Bundeswehreinsatz UNMISS
| Offizieller Titel: | Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | In der Ausschussberatung (2./3. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
| Letzte Änderung: | 08.10.2026 |
| Drucksache: | 21/8293 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
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Basisinformationen:
Es handelt sich um die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS). Der Einsatz soll längstens bis zum 31. Oktober 2027 verlängert werden.
Auftrag:
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Südsudans; angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Auftrag und Aufgaben der Mission sind: Schutz von Zivilpersonen, Schaffung förderlicher Bedingungen für humanitäre Hilfe, Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses sowie Beobachtung und Untersuchung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen. Die völkerrechtlichen Grundlagen sind die Resolution 1996 (2011) des VN-Sicherheitsrats und Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2820 (2026) vom 30. April 2026. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz.
Personaleinsatz:
Es dürfen insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Personalobergrenze darf in Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen vorübergehend überschritten werden.
Kosten:
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum 1. November 2026 bis 31. Oktober 2027 betragen voraussichtlich insgesamt rund 0,9 Millionen Euro (davon 0,1 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2026 und 0,8 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2027).
Sonstiges:
Südsudan ist weiterhin von massiver Gewalt, politischer Instabilität und einer schweren humanitären Krise geprägt. Die Sicherheitslage ist volatil, die Menschenrechtslage kritisch. UNMISS bleibt trotz Reduzierung von Personal und Standorten der wichtigste Stabilitätsanker im Land und zentral für den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Ermöglichung humanitärer Hilfe. Die Bundesregierung verfolgt einen integrierten Ansatz und engagiert sich neben dem militärischen Beitrag auch mit humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und der Entsendung von Polizei- und Zivilpersonal. Die politische Lage ist angespannt, die für Dezember 2026 geplanten Wahlen sind mit Unsicherheiten behaftet. Die deutsche Beteiligung an UNMISS wird international geschätzt und ist Teil eines umfassenden Engagements zur Stabilisierung der Region.
| Datum Referentenentwurf: | |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 30.09.2026 |
| Eingang im Bundestag: | 30.09.2026 |
| Erste Beratung: | 08.10.2026 |
| Drucksache: | 21/8293 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 14.10.2026 | Tagesordnung |