand, ohne eine vertragliche oder gesellschaftsrechtliche Grundlage auf untergesetzlicher Ebene durch Festlegungen im Flächenentwicklungsplan in zulässiger Weise überhaupt begründet werden kann.“
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein äußert sich zum Gesetzentwurf und hebt drei zentrale Punkte hervor: Erstens sollte im Gesetz klargestellt werden, dass nicht nur der Bau, sondern auch der Transport und die Produktion von Windenergieanlagen im öffentlichen Interesse liegen. Zweitens wird die Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung (gemeinsame Haftung mehrerer Parteien für eine Verpflichtung) für Offshore-Projekte kritisch gesehen, da dies rechtlich fragwürdig ist und die Finanzierung solcher Projekte erschwert. Drittens wird vorgeschlagen, dass Betreiber von Offshore-Flächen diese freiwillig zurückgeben können sollten, allerdings nur unter strengen Bedingungen, um Missbrauch zu verhindern. Besonders ausführlich werden die Risiken der gesamtschuldnerischen Haftung, die Bedeutung der Produktions- und Transportprozesse sowie die Bedingungen für die Rückgabe von Offshore-Flächen thematisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Streichung stellt somit eine gravierende Reduzierung etablierter Naturschutzstandards dar und ist abzulehnen.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein befasst sich mit dem Entwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Fokus steht die Änderung des § 72a Abs. 2 WindSeeG, der bisher den verpflichtenden Einsatz von Blasenschleiern zum Schallschutz von Meeressäugern vorsah. Die geplante Lockerung wird grundsätzlich akzeptiert, sofern die Schallschutzgrenzwerte weiterhin eingehalten werden. Besonders kritisch wird die geplante Streichung des § 17d Abs. 1b EnWG bewertet, da damit das sogenannte 2 K-Kriterium (eine maximale Erwärmung des Meeresbodens um 2 Kelvin durch Offshore-Anbindungssysteme) entfällt. Dieses Kriterium gilt als wichtiger Standard zum Schutz des Meeresbodens und der dort lebenden Organismen. Die Stellungnahme betont, dass die Streichung eine erhebliche Schwächung des Naturschutzes darstellt und lehnt diese ab. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Die Sicherstellung des Schallschutzes für Meeressäuger, (2) die Bedeutung des 2 K-Kriteriums für den Umweltschutz, und (3) die negativen Folgen der geplanten Streichung etablierter Umweltstandards.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.08.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„MWIKE stimmt der Intention des umfassenden Referentenentwurfes grundsätzlich zu. Die Synchronisation des Ausbaus der Erzeugung und des Netzes sind zur Senkung der Systemkosten notwendig. Gleichzeitig bedarf es eines verlässlichen Rahmens, der Investitionssicherheit und Kosteneffizienz des Systems vereint.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (WindSeeG-Novelle), betont jedoch die Notwendigkeit gezielter Nachbesserungen. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung eines synchronisierten Ausbaus von Offshore-Windenergie und Übertragungsnetzen, um die Versorgung der Industrie – auch im Binnenland – mit grünem Strom sicherzustellen. Kritisch bewertet das MWIKE die Reduzierung der für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Offshore-Netzanbindungskapazitäten und fordert eine bedarfsgerechte Netzentwicklungsplanung. Die Einbeziehung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen und die Schaffung eines Korridors für jährliche Ausschreibungen werden begrüßt, wobei auf die Notwendigkeit einer flexiblen und planungssicheren Umsetzung hingewiesen wird. Die Einführung von Contracts for Differences (CfD) als Fördermechanismus wird grundsätzlich positiv gesehen, jedoch werden Fragen zur praktischen Ausgestaltung und zu möglichen Projektabbrüchen aufgeworfen. Die Stellungnahme thematisiert ausführlich die Systemresilienz (Schutz kritischer Infrastrukturen), die Integration von Wasserstoffinfrastruktur und die Notwendigkeit nachhaltiger Lieferketten (CO2-Fußabdruck). Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Sicherstellung ausreichender Offshore-Netzanbindungskapazitäten für NRW, (2) die Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Fördersystems inklusive der Risiken von Projektabbrüchen, und (3) die Integration und Resilienz der Energieinfrastruktur, insbesondere im Hinblick auf Cyber- und Versorgungssicherheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R123456 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Fokus sollte noch stärker auf die Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten gelegt werden, um einen kontinuierlichen Ausbaupfad sicherzustellen. Eine solche Verstetigung ist eine wichtige Voraussetzung, um industrielle Kapazitäten in Deutschland und Europa aufzubauen, auszulasten und dauerhaft zu sichern.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), insbesondere die Stärkung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte und die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als Absicherungsinstrument für Offshore-Windprojekte. Die Stellungnahme hebt jedoch hervor, dass die geplanten Anpassungen bei Sicherheiten und Pönalen (Vertragsstrafen) nicht ausreichen, um die Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten zu erhöhen. Außerdem wird betont, dass die Kriterien für Resilienz und Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen stärker auf europäische und regionale Wertschöpfungsketten ausgerichtet werden sollten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Risiken spekulativen Bieterverhaltens durch das zweistufige CfD-Verfahren, (2) der Anpassungsbedarf bei Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien zur Stärkung der europäischen Fertigungskapazitäten, und (3) die Notwendigkeit klarer Übergangsregelungen für bereits bezuschlagte, aber noch nicht realisierte Offshore-Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R123456 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir lehnen diese Neufassung entschieden ab und fordern, den Zusatz „die Zulassung von Ausnahmen im Sinn des § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz“ zu streichen. Eine weitere Gefährdung der bereits heute überlasteten Meere ist in dieser Form nicht hinnehmbar.“
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und angrenzender Regelungen überwiegend kritisch. Der Verband begrüßt zwar einzelne Aspekte, wie die Möglichkeit, grenzüberschreitende Kooperationsprojekte auf nationale Ausbauziele anzurechnen und die Stärkung unabhängiger Umweltuntersuchungen. Allerdings sieht der NABU erhebliche Defizite beim Schutz ökologisch sensibler Meeresbereiche und kritisiert die geplante Flexibilisierung der Ausschreibungsmengen, die zu Ausbaulücken und Unsicherheiten für Lieferketten führen kann. Besonders abgelehnt werden die Streichung umweltbezogener Vergabekriterien, der Wegfall von Anreizen für innovative, schallarme Gründungstechnologien (wichtig für den Schutz des Schweinswals), sowie die geplante Einführung artenschutzrechtlicher Ausnahmen bei der Flächeneignung, die den Meeresnaturschutz schwächen. Der NABU fordert die Beibehaltung bewährter Standards wie das 2K-Kriterium zur Begrenzung der Sedimenterwärmung und die Sicherstellung von Zahlungen in die Meeresschutz- und Fischereikomponente. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit, Anreize für schallarme Gründungen zu erhalten, 2) die Ablehnung artenschutzrechtlicher Ausnahmen bei der Flächeneignung, und 3) die Kritik an der Streichung umweltbezogener Vergabekriterien.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„In seiner jetzigen Fassung sollte der Entwurf nicht Grundlage des weiteren Gesetzgebungsverfahrens sein. Niedersachsen erwartet stattdessen einen Entwurf, der den aktuellen Herausforderungen der Offshore-Windenergie Rechnung trägt und die Voraussetzungen für einen verlässlichen, investitionsfreundlichen und beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland schafft.“
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bewertet den Gesetzentwurf zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) differenziert. Grundsätzlich werden die Beibehaltung des Ausbauziels von 70 Gigawatt (GW) Offshore-Windleistung bis 2045 und die Flexibilisierung der jährlichen Ausschreibungsmengen begrüßt, da sie Planungssicherheit schaffen. Kritisch sieht das Ministerium jedoch die geplante Aussetzung der Ausschreibungen für 2026, das Fehlen eines Mechanismus zur freiwilligen Rückgabe nicht realisierbarer Flächen und das zweistufige Ausschreibungsverfahren mit „marktlicher Realisierung“, das als ineffizient und kostensteigernd bewertet wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit eines rechtssicheren Mechanismus zur vorzeitigen Rückgabe von Flächen, um Ausbaustopps und negative Folgen für die Wertschöpfungskette zu vermeiden. 2) Die Ablehnung des zweistufigen Ausschreibungsmodells zugunsten eines verpflichtenden CfD-Regimes (Contracts for Difference, ein Fördermodell mit garantierten Vergütungspreisen), um Risiken und Kosten für Betreiber und Verbraucher zu senken. 3) Die Forderung, den Demonstrationsraum SEN-1 und das Wasserstoffprojekt AquaDuctus in ihrer ursprünglichen Funktion zu erhalten und keine zusätzlichen Stromanbindungen zuzulassen, um die Offshore-Wasserstoffwirtschaft nicht zu gefährden. Weitere Aspekte betreffen Naturschutz (z. B. das 2K-Kriterium zur Begrenzung der Erwärmung des Meeresbodens durch Seekabel), die Rettungsinfrastruktur in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das vorgeschlagene Zwei-Stufen-Modell lehnen wir ausdrücklich ab. Dies ermöglicht sowohl die größtmöglichen Potenziale zur Senkung der Stromgestehungskosten als auch eine höhere Projektrealisierungswahrscheinlichkeit – insbesondere für die qualitativ besten Flächen.“
Die Stellungnahme der Orsted Germany GmbH zum Referentenentwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und angrenzender Regelungen bewertet zahlreiche Aspekte der geplanten Gesetzesänderungen. Orsted begrüßt die stärkere Berücksichtigung internationaler Anbindungsleitungen in der Flächenentwicklungsplanung und fordert mehr Flexibilität, um Optimierungspotenziale direkt umzusetzen. Kritisch sieht das Unternehmen die geplante Erhöhung der Sicherheitsleistungen pro Kilowatt installierter Leistung, da dies die Projektkosten steigert, ohne die Realisierungswahrscheinlichkeit maßgeblich zu erhöhen. Besonders abgelehnt wird das vorgeschlagene Zwei-Stufen-Modell für zweiseitige Differenzverträge (CfD), da es zu höheren Risiken und Kosten für Betreiber führt und die besten Flächen benachteiligt. Orsted fordert stattdessen eine direkte CfD-Ausschreibung für alle Flächen. Die Stellungnahme hebt zudem die Notwendigkeit einer Indexierung des CfD-Strike-Preises hervor, um makroökonomische Risiken wie Inflation abzufedern und die Finanzierbarkeit von Offshore-Windprojekten zu sichern. Ausführlich wird auch auf die geplanten Änderungen beim Umweltmonitoring eingegangen: Orsted unterstützt die zentrale Koordination durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), fordert aber Transparenz bei Kostenverteilung und Beteiligung der Betreiber. Weitere Schwerpunkte sind die Ablehnung eines Opt-Outs vor dem 10. Betriebsjahr, die kritische Bewertung neuer CO2-Kriterien bei Ausschreibungen sowie die Forderung nach klaren Regelungen zur Haftung und Verantwortlichkeit beim Gesundheits- und Beschäftigungsschutz. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Kritik am Zwei-Stufen-Modell und die Forderung nach direkter CfD-Ausschreibung, 2) Die Bedeutung der Indexierung des CfD zur Absicherung gegen Inflation, 3) Die Umstellung des Umweltmonitorings auf ein zentrales, vom BSH koordiniertes System und die damit verbundenen Anforderungen an Transparenz, Kosten und Beteiligung.
Tendenz: überwiegend ablehnend
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R003029 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die erfolgreiche Umsetzung der bereits bezuschlagten Projekte sollte ein zentrales Ziel der Novellierung des WindSeeG sein.“
Siemens Energy begrüßt das Festhalten der Bundesregierung am Ausbauziel von 70 Gigawatt (GW) installierter Offshore-Windenergieleistung und die Reduzierung der Bebauungsdichte in Nord- und Ostsee. Das Unternehmen kritisiert jedoch die große Spanne der jährlichen Ausschreibungsmengen (2.000 bis 4.800 Megawatt, MW), da diese zu Unsicherheiten in der Planung der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette führen. Siemens Energy fordert ein Mindestvolumen von 4.000 MW pro Jahr. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit von Investitionssicherheit durch sogenannte Contracts for Difference (CfDs) mit vollständiger Inflationsanpassung, um die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung von Projekten sicherzustellen; 2) die Risiken eines ungedeckelten negativen Bietens im Vergabeverfahren, das zur Nichtrealisierung von Projekten führen könnte; und 3) die Bedeutung der Absicherung und schnellen Realisierung bereits vergebener Offshore-Windprojekte angesichts veränderter wirtschaftlicher und geopolitischer Rahmenbedingungen. Siemens Energy fordert zudem Transparenz über die Umsetzungswahrscheinlichkeit laufender Projekte und Mechanismen zur schnellen Neuvergabe von Flächen, falls Projekte nicht realisiert werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001501 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In Summe muss der Entwurf nicht nur die Gebote mit den kurzfristig geringsten direkten Kosten ermöglichen, sondern auch die mittel- und langfristigen Opportunitätskosten berücksichtigen. Hierzu muss unbedingt ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, in dem der Ausbau der Offshore Windenergie tatsächlich und mit messbarem Mehrwert für die deutsche und europäische Industrie stattfindet.“
Die Stiftung der deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See (Offshore-Stiftung) bewertet den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) differenziert. Sie begrüßt die Zielsetzungen wie den jährlichen Ausbaukorridor, die stärkere Berücksichtigung von Netzintegration und Systemkosten, die Einführung eines Contracts for Difference (CfD)-Mechanismus (ein Fördermodell, das Preisrisiken für Investoren reduziert), sowie die Verlängerung der Betriebsdauer auf 35 Jahre. Gleichzeitig sieht die Stiftung erheblichen Anpassungsbedarf, insbesondere bei der fehlenden Indexierung (automatische Anpassung der Vergütung an Kosten- und Inflationsentwicklungen), den fehlenden Übergangsregelungen für bereits bezuschlagte Projekte ohne finale Investitionsentscheidung (FID) aus den Jahren 2023 bis 2025, sowie beim zweistufigen Ausschreibungsdesign, bei dem das CfD-Modell bisher nur als Notfalllösung vorgesehen ist. Die Stiftung warnt, dass das aktuelle Design die Fehler der Vergangenheit wiederholen könnte, was die Realisierungschancen von Offshore-Windprojekten gefährdet. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer verlässlichen und indexierten Vergütungsstruktur zur Reduzierung von Finanzierungskosten, (2) die Ausgestaltung der Offshore-Rettungsinfrastruktur, die nicht durch gesamtschuldnerische Haftung, sondern durch einen Rettungspflichtverband organisiert werden sollte, und (3) die Anforderungen an Resilienz und Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Lieferketten und CO2-Fußabdruck. Die Stiftung fordert zudem eine risikogerechte Vergütung für Pilotwindenergieanlagen und eine gesicherte Finanzierung des Meeresnaturschutzes.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 10.08.2026
Lobbyregister-Nr.: R002299 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht der ÜNB enthält der Referentenentwurf zahlreiche konkrete Anpassungen, welche auf das Ziel eines planbaren, effizienten und zukunftsfähigen Offshore-Ausbaus einzahlen. Gleichzeitig weisen die ÜNB auf folgendes hin: Mit der Einführung eines zweiseitigen Differenzvertrages (CfD) geht die Bundesregierung auch im Bereich der Offshore-Windenergie einen wichtigen Schritt nach vorn. Dies stellt das De-Risking bei der Vergabe von Offshore-Wind-Flächen klar in den Fokus und verbessert damit die Chance auf nachhaltige Projekte.“
Die TenneT TSO GmbH bewertet den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) überwiegend positiv und begrüßt viele der vorgeschlagenen Anpassungen. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung eines planbaren, effizienten und zukunftsfähigen Ausbaus der Offshore-Windenergie hervor. Besonders betont werden die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für die Offshore-Rettungsinfrastruktur, die Anpassung des Ausschreibungsdesigns zur Vermeidung spekulativen Bieterverhaltens sowie die sachgerechte Ausgestaltung von Betriebsdauerverlängerungen und dem zugehörigen Entschädigungsregime. Die TenneT TSO GmbH fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit und Kostenverteilung bei der Offshore-Rettung konkretisiert werden, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Sie spricht sich für ein verdecktes Gebotsverfahren (Sealed-Bid) bei Ausschreibungen aus, um nachhaltige Projektumsetzungen zu fördern. Die geplante Verlängerung der Betriebsdauer von Offshore-Windparks wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wird eine Anpassung des Entschädigungsregimes gefordert, um eine ausgewogene Verteilung von Risiken und Chancen zwischen Windparkbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und Stromkunden sicherzustellen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Offshore-Rettungsinfrastruktur und deren gesamtschuldnerische Ausgestaltung, 2) das Ausschreibungsdesign und die Risiken dynamischer Gebotsverfahren, 3) die Betriebsdauerverlängerung von Offshore-Windparks und die damit verbundenen technischen, regulatorischen und finanziellen Herausforderungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001647 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die erfolgreiche Realisierung dieser Projekte ist aber für die Erreichung der Offshore Ausbau- und Klimaziele und die Sicherung industrieller Wertschöpfung, europäischer Lieferketten und langfristiger Investitionssignale von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sollten bereits im Kabinettsentwurf robuste und effektive Lösungsvorschläge unterbreitet werden.“
Die Stellungnahme der TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH zum Referentenentwurf für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kritisiert zentrale Punkte des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Realisierungsbedingungen für Offshore-Windparks (OWP). Besonders betont wird, dass bereits bezuschlagte Projekte (2023–2025) durch neue Regelungen wie verspätete Netzanschlüsse, höhere Investitionskosten und die Einführung von Contracts for Difference (CfD, zweiseitige Differenzverträge zur Erlössicherung) benachteiligt werden. Die Organisation fordert zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Projektrealisierung, eine verursachergerechte Risikoverteilung bei Netzanschlussverzögerungen und lehnt das verpflichtende Overplanting (Überbauung über das betriebswirtschaftliche Optimum hinaus) ab, da dies die Kosten erhöht und die Marktintegration behindert. Die Stellungnahme spricht sich für ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren mit Vorrang für förderfreie Projekte aus, warnt aber vor Marktverzerrungen durch CfD-geförderte Kapazitäten und fordert Kompensationsmechanismen für bereits bezuschlagte Projekte. Ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken und Nachteile des verpflichtenden Overplantings, (2) die Notwendigkeit einer verursachergerechten Kompensation bei Netzanschlussverzögerungen, und (3) die Benachteiligung bereits bezuschlagter Projekte durch unterschiedliche Genehmigungsfristen und neue Fördermechanismen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R006798 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Grundprinzip des neuen Ausschreibungsdesigns als zweistufiges Zuschlagsverfahren begrüßen wir, da dieses Verfahren ab dem Jahr 2027 durch eine marktliche Ausschreibung die Dekarbonisierung der Industrie am Standort Deutschland stärkt und gleichwohl in einer zweiten Stufe mit zwei-seitigen Differenzverträgen (CfD) als Stabilisierungsinstrument privatwirtschaftliche Milliarden-Investitionen in einem wirtschaftlich schwierigen Marktumfeld den Offshore-Ausbau absichert.“
Die Vattenfall GmbH begrüßt grundsätzlich das neue zweistufige Ausschreibungsdesign für Offshore-Windprojekte ab 2027, da es die Dekarbonisierung der Industrie in Deutschland unterstützt und privatwirtschaftliche Investitionen absichert. Kritisch bewertet wird jedoch das geplante dynamische Gebotsverfahren, da es strategische Bietereskalationen und überhöhte Gebote begünstigen könnte, was die wirtschaftliche Umsetzung gefährdet. Stattdessen werden verdeckte Einmalgebote empfohlen, um fairen Wettbewerb und Realisierungssicherheit zu fördern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer Begrenzung der Zuschläge pro Auktion auf einen Bieter zur Stärkung der Akteursvielfalt, 2) die Ausgestaltung der Differenzverträge (CfD) als indexiertes Modell zur Schaffung verlässlicher Investitionsanreize, und 3) die Einführung von Resilienzkriterien für Lieferketten, wobei die vorgeschlagene 50-Prozent-Quote für Dauermagnete außerhalb marktdominierender Drittländer als derzeit nicht umsetzbar angesehen wird. Stattdessen wird ein Bewertungskriterium im Bereich Kreislaufwirtschaft zur Förderung von Nachhaltigkeit und Innovation vorgeschlagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001137 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das künftige Ausschreibungsregime für Projekte muss einen tragfähigen Business Case und Investitionssicherheit ermöglichen. Zudem bedarf es einer politischen Strategie für bereits ausgeschriebene Projekte, um diese tatsächlich schnellstmöglich zur Realisierung zu bringen. Dies ist für die Lieferkette entscheidend, um eine stabile Ausbaupipeline zu gewährleisten und Boom-and-Bust-Zyklen bei den Produktions- und Installationsaktivitäten zu vermeiden.“
Die Stellungnahme des VDMA e.V. (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) bezieht sich auf den Entwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Der Verband begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Offshore-Windenergie weiter auszubauen, kritisiert jedoch zentrale Aspekte des Entwurfs. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit eines verlässlichen und kontinuierlichen Ausbaus, um Planbarkeit für die Industrie und die gesamte Lieferkette zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen flexiblen Ausschreibungsvolumina werden als zu schwankend angesehen, was zu Marktinstabilität führen könnte. Der Verband fordert eine stärkere Indexierung der Höchstwerte, um Investitionssicherheit zu schaffen, und spricht sich gegen einseitige oder zu komplexe Ausschreibungsdesigns aus, die zu Realisierungsrisiken führen. Außerdem werden praktikable und harmonisierte Resilienz- und Cybersicherheitsanforderungen gefordert, um die Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit eines stetigen und planbaren Ausbaupfads für Offshore-Windenergie, um Boom-and-Bust-Zyklen zu vermeiden; 2) Die Ausgestaltung der Ausschreibungsmechanismen, insbesondere die Festlegung und Indexierung von Höchstwerten sowie die Ablehnung ruinöser Kostensenkungswettbewerbe; 3) Die Anforderungen an Resilienz und Cybersicherheit entlang der Lieferkette, einschließlich der Forderung nach praktikablen Nachweisverfahren und der Vermeidung übermäßiger Bürokratie.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die gesetzliche Ermöglichung von Offshore-H2 darf nicht auf die bloße Zulassungsebene beschränkt werden, sondern muss mit einem wirtschaftlich und regulatorisch umsetzbaren Rahmen unterlegt werden.“
Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) bewertet den Referentenentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) mit Fokus auf die Integration von Wasserstoffinfrastruktur in Offshore-Projekte. Sie begrüßt, dass der Entwurf die Bedeutung von Wasserstoffprojekten anerkennt, fordert jedoch eine klarere rechtliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses für Wasserstoffanlagen und -leitungen. FNB Gas betont, dass Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) technologieoffen sowohl für Strom- als auch für Wasserstofferzeugung genutzt werden sollten, um eine effiziente Sektorenkopplung zu ermöglichen. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer Gleichstellung von Wasserstoffleitungen und Transit-Rohrleitungen im Flächenentwicklungsplan (FEP) behandelt. Zudem wird gefordert, die gesetzliche Ermöglichung von Offshore-Wasserstoffprojekten in ein praktikables Ausschreibungs- und Förderregime zu überführen, um Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen. Abschließend wird ein stufenweiser Ansatz für die Entwicklung von Pilot- und Skalierungsprojekten für Offshore-Elektrolyse empfohlen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die technologieoffene und effiziente Flächennutzung für Strom- und Wasserstofferzeugung, (2) die Integration und Gleichstellung von Wasserstoffleitungen im FEP, sowie (3) die Forderung nach einem verbindlichen Ausschreibungs- und Entwicklungspfad für Offshore-Wasserstoffprojekte.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002747 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundesregierung muss verlässliche, nachhaltige und faire Rahmenbedingungen für die Windenergie auf See schaffen, damit Investitionen gesichert und Projekte erfolgreich umgesetzt werden können. Vestas begrüßt daher die Vorlage des Entwurfs zur Novelle des WindSeeG, die den Abbruch der Jahre 2025 und 2026 in den Offshore-Windenergie-Ausschreibungen beenden und grundlegende Hindernisse für neue Projekte aus dem Weg räumen kann. Es ist gut, dass Deutschland den Net Zero Industry Act (NZIA) jetzt umsetzt und Differenzverträge (Contracts for Difference – CfDs) fristgerecht zum 1. Januar 2027 einführt.“
Vestas Deutschland bewertet den Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) grundsätzlich positiv, sieht aber an mehreren Stellen erheblichen Anpassungsbedarf. Besonders kritisch wird die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit bewertet, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen flächenspezifischen Überbauungsgrad von bis zu 20 Prozent vorgeben kann. Vestas befürchtet dadurch eine erhebliche Belastung der Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windenergieprojekten und fordert, dass die Entscheidung über den Überbauungsgrad den Projektentwicklern überlassen werden sollte. Alternativ sollte der Wert maximal 5 Prozent betragen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausgestaltung der Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit: Hier fordert Vestas mehr Klarheit und praxistaugliche, alternative Nachweisformen, die nicht ausschließlich auf produktbezogene Zertifizierungen setzen. Auch die Begriffsdefinitionen und Nachweispflichten entlang der Lieferkette sollen präzisiert werden. Zudem spricht sich Vestas für eine Anhebung und Indexierung der Höchstwerte für Gebote aus, um die Investitionsbedingungen an internationale Standards anzupassen und Preisschocks abzufedern. Die Einführung eines Differenzvertragsmodells (CfD) wird begrüßt, jedoch wird das vorgeschlagene zweistufige Zuschlagsverfahren mit dynamischem Bieten ohne Absicherung abgelehnt, da es Unsicherheiten und Realisierungsrisiken erhöht. Schließlich fordert Vestas eine Strategie zur Sicherstellung der Umsetzung bereits bezuschlagter Projekte und eine stärkere Einbindung der Industrie bei der Ausgestaltung von Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Kritik und Forderungen zur Überbauungsvorgabe durch das BSH (wirtschaftliche Auswirkungen, Flexibilität für Projektentwickler). 2. Die Anforderungen an Cyber- und Datensicherheit sowie die Notwendigkeit klarer und praxistauglicher Nachweisformen. 3. Die Forderung nach Anhebung und Indexierung der Höchstwerte für Gebote, um internationale Wettbewerbsfähigkeit und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R003891 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Sinne einer kosteneffizienten Energiewende hält der VKU daher das derzeitige Ausbauziel von 70 GW Offshore-Wind bis 2045 für überambitioniert. Eine Reduktion auf etwa 50 GW wäre volkswirtschaftlich effizienter, ohne die Klimaziele zu gefährden.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet den Gesetzentwurf zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) kritisch und fordert mehrere Anpassungen, um den Ausbau der Offshore-Windenergie effizienter und volkswirtschaftlich sinnvoller zu gestalten. Zentrale Punkte sind: Erstens hält der VKU das Ausbauziel von 70 Gigawatt (GW) Offshore-Windenergie bis 2045 für überambitioniert und empfiehlt eine Reduktion auf etwa 50 GW, da dies kosteneffizienter wäre und die Klimaziele nicht gefährden würde. Zweitens spricht sich der VKU für kleinere ausgeschriebene Flächen (maximal 1 GW Netzanschlusskapazität) und eine Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter und Jahr aus, um die Akteursvielfalt zu erhöhen und Marktmacht zu reduzieren. Drittens fordert der VKU mehr Flexibilität bei der Überbauung und beim Einsatz von Speichern, lehnt pauschale Beschränkungen ab und plädiert für eine gesamtwirtschaftlich optimale Kombination aus Erzeugung, Netz, Speicherung und Flexibilität. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer Reduktion des Ausbauziels und die damit verbundenen Kosteneinsparungen, 2) Die Forderung nach kleineren Flächen und Limitierung der Zuschläge pro Bieter zur Förderung der Akteursvielfalt, 3) Die Ablehnung pauschaler Speicherbegrenzungen und die Bedeutung flexibler Systemlösungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend bewertet die WAB den Referentenentwurf als wichtigen und in wesentlichen Teilen begrüßenswerten Schritt. Besonders positiv sind das Festhalten am Ausbauziel von mindestens 70 GW bis 2045, der flexible Ausschreibungskorridor, die stärkere Systemintegration der Offshore-Netzanbindungen, die Möglichkeit der Überbauung, die Optimierung von Leistungsdichte und Flächenzuschnitt, die Verlängerung der Regellaufzeit auf 35 Jahre, die Möglichkeit grenzüberschreitender Kooperationen sowie die Fortschritte bei Resilienz, Lieferketten, Wasserstoff, Umweltmonitoring und Verfahrensvereinfachung.“
Die Stellungnahme des Wirtschaftsverbands WAB e.V. bewertet den Referentenentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) überwiegend positiv. Besonders begrüßt werden das Festhalten am Ausbauziel von mindestens 70 Gigawatt (GW) Offshore-Windenergie bis 2045, die Einführung eines flexiblen Ausschreibungskorridors und die Verlängerung der Regellaufzeit neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre. Das neue zweistufige Ausschreibungsdesign, das eine marktliche Realisierung (z.B. über Power Purchase Agreements, PPAs – also langfristige Stromabnahmeverträge) mit einer Absicherung über zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) kombiniert, wird als Fortschritt gesehen, allerdings mit noch offenen Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. Die WAB hebt hervor, dass die tatsächliche Realisierung der Projekte und nicht nur die Zuschlagsmenge entscheidend für das Erreichen der Ausbauziele ist. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für langfristige, bankfähige PPAs zu verbessern, damit diese als Geschäftsmodell tragfähig werden; 2) Die Ausgestaltung des CfD-Absicherungsmechanismus, der inflationsindexiert und an reale Kostenentwicklungen angepasst werden sollte; 3) Die Bedeutung eines verbindlichen Fallback-Mechanismus, falls Ausschreibungen erfolglos bleiben, sowie die schnelle Klärung der Situation bereits bezuschlagter, aber noch nicht realisierter Projekte. Die Stellungnahme fordert zudem praktikable und verhältnismäßige Anforderungen bei Resilienz, Lieferketten und Cybersecurity, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche nicht zu gefährden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R002723 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der naturverträgliche Zubau von Windparks muss sich an den Belastungsgrenzen des gesamten Ökosystems orientieren und mit einer signifikanten Reduktion der kumulativen Belastung einhergehen. Die Bebauung von Schutzgebieten, sensiblen Gebieten sowie deren Pufferzonen muss vollständig ausgeschlossen werden.“
Der WWF Deutschland bewertet den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) differenziert und kritisch. Im Zentrum der Stellungnahme steht die Forderung nach einer ökosystembasierten, grenzüberschreitenden Meeresraumplanung, die den Schutz der marinen Biodiversität und die Reduktion kumulativer Belastungen (z.B. durch Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffabbau) in den Vordergrund stellt. Der WWF begrüßt Ansätze wie die Reduzierung der Leistungsdichte von Offshore-Windparks und die Einführung von Präqualifikationskriterien zur Cyber- und Datensicherheit, sieht jedoch erhebliche Defizite beim Schutz ökologisch sensibler Gebiete und bei der Berücksichtigung meeresökologischer Kriterien in Ausschreibungen. Besonders kritisiert wird die Möglichkeit, Windenergieanlagen in Meeresschutzgebieten zu errichten, die Streichung des schallarmen Gründungsverfahrens als Zuschlagskriterium sowie die Schwächung der Finanzierung für den Meeresnaturschutz durch das neue zweistufige Ausschreibungsverfahren. Der WWF fordert, dass alle Flächen zentral voruntersucht werden und Beschleunigungsflächen nur auf Basis belastbarer ökologischer Daten ausgewiesen werden dürfen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Integration von nicht-preislichen, insbesondere ökologischen Kriterien in Ausschreibungen und eine verbindliche, internationale Koordination der Meeresraumplanung unerlässlich sind, um die Energiewende naturverträglich zu gestalten. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Der Schutz von Meeresschutzgebieten und sensiblen marinen Gebieten vor Bebauung und Infrastrukturmaßnahmen. 2. Die Notwendigkeit einer ökosystembasierten, grenzüberschreitenden Meeresraumplanung und die Einbindung aller relevanten Behörden und Akteure. 3. Die Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, insbesondere die Rolle nicht-preislicher Kriterien (z.B. Meeresökologie, Zirkularität, CO2-Fußabdruck) und die Finanzierung des Meeresnaturschutzes.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001579 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 508/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 04.09.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |