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Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.12.2024
Drucksache:20/12784 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14245 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:
Hinweis:Der Referententwurf wurde noch nicht vom Ministerium veröffentlicht, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. hat aber eineStellungnahme zur Fassung vom 17.06.2024 veröffentlicht.  
 
Die Bezeichnung "Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes" ist irreführend, da ein Gesetz mit diesem Namen bereits beschlossen und verkündet wurde.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), um Rechtssicherheit auf nationaler und EU-Ebene zu gewährleisten und die Abkehr von russischem Erdgas zu erleichtern. Die Lösung besteht darin, die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen zu erhoben und nicht mehr auf Grenzübergangs- und virtuelle Kopplungspunkte. Federführend für den Entwurf ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund: Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Prüfung durch die Europäische Kommission, die zu dem Schluss kam, dass die bisherige Berechnungsmethode der Gasspeicherumlage nicht mit der EU-Gasspeicherverordnung kompatibel sei. Zudem wurde festgestellt, dass die Umlage den Gastransit durch Deutschland verteuere und somit den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten die Diversifikation ihrer Gasbezugsquellen erschwere. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine neuen Ausgaben. Ein einmaliger Erfüllungsaufwand von unter 20.000 Euro wird für den Marktgebietsverantwortlichen erwartet. Die Bundesnetzagentur benötigt einen einmaligen zusätzlichen Erfüllungsaufwand an Personalmitteln in Höhe von rund 17.000 Euro. Einnahmen werden nicht spezifisch aufgeführt. 
 
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da ein Inkrafttreten bis spätestens 1. Januar 2025 realisiert werden soll. 
 
Maßnahmen 
 
- Anpassung der Gasspeicherumlage (Gasmengen): 
- Einführung eines neuen § 35e Satz 2 EnWG. 
- Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf Gasmengen an Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofilverfahren erhoben. 
- Wegfall der Umlage auf Gasmengen, die an Grenzübergangspunkten bzw. virtuellen Kopplungspunkten entnommen werden. 
 
- Hintergrund und Rechtssicherheit: 
- Anpassung an Vorgaben der EU-Gasspeicherverordnung (EU) 2022/1032. 
- Berücksichtigung von Kritik der Europäischen Kommission hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht. 
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Reduzierung der Abhängigkeit von russischem Erdgas, insbesondere in Südosteuropa. 
 
- Zeitlicher Rahmen: 
- Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 
 
Diese Maßnahmen sollen die Regelungen zur Gasspeicherumlage an die europäischen Vorgaben anpassen und sicherstellen, dass die Versorgungssicherheit aufrechterhalten sowie die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduziert wird. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 5 Einträge zu Drucksache 20/12784 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des § 35e EnWG sieht vor, die Erhebung der Gasspeicherumlage an den Grenzübergangspunkten und virtuellen Grenzkoppelpunkten zum 01.01.2025 zu beenden. Nach dem Bruch der Regierungskoalition ist unklar, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. EFET Deutschland wendet sich daher an Mitglieder des Bundestags, um deutlich zu machen, wie wichtig der Abschluss dieser Gesetzesänderung für den Gashandel in Europa ist.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52709

Ferngas Netzgesellschaft mbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage, wie in der Dritten Änderung des EnWG vorgesehen, erleichtert den Transit von Erdgas durch Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R007223 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49170

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert eine „Produktivitätsoffensive Bau“ mit Fokus auf systemisches Bauen, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und interdisziplinäre Forschung, den Ausbau von Digitalisierungszentren sowie die Förderung nachhaltiger Bauweisen, um eine resiliente und innovative Bauwirtschaft zu schaffen.

Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588

Gaswende

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Ziel der Bundesregierung, die Verpflichtungen des Paris-Abkommens einzuhalten und bis 2045 klimaneutral zu werden, stellt uns vor große Herausforderungen. Ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist die Transformation des Energie- und Wärmesektors hin zur Nutzung von 100 Prozent erneuerbaren Energien.

Lobbyregister-Nr.: R007201 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 40183

Open Grid Europe GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage, wie in der Dritten Änderung des EnWG vorgesehen, erleichtert den Transit von Erdgas durch Deutschland. Daher unterstützen wir die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anpassung des EnWG.

Lobbyregister-Nr.: R000784 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51592

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Abstimmung:20.12.2024
Drucksache:20/12784 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14245 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Klimaschutz und Energie18.12.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Haushaltsausschuss hat mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Es gibt keinen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Es wurden keine Änderungen im Gesetzentwurf eingefügt, der Gesetzentwurf wurde in unveränderter Fassung angenommen. Daher bezieht sich alles auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. 
 
Begründung: Die Begründung für die Beschlussempfehlung ist, dass die Anpassung des § 35e EnWG erforderlich ist, um unionsrechtliche Risiken auszuräumen und Rechtssicherheit für die Erhebung der Gasspeicherumlage bis zum 31. März 2027 zu gewährleisten. Es wurde festgestellt, dass es keine Alternativen zur Änderung des § 35e EnWG gibt. 
 
Statements der Fraktionen: 
 
- **SPD**: Betont die europarechtliche Notwendigkeit der Gesetzesänderung, um Vertragsverletzungsverfahren oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden. 
- **CDU/CSU**: Erwähnt die bereits entstandenen Verwerfungen mit mittel- und osteuropäischen Ländern und die Bedeutung der Versorgungssicherheit. 
- **BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN**: Hebt die hohe Bedeutung des Themas für die Nachbarländer hervor und unterstützt die gesetzliche Anpassung mit Blick auf das EU-Recht. 
- **FDP**: Kritisiert die Erhöhung der Gasspeicherumlage für deutsche Kunden und sieht eine Benachteiligung der inländischen Verbraucher. 
- **AfD**: Teilt die Kritik am Gesetzentwurf und lehnt zusätzliche Kosten für deutsche Bürger ab. 
- **Die Linke**: Betont die Notwendigkeit europäischer Solidarität bei der Kostenübernahme und lehnt den Gesetzentwurf ab, da er die Kosten für deutsche Verbraucher erhöht.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:399/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Abstimmung:20.12.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt