Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG)
Offizieller Titel: | Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Im Bundestag eingegangen (1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche) |
Letzte Änderung: | 30.09.2024 |
Drucksache: | 20/13092 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Dies soll den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung fördern. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris und der nationalen Klimaschutzverpflichtungen. Die Richtlinie (EU) 2018/2001 und deren Revision (EU) 2023/2413 müssen in deutsches Recht umgesetzt werden. Des Weiteren greift der Entwurf Anliegen aus dem Koalitionsvertrag auf und entspricht dem Eckpunktepapier für eine Erdwärmekampagne vom 11. November 2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehrausgaben, insbesondere beim Bundesverwaltungsgericht, in Höhe von etwa 66.000 Euro. Für die Haushalte der Länder und Kommunen sinken die Ausgaben. Zudem wird für die Wirtschaft eine Verringerung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 441.000 Euro erwartet. Für die Verwaltung verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 1.091.000 Euro.
Inkrafttreten: Keine Angaben. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er der Umsetzung der Fristen der RED III im Bergrecht dient und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vermieden werden soll.
Maßnahmen:
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren:
- Verkürzte behördliche Fristen
- Möglichkeit des vorzeitigen Beginns und verfahrensrechtlicher Vorzugsregelungen
- Erweiterung des Anwendungsbereichs:
- Einbeziehung von Tiefen- und oberflächennaher Geothermie
- Wärmepumpen (inkl. solcher ohne Bohrungen)
- Wärmespeicher
- Rechtliche Festlegungen:
- Errichtung und Betrieb der Anlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse
- Definitionen relevanter Begriffe wie oberflächennahe und Tiefengeothermie, Erdwärme und Wärmespeicher
- Duldungspflichten für Grundstückseigentümer zur Förderung des Ausbaus
- Verfahrensvereinfachungen:
- Verlagerung der Zuständigkeit für bestimmte Verfahren im ersten Rechtszug auf die Oberverwaltungsgerichte
- Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Antragsverfahren und Behördenkorrespondenz
- Verkürzung der Intervalle zur Einreichung von Betriebsplänen
- Übergangsregelungen:
- Weiterführung bereits begonnener Zulassungsverfahren nach neuem Recht, sofern sachdienlich
- Klärung von Duldungspflichten und Abklärungsmechanismen für militärische Belange
- Spezielle Genehmigungsregelungen:
- Seismische Untersuchungen zur Standortbestimmung für Geothermieprojekte ohne mutwillige Beunruhigung wild lebender Tiere
- Erlaubnisfreistellungen für bestimmte Wärmepumpenanlagen zur Nutzung von Grundwasser
- Klarstellung der Rechtswege:
- Erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Tiefengeothermie und große Wärmepumpen
- Einführung spezifischer Fristen zur Entscheidungsfindung, mit Verlängerungsmöglichkeiten bei außergewöhnlichen Umständen
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die zentralen Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die zur schnelleren und erleichterten Genehmigung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern führen sollen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 28.06.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 04.09.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen. Die Änderungen betreffen die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, die zum Aufbau der Anlagen durchlaufen werden. Dabei geht es sowohl um tiefe Geothermie (ab 400 m Bodentiefe) als auch um die oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).
Der Referentenentwurf des BMWK ist ein Artikelgesetz und sieht neben einem Stammgesetz (inkl. Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse, Entfallen der aufschiebenden Wirkung, Rechtswegverkürzung etc.) Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht vor.
Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED-III) umgesetzt werden.“
Diese Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Wir begrüßen das GeoWG als einen wichtigen Schritt, zentrale Bausteine der Wärmewende zu erleichtern und das Projekt so besser voranzubringen.“
Die 8KU GmbH, ein Zusammenschluss großer kommunaler Energieversorgungsunternehmen, begrüßt den Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) als wichtigen Schritt zur Erleichterung der Wärmewende. Besondere Erwähnung finden die Klarstellungen zum öffentlichen Interesse, die Regelungen zum vorzeitigen Vorhabensbeginn und die Änderungen im Bundesberggesetz. Die Stellungnahme schlägt jedoch mehrere Verbesserungen vor, darunter die Straffung der Fristenregelung, eine bundesweit einheitliche Regelung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und die Erweiterung des Anwendungsbereichs des GeoWG. Weitere Themen sind die Förderung saisonaler Speicher und die Notwendigkeit der Anpassung der Taxonomievorgaben für Fernwärme.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R001157 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der im Referentenentwurf formulierte Bau, u.a. von geothermischen Anlagen, liegt daher zurecht im überragenden öffentlichen Interesse.“
Die Stellungnahme der badenovaWÄRMEPLUS GmbH & Co. KG begrüßt den Referentenentwurf des BMWK, der darauf abzielt, Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen. Dies wird als notwendig erachtet, um das Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einheitlicher Regelungen und Fristen, um Planungs- und Verfahrenssicherheit zu gewährleisten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind die Forderung nach einer Standardisierung der Verfahren, die Anpassung und Erweiterung von Förderprogrammen sowie die Einführung einer Fündigkeitsversicherung, um das Risiko in der Bohrphase zu reduzieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Allerdings könnte der vorgelegte Gesetzentwurf des GeoWG noch ambitionierter sein. Mit dem aktuellen Entwurf ist zu befürchten, dass größere Beschleunigungseffekte bei geothermischen Anlagen ausbleiben werden.“
In der Stellungnahme des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) wird die Notwendigkeit betont, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung voranzutreiben. Der BDEW begrüßt die Ansätze des Gesetzes, sieht jedoch Verbesserungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung der öffentlichen Wasserversorgung und den Schutz der Trinkwasserressourcen. Der Verband schlägt vor, geothermische Anlagen in Wasserschutzgebieten zu verbieten und eine klare Vorrangregelung für die Wasserversorgung zu etablieren. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: der Schutz der Trinkwasserressourcen, die Notwendigkeit einer klaren Regelung für die Nutzung von Erdwärme und die Einführung ergänzender Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
„Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg (BSW) begrüßt den Referentenentwurf grundsätzlich.“
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern grundsätzlich. Der Entwurf erfasst sowohl große als auch kleine Wärmepumpen, was Vorteile für die dezentrale Wärmeversorgung in Hamburg bringen kann. Eine Erweiterung der Privilegierungen für Großwärmepumpen auf kleine Wärmepumpen wird als nicht notwendig erachtet. Es wird jedoch eine Klarstellung bezüglich der Rechtsbehelfe in § 8 gefordert, insbesondere ob diese die gesamte Baugenehmigung oder nur Teile davon betreffen. Eine weitergehende Privilegierung hinsichtlich der Lärmemissionen von Wärmepumpen wird als wünschenswert angesehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Vor diesem Hintergrund spricht sich die Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg aus fachlicher Sicht gegen das überragende öffentliche Interesse der Anlagen in § 2 aus.“
Die Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern betont die Komplexität des Fachrechts, das durch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen außerhalb der Fachgesetze unübersichtlich wird. Besondere Kritik wird an der Regelung des überragenden öffentlichen Interesses geübt, da Geothermieprojekte, anders als Wind- oder Solarenergie, nicht garantierte Energieerträge bieten und die Akzeptanz in der Bevölkerung durch Umweltbeeinträchtigungen gefährdet ist. Die Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie unterstützt die Beschleunigungsmaßnahmen, weist jedoch auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand hin. Drei hervorgehobene Aspekte sind: 1. Die Komplexität und Unübersichtlichkeit des Fachrechts, 2. Die Problematik des überragenden öffentlichen Interesses bei Geothermie, 3. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand trotz Digitalisierung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, liegt deshalb im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) befasst sich mit der Integration von Solarthermieanlagen in § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB), um deren Einsatz im Außenbereich zu erleichtern. Solarthermie ist eine Technologie zur Erzeugung von Wärme aus Sonnenenergie, die helfen kann, fossile Brennstoffe wie Erdgas zu ersetzen. Der Verband betont die Notwendigkeit, Solarthermieanlagen in der Nähe von Wärmenetzen zu errichten, um Transportkosten zu minimieren. Der aktuelle Mangel an Privilegierung und die langwierigen Genehmigungsverfahren werden als Haupthindernisse für den Ausbau dieser Technologie gesehen. Die Stellungnahme schlägt vor, den § 35 BauGB um eine neue Nummer 10 zu ergänzen, die die Nutzung von Solarthermieanlagen unter bestimmten Bedingungen privilegiert. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung, die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung der Ziele zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung und die spezifischen Anforderungen an Freiflächen-Solarthermieanlagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der BUND lehnt den Gesetzentwurf insgesamt und grundlegend ab.“
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher entschieden ab. Der BUND unterstützt zwar den Ausbau erneuerbarer Energien, fordert jedoch, dass dieser mit Energieeinsparung und Energieeffizienz einhergehen muss. Der Gesetzentwurf wird kritisiert, weil er Umweltauswirkungen vernachlässigt und den Schutz von Wasser, Boden und Biodiversität gefährdet. Besonders hervorgehoben werden die Risiken durch wassernutzende Großwärmepumpen und Tiefengeothermie, die fehlende Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes und der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die unzureichende Planung und Regelung für die Nutzung von Wärmequellen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Tiefengeothermie Projekte stellen insbesondere im Oberrheingraben nicht kalkulierbare und nicht akzeptable Risiken dar.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Verband kritisiert die Einstufung von Geothermieprojekten als von überragendem öffentlichen Interesse, da sie erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt bergen, insbesondere im Oberrheingraben. Er fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Projekte und betont die Notwendigkeit, die Hauptbetriebsplanpflicht beizubehalten, um Risiken zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Gefahren von Erdbeben und Grundwasserverunreinigung sowie die Bedeutung eines Mindestabstands zu Wohngebieten gelegt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der BDH begrüßt prinzipiell den Entwurf des GeoWG vom 27.06.2024 und sieht darin das sinnhafte Ziel, den bürokratischen Aufwand bei der Erschließung von Geothermie und anderer Wärmequellen bei der Errichtung von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen.“
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der Entwurf soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und Nutzungskonflikte zwischen Grundstücksnachbarn regeln. Der BDH hebt hervor, dass die Klarstellung, dass oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400m kein bergfreier Bodenschatz ist, eine wesentliche Erleichterung darstellt. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Nutzungsbeeinträchtigungen und die rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von Grundwasser und Erdwärmesonden gelegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf andere Arten der Geothermie-Nutzung außer Acht lässt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist von seiner Systematik und von seinen Inhalten zu begrüßen. Er wird nach derzeitigem Stand einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzung der Wärmewende in Deutschland haben.“
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Entwurf zielt darauf ab, die Wärmewende in Deutschland zu unterstützen und die Nutzung von Erdwärme erheblich zu steigern. Der BDI hebt hervor, dass die Regelungen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren in einem einzigen Gesetz gebündelt werden. Besonders betont werden die längeren Laufzeiten für Hauptbetriebspläne, die Anerkennung der Geothermie als von überragendem öffentlichen Interesse und die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Einsprüchen. Die Stellungnahme schlägt vor, europäische Regelungen zur Beschleunigung erneuerbarer Energien in das Gesetz aufzunehmen und die Definitionen von Wärmespeichern und Wärmepumpen zu präzisieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Nutzung der Flusswärme bietet signifikante Potenziale sowohl für das Gelingen der Wärmewende als auch zur Verbesserung der Gewässerökologie.“
Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermie-Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der BDW begrüßt das Vorhaben, kritisiert jedoch, dass es sich ausschließlich auf Geothermie beschränkt und andere Technologien wie die Aquathermie, die Wärme aus Fließgewässern nutzt, nicht berücksichtigt werden. Der Verband betont die großen Potenziale der Flusswärmenutzung zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und schlägt konkrete Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz vor, um die Genehmigung dieser Technologie zu erleichtern. Besonders hervorgehoben wird die gewässerökologische Verbesserung durch die Abkühlung überhitzter Gewässer, die durch die Nutzung von Flusswärme erzielt werden kann.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Anliegen, im Rahmen des vorliegenden Entwurfs auch Wärmespeichern überragendes öffentliches Interesse zuzusprechen, ist stark zu begrüßen.“
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der BVES hebt die Bedeutung von Wärmespeichern für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung hervor und betont, dass diese Technologien für eine kosteneffiziente Sektorenkopplung unerlässlich sind. Besonders hervorgehoben werden die Vielfalt der Wärmespeichertechnologien, die Notwendigkeit, Wärmespeichern überragendes öffentliches Interesse zuzuschreiben, und die Klarstellungen im Gesetzestext bezüglich des Anwendungsbereichs und der Begriffsbestimmungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der BVEG begrüßt und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung für einen schnellen Ausbau der Geothermie und damit verbundener Infrastruktur im Rahmen des GeoWG.“
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) äußert sich positiv zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG). Der BVEG unterstützt die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren als entscheidend für die Wärmewende. Besonders hervorgehoben werden die Verlängerung der Genehmigungszeiträume für Hauptbetriebspläne, die Anerkennung des öffentlichen Interesses an Geothermieprojekten und die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung von Einsprüchen. Zudem wird die Bedeutung von seismischen Erkundungen und die Rolle von Untertage-Wärmespeichern betont.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R001164 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 152508741853-07 (Zum Transparenzregister)
„Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf sehr in seinem Ziel, den Aufbau dringend benötigter Infrastruktur für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern betont, dass das Gesetz auf alle technischen Varianten der Wärmepumpenerschließung ausgeweitet werden sollte, um Bürokratie abzubauen und den Ausbau zu fördern. Der BEE unterstützt das Ziel des Gesetzes, die Infrastruktur für erneuerbare Wärmequellen zu beschleunigen, sieht jedoch Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Berücksichtigung von Aquathermie und der Privilegierung von Solarthermieanlagen. Besonders hervorgehoben werden die Bedeutung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, die Notwendigkeit der Privilegierung von Wärmespeichern im Bauplanungsrecht sowie die umfassende Betrachtung der Erdwärmegewinnung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Bundesverband Geothermie begrüßt diesen Entwurf ausdrücklich und betrachtet die erstmalige Schaffung eines geothermiespezifischen Stammgesetzes als einen Meilenstein.“
Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Entwurf wird als Meilenstein angesehen, da er erstmals ein geothermiespezifisches Stammgesetz schafft. Der BVG hebt die Flexibilisierung von Betriebsplänen, die Fristsetzung für Stellungnahmen und die Reduzierung des Genehmigungsaufwands für kleinere Anlagen hervor. Es wird jedoch Anpassungsbedarf bei der Aufteilung der Aufsicht zwischen Berg- und Bauaufsicht und der Erleichterung der Nutzung von Erdwärme durch eine einheitliche bergrechtliche Zulassung gesehen. Weitere Vorschläge umfassen die Bereitstellung öffentlicher Flächen, eine bundeseinheitliche Tiefbohrverordnung und die Befreiung von der UVP-Pflicht für geothermische Vorhaben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, bürokratischen Aufwand bei der Erschließung von Geothermie und weiterer Wärmequellen sowie bei der Errichtung von Wärmepumpen und Wärmespeichern abzubauen.“
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Verband unterstützt die Einstufung dieser Technologien als von überragendem öffentlichen Interesse, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und Klimaziele zu erreichen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit, die Quellenerschließung für Wärmepumpen umfassend in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen, die Definition von Großwärmepumpen zu überarbeiten und die Anpassung der Landesbauordnungen zur Erleichterung der Aufstellung von Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002194 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die faktische Erlaubnisfreiheit von Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei thermischer Nutzung von Grundwasserkörpern sehen wir sehr kritisch.“
Die kommunalen Spitzenverbände äußern sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Sie unterstützen den schnellen Ausbau klimaneutraler Energiequellen, betonen aber die Notwendigkeit, den Schutz von Grundwasser und Trinkwasserversorgung zu priorisieren. Sie kritisieren verkürzte Genehmigungsfristen und erlaubnisfreie Verfahren, die Risiken für Umwelt und Verwaltung erhöhen könnten. Besonders hervorgehoben werden der Schutz der Wasserversorgung, die Notwendigkeit behördlicher Genehmigungen für Wasser-Wasser-Wärmepumpen und die Bedenken gegen die faktische Erlaubnisfreiheit solcher Anlagen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Wir steuern aktuell mit Ansage und voller Kraft ungebremst auf unwiederbringliche Schäden an der Umwelt, der Flora und Fauna zu, die wir insbesondere unseren Kindern und Kindeskindern hinterlassen.“
