Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.07.2024 |
Drucksache: | 20/11899 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Hinweis: | Das PDF des Referentenentwurfs wurde von Politico veröffentlicht und ist hier verfügbar |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zu beschleunigen, um die Klimaziele zu erreichen und Deutschlands Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur erreicht werden. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund:
Hintergrundinformationen umfassen die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und die nationalen Klimaziele, wie im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt. Der Gesetzentwurf greift auch wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der Nationalen Wasserstoffstrategie auf.
Kosten:
Für die Haushalte des Bundes und der Länder entstehen keine neuen Ausgaben, abgesehen von einem geschätzten jährlichen Mehrbedarf von rund 25.000 Euro bis zum Jahr 2030 für das Bundesverwaltungsgericht. Es wird angenommen, dass der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln im Einzelplan 07 ausgeglichen wird. Erlöse werden durch Entlastungen erwartet: für das EnWG zwischen 100.000 und 200.000 Euro jährlich und insgesamt durch digitale Prozesse bei Genehmigungsverfahren von 75.000 bis 150.000 Euro jährlich.
Inkrafttreten:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zentrale Elemente des Gesetzes noch im Jahr 2024 in Kraft treten sollen. Es gibt eine besondere Eilbedürftigkeit gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da zentrale Elemente noch im Jahr 2024 in Kraft treten sollen. Dies wird auch im Hinblick auf die Zielerreichung des Pariser Klimaschutzabkommens und die damit einhergehenden nationalen Klimaschutzziele und Verpflichtungen aus der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betont.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Vereinfachung und Beschleunigung des Auf- und Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur.
- Förderung des nationalen Ausbaus von Elektrolyse-Kapazitäten zur Wasserstofferzeugung auf mindestens 10 GW bis 2030.
- Errichtung und Betrieb von Wasserstoffspeichern, Importanlagen und Infrastruktur zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten.
- Feststellung, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
- Einführung elektronischer Formate für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Kumulative Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Verfahren.
- Verkürzung und Festlegung von Fristen für Genehmigungsbehörden und Anhörungsverfahren.
- Gesetzliche Feststellung der Dringlichkeit für Vergabe- und Nachprüfungsverfahren, einschließlich vereinfachter Verfahren.
Stellungnahmen:
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Entwurf Stellung genommen. Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind:
- Der NKR begrüßt die Initiative als wichtigen Baustein zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Er hebt die geplanten Kostenentlastungen für Wirtschaft und Verwaltung hervor. Diese ergeben sich insbesondere durch die Einführung elektronischer Verfahren.
- Der NKR schlägt vor, die Evaluierung des Gesetzes vor dem ursprünglich geplanten Datum 2033 durchzuführen, um frühzeitig weiteres Beschleunigungspotenzial zu identifizieren.
- Weiterhin empfiehlt der NKR Maßnahmen zur stärkeren Standardisierung und Nutzung digitaler Kollaborationsplattformen, um die Prozesse effizienter zu gestalten.
- Der NKR sieht jedoch weiteres ungenutztes Beschleunigungspotenzial, zum Beispiel durch Verzicht auf Erörterungstermine im Regelfall und stärkere Nutzung von Onlinekonsultationen.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des NKR zur Kenntnis genommen und im Gesetzentwurf bereits einige der Empfehlungen berücksichtigt. Sie weist darauf hin, dass die vorgesehenen Maßnahmen im Kontext weiterer Initiativen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Transformation der Infrastruktur leisten sollen.
Eingang im Bundestag: | 21.06.2024 |
Erste Beratung: | 28.06.2024 |
Drucksache: | 20/11899 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 03.07.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 25.09.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 24.09.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Experten sehen ungenutzt Potenziale beim Wasserstoffausbau
Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff-Verbands, sprach sich für eine Ausweitung des Geltungsbereichs aus. Er betonte, dass der nationale und transnationale Transport von Wasserstoff via Pipeline die kostengünstigste Form darstelle und deswegen die für die Einspeisung von Wasserstoff in Pipelines notwendigen Anlagen ebenfalls im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein sollten.
Fabian Faller, Bereichsleiter Energiewirtschaft/Public Affairs bei der GP JOULE GmbH, schloss sich dem an und betonte, dass der Transport von Wasserstoff, inklusive Batteriespeicheranlagen, Leitungen, Stromleitungen und Nebenanlagen, miteingeschlossen werden sollte, um die gesamte Wertschöpfungskette darzustellen.
Barbara Fischer, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, stellte fest, dass die Beschleunigungsmaßnahmen des WassBG und weiterer Gesetzestexte nicht umfassend genug seien, um einen zügigen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und damit die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern.
Timm Kehler, Vorstand des Zukunft Gas e.V., forderte ebenfalls ein ambitionierteres Vorgehen und vermied Limitierungen des überragenden öffentlichen Interesses.
Christian Marquering von der ONTRAS Gastransport GmbH mahnte Änderungen und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz an, speziell bei den unterschiedlichen Zieldaten, und sprach sich für schnellere Vergabeverfahren aus.
Alexander Kräß vom Deutschen Naturschutzring kritisierte eine zu geringe Beteiligung der Zivilgesellschaft und den häufigeren Gebrauch des „überragenden öffentlichen Interesses“ bei Gesetzesvorhaben. Er betonte, dass verkürzte Beteiligungsfristen und kürzere Fristen für die Verwaltung keine Beschleunigung schaffen, sondern das Risiko bergen, dass Verbände sich nur unzureichend beteiligen könnten und Genehmigungsbehörden Entscheidungen aufgrund von Zeitmangel ablehnten oder nicht rechtssichere Genehmigungen aussprächen.
Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft machte fehlendes Personal als großes Problem aus und betonte, dass eine echte Verfahrensbeschleunigung nur dann zu erreichen sei, wenn die Behörden vor Ort technisch und personell gut ausgestattet seien.
Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, die Nutzungskonkurrenzen beim Wasser nicht aus dem Blick zu verlieren. Sie sehe das überragende öffentliche Interesse kritisch, da auch andere Wasser benötigten: Haushalte, Unternehmen, Landwirte, Energieerzeuger. Diese Bedarfe würden nachrangig behandelt werden müssen.
Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen, stimmte zu, dass die Produktion von Wasserstoff regional die Konkurrenz um die knappe Ressource Wasser verstärken könne. Er betonte, dass die Menge an Rohwasser aus dem Grundwasser mindestens 12 bis 13 Liter pro hergestelltem Kilogramm Wasserstoff betrage.
Detlev Wösten, Geschäftsführer von P2X-Europe, betonte, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit stärken müsse, um den Klimawandel effektiv bekämpfen zu können. Er wies darauf hin, dass die massiv hohen Energiekosten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellten und dass allein in der Chemie 600 Terawatt-Stunden Grünstrom beziehungsweise äquivalente Mengen an grünem Wasserstoff pro Jahr für die Transformation benötigt würden.
Helmut Waniczek, Ingenieur und Einzelsachverständiger, argumentierte, dass es keinen vernünftigen Grund für die gezielte Verwendung von Wasserstoff als Energieträger gebe. Wasserstoff sei teuer, gefährlich, schwer zu handhaben, zu transportieren und zu lagern. Die propagierte Verwendung als „Energieträger der Zukunft“ sei nur dem drohenden Scheitern der Energiewende zuzuschreiben, da die Protagonisten erkannt hätten, dass eine konstante Stromversorgung mit Windrädern und Solarpaneelen nicht möglich sei.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 265/24 |
Eingang im Bundesrat: | 30.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |