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Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen

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Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Initiator:BMWK
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.07.2024
Drucksache:20/11852 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Energieeffizienzrichtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen, insbesondere durch Anpassung der Energieauditpflicht für Unternehmen und Festlegung von Mindestkriterien für die Qualifikation der Energieauditoren. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2023/1791) und deren Anforderungen. Eine Vorgeschichte besteht in der bereits mit dem Energieeffizienzgesetz umgesetzten Vorgängerrichtlinie, sowie überholten Bestimmungen im bestehenden Energiedienstleistungsgesetz. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Kosten von 54.080 Euro, jedoch werden ab dem Jahr 2025 jährlich ca. 13 Millionen Euro eingespart. Die Länder und Kommunen tragen keine zusätzlichen Kosten. Einnahmen in Form von Einsparungen von rund 172,4 Millionen Euro pro Jahr werden durch die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits erwartet. 
 
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes wurden gemacht, daher ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da ein Teil der Regelungen bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden muss, um den Anforderungen der EU-Richtlinie zu entsprechen. 
 
Maßnahmen: 
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind: 
- Anpassung des Adressatenkreises des Gesetzes an Artikel 2 Nummer 28 der Richtlinie (EU) 2023/1791. 
- Verpflichtung für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 TJ (2,77 GWh) zur Durchführung von Energieaudits, sofern kein Energiemanagementsystem vorhanden ist. 
- Regelmäßige Energieaudits alle vier Jahre für bestimmte Unternehmen. 
- Einführung genauerer Anforderungen und klarerer Definitionen für Begriffe wie Energieaudit, Energieleistungsvertrag und Fort- und Weiterbildung. 
- Implementierung von Maßnahmen zur Erfassung und Nutzung von Abwärmepotentialen. 
- Bereitstellung von Informationen durch die Bundesstelle für Energieeffizienz, einschließlich Musterverträgen und Checklisten zu Energieleistungsverträgen. 
- Anforderungen an die Unabhängigkeit und Qualifikation von Energieauditoren, einschließlich Zulassung und Fortbildung. 
- Einführung von Maßnahmen zur Nutzung von Energieleistungsverträgen und anderen Energiedienstleistungen bei öffentlichen Gebäuden ab einer bestimmten Größe. 
- Anpassung und Abschaffung der nationalen Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsaltanlagen. 
 
Stellungnahmen: 
Der Nationale Normenkontrollrat hat zu dem Entwurf Stellung genommen und dabei folgende wesentliche Punkte hervorgehoben: 
- Der Rat hat die Digitalisierungsmöglichkeiten des Entwurfs beurteilt und festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine digitale Kommunikation noch nicht überall geschaffen wurden. Es wurde empfohlen, den Antrag über das OZG Unternehmenskonto abzuwickeln. 
- Der Rat bewertet die Umsetzung des EU-Rechts als nicht über die 1:1-Umsetzung hinausgehend. 
- Die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden vom Ressort nicht konkret dargestellt. 
- Der Rat weist auf die regelmäßigen Evaluationen im Rahmen der zweijährlichen europäischen Berichtspflichten hin, um die Wirkung der Regelungen zu überprüfen. 
- Hervorgehoben wird der Nutzen des Vorhabens durch Energie- und Kohlendioxideinsparungen sowie daraus resultierende Energiekosteneinsparungen. 
- Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird mit einer Entlastung von rund 32,3 Mio. Euro pro Jahr eingeschätzt. 
- Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wird im Saldo mit einer Entlastung von rund 50.000 Euro angegeben. 
 
Die Antwort der Bundesregierung wurde im Text der Stellungnahme nicht explizit erwähnt oder beantwortet.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:22.05.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die Neufassung der EED ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Zwar wurden mit dem EnEfG bereits wesentliche Anforderungen umgesetzt, allerdings müssen noch weitere Anforderungen umgesetzt werden. Insbesondere gab es wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen. Der Gesetzentwurf dient der erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts, die Energieauditpflicht richtet sich daher künftig an Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 2,77 GWh pro Jahr.  
 
Angesichts des sich dynamisch weiterentwickelnden Standes der Technik ist darüber hinaus eine hochwertige und kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Energieauditoren unabdingbar, um Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für anschließende Investitionen in Energieeffizienz und zur Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes zu geben.  
 
Durch Anpassungen am EnEfG werden Berichtspflichten vereinfacht und der Aufwand reduziert, hierdurch werden die Unternehmen entlastet. Zudem werden die Energieverbrauchsschwellwerte mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Insgesamt reduziert sich hierdurch der bürokratische Aufwand um jährlich etwa 32,3 Mio. Euro für die betroffenen Unternehmen.  
 
Die wichtigsten Regelungen sind:  
 
1. Energieauditpflicht: Unternehmen mit eine hohen Energieverbrauch (2,77 GWh pro Jahr oder mehr) müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen.  
2. Qualitätssicherung im Bereich Energieaudits: Energieauditoren müssen künftig vor Erhalt der Zulassung eine einmalige Fortbildung ablegen. Zudem wurden u.a. die Anforderungen an die Durchführung von Weiterbildungen und die berufliche Bildung konkretisiert.  
3. Entbürokratisierung: Die Energieverbrauchsschwellwerte des EnEfG werden angehoben und mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Künftig sind nur noch Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme, zur Berichtspflicht zur Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen verpflichtet, wenn ihr Energieverbrauch 2,77 GWh pro Jahr oder mehr beträgt. Weiterhin wurden die Berichtspflichten vereinfacht, u.a. muss daher nur noch über wesentliche Abwärmemengen im Rahmen der Plattform für Abwärme berichtet werden.  
4. Beendigung Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen: Durch die Änderungen am EnVKG wird das geordnete Ende der Maßnahme „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ gewährleistet.  
 
Das Gesetz soll vor Jahresende in Kraft treten.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 28 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gewährleistung eines ausreichenden Zeitraums zur Erstellung und Veröffentlichung von Plänen zwecks Endenergiesparmaßnahmen. Die zeitnahe Definition der Bagatellgrenze bei der Abwärme. Die Berücksichtigung von § 16 im Hinblick auf die Definition der Bagatellgrenze. Vermeidung einer doppelten Informationspflicht identischer Daten gegenüber Betreibern von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen oder sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Plattform der BfEE.

Lobbyregister-Nr.: R001783 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51992

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BMW Group fordert, dass der Nutzen der über die Plattform für Abwärme bereitgestellten Daten, regelmäßig überprüft wird. Eine reine Datenerhebungsplattform soll vermieden werden.

Lobbyregister-Nr.: R002370 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52451

Bitkom e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bitkom setzt sich im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Energieeffizienzgesetz u. a. dafür ein, dass das Gesetz in den für Rechenzentren relevanten Paragrafen angepasst wird. Dazu gehören die konsequente Anpassung an den delegierten Rechtsakt zur Energieeffizienzrichtlinie und grundsätzliche Änderungen der PUE- und ERF-Vorgaben aus §11 EnEfG, um Rechtssicherheit herzustellen und einen negativen Effekt auf die zukünftige Entwicklung des Rechenzentrums- und Digitalstandortes Deutschland zu verhindern.

Lobbyregister-Nr.: R000672 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51507

BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

Lobbyregister-Nr.: R000428 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51717

Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Parteien des Bundestages sollen dahingehend aufgefordert werden, in anstehenden und zukünftigen Regelungsverfahren die Potenziale und Chancen der Energieeffizienz und der Energiedienstleistungen, auch im Zusammenspiel mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, weiterhin zu berücksichtigen und zu forcieren.

Lobbyregister-Nr.: R001563 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51773

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In der europäischen EED wurde der Grundsatz „Efficiency First“ verankert und muss nun national umgesetzt werden. Im Energiedienstleistungsgesetz sind folgernd ambitionierte Vorgaben und Handlungsmöglichkeiten für die umsetzenden Energiedienstleister festzuschreiben.

Lobbyregister-Nr.: R000948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46457

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen.. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab.

Lobbyregister-Nr.: R000255 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52394

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Normen sollen kostenfrei zugänglich sein, wenn sie in öffentlich-rechtlichen Dokumenten / Gesetzen als Bezug genommen werden, Umstellung des Pflicht-Kriteriums von Nicht-KMU-Eigenschaft auf Gesamtenergiemenge begrüßt (keine neuen Werte einführen), keine verpflichtende Audit-Vorlage, Eindeutigkeit über Unabhängigkeit von Markteilnehmern, Fortbildungs-Nachweis soll über etablierte Energieeffizienz-Expertenliste erfolgen, um Mehraufwand und Doppelsysteme zu vermeiden, Weiterbildungsanforderungen sollen mit den Verbänden abgestimmt werden

Lobbyregister-Nr.: R003213 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49899

DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung einer Bagatellschwelle unmittelbar ins Gesetz - Verkürzte Umsetzungsfrist für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen überdenken - Konsequente 1:1 Umsetzung bei Anhebung der Schwellenwerte - Verlängerung der Übermittlungsfrist

Lobbyregister-Nr.: R001792 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48922

Energieintensive Industrien in Deutschland | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Einführung einer Bagatellschwelle unmittelbar ins Gesetz - Verkürzte Umsetzungsfrist für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen überdenken - Konsequente 1:1 Umsetzung bei Anhebung der Schwellenwerte - Verlängerung der Übermittlungsfrist

Lobbyregister-Nr.: R001128 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52175

FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

Lobbyregister-Nr.: R000748 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51722

FTI Consulting SC GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie

Lobbyregister-Nr.: R002341 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52907

GIH Bundesverband e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der GIH möchte erreichen, dass die Begrenzung der Zulassung bei Energieaudits aufgehoben wird, damit allen Energieeffizienzexpert*innen, die sich hierfür weitergebildet haben, die Möglichkeit der Durchführung von Energieaudits gegeben wird. Dadurch vergrößert sich der Markt. Für die Unternehmen bedeutet dies eine größeres Angebot und sinkende Wartezeiten.

Lobbyregister-Nr.: R001811 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48067

Google Germany GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.

Lobbyregister-Nr.: R001794 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52753

Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der HDE spricht sich für eine längere Frist für Erstellung & Veröffetlichung von Umsetzungsplänen für alle als wirtschaftlich eingestufte Maßnahmen, für Streichung der Pflicht zur Bestätigung der Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren nach § 9 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), für die Verschiebung der Frist zur Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme (§ 17) um ein Jahr, auf den 1.1.2025 sowie für möglichst unbürokratische Kriterien an Weiterbildung der Energieauditoren.

Lobbyregister-Nr.: R000479 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51463

Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

Lobbyregister-Nr.: R000918 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51720

Microsoft Deutschland GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Begleitung der Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an den delegierten Rechtsakt der EU auf nationaler Ebene in Deutschland, um Rechtskonformität und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Microsoft begrüßt, dass die delegierte EU-Verordnung Klarheit darüber schafft, welche Informationen von Rechenzentren in aggregierter Form veröffentlicht werden sollen. Ergänzend schlagen wir vor, dass für die Grenzwerte von Rechenzentren Faktoren wie Verfügbarkeit, Auslastung und Kühlung berücksichtigt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51527

NTT Global Data Centers EMEA GmbH | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
NTT setzt sich durch Mitgliedschaft bei Bitkom e.V. im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Energieeffizienzgesetz u. a. dafür ein, dass das Gesetz in den für Rechenzentren relevanten Paragrafen angepasst wird. Dazu gehören die konsequente Anpassung an den delegierten Rechtsakt zur Energieeffizienzrichtlinie und grundsätzliche Änderungen der PUE- und ERF-Vorgaben aus §11 EnEfG, um Rechtssicherheit herzustellen und einen massiven negativen Effekt auf die zukünftige Entwicklung des Rechenzentrums- und Digitalstandortes Deutschland zu verhindern.

Lobbyregister-Nr.: R006910 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40960

SAP SE | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verschiebung der Berichtspflicht gem. § 15 EnEfG auf 1.1.2025

Lobbyregister-Nr.: R002180 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51422

TGA-Repräsentanz Berlin GbR | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.

Lobbyregister-Nr.: R000427 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51714

Verband der Chemischen Industrie e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praxisgerechte Ausgestaltung der Plattform für Abwärme im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes durch Einführung einer gesetzlich festgelegten, praxistauglichen Bagatellschwelle und Ausnahme diffuser Abwärmequellen.

Lobbyregister-Nr.: R000476 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52765

Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Novelle sollen Anforderungen aus der Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt, Anpassungen am Energieeffizienzgesetz vorgenommen und bürokratische Hürden abgebaut werden, womit die Wirtschaft entlastet werden soll. Ziel der Interessenvertretung des VGMS ist es, deutlich zu machen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen werden, sondern im Gegenteil den Unternehmen weitere Berichtspflichten und bürokratische Hemmnisse auferlegen.

Lobbyregister-Nr.: R003158 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52802

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf „über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, ...“ geändert wird bzw. Verkehrsunternehmen von den neuen Maßgaben für mehr Energieeffizienz ausgenommen werden. Dazu gehört unter anderem die Reduktion des Endenergieverbrauches in Höhe von 2 Prozent pro Jahr sowie die Einführung eines Energiemanagement-Systems. Denn die Angebote mit Bussen und Bahnen sind bereits klimafreundlich. Darüber hinaus können Einsparungen dieser Größenordnungen nicht erfüllt werden, wenn Angebote im ÖV ausgebaut und Takte verdichtet werden sollen. In einem Worst-Case-Szenario könnte die Gesetzesänderung sogar zu einer Verpflichtung von Angebotsreduktionen im Öffentlichen Verkehr führen, da die Zielvorgaben technologisch nicht umsetzbar sind.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52078

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R000885 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51877

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich befürworten wir das Ziel der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und der Reduktion des Endenergieverbrauchs. Die gesetzgeberische Umsetzung der EED sehen wir aber äußerst kritisch. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Vorgaben der EED konsistent und dem offensichtlichen Willen des Richtliniengebers entsprechend in nationales Recht umgesetzt worden wären. Das Handwerk sieht zudem keine Notwendigkeit, die bestehende gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Fachkompetenz von Energieauditorinnen und -auditoren durch den vorgelegten Referentenentwurf neu zu fassen.

Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52038

Zentralverband Gartenbau e.V. | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1:1 Uebernahme EED, erleichtertes Energieaudit

Lobbyregister-Nr.: R002805 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48337

ZF Friedrichshafen AG | 03.04.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Energieeffizienzgesetzes zur bürokratischen Entlastung für Unternehmen bei Meldepflichten unteranderem bei unternehmensinternen Rechenzentren

Lobbyregister-Nr.: R001500 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51811

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:17.06.2024
Erste Beratung:03.07.2024
Drucksache:20/11852 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie03.07.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Klimaschutz und Energie25.09.2024Tagesordnung
Ausschuss für Klimaschutz und Energie09.10.2024Anhörung
Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.10.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.

Anhörung zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetz 
Leonard Burtscher (Umweltinstitut München) stellte fest, dass die Energieeffizienzziele und Einsparverpflichtungen nicht weit genug gingen. Er forderte eine Einsparung von mindestens 45 Prozent im Primärenergieverbrauch und 30 Prozent im Endenergieverbrauch bis 2030 gegenüber 2008. Zudem betonte er die Notwendigkeit, die Effizienzwende sozial verträglich zu gestalten, insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen.
Erik Pfeifer (Deutsche Industrie- und Handelskammer, DIHK) kritisierte, dass das Gesetz über die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie hinausgehe. Er forderte eine unbürokratische und praxisorientierte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Nathanael Harfst (selbstständiger Berater und Controller) betonte die Wichtigkeit von Energie- und Umweltmanagementsystemen und Energieaudits, kritisierte jedoch das Fehlen verbindlicher Vorgaben zur Umsetzung identifizierter Potentiale.
Julian Schwark (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks) äußerte Bedenken, dass die neuen Vorschriften kleine und mittlere Unternehmen überfordern könnten und die Akzeptanz der Energiewende negativ beeinflussen könnten.
Friedrich Seefeldt (Prognos AG) nannte die Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes sachgerecht, äußerte jedoch Zweifel, ob das Gesetzespaket Deutschland näher an seine Energieeffizienzziele bringen werde.
Kirsten Westphal (BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) begrüßte die Umstellung der Auditpflicht auf den Endenergieverbrauch, kritisierte jedoch die möglicherweise unterschätzten Kosten der Auditpflicht und die hohen Zulassungsvoraussetzungen für Auditoren.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:244/24
Eingang im Bundesrat:24.05.2024
Erster Durchgang:05.07.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Sachsen-AnhaltEnthaltungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload