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Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel

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Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:26.08.2026
Drucksache:21/7733 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Der Gesetzentwurf sieht vor, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel sowie Aufrufe zu dessen Beseitigung unter Strafe zu stellen. Hintergrund ist ein starker Anstieg antisemitischer Vorfälle und Propaganda in Deutschland nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Das geltende Recht reicht laut Begründung nicht aus, um solche Äußerungen effektiv zu sanktionieren. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
 
Hintergrund:  
Auslöser ist der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und die darauf folgende Eskalation des Nahostkonflikts. In Deutschland kam es seither zu einem drastischen Anstieg antisemitischer Vorfälle, Demonstrationen und Übergriffe, bei denen häufig das Existenzrecht Israels bestritten wird. Die Leugnung des Existenzrechts Israels wird als Relativierung des Holocaust und als Missachtung der besonderen deutschen Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens bewertet. Das bestehende Strafrecht deckt solche Fälle bislang nicht ausreichend ab. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet. Auch Auswirkungen auf das Preisniveau sind nicht zu erwarten. Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont die besondere historische Verantwortung Deutschlands und sieht die Regelung als verfassungsrechtlich gerechtfertigte Ausnahme vom Grundsatz der Meinungsfreiheit, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Wunsiedel-Beschluss). Die Strafbarkeit ist so gefasst, dass sie nur Äußerungen erfasst, die geeignet sind, antisemitische Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, nicht aber legitime Kritik an der israelischen Regierung oder Diskussionen über friedliche Lösungen des Nahostkonflikts. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung zur Verantwortung Deutschlands, sieht aber verfassungsrechtliche Risiken und verweist darauf, dass bereits nach geltendem Recht viele Fälle erfasst werden könnten. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich genannt.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.08.2026
Drucksache:21/7733 (PDF-Download)
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