Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds
Offizieller Titel: | Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG) |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/13158 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, die Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds (RSF) zur teilweisen Tilgung der im Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) aufgelaufenen Schulden zu verwenden. Dadurch soll der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich gesenkt werden. Der Entwurf wird von der Bundesregierung vorgelegt und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund: Der Hintergrund des Gesetzentwurfs liegt in der Finanzmarktkrise ab 2008 und den damit verbundenen Stabilisierungsmaßnahmen durch Bund und Länder zugunsten von Kreditinstituten. Seit der Schaffung des Single Resolution Fund (SRF) im Jahr 2016 dienen die Altmittel des RSF einer Brückenfinanzierung, die mit Ende der Aufbauphase des SRF nun obsolet geworden ist. Daher bedarf es einer neuen Verwendung der Altmittel.
Kosten: Der Gesetzentwurf sieht keine zusätzlichen Haushaltsausgaben für Bund und Länder vor, sondern zielt vielmehr auf eine Entlastung durch die Reduzierung der Schulden im FMS ab. Es entstehen erwartete Kosten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Höhe von 7.638 EUR und bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH in Höhe von 306.271 EUR über vier Jahre. Diese Kosten werden durch Einsparungen bei den Kosten der Bundesbank für die Verwaltung des RSF in Höhe von jährlich 220.000 EUR gegenübergestellt. Es werden keine Steuermindereinnahmen erwartet.
Inkrafttreten: Keine Angaben. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Es werden keine weiteren spezifischen Angaben zur Eilbedürftigkeit des Entwurfs gemacht. Der Entwurf trägt zur Erreichung von Nachhaltigkeitsziel 8 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Es werden keine gleichstellungsrelevanten Aspekte aufgeführt und spezifische Auswirkungen auf die Lebenssituation von Frauen und Männern ergeben sich nicht. Eine Befristung und Evaluierung des Gesetzentwurfs sind nicht vorgesehen, da die Altmittel einmalig und abschließend verwendet werden.
Maßnahmen
- Reduzierung des Kreditrahmens: Der Kreditrahmen wird von 15 Mrd. EUR auf 3 Mrd. EUR reduziert.
- Erwerb von Vermögenswerten: Ermöglichen des Erwerbs von Vermögenswerten von Wertpapierinstituten, die sich in Abwicklung befinden.
- Darlehensgewährung: Darlehen können an in Abwicklung befindliche Wertpapierinstitute und deren Tochterunternehmen sowie an Brückeninstitute und Vermögensverwaltungsgesellschaften gewährt werden.
- Rekapitalisierung: Ermöglichen der Rekapitalisierung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften.
- Kredite an Finanzierungsmechanismen: Kredite können auf freiwilliger Basis an Finanzierungsmechanismen anderer EU-Mitgliedstaaten gegeben werden.
- Rückführung und Tilgung von Krediten: Kredite sollen durch Sonderbeiträge der Wertpapierinstitute möglichst schnell getilgt werden.
- Politische Kontrolle: Entscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln erfordern die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.
- Berichterstattung: Wegfall der gesonderten regelmäßigen Berichterstattung über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des RSF an den Haushalts- und Finanzausschuss.
- Verwaltungsratszuständigkeit: Klarstellung der Zuständigkeit des Verwaltungsrats für die Entlastung des Präsidenten oder der Präsidentin der BaFin und des zuständigen Exekutivdirektors oder der zuständigen Exekutivdirektorin.
- Übertragung von Altmitteln: Übertragung der Altmittel vom RSF auf den FMS zur Stabilisierung des Finanzmarkts.
- Aufhebung von Berichtsregelungen: Aufhebung von gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung von Gewinnen oder Verlusten aus Stabilisierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2012, da diese nicht mehr gewährt werden.
- Korrektur eines redaktionellen Fehlers: Eine Änderung im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz dient der Korrektur eines redaktionellen Fehlers.
- Änderung im Betriebsausgabenabzugsverbot: Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Bankenabgaben, da die Lenkungswirkung durch andere europäische regulatorische Maßnahmen erreicht wird.
- Übertragung der Verwaltung des RSF: Anpassung der Regelungen aufgrund des Übergangs der Verwaltung des RSF von der FMSA auf die BaFin.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 10.06.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Referentenentwurf sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen und zudem das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufzuheben.
Die Übertragung der Altmittel auf den FMS senkt den derzeitigen Fehlbetrag von rund 22 Mrd. Euro um rund 2,3 Mrd. Euro. Dadurch wird die Belastung der Steuerzahler in Bund und Ländern aus der Finanzmarktkrise spürbar gesenkt, und die Banken werden an den infolge der Finanzmarktkrise bei Bund und Ländern entstandenen Kosten der Finanzmarktstabilisierung teilweise beteiligt.
Die Aufhebung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots führt zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und ist daher positiv für den Finanzplatz Deutschland.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Die Nutzung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise 2008/2009 ist die einzig richtige Entscheidung.“
Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds. Sie begrüßt die Entscheidung, die Altmittel zur Schuldentilgung aus der Finanzkrise 2008/2009 zu nutzen, da dies dem öffentlichen Interesse entspricht. Kritisch sieht sie jedoch die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zahlungen deutscher Banken an den Europäischen Bankenfond, da dies als Vorteil für die Bankenlobby betrachtet wird. Besonders hervorgehoben werden die Themen: Nutzung der Altmittel zur Schuldentilgung, die Einflussnahme der Bankenlobby und die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Altmittel sollten stattdessen an die beitragspflichtigen Institute zurückerstattet werden.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) äußert sich zum Referentenentwurf des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (RStruktFÜG). Die DK fordert, die Altmittel des Restrukturierungsfonds, die aus Bankenabgaben der Jahre 2011 bis 2014 stammen, an die beitragspflichtigen Institute zurückzuerstatten, anstatt sie auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds zu übertragen. Dies würde die Kreditvergabe an Unternehmen fördern und zur Erreichung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen. Zudem wird die Aufhebung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots für Jahresbeiträge begrüßt, obwohl diese Anpassung aus Sicht der DK zu spät kommt. Besonders hervorgehoben werden die Rückerstattung der Altmittel, die Aufhebung des Betriebsausgabenabzugsverbots und die Vermeidung einer Doppelbelastung der Institute.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R001459 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 52646912360-95 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In diesem Lichte betrachtet, wurden nahezu alle hier streitigen Mittel von den Instituten in dem Vertrauen gezahlt, dass die Mittel nur für den RSF und nicht für andere Zwecke verwendet würden.“
Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. äußert sich kritisch zum Entwurf des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (RStruktFÜG), welches die Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds vorsieht. Der Verband argumentiert, dass die Gruppen- oder Allgemeinnützigkeit nicht gegeben sei, da die Mittel ursprünglich für die Kreditwirtschaft gedacht waren und nun auch zur Unterstützung von Versicherungsunternehmen dienen könnten. Besonders hervorgehoben werden die verfassungsrechtlichen Bedenken, das schützenswerte Vertrauen der Institute in die Zweckgebundenheit der Abgaben, und die historische Gesetzgebung, die eine Umwidmung der Mittel explizit ausgeschlossen hatte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000755 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Eingang im Bundestag: | 02.10.2024 |
Erste Beratung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/13158 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Finanzausschuss | 16.10.2024 | Anhörung |
Finanzausschuss | 04.11.2024 | Anhörung Anhörung |
Finanzausschuss | 06.11.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Finanzausschuss | 13.11.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.11.2024 im Ausschuss für Finanzen statt.
Öffentliche Anhörung zu Bankenabgabe
Ekkehart Reimer, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion, schloss aus, dass die 2,3 Milliarden Euro aus der nationalen Bankenabgabe einfach in den Bundeshaushalt fließen könnten. Er betonte, dass Sonderabgaben gruppennützig verwendet werden müssen und dass dies der Fall sei, wenn die Mittel in den FMS flössen. Eine schlichte Rückzahlung der übrigen RSF-Gelder an die Banken könne beihilferechtliche Fragen der EU aufwerfen.
Michael Engelhardt von „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (DK), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, widersprach Reimer. Die DK beschwerte sich über eine Doppelbelastung deutscher Institute und begrüßte die Neuregelung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe.
Michael Peters vom Verein „Bürgerbewegung Finanzwende“, geladen auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, mahnte, dass eine künftige Bankenrettung in der EU zu einem Verlust von Steuereinnahmen führen könnte. Er kritisierte das Fehlen einer Kostenschätzung im Gesetzentwurf.
Lena Tonzer, Professorin für Makroökonomik an der Otto von Guericke Universität Magdeburg, ebenfalls auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen, äußerte sich kritisch zur steuerlichen Abzugsfähigkeit, da sie die Lenkungswirkung der Bankenabgabe reduzieren könne.
Simon Kempny, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte, dass ein Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit verfassungsrechtlich möglich sei und betonte die Lenkungswirkung der Bankenabgabe.
Hubertus Väth vom Verein Frankfurt Main Finance, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, argumentierte, dass die Lenkungswirkung nicht mehr nötig sei und warnte vor Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland im internationalen Vergleich.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 374/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |