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Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Initiator:Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:06.03.2025
Drucksache:20/12198 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13788 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), um die Begrenzung der Ausleihkapazität zu entfernen. Diese Begrenzung war bisher durch Artikel III Abschnitt 3 des IBRD-Abkommens festgelegt und soll nun aufgrund eines bereits bestehenden effektiven Risikomanagements (CAF) entfallen. Dies soll die Kreditvergabekapazität der IBRD erhöhen und die Effektivität ihrer Entwicklungsziele steigern. Der Gesetzentwurf stammt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf geht auf eine Entscheidung des Gouverneursrats der IBRD vom 10. Juli 2023 zurück, die im Bericht der Direktoren empfohlen wurde. Das Abkommen über die IBRD existiert seit 1944 und hat sich im Laufe der Jahre angepasst. Die Änderung des Artikels III Abschnitt 3 ist notwendig, da die bisherigen Beschränkungen mittlerweile durch moderne Risikomanagementsysteme überholt sind. Deutschland ist ein wichtiger Anteilseigner der IBRD und fördert durch seine Mitgliedschaft globalen Entwicklungszusammenarbeit. 
 
Kosten: Der Gesetzentwurf führt zu keinen zusätzlichen Haushaltsausgaben für den Bund, die Länder und Kommunen. Es entstehen keine Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung. Ebenso hat das Gesetz keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf weist keine besondere Eilbedürftigkeit auf, und es gibt keine alternativen Lösungen zu diesem Vorschlag. Die Änderung wird durch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vereinfachten. Der Entwurf folgt den Vorgaben für Änderungen multilateraler Abkommen und hat keine bedeutenden weiteren Auswirkungen.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.07.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Abstimmung:19.12.2024
Drucksache:20/12198 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13788 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union09.10.2024Tagesordnung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung09.10.2024Tagesordnung
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung16.10.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich ebenfalls gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/12198 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die Fraktion der AfD und die Gruppe Die Linke haben sich enthalten. Es wurde kein Entschließungsantrag erwähnt. 
 
Änderungen:  
Keine Änderungen wurden am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde in unveränderter Fassung angenommen. 
 
Begründung:  
Keine Angaben zur Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen über die im Text enthaltenen Informationen hinaus. 
 
Statements der Fraktionen:  
Die Fraktion der SPD unterstützt das Gesetz, da es zur einfacheren Umsetzung der Reform der IBRD und zur Hebelung von Steuermitteln beitragen wird. 
 
Die Fraktion der CDU/CSU sieht in der Hebelungsbeschränkung eine entwicklungspolitisch sinnvolle Änderung und bewertet die IBRD als solides Instrument. 
 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstreicht die Notwendigkeit eines größeren Finanzvolumens für Entwicklungsbanken und betont, dass die freigesetzten Finanzen für erneuerbare Infrastrukturen genutzt werden sollten. 
 
Die Fraktion der FDP sieht die Änderung als notwendig an, um die Hebelung von privatem Kapital zu ermöglichen, und unterstützt den Gesetzentwurf als eine Weiterführung der richtigen Politik. 
 
Die Fraktion der AfD lehnt den Gesetzentwurf ab und sieht darin eine Schwächung der Kontrolle nationaler Regierungen und erhöhte finanzielle Risiken für Deutschland.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:249/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Abstimmung:24.01.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt