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Familienstartzeit-Gesetz

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:29.03.2023
Hinweis:siehe auch: Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige  
 
Download nicht verifizierte Fassung vom 29.03.2023 (Keine verlässliche Quelle!)  
 
Legal Tribune Online berichtet am 11.01.2024 über Verzögerungen in der Ressortabstimmung.  
 
Antwort der Parl. Staatssektretärin Ekin Deligöz vom 05.06.2024 auf die Frage nach dem Stand der Umsetzung:  
"Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes (Familienstartzeit) vor. Damit wird die Regeneration der Mütter unterstützt und zugleich ein erster Impuls zur partnerschaftlichen Aufteilung von Familie und Beruf gegeben.  
Der Referentenentwurf wird zwischen den Ressorts beraten. Das BMFSFJ setzt sich weiterhin für die Einführung der Familienstartzeit ein, auch wenn sich aus der Vereinbarkeitsrichtlinie diesbezüglich kein Umsetzungsbedarf für Deutschland ergibt."