Die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie Schwetzingen äußert sich kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen. Sie befürwortet risikoarme erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und oberflächennahe Geothermie, lehnt jedoch Tiefengeothermie im Oberrheingraben ab, da diese erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt birgt. Die Initiative kritisiert die unzureichende Schadensregulierung und fordert, dass besondere Gefährdungsrisiken im Oberrheingraben bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Risiken der Tiefengeothermie im Oberrheingraben, 2) Die unzureichende Schadensregulierung, 3) Die Forderung nach einer besseren Berücksichtigung von Gefährdungsrisiken in der Gesetzgebung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Schnellere Verfahren für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher sind von großer Bedeutung für die deutsche Wirtschaft.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher, da dies die Verfahren verkürzen und zur Energieunabhängigkeit beitragen könnte. Die DIHK empfiehlt jedoch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs, um auch größere Investitionsvorhaben und weitere Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder die Nutzung von Lithium zu integrieren. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der Anpassung der Begriffsbestimmungen, die Einführung von Fristverkürzungen und die Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Beschleunigungspakts.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Damit wäre in den betroffenen Gebieten die Versorgungssicherheit für die öffentliche Wasserversorgung grundsätzlich in Frage gestellt.“
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher, um die Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Der DVGW betont jedoch die Notwendigkeit, den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten zu wahren. Der Entwurf sieht eine uneingeschränkte Feststellung des öffentlichen Interesses sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren vor, was laut DVGW zu einer Gefährdung der Trinkwasserressourcen führen könnte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen Klimaschutz und Wasserschutz, die Bedeutung von Wasserschutzgebieten und die Rolle der zuständigen Behörden bei der Prüfung von Vorhaben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Feststellung, dass kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entsteht wird bestritten.“
Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes für Bremen befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen. Es wird bemängelt, dass der Anwendungsbereich des GeoWG nur die Gewinnung, nicht aber die Aufsuchung von Geothermie umfasst, was zu Unklarheiten führen kann. Zudem wird das überragende öffentliche Interesse in Bezug auf die Bereitstellung geologischer Daten diskutiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Regelung zur Nutzungsbeeinträchtigung bei Veränderungen der Untergrundtemperatur, die als zu restriktiv angesehen wird. Schließlich wird der angenommene fehlende zusätzliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung in Frage gestellt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Es ist zu begrüßen, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Ausbau von Wärmespeichern erleichtern möchte.“
Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie bezieht sich auf den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Die Stellungnahme begrüßt die Erleichterung beim Ausbau von Wärmespeichern, die für Bioenergieanlagen, insbesondere Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW), von Bedeutung sind. Es werden Vorschläge zur Ergänzung des Gesetzesentwurfs gemacht, um die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch die Errichtung von Wärmespeichern zu ermöglichen. Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Brennstoffliste der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), um Altholzpotenziale für die thermische Nutzung freizugeben. Besonders hervorgehoben werden die regulatorischen Erleichterungen für Wärmespeicher, die Privilegierung von Wärmespeichern im Außenbereich und die Freigabe von Altholzpotenzialen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Ziel und Zweck des Gesetzes werden grundsätzlich begrüßt. Im Folgenden werden zu dem Gesetz selbst sowie zu den in anderen Gesetzen vorgesehenen Änderungen jedoch einige kritische Anmerkungen gemacht.“
Die Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (GeoWG) betont die Wichtigkeit der Förderung von Geothermie und Wärmepumpen zur Erreichung der Klimaziele. Der Entwurf sieht die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor, um die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu fördern. Besondere Kritikpunkte sind die Diskrepanzen zwischen Gesetzestext und Begründung, die unklare Definition von 'Großwärmepumpen' und die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Nachbarschaftsrechte bei geothermischen Anlagen. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung ökologischer und nachbarrechtlicher Aspekte hervor.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.10.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die thermische Nutzung von Gewässern unterliegt zahlreichen wasserrechtlichen Bestimmungen.“
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen und insbesondere mit der thermischen Nutzung von Gewässern. Die Zielsetzung des Gesetzes, die Nutzung alternativer Wärmequellen zu fördern, wird grundsätzlich begrüßt. Es wird jedoch kritisiert, dass das Gesetz eine Privilegierung von Großwärmepumpen vorsieht, die ohne umfassende wasserrechtliche Genehmigung betrieben werden könnten. Die Stellungnahme hebt die potenziellen negativen Auswirkungen von Temperaturveränderungen in Gewässern auf die dortige Flora und Fauna hervor. Besonders betont werden die Bedeutung der Gewässertemperatur für ökologische Prozesse, die Summenwirkung mehrerer Anlagen auf die Temperatur und die Notwendigkeit strenger wasserrechtlicher Prüfungen und Auflagen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Zweck und Ziel des Gesetzes, rechtliche Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- und Ausbau einer Infrastruktur für die Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung von Erdwärme sowie den Auf- und Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern zu schaffen, sind grundsätzlich zu begrüßen.“
Die Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Es wird grundsätzlich die Förderung und Straffung von Geothermievorhaben unterstützt. Der Entwurf sieht eine Priorisierung und Freistellung von Genehmigungen sowie verkürzte Fristen vor, um Projekte attraktiver zu machen. Besonders hervorgehoben werden die Aspekte der Verwaltungsaufwände, die trotz Digitalisierung nicht verringert werden, die rechtlichen Klarstellungen bezüglich der Begriffsverwendungen und die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses, das die Genehmigungsverfahren beschleunigt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 18.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die angestrebte Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher wird insbesondere vor dem Hintergrund der dringend erforderlichen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung begrüßt.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein begrüßt die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Dies wird als Schritt zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung angesehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Anpassungen notwendig sind, insbesondere in Bezug auf die Begriffsabgrenzung und das überragende öffentliche Interesse. Ein überragendes öffentliches Interesse sollte nicht pauschal für alle Anwendungsbereiche gelten, insbesondere nicht in Trinkwasserschutzgebieten. Weitere Anpassungen werden in Bezug auf die Erleichterung seismischer Explorationsarbeiten und die Klarstellung von Erlaubnisanforderungen vorgeschlagen. Besonders hervorgehoben wurden die Themen: 1) Die Notwendigkeit klarer Begriffsdefinitionen im Gesetz, 2) die Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses, und 3) die Vorschläge zur Erleichterung seismischer Explorationsarbeiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das Land Brandenburg befürwortet die Bestrebungen der Bundesregierung, mehr erneuerbare Wärme durch Geothermie zur Erreichung der Klimaneutralität im Wärmebereich einsetzen zu wollen.“
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen wie Geothermie zur Erreichung der Klimaneutralität zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht rechtliche Anpassungen vor, um Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Vorschläge zu Geothermieanlagen und Bohrungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG) zu überdenken, da die Geothermie bereits ein übergeordnetes Interesse genießt. Zudem wird die Einführung von Fristen für Behördenkritisch gesehen, da sie die Möglichkeit einer Fristverlängerung bei triftigen Gründen vorschlagen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer einheitlichen Stelle, die als bürokratisch und ressourcenintensiv angesehen wird.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Im Ergebnis sind die Regelungen des zur Stellungnahme vorgelegten Referentenentwurfs zu begrüßen.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Sie betont die Wichtigkeit der Harmonisierung von Gesetzen wie dem Bundesberggesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Der Schutz von Grund- und Trinkwasser hat dabei höchste Priorität. Besonders hervorgehoben werden der politische Wille zur Förderung der Geothermie, die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Vermeidung von Verzögerungen und die Bedeutung der Digitalisierung im Antragsmanagement. Die Stellungnahme weist auch auf die finanziellen Aufwände hin, die mit der Einführung digitaler Lösungen verbunden sind.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Neben der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau der Geothermie ist die finanzielle Risikoabsicherung von Geothermie-Bohrungen ein zentrales Element zur Erschließung der geothermischen Potenziale für die Wärmewende.“
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bestrebungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher, da diese Technologien ein erhebliches ungenutztes Potenzial für die Wärme- und Kälteversorgung bieten. Besonders hervorgehoben werden die geologischen Voraussetzungen Mecklenburg-Vorpommerns für geothermische Nutzungen, der Bedarf an rechtlichen Klarstellungen im Wasserhaushaltsgesetz bezüglich der Schutzgebiete und die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Risikoabsicherung für Geothermie-Bohrungen. Der Entwurf wird jedoch kritisiert, da er nicht ausreichend auf bestehende Probleme bei der Umsetzung von Vorhaben eingeht, die das Grundwasser betreffen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Entwurf passt weder zu den Zielen der Wasserwirtschaft noch zum Bedürfnis des Trinkwasserschutzes.“
Der NABU äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der NABU begrüßt die Nutzung klimanutraler Energiequellen, lehnt jedoch eine Beschleunigung auf Kosten des Wasserschutzes ab. Besonders hervorgehoben werden die Risiken für den Wasserhaushalt, die Notwendigkeit einer umweltverträglichen Nutzung und die fehlende Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Der NABU betont die Bedeutung des Schutzes der Wasserressourcen und fordert eine stärkere Integration von Umweltaspekten in die Genehmigungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Wertungswiderspruch zu den Zielen der EU-Trinkwasserrichtlinie und der TrinkwEGV ist inakzeptabel.“
Die Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher betont die Notwendigkeit, erneuerbare Energien zur Erreichung der Treibhausgasneutralität auszubauen. Dabei werden die Chancen und Risiken der Geothermienutzung diskutiert. Besondere Bedenken werden hinsichtlich der Auswirkungen auf Trinkwasserressourcen und Gewässertemperaturen geäußert. Der Entwurf wird als unzureichend angesehen, da er keine ausreichenden Schutzmaßnahmen für Umweltbelange bietet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: der Konflikt mit dem Schutz von Trinkwasserressourcen, die fehlende Regelung zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und die Bedenken bezüglich der hydrothermischen Nutzung von Gewässern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind insofern grundsätzlich zu begrüßen.“
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Entwurf zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Priorisierung, Freistellung von Genehmigungen und Verkürzung von Fristen gewidmet. Zudem wird die Rolle der Geothermie als grundlastfähige und klimaschonende Energiequelle hervorgehoben. Ein weiterer Aspekt ist die Diskussion über den Verwaltungsaufwand und die Notwendigkeit einer einheitlichen Koordination der Zulassungsverfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Aus energiefachlicher Sicht begrüßen wir den Gesetzentwurf und die damit verbundene Zielstellung ausdrücklich.“
Die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern begrüßt den Entwurf grundsätzlich, hebt jedoch spezifische wasserwirtschaftliche und rechtliche Bedenken hervor. Es wird vorgeschlagen, den Begriff Geothermie auch auf die Kältenutzung auszuweiten und die Regelungen zur Temperaturveränderung im Grundwasser zu präzisieren. Zudem wird kritisiert, dass die aktuelle Formulierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu Unklarheiten hinsichtlich der Erlaubnisfreiheit führt, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Großwärmepumpen und die thermische Nutzung von Oberflächengewässern. Die Stellungnahme thematisiert ausführlich die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Erlaubnisfreiheit und die Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das neue GeoWG und die geplanten Änderungen im Berg- sowie Wasserhaushaltsrecht und der Verwaltungsgerichtsordnung dürften einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Versorgung mit treibhausgasneutraler Wärme schnellstmöglich voranzutreiben.“
Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zum Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher (GeoWG) lobt die Absicht, die Versorgung mit treibhausgasneutraler Wärme zu fördern. Es werden jedoch Bedenken hinsichtlich der vorgegebenen Höchstbearbeitungsfristen für Genehmigungen geäußert, insbesondere im Zusammenhang mit der Erdwärmegewinnung. Die Stellungnahme hebt die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Beschleunigung der Verfahren und der Prüfungstiefe hervor und fordert Klarstellungen bezüglich der Anwendbarkeit der Fristen auf bestimmte Gebiete. Besonders ausführlich werden die Höchstfristen, die formalen Korrekturen im Gesetzestext und die Klarheit der Übergangsregelungen thematisiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Stadtwerke München begrüßen den nun vorliegenden Gesetzentwurf für das GeoWG außerordentlich. Er enthält viele gute Ansätze, die an wichtigen Stellen Vorschläge der SWM aufgreifen.“
Die Stadtwerke München (SWM) äußern sich positiv zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG). Sie begrüßen insbesondere die Klarstellung der Geothermie als im öffentlichen Interesse liegend und die Erleichterungen bei wasserrechtlichen Erlaubnissen für Großwärmepumpen. Die SWM fordern jedoch zusätzliche Anpassungen, um Geothermieprojekte weiter zu beschleunigen. Dazu gehören die Privilegierung von Geothermievorhaben im Baugesetzbuch, die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Geothermie und die Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Geothermievorhaben. Besonders ausführlich werden die Themen Privilegierung der Geothermie, Beschleunigungsgebiete und Anpassung der UVP behandelt.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die Modernisierung der Wärmeversorgung auch mittels der Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie sowie des Ausbaus der Wärmepumpen zu beschleunigen, um das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen, wird grundsätzlich begrüßt.“
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Wärmeversorgung zu modernisieren und die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die ungestörte Untergrundtemperatur zu berücksichtigen, die Anpassung der Fristen im Bundesberggesetz und die Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit für Großwärmepumpen im Wasserhaushaltsgesetz. Es wird betont, dass die Regelungen zur Temperaturgrenze des Grundwassers überarbeitet werden sollten und dass die Fristen für die Genehmigung von Geothermieprojekten realistisch angepasst werden müssen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Wir freuen uns, dass die im Koalitionsvertrag genannten Anliegen zur Geothermie mit diesem Gesetz umgesetzt werden können.“
Die TÜV NORD GROUP begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern, der am 27. Juni 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt wurde. Der Entwurf wird als positiv bewertet, insbesondere die Halbierung der Genehmigungsdauer und die Anerkennung von Geothermieanlagen als im 'überragenden öffentlichen Interesse'. Der Absender schlägt vor, die Ausbauziele ambitionierter zu gestalten und plädiert für eine Vereinfachung der bergrechtlichen Voraussetzungen. Besonders hervorgehoben werden die Maßnahmen zur Beschleunigung der Zulassungsverfahren, die Vereinfachung der bergrechtlichen Voraussetzungen und die Bedeutung der Geothermie für die Energieversorgung und Klimaschutzziele.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der ZVEI begrüßt den vorgelegte Gesetzesentwurf für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren generell als wichtigen Baustein für das Voranbringen der erneuerbaren Wärme und Kälte.“
Die Stellungnahme des ZVEI befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der ZVEI betont die Notwendigkeit, die Wärmewende im Gebäudebereich zu beschleunigen, um die Klimaziele der Bundesregierung und der EU zu erreichen. Der Verband begrüßt den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur Förderung erneuerbarer Wärmequellen und zur Reduzierung von Bürokratie. Besonders hervorgehoben werden die Aufnahme der technischen Bandbreite von Wärmepumpen in den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Klassifizierung von Geothermie- und Wärmepumpenanlagen als überragendes öffentliches Interesse und die pragmatischen Übergangsregelungen für laufende Verfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002101 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 94770746469-09 (Zum Transparenzregister)
„Der VIK unterstützt den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern in vollem Umfang.“
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Der VIK sieht die Maßnahmen als wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Unterstützung der Energiewende. Besonders hervorgehoben werden die Einführung digitaler Verfahren, klare Fristen für behördliche Stellungnahmen und die Einstufung der Projekte als von überragendem öffentlichen Interesse. Der VIK schlägt vor, assoziierte Genehmigungsverfahren zu integrieren, die notwendige Infrastruktur zu berücksichtigen und die Verfahrensabläufe im Umwelt- und Genehmigungsrecht zu harmonisieren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
„Der VKU begrüßt, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Wärmegewinnung angestrebt wird.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Gesetzentwurf des BMWK zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der VKU betont die Bedeutung dieser Technologien für die Wärmewende und fordert einfache, schnelle und digitalisierte Genehmigungsverfahren. Der Schutz der Trinkwasserressourcen soll jedoch nicht beeinträchtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Notwendigkeit, Wasserschutzgebiete aus dem Anwendungsbereich auszunehmen. 2. Die Forderung nach einer klaren Definition von Großwärmepumpen und -kältemaschinen. 3. Die Wichtigkeit, Geothermieprojekte mit ausreichenden Fördermitteln zu unterstützen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.07.2024
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Es handelt sich um einen gelungenen Gesetzentwurf; als besonders positiv möchten wir die längere Laufzeit von Hauptbetriebsplänen bei Geothermie-Projekten, aber auch bei anderen bergbaulichen Vorhaben hervorheben.“
Die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher. Der Entwurf schafft mit dem neuen GeoWG ein Regelungswerk zur Förderung der Geothermie und nimmt Änderungen im bestehenden Fachrecht vor. Besonders positiv hervorgehoben werden die längere Laufzeit von Hauptbetriebsplänen und die Überarbeitung der Regelungen für Verfahren zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Es werden auch Änderungsvorschläge zu spezifischen Artikeln des Gesetzentwurfs gemacht, insbesondere zur Klarstellung und Vereinfachung von Regelungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Ein Ausbau der Geothermie in dem notwendigen Ausmaß und der notwendigen Geschwindigkeit ist, ohne die in diesem Gesetzgebungsvorhaben erreichten Verbesserungen und der besseren Ausstattung der Bergbehörden, nicht möglich.“
Die Vulcan Energie Ressourcen GmbH äußert sich positiv gegenüber dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen. Sie betonen die Bedeutung der Geothermie als Technologie von überragendem öffentlichen Interesse und begrüßen die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen zur Ermöglichung eines vorzeitigen Beginns und zur Klärung der Zuständigkeiten. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Bereitstellung öffentlicher Flächen, die Vereinheitlichung der Genehmigungsprozesse sowie die Befreiung von Förderabgaben für die Nutzung von Tiefengeothermie. Vulcan fordert zudem die Stärkung der Bergbehörden und die Einführung einer bundesweiten Tiefbohrverordnung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 27.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Eingang im Bundestag: | 30.09.2024 |
Drucksache: | 20/13092 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 435/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |