Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.07.2024 |
Drucksache: | 20/11899 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Beraten |
Hinweis: | Das PDF des Referentenentwurfs wurde von Politico veröffentlicht und ist hier verfügbar |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zu beschleunigen, um die Klimaziele zu erreichen und Deutschlands Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur erreicht werden. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund:
Hintergrundinformationen umfassen die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und die nationalen Klimaziele, wie im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt. Der Gesetzentwurf greift auch wesentliche Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der Nationalen Wasserstoffstrategie auf.
Kosten:
Für die Haushalte des Bundes und der Länder entstehen keine neuen Ausgaben, abgesehen von einem geschätzten jährlichen Mehrbedarf von rund 25.000 Euro bis zum Jahr 2030 für das Bundesverwaltungsgericht. Es wird angenommen, dass der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln im Einzelplan 07 ausgeglichen wird. Erlöse werden durch Entlastungen erwartet: für das EnWG zwischen 100.000 und 200.000 Euro jährlich und insgesamt durch digitale Prozesse bei Genehmigungsverfahren von 75.000 bis 150.000 Euro jährlich.
Inkrafttreten:
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zentrale Elemente des Gesetzes noch im Jahr 2024 in Kraft treten sollen. Es gibt eine besondere Eilbedürftigkeit gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da zentrale Elemente noch im Jahr 2024 in Kraft treten sollen. Dies wird auch im Hinblick auf die Zielerreichung des Pariser Klimaschutzabkommens und die damit einhergehenden nationalen Klimaschutzziele und Verpflichtungen aus der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung betont.
Maßnahmen:
Die wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs umfassen:
- Vereinfachung und Beschleunigung des Auf- und Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur.
- Förderung des nationalen Ausbaus von Elektrolyse-Kapazitäten zur Wasserstofferzeugung auf mindestens 10 GW bis 2030.
- Errichtung und Betrieb von Wasserstoffspeichern, Importanlagen und Infrastruktur zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten.
- Feststellung, dass der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
- Einführung elektronischer Formate für Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Kumulative Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Verfahren.
- Verkürzung und Festlegung von Fristen für Genehmigungsbehörden und Anhörungsverfahren.
- Gesetzliche Feststellung der Dringlichkeit für Vergabe- und Nachprüfungsverfahren, einschließlich vereinfachter Verfahren.
Stellungnahmen:
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat zum Entwurf Stellung genommen. Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind:
- Der NKR begrüßt die Initiative als wichtigen Baustein zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
- Er hebt die geplanten Kostenentlastungen für Wirtschaft und Verwaltung hervor. Diese ergeben sich insbesondere durch die Einführung elektronischer Verfahren.
- Der NKR schlägt vor, die Evaluierung des Gesetzes vor dem ursprünglich geplanten Datum 2033 durchzuführen, um frühzeitig weiteres Beschleunigungspotenzial zu identifizieren.
- Weiterhin empfiehlt der NKR Maßnahmen zur stärkeren Standardisierung und Nutzung digitaler Kollaborationsplattformen, um die Prozesse effizienter zu gestalten.
- Der NKR sieht jedoch weiteres ungenutztes Beschleunigungspotenzial, zum Beispiel durch Verzicht auf Erörterungstermine im Regelfall und stärkere Nutzung von Onlinekonsultationen.
Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des NKR zur Kenntnis genommen und im Gesetzentwurf bereits einige der Empfehlungen berücksichtigt. Sie weist darauf hin, dass die vorgesehenen Maßnahmen im Kontext weiterer Initiativen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Transformation der Infrastruktur leisten sollen.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 17 Einträge zu Drucksache 265/24 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
- 27 Einträge zu Drucksache 20/11899 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die ehrgeizigen Pläne des Bundesregierung bezüglich des Wasserstoffhochlaufs braucht es erhebliche Anstrengungen für eine zügige Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und entsprechend zügiger Genehmigungsverfahren.
Lobbyregister-Nr.: R002455 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52037
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Festschreibung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse im § 4 WassBG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausdrückliche und verbindliche Klarstellung in § 4 WassBG zu erreichen, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung und des Wasserhaushalts von der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung für Wasserstoffprojekte unberührt bleiben. Dies soll sicherstellen, dass die öffentliche Wasserversorgung priorisiert wird und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden, bevor der Wasserstoffhochlauf erfolgt.
Lobbyregister-Nr.: R000111 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52863
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben,
damit das Wasserstoffkernnetz dieselben Beschleunigungsmaßnahmen erfährt wie andere Teile der Wasserstoffinfrastruktur. Dazu weist die bayernets und der FNB Gas auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
Lobbyregister-Nr.: R001514 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52636
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das WasserBG kann finanzielle Anreize und Fördermittel bereitstellen, die es der HHLA ermöglichen, in die notwendige Infrastruktur und Technologie für Wasserstoffprojekte zu investieren. Dies umfasst beispielsweise den Bau von Elektrolyseuren, Wasserstofftankstellen und die Anschaffung wasserstoffbetriebener Fahrzeuge. Ziel der HHLA ist, dass das Gesetz einen klaren regulatorischen Rahmen bietet, die HHLA setzt sich für vereinfachte Genehmigungsverfahren ein, was die Planung und Umsetzung von Wasserstoffprojekten beschleunigt soll.
Lobbyregister-Nr.: R001872 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52938
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Regelungsvorhaben sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur definiert werden, um Handlungssicherheit für die Planung und Realisierung von Projekten zu ermöglichen. Diese Rahmenbedingungen sollen eine zeitlich effiziente Projektumsetzung ermöglichen. Zudem sollen Wasserstoff-Derivate, wie beispielsweise Ammoniak, ebenfalls mitberücksichtigt und in die Regelung einbezogen werden.
Lobbyregister-Nr.: R001872 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52938
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Laut BMWK soll mit dem Gesetzesentwurf zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung des Hochlaufs von Wasserstoffinfrastruktur und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf (Wasserstoffbeschleunigungsgesetz) der Wasserstoffmarkthochlauf beschleunigt werden. Der BDI begrüßt das Ziel, setzt sich allerdings in einigen Bereichen für ein ambitionierteres Vorgehen ein.
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52840
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Dekarbonisierung von Prozesswärme erfordert klare politische Zielsetzungen und verlässliche
Rahmenbedingungen
Lobbyregister-Nr.: R000948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46457
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gestaltung des regulatorischen Rahmens der Wasserstoffwirtschaft, insbesondere in den Sektoren Industrie und Verkehr.
Lobbyregister-Nr.: R001884 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51019
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gemäß dem Gesetzestext sollen Wasserstoffleitungen und -speicher Anlagen im überwiegend öffentlichen Interesse eingestuft werden. Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Wasserstofftankstellen sind jedoch unklar, da es ungeklärt bleibt, ob das Gesetz sich nur auf den Speicher oder die gesamte Anlage bezieht. Es gibt auch keine genaueren Definitionen in den Erläuterungen des Gesetzes, was bei Genehmigungsprozessen zu langwierigen Diskussionen führen wird. Deshalb halten wir eine explizite Klarstellung in den Erläuterungen für sinnvoll, um die Wasserstofftankstellen als Ganzes als Anlagen im überwiegend öffentlichen Interesse zu definieren und so den Ausbau der Betankungsinfrastruktur zu beschleunigen.
Lobbyregister-Nr.: R002210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32741
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus unserer Sicht ist nicht hinreichend dargelegt, dass ein Bedarf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz besteht und dieses einen Beitrag zur Versorgungssicherheit undzum Klimaschutz leistet (1. Durch die im Entwurf vorgesehenen Regelungen erhöhen sich Risiken für Mensch und Natur dadurch, dass Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt (2)
und Zielkonflikte in der Wassernutzung verschärft werden (3)
Lobbyregister-Nr.: R003753 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52185
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem Regelungsvorhaben sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur definiert werden, um Handlungssicherheit für die Planung und Realisierung von Projekten zu ermöglichen. Diese Rahmenbedingungen sollen eine zeitlich effiziente Projektumsetzung ermöglichen. Zudem sollen Wasserstoff-Derivate, wie beispielsweise Ammoniak, ebenfalls mutberücksichtigt und in die Regelung einbezogen werden.
Lobbyregister-Nr.: R005320 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44295
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhinderung des Gesetzentwurfes, da wir hierfür keinen Bedarf sehen.
Lobbyregister-Nr.: R001683 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51046
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des EEG 2023 den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse definiert. Der Ausbau von Wasserstofferzeugung und -infrastrukturen ist als essenzieller Teil des erneuerbaren Energiesystems ebenfalls vom Gesetzgeber als im überragenden öffentlichen Interesse einzustufen. Eine solche Einstufung wird im Rahmen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes diskutiert. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
Lobbyregister-Nr.: R002003 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48115
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Transformation der Industrie und der Wärmeversorgung ist der H2-Infrastrukturausbau für die Erzeugung und den Transport auch in der Fläche notwendig. Hier müssen die Belange der Verteilnetzbetreiber von vornherein mit berücksichtigt werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb und die Einbindung von Elektrolyseuren entsprechend gestaltet werden.
Lobbyregister-Nr.: R002247 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39926
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Auch eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen sollen das Ziel unterstützen.
Lobbyregister-Nr.: R007223 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49170
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel der Bundesregierung, die Verpflichtungen des Paris-Abkommens einzuhalten und bis 2045 klimaneutral zu werden, stellt uns vor große Herausforderungen. Ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist die Transformation des Energie- und Wärmesektors hin zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energien.
Lobbyregister-Nr.: R007201 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40183
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen. Von dem Gesetzentwurf sind insbesondere potenzielle Träger von Vorhaben der Wasserstoffwirtschaft (Import, Speicher, Netze, Elektrolyseure etc.) betroffen.
Wir unterstützen grundsätzlich das Gesetz wünschen uns jedoch noch Änderungen.
Lobbyregister-Nr.: R001303 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52338
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Greenpeace setzt sich für den grünen Wasserstoff ein und für ökologische-soziale Kriterien bei der Nutzung von Wasserstoff.
Lobbyregister-Nr.: R001281 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52388
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.
Lobbyregister-Nr.: R006419 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52417
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz kann finanzielle Anreize und Fördermittel bereitstellen, die es der HHLA ermöglichen, in die notwendige Infrastruktur und Technologie für Wasserstoffprojekte zu investieren. Dies umfasst beispielsweise den Bau von Elektrolyseuren, Wasserstofftankstellen und die Anschaffung wasserstoffbetriebener Fahrzeuge. Ziel der HHLA ist, dass das Gesetz einen klaren regulatorischen Rahmen bietet, die HHLA setzt sich für vereinfachte Genehmigungsverfahren ein, was die Planung und Umsetzung von Wasserstoffprojekten beschleunigt soll. Folgende Änderungen an bestehenden Gesetzen/Verordnungen sind in diesem Zusammenhang aufzuführen: 1. Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung 2. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes 3. Änderung des Bundesfernstraßengesetztes 4. Änderung des Raumordnungsgesetzes
Lobbyregister-Nr.: R004944 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40364
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff schaffen.
Lobbyregister-Nr.: R003859 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37783
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Hydrogenious LOHC setzt sich dafür ein, dass Infrastrukturen für flüssige organische Wasserstoffträger, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung benannt, im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, Artikel 1, liegen. Zudem wirbt Hydrogenious LOHC dafür, die Dehydrierung von hydrierten flüssigen organischen Wasserstoffträgern als Bereitstellung von Wasserstoff anzusehen.
Lobbyregister-Nr.: R002915 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46051
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Hynamics plädiert für ein einfaches Genehmigungsverfahren für Wasserstoff und Wasserstoffderivate-Projekte. Wir begrüßen den Entwurf. Leider gilt der Status von "überragendem öffentlichen Interesse" nur für die heimische Produktion von Wasserstoff und nicht für Wasserstoffderivate.
Lobbyregister-Nr.: R006849 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45859
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Allgemein werden die Beschleunigung des Aufbaus einer Wasserstoffinfrastruktur und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gefordert, die für den Standort Norddeutschland von besonders hohem Interesse sind. In dem Zusammenhang wird auch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Netzausbau durch vereinfachte Prozessabläufe und Digitalisierung gefordert.
Lobbyregister-Nr.: R004139 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52123
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erleichterungen in Genehmigungsverfahren für Wasserstoffspeicher und erste Regelungen für Wasserstoffspeicher
Lobbyregister-Nr.: R001797 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44502
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es soll verhindert werden, dass das Gesetz in der aktuell geplanten Fassung erlassen wird. Durch das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist vorgesehen, dass für die Erzeugung von Wasserstoff Grundwasser entnommen wird. Ziel ist es, dass der Gesetzentwurf dahingehend geändert wird, dass eine Entnahme von Grundwasser für die Herstellung von Wasserstoff grundsätzlich verboten ist und nur in Ausnahmefällen zugelassen wird.
Lobbyregister-Nr.: R001381 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49768
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beim Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur und der Umstellung auf grüne Gase in der Flächenversorgung sind die Interessen der Gasversorger und der Gasverteilnetzbetreiber zu berücksichtigen.
Lobbyregister-Nr.: R002254 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38132
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufes in Deutschland ein. Wir fordern Planungsbeschleunigungen sowohl für die Planung und den Bau von Elektrolyseuren also auch für Anlagen zum Transport von Wasserstoff. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Refinanzierung von Investitionen in den Wasserstoffhochlauf nach marktwirtschaftlichen Kriterien planbarer und werden.
Lobbyregister-Nr.: R007031 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48694
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung von Wasserstoffleitungen sind Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. ONTRAS erachtet u. a. eine (zeitweise) Ausnahme vom Vergaberecht zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Netzbetreiber und weitere Beschleunigungsmaßnahmen als zielführend.
Lobbyregister-Nr.: R001190 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47437
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt.
Darüber hinaus weisen wir auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
Lobbyregister-Nr.: R000784 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51592
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Dazu wird die Bundesregierung und ihre Organe über den Anpassungsbedarf mit Bezug zur Wasserstoffmobilität im Straßenverkehr informiert und bei Bedarf durch praxisnahe Formulierungsvorschläge unterstützt. Die Kommunikation erfolgt insbesondere in Form von Stellungsnahmen sowie durch die Teilnahme an Diskussions- und Informationsveranstaltungen, zu denen regelmäßig auch Regierungsmitglieder und Abgeordnete eingeladen werden.
Lobbyregister-Nr.: R003703 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32749
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Rostock Port GmbH plant die Ertüchtigung des Liegeplatzes 05 zum Tiefwasserliegeplatz im Seehafen Rostock. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um einen Ersatzneubau des bereits vorhandenen Liegeplatzes mit Vertiefung des Hafenbeckens und Erneuerung der Kaikante als auch des Fingerpiers. Die Ertüchtigung des Liegeplatzes dient der Sicherstellung der nationalen Energieversorgung und bereitet gleichzeitig die Transformation zu einem grünen Energiehafen vor. Mit Vertiefung des Liegeplatzes können zukünftig die Ladekapazitäten der Transportschiffe vollausgeschöpft werden.
Lobbyregister-Nr.: R003703 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 32749
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz - WassBG: Das Gesetz soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur und damit des Markthochlaufs von Wasserstoff beschleunigen. Das Ziel ist alle potenzielle Hemmnisse zu überwinden sowie keine neue Hindernisse beim Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren zu erzeugen.
Lobbyregister-Nr.: R006424 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39080
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird zum Zwecke der Einbeziehung des Wasserstoffkernnetzes in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes betrieben.
Lobbyregister-Nr.: R001461 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50523
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Als Anbieter von Technologie- und Infrastrukturlösungen für Wasserstoff und dessen Derivaten befürwortet thyssenkrupp Uhde die Verabschiedung einer Importstrategie für Wasserstoff und dessen Derivaten und ist an einer Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft interessiert. Insbesondere setzen wir uns für eine Stärkung und Förderung der Infrastrukturen für den erforderlichen Import von Derivaten, wie Ammoniak und Methanol ein. Ein Fokus unserer Argumentation liegt auf den erforderlichen Crackern zur Aufspaltung von Ammoniak. Wir plädieren für eine schnellstmögliche und unveränderte Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Sollte dieses der Diskontinuität unterfallen, plädieren wir bereits jetzt für eine schnellstmögliche und entsprechende Verabschiedung nach der Bundestagswahl 2025.
Lobbyregister-Nr.: R006245 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51801
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Deutschland und Europa haben die strategischen Grundlagen geschaffen, jetzt gilt es, die Prozesse zu beschleunigen, Investitionen in greifbare Ergebnisse umzuwandeln und ein funktionierendes Ökosystem rund um Wasserstoff aufzubauen. Politische Entscheidungen, unternehmerische Initiativen und Fortschritte bei der Infrastruktur müssen ineinandergreifen, um den Übergang zu einer wasserstoffbasierten Energie- und Industrielandschaft zu beschleunigen.
Lobbyregister-Nr.: R003042 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48701
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist eine Verbesserung des Gesetzgebungsvorschlags z. B. mit Blick auf den Katalog an erfassten Vorhaben notwendiger Infrastrukturen zur Energieversorgung (z. B. Bau von Stromleitungen, Transformatoren und Umspannstationen sowie auch eine Erweiterung auf Wasserstoff-Kraftwerke. Ferner sollte der Gesetzentwurf neben verfahrensrechtlichen Regelungen auch materiell-rechtliche Erleichterungen vorsehen, die Verfahren beschleunigen (z. B. Aufnahme der Vorhaben in den Katalog der im Außenbereich privilegierten Vorhaben). Ferner sollten auch Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff im überragenden öffentlichen Interesse liegen und Genehmigungspflichten bei der Umwidmung von Erdgas- und Wasserstoffspeicher vereinfacht werden.
Lobbyregister-Nr.: R001306 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49927
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Berücksichtigung von allen Formen grüner Moleküle auch jenseits von Wasserstoff. Technologieoffene und praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes.
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Darüber hinaus weist der FNB Gas auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
Lobbyregister-Nr.: R002747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49663
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz werden die Rahmenbedingungen gesetzt, um die Wasserstofftransformation zu ermöglichen. Wasserstoff wird zukünftig in großen Mengen benötigt. Aus diesen Gründen ist ein schneller Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland essentiell, sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Erreichung der Klimaziele. Deswegen bedarf es zeitnah Regelungen für die Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff. Nutzungskonkurrenzen um Wasserressourcen nehmen in vielen Regionen zu. Dazu kann regional auch die Produktion von Wasserstoff beitragen. Der VKU setzt sich deswegen für die Umsetzung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonkurrenzen und eine Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren ein
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff schaffen. Ziel der Interessensvertretung ist es, zusätzliche Impulse zur Beschleunigung des Aufbaus der der gesamten H2-Wertschöpfungskette zu geben.
Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49579
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Für das WassBG sollte durch eine Kurzanalyse ein Impuls zum beschleunigten Aufbau von Wasserstoffimportterminals gegeben werden. Hierzu wurde das LNGG als Vorbild zur Einkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren herangezogen.
Durch eine weitere Kurzanalyse zur systemdienlichen Erzeugung von grünem Wasserstoff sollten Ausgestaltungsmöglichkeiten und grundlegende Wirkweisen einer noch zu erarbeitenden Verordnung auf Grundlage des § 96 Abs. 9 WindSeeG aufgezeigt werden.
Lobbyregister-Nr.: R005704 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50189
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur und damit des Markthochlaufs von Wasserstoff beschleunigen. Das Ziel ist alle potenzielle Hemmnisse zu überwinden sowie keine neue Hindernisse beim Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren zu erzeugen.
Lobbyregister-Nr.: R002439 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42872
Eingang im Bundestag: | 21.06.2024 |
Erste Beratung: | 28.06.2024 |
Drucksache: | 20/11899 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 03.07.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 25.09.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 24.09.2024 im Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt.
Experten sehen ungenutzt Potenziale beim Wasserstoffausbau
Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Wasserstoff-Verbands, sprach sich für eine Ausweitung des Geltungsbereichs aus. Er betonte, dass der nationale und transnationale Transport von Wasserstoff via Pipeline die kostengünstigste Form darstelle und deswegen die für die Einspeisung von Wasserstoff in Pipelines notwendigen Anlagen ebenfalls im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein sollten.
Fabian Faller, Bereichsleiter Energiewirtschaft/Public Affairs bei der GP JOULE GmbH, schloss sich dem an und betonte, dass der Transport von Wasserstoff, inklusive Batteriespeicheranlagen, Leitungen, Stromleitungen und Nebenanlagen, miteingeschlossen werden sollte, um die gesamte Wertschöpfungskette darzustellen.
Barbara Fischer, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, stellte fest, dass die Beschleunigungsmaßnahmen des WassBG und weiterer Gesetzestexte nicht umfassend genug seien, um einen zügigen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur und damit die Erreichung der Klimaschutzziele zu fördern.
Timm Kehler, Vorstand des Zukunft Gas e.V., forderte ebenfalls ein ambitionierteres Vorgehen und vermied Limitierungen des überragenden öffentlichen Interesses.
Christian Marquering von der ONTRAS Gastransport GmbH mahnte Änderungen und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz an, speziell bei den unterschiedlichen Zieldaten, und sprach sich für schnellere Vergabeverfahren aus.
Alexander Kräß vom Deutschen Naturschutzring kritisierte eine zu geringe Beteiligung der Zivilgesellschaft und den häufigeren Gebrauch des „überragenden öffentlichen Interesses“ bei Gesetzesvorhaben. Er betonte, dass verkürzte Beteiligungsfristen und kürzere Fristen für die Verwaltung keine Beschleunigung schaffen, sondern das Risiko bergen, dass Verbände sich nur unzureichend beteiligen könnten und Genehmigungsbehörden Entscheidungen aufgrund von Zeitmangel ablehnten oder nicht rechtssichere Genehmigungen aussprächen.
Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft machte fehlendes Personal als großes Problem aus und betonte, dass eine echte Verfahrensbeschleunigung nur dann zu erreichen sei, wenn die Behörden vor Ort technisch und personell gut ausgestattet seien.
Nadine Schartz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, die Nutzungskonkurrenzen beim Wasser nicht aus dem Blick zu verlieren. Sie sehe das überragende öffentliche Interesse kritisch, da auch andere Wasser benötigten: Haushalte, Unternehmen, Landwirte, Energieerzeuger. Diese Bedarfe würden nachrangig behandelt werden müssen.
Karsten Specht, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen, stimmte zu, dass die Produktion von Wasserstoff regional die Konkurrenz um die knappe Ressource Wasser verstärken könne. Er betonte, dass die Menge an Rohwasser aus dem Grundwasser mindestens 12 bis 13 Liter pro hergestelltem Kilogramm Wasserstoff betrage.
Detlev Wösten, Geschäftsführer von P2X-Europe, betonte, dass Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit stärken müsse, um den Klimawandel effektiv bekämpfen zu können. Er wies darauf hin, dass die massiv hohen Energiekosten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellten und dass allein in der Chemie 600 Terawatt-Stunden Grünstrom beziehungsweise äquivalente Mengen an grünem Wasserstoff pro Jahr für die Transformation benötigt würden.
Helmut Waniczek, Ingenieur und Einzelsachverständiger, argumentierte, dass es keinen vernünftigen Grund für die gezielte Verwendung von Wasserstoff als Energieträger gebe. Wasserstoff sei teuer, gefährlich, schwer zu handhaben, zu transportieren und zu lagern. Die propagierte Verwendung als „Energieträger der Zukunft“ sei nur dem drohenden Scheitern der Energiewende zuzuschreiben, da die Protagonisten erkannt hätten, dass eine konstante Stromversorgung mit Windrädern und Solarpaneelen nicht möglich sei.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 265/24 |
Eingang im Bundesrat: | 30.05.2024 |
Erster Durchgang: | 05.07.2024 |
Status Bundesrat: | Beraten |