Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG)
| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 07.10.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Verbändebeteiligung: | Start: 23.09.2026 Frist: 25.09.2026 |
| Hinweis: | Der Referentenentwurf hieß in früheren Stadien noch Bundesfernstraßenfinanzierungsänderungsgesetz. |
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Basisinformationen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes zu reformieren. Bisher wurde die Gesellschaft ausschließlich aus dem Bundeshaushalt finanziert, was die Planungssicherheit und Flexibilität einschränkte. Künftig soll ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung (Lkw-Maut) und privatem Kapital (Kreditaufnahme) eingeführt werden. Die Autobahn GmbH erhält dazu eine begrenzte Kreditfähigkeit und wird berechtigt, Einnahmen aus der Lkw-Maut direkt zu vereinnahmen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund:
Der Entwurf verweist auf die hohe Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft sowie auf einen steigenden Sanierungsbedarf bei Bundesfernstraßen. Die bisherige Finanzierung über den Bundeshaushalt wird als nicht ausreichend flexibel und nachhaltig bewertet. Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode (CDU, CSU, SPD) sieht eine Reform mit überjähriger, flexibler Finanzierung vor. Auslöser sind die finanziellen Herausforderungen und der politische Wille, die Finanzierung langfristig zu sichern.
Kosten:
Es entstehen sowohl Entlastungen als auch Belastungen für den Bundeshaushalt und die Länder:
- Mehreinnahmen (jährlich, gerundet in Mio. Euro):
- Umsatzsteuer auf Mautanteil der Autobahn GmbH: ca. 13 Mio. Euro (2028), 12,8 Mio. (2029), 12,7 Mio. (2030)
- Umsatzsteuer durch Bauleistungen der Autobahn GmbH: 418 Mio. (2028), 398 Mio. (2029), 360 Mio. (2030)
- Ertragssteuern der Autobahn GmbH: je 100 Mio. pro Jahr (2028–2030)
- Reduzierung der Ausgaben für die Autobahn GmbH im Bundeshaushalt: ca. 4.585 Mio. (2028), 4.383 Mio. (2029), 4.371 Mio. (2030)
- Mindereinnahmen und Ausgaben:
- Vorsteuerabzug der Autobahn GmbH: ca. 1.505 Mio. (2028), 1.454 Mio. (2029), 1.369 Mio. (2030)
- Lkw-Maut-Mindereinnahmen im Bundeshaushalt (da sie direkt an die Autobahn GmbH gehen): ca. 4.585 Mio. (2028), 4.383 Mio. (2029), 4.371 Mio. (2030)
- Einmalige Systemumstellungskosten (2026/2027): bis zu 21,016 Mio. Euro (inkl. ca. 16.000 Euro beim BALM)
- Jährliche zusätzliche Ausgaben ab 2027: bis zu 7,04 Mio. Euro (inkl. ca. 1,04 Mio. beim BALM)
- Einmaliger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung: ca. 21,88 Mio. Euro (inkl. 865.000 Euro bei der Autobahn GmbH)
- Jährlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung: ca. 6,36 Mio. Euro, jährliche Entlastung bei der Autobahn GmbH: 680.000 Euro
- Mehrkosten für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mautschuldner: geschätzt 13,29 Mio. Euro
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
- Der Gesetzentwurf ist unbefristet, das öffentlich-rechtliche Nutzziehungsrecht und die Mautgläubigerstellung der Autobahn GmbH sind jedoch bis zum 31.12.2057 befristet. Eine Evaluierung der Regelungen ist bis Ende 2050 vorgesehen.
- Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Das Gesetz ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
- Die Änderungen sollen die Planung und Umsetzung von Bundesfernstraßenmaßnahmen erleichtern und sind Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (SDG 9).
- Der Entwurf ist nicht als eilbedürftig gekennzeichnet.
- Es sind keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Regelungen genannt.
- Spürbare Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht erwartet. Das Gesetz hat keine geschlechterspezifischen oder demografischen Auswirkungen.
Maßnahmen:
Hier sind die 10 wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig und auf Basis der ausführlichen Erläuterungen:
1. Die Gesellschaft privaten Rechts (zuständig für Bundesfernstraßen) erhält ab 2027 die Möglichkeit, Kredite am Markt aufzunehmen und Anleihen zu begeben, um ihre Finanzierung zu erweitern, wenn Bundesmittel nicht ausreichen. Das Fremdkapital ist zweckgebunden für Investitionen und Planungsaufwendungen, nicht für laufende Ausgaben.
2. Das unternehmerische Risiko für die Rückzahlung und Bedienung von Fremdkapital liegt ausschließlich bei der Gesellschaft privaten Rechts; eine Haftung oder Gewährleistung durch den Bund ist ausgeschlossen. Die Erlöse aus dem Mautaufkommen dienen als einzige Sicherheit für Kreditgeber.
3. Es wird ein öffentlich-rechtliches Nutzziehungsrecht an den Bundesautobahnen geschaffen und befristet bis 2057 an die Gesellschaft privaten Rechts übertragen, damit sie das Mautaufkommen vereinnahmen kann. Dieses Recht ist streng auf die Einnahme der Lkw-Maut beschränkt und nicht übertragbar oder als Sicherheit nutzbar.
4. Die Gesellschaft privaten Rechts wird Mautgläubigerin für den Infrastrukturkostenanteil der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung. Das Mautaufkommen steht ihr direkt zu und wird nicht mehr im Bundeshaushalt vereinnahmt.
5. Die Gesellschaft privaten Rechts erhält als neue Aufgabe die Bereitstellung der Bundesautobahnen zum Gebrauch für alle Nutzer, unabhängig davon, ob sie Maut zahlen oder nicht.
6. Die Finanzierung der Gesellschaft basiert künftig auf einem Drei-Säulen-Modell: Bundeshaushaltsmittel, Einnahmen aus der Lkw-Maut und Fremdkapital (Kredite/Anleihen). Die Mittel sind klar getrennt und zweckgebunden einzusetzen.
7. Es wird ein Finanz- und Maßnahmenplan eingeführt, der als zentrales Steuerungsinstrument für Investitionen in die Bundesfernstraßen dient. Der Plan muss vom Bundesministerium für Verkehr genehmigt und dem Bundestag zur Kenntnis gegeben werden.
8. Die Gesellschaft privaten Rechts schließt künftig Verträge im eigenen Namen ab und führt bestehende Verträge eigenständig weiter, mit Ausnahme von Verträgen, die das Eigentum an Bundesfernstraßen betreffen – hier bleibt der Bund Eigentümer.
9. Die Zweckbindung des Mautaufkommens wird angepasst: Die Gesellschaft privaten Rechts darf das ihr zustehende Mautaufkommen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur Finanzierung ihrer Aufgaben verwenden. Der Anteil des Mautaufkommens im Bundeshaushalt bleibt zweckgebunden für Verkehrsinfrastruktur und Mobilität.
10. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Gesellschaft privaten Rechts wird neu geregelt: Für die mit hoheitlichen Befugnissen beliehenen Aufgaben bleibt das Fernstraßen-Bundesamt zuständig, für die Finanzierung und das Finanzmanagement übt das Bundesministerium für Verkehr die Aufsicht und Kontrolle aus.
Diese Maßnahmen betreffen die grundlegende Neuordnung der Finanzierung, Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und den Ausbau der Bundesfernstraßen in Deutschland.
| Tagesspiegel Background, 27.05.2026 | Autobahn GmbH soll Kredite aufnehmen dürfen |
| Datum Referentenentwurf: | 13.05.2026 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 07.10.2026 |
| Referentenentwurf: | Download PDF |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Das Ministerium hat den Start der Beteiligungsphase auf den 23.09.2026 und die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen auf den 25.09.2026 festgelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND weisen explizit auf diese Frist hin, wobei der BUND die Frist als „extrem kurz“ und auf lediglich zwei Werktage begrenzt bezeichnet. Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) spricht von einer „äußerst knapp bemessenen Rückmeldefrist“. Die Stellungnahmen belegen somit eine Beteiligungsphase von nur zwei bis drei Tagen, was von mehreren Absendern als problematisch hervorgehoben wird.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf ist gespalten. Wirtschafts- und Infrastrukturverbände wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ADAC, Pro Mobilität, BDI, VDA, DVF und ZBI begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung einer langfristigeren, verlässlicheren und eigenständigeren Finanzierung der Autobahn GmbH, fordern aber Nachbesserungen bei der Verbindlichkeit, Zweckbindung und Transparenz der Mittel sowie bei der parlamentarischen Kontrolle. Umweltverbände wie NABU, BUND und DUH sowie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußern hingegen teils deutliche Kritik. Sie sehen die geplante Reform als einseitig zugunsten der Straße, warnen vor negativen Folgen für Klima, Biodiversität und die Finanzierung der Schiene und kritisieren die Schwächung parlamentarischer und öffentlicher Kontrollrechte.
Meinungen im Detail
1. Finanzierung und Zweckbindung der Mittel
Ein zentrales Thema ist die Verwendung der LKW-Maut-Einnahmen. Bau- und Verkehrsverbände (ZDB, ADAC, Pro Mobilität, VDA, BDI, DVF) fordern, dass sämtliche Mauteinnahmen – inklusive CO2-, Lärm- und Luftverschmutzungskomponenten – vollständig und zweckgebunden der Straßenverkehrsinfrastruktur zugutekommen. Sie kritisieren, dass die Mauteinnahmen und Kredite nicht reguläre Haushaltsmittel ersetzen dürfen, sondern zusätzliche Finanzierungsspielräume schaffen sollen. Pro Mobilität und der VDA betonen, dass eine gesetzliche Mindestfinanzierung und ein mehrjähriger Finanzierungsrahmen notwendig sind. Umweltverbände (NABU, BUND, DUH) und der VDV kritisieren, dass die Zweckbindung der Mautmittel zugunsten der Schiene geschwächt wird und fordern, die Mittel explizit auch für den Erhalt und die Sanierung bestehender Infrastruktur sowie für Schiene und Wasserstraße einzusetzen. Die DUH warnt, dass die Verkehrswende gefährdet wird, wenn die Schienenfinanzierung aus der LKW-Maut wegfällt.
2. Kreditfähigkeit und Haushaltsmittel
Die Einführung einer Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH wird von Bau- und Industrieverbänden (ZDB, ADAC, Pro Mobilität, BDI, VDA, DVF, ZBI) grundsätzlich begrüßt, jedoch mit der Forderung nach klaren Begrenzungen, einem verbindlichen mehrjährigen Kreditrahmen und einer Zweckbindung für zusätzliche oder vorgezogene Investitionen. Kredite sollen nicht zur Deckung laufender Ausgaben dienen. Der VDA und BDI fordern eine Kreditobergrenze und kritisieren die weite Ausnahme für Kontokorrentkredite. Umweltverbände (NABU, BUND, DUH) lehnen die Kreditfinanzierung für Aus- und Neubau ab, da sie eine Beschleunigung des Straßenneubaus und eine Verschuldung mit ungünstigen Konditionen befürchten. Die DUH hebt hervor, dass eine Kreditaufnahme am privaten Kapitalmarkt zu höheren Kosten führt und keine Vorteile für die Staatsschuldenquote bringt.
3. Mehrjährige Finanz- und Maßnahmenpläne
Die Einführung mehrjähriger Finanz- und Maßnahmenpläne wird von nahezu allen Verbänden begrüßt (ZDB, ADAC, Pro Mobilität, BDI, DVF, ZBI, VDA). Sie fordern jedoch eine verbindliche Ausgestaltung, die Planungssicherheit und Investitionen ermöglicht. Der ZDB fordert einen verbindlichen fünfjährigen Finanz- und Maßnahmenplan, während der ADAC und Pro Mobilität auf die Notwendigkeit einer gesicherten, mehrjährigen und auskömmlichen Finanzierung hinweisen.
4. Haushaltsfinanzierung und Dynamisierung
Ein wiederkehrender Kritikpunkt (ADAC, Pro Mobilität, BDI, VDA, DVF) ist das Fehlen einer gesetzlich gesicherten Mindestfinanzierung und einer Dynamisierung der Haushaltsmittel. Die Finanzierung bleibt von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängig, was als unzureichend für Planungssicherheit und Investitionen angesehen wird.
5. Parlamentarische und öffentliche Kontrolle
Mehrere Verbände (BUND, DUH, NABU, BDI, VDA, DVF, Pro Mobilität) kritisieren die geplante Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle und der Beteiligungsrechte des Bundestags und der Öffentlichkeit. Sie fordern die Beibehaltung und Stärkung der Kontrollmechanismen, mehr Transparenz und eine stärkere Einbindung des Parlaments, teils auch unter Einbeziehung des Umweltausschusses. BUND und DUH sehen hier auch rechtlichen Prüfungsbedarf bezüglich der Übertragung wirtschaftlicher Eigentumsrechte und der Aufhebung parlamentarischer Zustimmungsvorbehalte.
6. Auswirkungen auf andere Verkehrsträger
Der VDV, die DUH und weitere Umweltverbände kritisieren, dass der Gesetzentwurf die Schieneninfrastruktur benachteiligt und die im Koalitionsvertrag zugesagte gleichwertige Finanzierung aller Verkehrsträger nicht umgesetzt wird. Sie fordern eine überjährige, verlässliche Finanzierung auch für Schiene und Wasserstraße sowie eine explizite Zweckbindung der Mautmittel zugunsten dieser Verkehrsträger.
7. Qualität, Fachkompetenz und Vergabe
Der ZBI hebt hervor, dass die neue Finanzierungsstruktur nicht zu Lasten von Qualität und Fachkompetenz gehen darf. Investitionsentscheidungen sollen auf den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke ausgerichtet sein, und eine qualitätsorientierte Vergabe soll zentral bleiben.
8. Kritik an der Beteiligungsphase
Mehrere Verbände (BUND, DUH, DVF) kritisieren die extrem kurze Frist zur Einreichung der Stellungnahmen von nur zwei Werktagen, was eine ausführliche und qualifizierte Beteiligung erheblich erschwert.
„Eine tragfähige Infrastrukturfinanzierung benötigt nicht nur neue Finanzierungsinstrumente, sondern vor allem Verlässlichkeit und Planbarkeit. Der ADAC fordert daher eine auskömmliche und planbare, mehrjährig angelegte Infrastrukturfinanzierung, die über Legislaturperioden hinaus Bestand hat.“
Der ADAC e.V. bewertet den Entwurf zum Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG) grundsätzlich positiv, da er die Finanzierung der Autobahn GmbH auf eine langfristigere und verlässlichere Grundlage stellen soll. Besonders begrüßt werden die direkte Beteiligung der Autobahn GmbH an den Einnahmen aus der Lkw-Maut (Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge auf Autobahnen), die Einführung eines mehrjährigen Finanz- und Maßnahmenplans sowie die begrenzte Kreditfähigkeit der Gesellschaft. Der ADAC betont jedoch, dass diese Instrumente nur dann wirksam sind, wenn sie durch ausreichende Haushaltsmittel des Bundes ergänzt werden. Kritisch sieht der ADAC, dass im aktuellen Gesetzentwurf keine gesetzlich gesicherte Mindestfinanzierung für die Autobahn GmbH vorgesehen ist und die Haushaltsmittel nicht dynamisiert werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit eines verkehrsträgerspezifischen Finanzierungskreislaufs Straße, 2) die fehlende Verbindlichkeit und Dynamisierung bei der Grundfinanzierung aus dem Bundeshaushalt, 3) die Bedeutung einer gesicherten, mehrjährigen und auskömmlichen Finanzierung für Planungssicherheit und Investitionen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Durch eine Aufhebung des aktuell vorhandenen Zustimmungsvorbehalts der für Haushalt und Verkehr zuständigen Bundestagsausschüsse, würde nach Auffassung des BUND die steuernde Funktion der Ausschüsse und die parlamentarische Kontrolle massiv beschnitten. Anstatt hier die parlamentarische Kontrolle zu verringern, erwarten wir eine zusätzliche Einbeziehung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den Zustimmungsvorbehalt.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGFinÄndG). Der Entwurf sieht vor, dass die bundeseigene Autobahn GmbH künftig Kredite aufnehmen kann, die durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt werden sollen. BUND kritisiert, dass dies zu einer Verschuldung mit ungünstigen Konditionen führen und ohne Zweckbindung vor allem den Neubau von Straßen fördern könnte, was negative Folgen für Klima und Biodiversität hätte. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die fehlende Zweckbindung der Mittel für Sanierung und Erhalt, (2) die geplante Beschneidung der parlamentarischen Kontrolle zugunsten der Autobahn GmbH und des Bundesverkehrsministeriums, und (3) die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Übertragung wirtschaftlicher Eigentumsrechte und der Aufhebung parlamentarischer Zustimmungsvorbehalte. BUND fordert eine klare Zweckbindung der Mittel auf Sanierung und Erhalt, eine stärkere parlamentarische Kontrolle unter Einbeziehung des Umweltausschusses sowie eine rechtliche Überprüfung der geplanten Änderungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R002287 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die neue Finanzierungsarchitektur droht deshalb, die Abhängigkeit der Autobahn GmbH von der jährlichen Haushaltsaufstellung lediglich um Mautmittel und Fremdkapital zu ergänzen, ohne die erforderliche langfristige Investitionssicherheit herzustellen.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzesentwurfs, die Autobahn GmbH finanziell eigenständiger aufzustellen und ihre Investitionsfähigkeit zu stärken. Der BDI betont jedoch, dass die vorgesehene Finanzierungsarchitektur nicht ausreichend verbindlich und langfristig ausgestaltet ist. Kritisiert wird insbesondere, dass ergänzende Haushaltsmittel lediglich im Ermessen des Bundes stehen und keine gesetzlich abgesicherte Mindesthöhe oder Fortschreibung vorgesehen ist. Die Stellungnahme fordert einen verbindlichen, mehrjährigen Finanzierungsrahmen, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und alle Verkehrsträger berücksichtigt. Die vorgesehene Kreditfähigkeit wird als sinnvoll zur Überbrückung von Finanzierungsspitzen bewertet, darf aber nicht zu einer dauerhaften Fremdfinanzierung führen. Der BDI fordert zudem mehr Transparenz, parlamentarische Kontrolle und eine frühzeitige Klärung steuerlicher Übergangsfragen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die fehlende Verbindlichkeit und Planungssicherheit der Haushaltsfinanzierung, (2) die Begrenzung und Zweckbindung der Kreditaufnahme, sowie (3) die Notwendigkeit von Transparenz und parlamentarischer Kontrolle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 24.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Neufassung reduziert die Kontrollmöglichkeiten des Bundestages über die Investitionen in die bundeseigenen Autobahnen erheblich und beschränkt die Kontrolle über den Finanzierungs- und Maßnahmenplan der Autobahn GmbH weitgehend auf das Bundesministerium für Verkehr.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGFinÄndG). Die DUH begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel einer überjährigen und verlässlichen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, kritisiert jedoch, dass dies nur für die Straßeninfrastruktur umgesetzt werden soll, während die Schieneninfrastruktur weiterhin vernachlässigt wird. Besonders wird die geplante Kreditaufnahme der Autobahn GmbH am privaten Kapitalmarkt abgelehnt, da dies zu höheren Finanzierungskosten im Vergleich zu Bundesanleihen führt und keine Vorteile für die Staatsschuldenquote bringt. Die DUH warnt zudem davor, dass durch die geplante Änderung die zweckgebundene Finanzierung der Schieneninfrastruktur aus der LKW-Maut wegfallen würde, was die Verkehrswende gefährdet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle über Investitionen in die Bundesfernstraßen, da künftig das Bundesministerium für Verkehr allein über den Finanz- und Maßnahmenplan entscheiden soll. Die DUH fordert stattdessen die Beibehaltung der parlamentarischen Kontrollmechanismen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Nachteile der Kreditaufnahme durch die Autobahn GmbH am Kapitalmarkt, 2) Die Gefährdung der Schienenfinanzierung und damit der Verkehrswende durch die geplante Mittelverwendung, 3) Die Schwächung der parlamentarischen Kontrolle über die Investitionen in die Bundesfernstraßen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 25.09.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor diesem Hintergrund bewertet das DVF den vorliegenden Entwurf als wichtigen Schritt, da er u.a. mit der Einführung eines mehrjährigen Finanz- und Maßnahmenplans sowie die Herstellung einer begrenzten Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH des Bundes zentrale Instrumente enthält. Gleichwohl bedarf es weiterer Konkretisierungen sowie Perspektiven zur Sicherstellung der Grundfinanzierung.“
Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) bewertet den Entwurf des Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes (InfrGFinÄndG) als wichtigen Schritt zur Reform der Finanzierung der Bundesfernstraßen und anderer Verkehrsinfrastrukturen. Im Fokus stehen die Einführung eines mehrjährigen Finanz- und Maßnahmenplans sowie die begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH. Das DVF fordert jedoch weitere Konkretisierungen, insbesondere zur langfristigen Sicherstellung der Grundfinanzierung, zur Tilgungsstrategie der Kredite und zur Kompensation sinkender Mauteinnahmen. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit eines Dreiklangs aus transparentem Finanzplan, verbindlicher Mittelzuweisung und Kreditermächtigung, (2) die Risiken durch unklare Haushaltsmittel und sinkende Mauteinnahmen sowie (3) die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Umsatzsteuerpflicht, die im Entwurf unterschätzt werden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 25.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R000084 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Vor dem Hintergrund der sich stetig verschärfenden Biodiversitäts- und Klimakrise ist dies ein Schritt in die falsche Richtung. Stattdessen sollten nachhaltige Verkehrsmittel und -wege gestärkt und die bestehende Infrastruktur saniert und erhalten werden.“
Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. äußert sich kritisch zum Infrastrukturgesellschaftfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG), das der bundeseigenen Autobahn GmbH künftig die Kreditaufnahme ermöglichen soll. Der NABU befürchtet, dass dies zu einem beschleunigten Aus- und Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen führt, was angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise als kontraproduktiv bewertet wird. Stattdessen fordert der NABU eine Zweckbindung der Mittel ausschließlich für Erhalt und Sanierung bestehender Infrastruktur, um Sanierungs- und Finanzierungsstaus zu begegnen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ablehnung der Kreditfinanzierung für Aus- und Neubau von Straßen, 2) die Kritik an der geplanten Abschaffung der Kontroll- und Beteiligungsrechte des Bundestags und der Öffentlichkeit, und 3) die Forderung nach einer klaren Zweckbindung der Mittel sowie nach Gutachten zu Eigentumsübertragungen und zur Umbenennung des Finanzierungsplans.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 23.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine verlässliche Drei-Säulen-Finanzierung entsteht jedoch nur, wenn die neuen Instrumente zu zusätzlichen Investitionsspielräumen führen und auf einer auskömmlichen Grundfinanzierung aufbauen.“
Die Stellungnahme von Pro Mobilität – Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGFinÄndG). Der Verband begrüßt die Einführung einer eigenen Einnahmekompetenz für die Autobahn GmbH (insbesondere durch die Zuweisung eines Teils der Lkw-Maut), die ergänzende Kreditfähigkeit und die mehrjährige Finanz- und Maßnahmenplanung. Allerdings kritisiert Pro Mobilität, dass der Gesetzentwurf keine verbindliche, mehrjährige und bedarfsgerechte Haushaltsfinanzierung vorsieht. Es fehlt ein festgelegter Mindestbeitrag des Bundes, und die Finanzierung bleibt von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängig. Kredite dürfen laut Stellungnahme nicht zur Deckung laufender Ausgaben genutzt werden, sondern sollen zusätzliche oder vorgezogene Investitionen ermöglichen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer verbindlichen und auskömmlichen Haushaltsfinanzierung als Grundpfeiler der neuen Architektur; 2) Die Rolle und Zweckbindung der Lkw-Maut sowie die Forderung, das gesamte Mautaufkommen einschließlich CO₂-Komponente für Straßeninfrastruktur und Dekarbonisierung einzusetzen; 3) Die Bedingungen und Begrenzungen der Kreditfähigkeit sowie die Forderung nach klaren Rahmenbedingungen für Schuldendienst und parlamentarische Kontrolle.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 25.09.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der jetzt vorliegende Entwurf für ein Infrastrukturfinanzierungsgesellschaftsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG) wird den dabei bestehenden Reformnotwendigkeiten allerdings nur bedingt gerecht.“
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt grundsätzlich die Neustrukturierung der Finanzierung der Bundesfernstraßen, sieht im vorliegenden Entwurf für das Infrastrukturfinanzierungsgesellschaftsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG) jedoch nur eine teilweise Erfüllung der notwendigen Reformen. Besonders hervorgehoben wird die Zuweisung von Mauteinnahmen an die Autobahn GmbH, die eine unabhängigere und planbarere Finanzierung ermöglichen soll. Allerdings kritisiert der VDA, dass die Mauteinnahmen allein nicht ausreichen und weiterhin Mittel aus dem Bundeshaushalt benötigt werden. Eine gesetzliche Festlegung eines Mindestbetrags und eine mehrjährige Vereinbarung zwischen Bund und Autobahn GmbH werden als sinnvoll erachtet. Der VDA bemängelt zudem, dass der Finanzierungskreislauf Straße unvollständig bleibt, da ein Großteil der Mauteinnahmen weiterhin dem allgemeinen Verkehrshaushalt zugeführt wird. Besonders ausführlich wird die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH diskutiert: Kredite werden als sinnvolles Instrument zur Überbrückung von Finanzierungsspitzen gesehen, jedoch wird das Fehlen einer Kreditobergrenze und die weite Ausnahme für Kontokorrentkredite kritisch bewertet. Abschließend fordert der VDA eine stärkere parlamentarische Kontrolle durch transparente Berichterstattung. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Mindestfinanzierung und mehrjährigen Vereinbarung, 2) die unvollständige Zweckbindung der Mauteinnahmen und 3) die Risiken einer unbegrenzten Kreditaufnahme.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 26.09.2023
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 95574664768-90 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Erläuterungen in der Begründung ersetzen keine klare gesetzliche Zweckbindung“
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Autobahn GmbH und anderer Bundesfernstraßen. Der VDV erkennt die Zielsetzung des Entwurfs an, kritisiert jedoch, dass die vorgesehene neue Finanzierung vor allem der Straße zugutekommt und die Schiene benachteiligt. Der Verband fordert, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte gleichwertige Finanzierung aller Verkehrsträger, insbesondere auch der Schieneninfrastruktur, verbindlich umgesetzt wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer überjährigen, verlässlichen Finanzierung für alle Verkehrsträger, nicht nur für die Straße. 2) Die Kritik an der Schwächung der gesetzlichen Zweckbindung von Mautmitteln zugunsten der Schiene. 3) Der Vorschlag, den Gesetzestext so zu ändern, dass die Zweckbindung der Mautmittel explizit auch Schiene und Wasserstraße umfasst.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs, die Finanzierung der Bundesfernstraßen langfristiger und verlässlicher aufzustellen. Entscheidend ist aus Sicht des ZBI, dass die veränderte Finanzierungsstruktur tatsächlich zu mehr Planungssicherheit, kontinuierlichen Investitionen und einer nachhaltigen Verbesserung des Infrastrukturzustands führt.“
Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Finanzierung der Bundesfernstraßen langfristiger und verlässlicher zu gestalten. Die Stellungnahme betont, dass die neue Finanzierungsstruktur tatsächlich zu mehr Planungssicherheit, kontinuierlichen Investitionen und einer nachhaltigen Verbesserung des Zustands der Infrastruktur führen muss. Besonders hervorgehoben werden drei Aspekte: Erstens sollen Erhaltung, Ausbau und Neubau als zusammengehörige Aufgaben betrachtet werden, wobei Investitionsentscheidungen auf den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke ausgerichtet sein sollten. Zweitens wird betont, dass eine verlässliche Finanzierung auch eine verlässliche Planung ermöglichen muss, was ausreichende personelle und fachliche Ressourcen für Ingenieurleistungen einschließt. Drittens wird darauf hingewiesen, dass eine Beschleunigung von Projekten nicht auf Kosten von Qualität und Fachkompetenz gehen darf. Die Stellungnahme fordert, dass Qualität, Fachkompetenz und eine qualitätsorientierte Vergabe zentrale Kriterien bleiben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 25.09.2026
Lobbyregister-Nr.: R003330 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Damit die Reform tatsächlich zu einer verlässlichen, überjährigen und verstetigten Infrastrukturfinanzierung führt, sind jedoch wesentliche Nachbesserungen erforderlich.“
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen grundsätzlich positiv, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der ZDB begrüßt die Abkehr von einer rein jährlichen Finanzierung und die Einführung von mehrjährigen Finanzierungs- und Maßnahmenplänen sowie die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH. Allerdings fordert der Verband, dass sämtliche Einnahmen aus der LKW-Maut – inklusive CO2-, Lärm- und Luftverschmutzungskomponenten – vollständig der Straßenverkehrsinfrastruktur zugutekommen. Zudem sollen Mauteinnahmen und Kredite zusätzliche Finanzierungsspielräume schaffen und nicht reguläre Haushaltsmittel ersetzen. Der ZDB betont die Notwendigkeit eines klaren, mehrjährigen Kreditrahmens, damit die Kreditfähigkeit praktisch nutzbar ist. Außerdem sollen Investitionsmittel überjährig verfügbar bleiben und nicht dem Schuldendienst zum Opfer fallen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) die vollständige Zuweisung aller LKW-Maut-Einnahmen an die Infrastrukturgesellschaft, 2) die Forderung nach echter Überjährigkeit der Investitionsmittel, und 3) die Notwendigkeit eines verbindlichen fünfjährigen Finanz- und Maßnahmenplans.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.09.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.