Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 27.09.2024 |
| Drucksache: | 20/12790 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Hinweis: | 14.10.2024: Die DAZ berichtet, dass Teile des Referentenentwurfs als Änderungsantrag an das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit angehängt werden sollen. |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Öffentlichen Gesundheit in Deutschland durch die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Ziel ist die Verbesserung der behördlichen Strukturen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere infolge der Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf greift die Erfahrungen und Erkenntnisse der COVID-19-Pandemie sowie Stellungnahmen des "Beirats Pakt ÖGD" und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (2023) auf. Zudem stützt sich der Entwurf auf politische Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2025 jährliche Mehrausgaben in Höhe von 14,5 Millionen Euro für Sachmittel, zuzüglich einmaliger Sachausgaben von 15,5 Millionen Euro im Jahr 2025. Gesamtkosten für das Jahr 2025 betragen rund 30 Millionen Euro. Für Länder und Kommunen entstehen keine Mehraufwendungen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, damit das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr parlamentarisch abgeschlossen werden kann. Weitere interessante Aspekte umfasst die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und die Einbeziehung der wissenschaftlichen Grundlagen und Datenvernetzung zur Unterstützung der Öffentlichen Gesundheit.
Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde:
- Bezeichnung: Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
- Sitz: Hauptsitz in Köln, Außenstelle in Berlin.
- Hauptaufgaben des Bundesinstituts:
- Beobachtung und Bewertung von gesundheitsrelevanten Faktoren.
- Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitsberichterstattung.
- Freiwillige Kooperation und Vernetzung mit nationalen, europäischen und internationalen Akteuren der Öffentlichen Gesundheit.
- Einrichtung einer Plattform für Öffentliche Gesundheit.
- Zielgruppenspezifische Gesundheits- und Krisenkommunikation, besonders für vulnerable Bevölkerungsgruppen einschließlich Menschen mit Behinderungen.
- Unterstützung und Beratung der Akteure im Bereich Öffentlicher Gesundheit durch Forschung und Bereitstellung von Informationen.
- Durchführung von epidemiologischen Studien, Einrichtung eines digitalen Gesundheitspanels.
- Entwicklung und Förderung von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen und Leitlinien für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Übernahme bestehender Aufgaben:
- Übernahme von Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teilaufgaben des Robert Koch-Instituts (RKI).
- Konkret: Aufgaben im Bereich Sexualaufklärung, Familienplanung und präventiver Kinderschutz, wie z.B. „Frühe Hilfen“.
- Weiterführung des Zentrums für Krebsregisterdaten.
- Datenverarbeitung und Datenschutz:
- Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Grundlage politischer und strategischer Entscheidungen.
- Möglichkeit der Nachnutzung von am RKI erhobenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
- Unterstützungsmaßnahmen:
- Förderung der Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
- Erstellung und Pflege einer Wissenskorpus-Datenbank für den ÖGD.
- Entwicklung und Qualitätssicherung der Gesundheitskommunikation des öffentlichen Sektors.
- Internationale Kooperationen:
- Zusammenarbeit mit der WHO und anderen internationalen Organisationen.
- Bereitstellung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Public-Health-Fachleute.
- Personal und Verwaltungsmaßnahmen:
- Übergangsregelungen zur Überleitung der Beschäftigten von BZgA und RKI in das neue Bundesinstitut.
- Durchführung von Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungswahlen binnen sechs Monaten nach Errichtung.
- Evaluation und Überwachung:
- Evaluierung des Instituts fünf Jahre nach Inkrafttreten.
- Überwachung der Digitalisierungstauglichkeit und Erfolgskontrolle.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
| Datum erster Entwurf: | 14.06.2024 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 17.07.2024 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 22 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Aktion Psychisch Kranke (APK) nimmt im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrages Stellung in Bezug auf die Aufgabenbereiche des neu einzurichtenden Institutes, die die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen. In nahezu allen Aufgabenbereichen sind die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Seelische Gesundheit und psychische Erkrankungen unterliegen besonderen Aufgabenstellungen in der öffentlichen Gesundheit.
Lobbyregister-Nr.: R001970 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47860
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Gesetzesentwurf wird die Einrichtung eines Bundesinstitutes zur Stärkung der öffentlichen
Gesundheit zentral fokussiert. Aus Sicht der Aktion Psychisch Kranke e. V. soll nahezu in allen Aufgabenbereichen die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen Berücksichtigung finden. Auch in der Gesetzesbegründung sollte ausdrücklich erläutert werden, dass die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere auch das Monitoring von Zwangsmaßnahmen betreffen.
Lobbyregister-Nr.: R001970 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47860
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Reform sollte so ausgestaltet werden, dass keine neuen Fehlanreize (z. B. durch zu hohe Vorhaltepauschalen) geschaffen werden.
Lobbyregister-Nr.: R004028 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48861
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf bezieht das breite Anliegen der Gesundheit zu eng auf den medizinischen Blickwinkel, Das übergreifende Verständnis von Gesundheit wird damit nicht erfüllt. Das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin sollte besser Bundesinstitut für Gesundheit heißen, auch weil das BzGA darin aufgehen soll. Es droht ansonsten eine zu geringe Beachtung psychischer Faktoren und Erkrankungen.Der BDP schlägt vor, neben einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Gesund-
heitsforschung in den Settings Arbeitswelt, Schule und Bildung, sowie Familie sind
auch breitwirksame Themen und Faktoren wie Einsamkeit und soziale Isolation und
besonders vulnerable Zielgruppen zukünftig stärker in den Blick zu nehmen. Die Beteiligung psychologischer Expertise ist sinnvoll.
Lobbyregister-Nr.: R003897 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43902
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei den vorgesehenen Testungen in Pflegeeinrichtungen mit In-vitro-Diagnostika durch Pflegefachpersonen fordert der bpa eine Vergütung für die Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem SGB IX. Die Kürzung der Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI um 100 %, wenn die Pflegeeinrichtung keine Jahresabrechnung ggü. der zuständigen Pflegekasse vorlegt, lehnt der bpa ab. Bei Kooperationsverträgen zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim darf es nach Auffassung des bpa zur Direktübermittlung der Verordnungen keine einseitige Absprache zwischen Apotheke und Arzt ohne vorherige Zustimmung der Pflegeeinrichtung geben.
Lobbyregister-Nr.: R001696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52143
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert.
Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
Lobbyregister-Nr.: R002002 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51833
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BPtK wirbt dafür, dass die Gesundheitsförderung und Prävention psychischer Erkrankungen in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit berücksichtigt wird.
Lobbyregister-Nr.: R001250 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52233
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme zum Referentenentwurf, Einbindung des BZÖG zum Strukturellen Aufbaus des BIPAM
Lobbyregister-Nr.: R005746 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38091
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung.
Lobbyregister-Nr.: R000486 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52648
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit heißen. Es wurde umbenannt in „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“. Das hat in der Folge für viel Kritik gesorgt, impliziert dieser Name doch einen Fokus auf die medizinische Prävention und führte so zu einer Verengung auf ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen „Bundesinstitut für Gesundheit - BIG“ für geeignet.
Lobbyregister-Nr.: R002856 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42183
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verordnungsfähigkeit von sonstigen
Produkten zur Wundbehandlung nach § 31
Absatz 1a SGB V – Ende der Übergangsfrist
nach § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
Lobbyregister-Nr.: R000064 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43013
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) begrüßz die Initiative des Gesetzgebers zur
Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch das Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der
Medizin (BIPAM). Allerdings gibt es in der Sache und Ausgestaltung einige Aspekte in der Gesetzesvorlage, die aus Sicht der DAG zur effektiven Umsetzung der ursprünglichen Ideen berücksichtigt werden müssten.
Lobbyregister-Nr.: R002305 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49790
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Adäquate strukturelle und organisationale Berücksichtigung der Arbeitswelt als dem in unserer Gesellschaft größten Präventionssetting mit fast 46 Mio. Erwerbstätigen beim in Gründung befindlichen BIPAM.
Lobbyregister-Nr.: R000287 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 42637
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
keine Notwendigkeit zur Schaffung des Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM
Lobbyregister-Nr.: R002626 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51012
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Meinungsäußerung zu den fachlichen Erwartungen an die zukünftige Struktur und Aufgabenzuweisung des neu konzipierten Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) - speziell mit Zielsetzung der fachlichen Unterstützung des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes, gestützt auf eine zukunftsorientierte Ausrichtung an modernen Ansätzen einer "Health in All Policies" sowie evidenzbasierten wissenschaftlichen Grundlagen -
dazu veröffentlichtes Positionspapier vom 25.10.2023
sowie aktuell: grundlegende Stellungnahme an das BMG vom 02.07.2024 (Anlage)
Lobbyregister-Nr.: R007234 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 41907
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ausgestaltung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin und Behebung der Designfehler des vorgeschlagenen BIPAM
Lobbyregister-Nr.: R001068 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51344
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der öffentlichen Gesundheit durch Einbeziehung ganzheitliche, präventive und auf dem Grundsatz der Salutogenese beruhende Ansätze.
Lobbyregister-Nr.: R001051 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49394
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde die Einrichtung eines neuen Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beschlossen. Der von Gesundheitsministerium vorgelegte Entwurf greift viel zu kurz und engt "Öffentliche Gesundheit" auf medizinische Aufklärung ein. Zudem werden ganze Aufgabenbereiche unnötigerweise aus dem Robert-Koch-Institut ausgegliedert. Der Entwurf hat aus Fachkreisen erhebliche Kritik geerntet. Die Einflussnahme zielt auf eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes und Konzeptes für das BIÖG im Sinne von New Public Health.
Lobbyregister-Nr.: R007114 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 36678
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abbau bzw. Reform von regulatorischen Hürden für die Erbringung und Abrechenbarkeit von Diagnostik-Dienstleistungen am „Point of Care“ (u. a. Entfall des Ärztevorbehalts sowie der Entfall des Laborvorbehalts für die Anwendung und Abrechenbarkeit von Point-of-Care-Diagnostik; Verbesserung von Erstattungsmöglichkeiten durch Etablierung von entsprechenden Erstattungsziffern für Single- und Multiplex-Point-of-Care-PCR-Tests) sowohl in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung als auch weiteren Versorgungsbereichen (z.B. Apotheken, Pflege).
Lobbyregister-Nr.: R001413 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52884
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkere Berücksichtigung psychischer Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen in der Gesundheitsprävention z.B. beim Aufbau des BIPAM. Stärkung von wirksamer Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Familie sowie in Einrichtungen der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Lobbyregister-Nr.: R006536 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45502
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52557
| Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
| Erste Beratung: | 25.09.2024 |
| Drucksache: | 20/12790 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Gesundheit | 09.10.2024 | Anhörung |
| Ausschuss für Gesundheit | 16.10.2024 | Anhörung Tagesordnung |
| Ausschuss für Gesundheit | 13.11.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 16.10.2024 im Ausschuss für Gesundheit statt.
Kritik an geteilten Zuständigkeiten von Gesundheitsbehörden
Deutsche Gesellschaft für Public Health (DGPH): Die DGPH machte auf einige „Designfehler“ im Gesetzentwurf aufmerksam, darunter den irreführenden Namen des neuen Instituts. Sie kritisiert die geplante Trennung der Zuständigkeiten für übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen als fachlich unsinnig und als zentralen Designfehler. Es müsse verhindert werden, dass das RKI durch die Abgabe erheblicher Anteile an das neue Institut geschwächt werde.
Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK unterstützt die Reformziele grundsätzlich, sieht aber die geplante Arbeitsweise des neuen Instituts im Widerspruch zur angekündigten Public-Health-Strategie. Sie befürchtet, dass die Trennung der Aufgabenbereiche die Bekämpfung von Infektionskrankheiten erschweren könnte und der Aufbau neuer Strukturen Jahre dauern könnte. Zudem fehlt Klarheit über die Perspektive des ÖGD.
Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj): Der bvkj sieht keinen erkennbaren Mehrwert in der Schaffung eines neuen Instituts und bezweifelt, dass die vorgesehenen Aufgaben nicht von bestehenden Einrichtungen übernommen werden könnten. Es besteht die Sorge, dass etablierte Strukturen beim Infektionsschutz geschwächt werden könnten.
Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke): Thürmann betonte das Fehlen eines breiten Public-Health-Ansatzes in Deutschland und kritisierte die mangelnde Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung in Krisenlagen.
Das Video der Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de.
Der Bericht zur ersten Lesung von „Das Parlament“: das-parlament.de.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 376/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
| Erster Durchgang: | 27.09.2024 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |