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Einführung eines Registerzensus

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Inneres und Heimat
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:17.06.2024
Entwurf PDF:Download Referentenentwurf
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.06.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die schon mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem registerbasierten Verfahren wird fortgeführt. Die Zensusdaten sollen aus bereits in der Verwaltung und Statistik vorhandenen Daten gewonnen werden. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger entlastet, da statistische Befragungen weitgehend entfallen. Außerdem werden die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung und Durchführung eines Registerzensus geschaffen. Es wird dadurch möglich, demografische und sozioökonomische Basisdaten an die Europäische Union (EU) zu liefern und damit zukünftige Verpflichtungen aus einer EU-Verordnung, die sich derzeit im EU-Rechtsetzungsverfahren befindet, zu erfüllen.  
 
Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf den Aufbau und die Pflege eines notwendigen bevölkerungsstatistischen Datenbestands, wodurch die Gewinnung realitätsgerechter Einwohnerzahlen nach dem aktuellen Stand wissenschaftlich anerkannter Methoden sichergestellt und zukünftige europäische Anforderungen aktueller, detaillierter und kleinräumiger statistischer Daten erfüllt werden können. Auch schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die künftige registerbasierte Ermittlung soziodemografischer Basisdaten zur Bevölkerung, zu ihrem Bildungsstand und ihrer Bildungsbeteiligung sowie zu ihrer Arbeitsmarktbeteiligung. Gleichzeitig wird der Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. September 2018 (2 BvF 1/15 – BVerfGE 150,1), dass zur Gewinnung realitätsgerechter Einwohnerzahlen stets der aktuelle Stand der wissenschaftlich anerkannten Methoden angewendet werden muss, umgesetzt.“

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