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BTZusFas: Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit

Das Gesetz ist im Bundestag in der Ausschussberatung, aber noch nicht im  Bundesrat eingegangen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:25.09.2024
Drucksache:20/12790 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Hinweis:14.10.2024: Die DAZ berichtet, dass Teile des Referentenentwurfs als Änderungsantrag an das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit angehängt werden sollen.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Öffentlichen Gesundheit in Deutschland durch die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Ziel ist die Verbesserung der behördlichen Strukturen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere infolge der Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf greift die Erfahrungen und Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie sowie Stellungnahmen des "Beirats Pakt ÖGD" und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (2023) auf. Zudem stützt sich der Entwurf auf politische Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2025 jährliche Mehrausgaben in Höhe von 14,5 Millionen Euro für Sachmittel, zuzüglich einmaliger Sachausgaben von 15,5 Millionen Euro im Jahr 2025. Gesamtkosten für das Jahr 2025 betragen rund 30 Millionen Euro. Für Länder und Kommunen entstehen keine Mehraufwendungen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr parlamentarisch abgeschlossen werden kann. Weitere interessante Aspekte umfasst die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und die Einbeziehung der wissenschaftlichen Grundlagen und Datenvernetzung zur Unterstützung der Öffentlichen Gesundheit. 
 
Maßnahmen 
 
- Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde: 
- Bezeichnung: Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). 
- Sitz: Hauptsitz in Köln, Außenstelle in Berlin. 
 
- Hauptaufgaben des Bundesinstituts: 
- Beobachtung und Bewertung von gesundheitsrelevanten Faktoren. 
- Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitsberichterstattung. 
- Freiwillige Kooperation und Vernetzung mit nationalen, europäischen und internationalen Akteuren der Öffentlichen Gesundheit. 
- Einrichtung einer Plattform für Öffentliche Gesundheit. 
- Zielgruppenspezifische Gesundheits- und Krisenkommunikation, besonders für vulnerable Bevölkerungsgruppen einschließlich Menschen mit Behinderungen. 
- Unterstützung und Beratung der Akteure im Bereich Öffentlicher Gesundheit durch Forschung und Bereitstellung von Informationen. 
- Durchführung von epidemiologischen Studien, Einrichtung eines digitalen Gesundheitspanels. 
- Entwicklung und Förderung von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen und Leitlinien für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). 
 
- Übernahme bestehender Aufgaben: 
- Übernahme von Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teilaufgaben des Robert Koch-Instituts (RKI). 
- Konkret: Aufgaben im Bereich Sexualaufklärung, Familienplanung und präventiver Kinderschutz, wie z.B. „Frühe Hilfen“. 
- Weiterführung des Zentrums für Krebsregisterdaten. 
 
- Datenverarbeitung und Datenschutz: 
- Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Grundlage politischer und strategischer Entscheidungen. 
- Möglichkeit der Nachnutzung von am RKI erhobenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. 
 
- Unterstützungsmaßnahmen: 
- Förderung der Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). 
- Erstellung und Pflege einer Wissenskorpus-Datenbank für den ÖGD. 
- Entwicklung und Qualitätssicherung der Gesundheitskommunikation des öffentlichen Sektors. 
 
- Internationale Kooperationen: 
- Zusammenarbeit mit der WHO und anderen internationalen Organisationen. 
- Bereitstellung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Public-Health-Fachleute. 
 
- Personal und Verwaltungsmaßnahmen: 
- Übergangsregelungen zur Überleitung der Beschäftigten von BZgA und RKI in das neue Bundesinstitut. 
- Durchführung von Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungswahlen binnen sechs Monaten nach Errichtung. 
 
- Evaluation und Überwachung: 
- Evaluierung des Instituts fünf Jahre nach Inkrafttreten. 
- Überwachung der Digitalisierungstauglichkeit und Erfolgskontrolle. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:14.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:17.07.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:25.09.2024
Drucksache:20/12790 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Gesundheit09.10.2024Anhörung
Ausschuss für Gesundheit16.10.2024Anhörung
Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit13.11.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.10.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.

Kritik an geteilten Zuständigkeiten von Gesundheitsbehörden 
Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH): Die DGPH machte auf einige „Designfehler“ im Gesetzentwurf aufmerksam, darunter den irreführenden Namen des neuen Instituts. Sie kritisiert die geplante Trennung der Zuständigkeiten für übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen als fachlich unsinnig und als zentralen Designfehler. Es müsse verhindert werden, dass das RKI durch die Abgabe erheblicher Anteile an das neue Institut geschwächt werde.

Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK unterstützt die Reformziele grundsätzlich, sieht aber die geplante Arbeitsweise des neuen Instituts im Widerspruch zur angekündigten Public-Health-Strategie. Sie befürchtet, dass die Trennung der Aufgabenbereiche die Bekämpfung von Infektionskrankheiten erschweren könnte und der Aufbau neuer Strukturen Jahre dauern könnte. Zudem fehlt Klarheit über die Perspektive des ÖGD.

Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj): Der bvkj sieht keinen erkennbaren Mehrwert in der Schaffung eines neuen Instituts und bezweifelt, dass die vorgesehenen Aufgaben nicht von bestehenden Einrichtungen übernommen werden könnten. Es besteht die Sorge, dass etablierte Strukturen beim Infektionsschutz geschwächt werden könnten.

Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke): Thürmann betonte das Fehlen eines breiten Public-Health-Ansatzes in Deutschland und kritisierte die mangelnde Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung in Krisenlagen.

Das Video der Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de.
Der Bericht zur ersten Lesung von „Das Parlament“: das-parlament.de.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:376/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024