Änderung des Strafgesetzbuches (Opferschutz)
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen |
Initiator: | CDU/CSU |
Status: | Abgelehnt |
Letzte Änderung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/12085 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14811 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Trojanercheck: |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 3 Einträge zu Drucksache 20/12085 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche
Personen
Lobbyregister-Nr.: R003660 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47395
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verschärfung des Straftatbestandes § 211 StGB - Mord - durch Merkmal "körperliche Überlegenheit" und Einführung einer Fußfessel bei Gewalt an Frauen
Lobbyregister-Nr.: R002211 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49936
Eingang im Bundestag: | 02.07.2024 |
Erste Beratung: | 04.07.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/12085 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14811 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Digitales | 29.01.2025 | Änderung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 29.01.2025 | Ergänzung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 29.01.2025 | Ergänzung |
Rechtsausschuss | 25.09.2024 | Anhörungsbeschluss |
Rechtsausschuss | 09.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
Rechtsausschuss | 04.12.2024 | Anhörung |
Rechtsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.12.2024 im Ausschuss für Recht statt.
Kritik an Unionsvorschlägen zu Strafverschärfungen
Dilken Çelebi (Deutscher Juristinnenbund e.V.): Die von der SPD-Fraktion benannte Juristin hält die Vorschläge für ineffektiv und in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Sie argumentiert, dass Strafverschärfungen keinen generalpräventiven Effekt hätten und das neue Mordmerkmal verfassungsrechtlich bedenklich sei. Catharina Conrad (Deutscher Juristinnenbund e.V.): Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige schließt sich der Kritik an und meint, der Entwurf sei ungeeignet, das Ziel zu erreichen. Professor Jörg Eisele (Universität Tübingen): Der von der Unionsfraktion benannte Rechtswissenschaftler äußerte sich positiver und schlug vor, die Formulierung „Ausnutzung einer Schutzlosigkeit des Opfers“ zu nutzen. Barbara Havliza (Beauftragte für den Opferschutz NRW): Die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige betont die Wichtigkeit des Themas und wirbt für eine Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung. Dorothea Hecht (Frauenhauskoordinierung e.V.): Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige plädiert für Prävention und Täterarbeit und kritisiert Strafverschärfungen als unzureichend. Professor Jörg Kinzig (Universität Tübingen): Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige kritisiert die einseitige Verschärfung von Strafrahmen und fordert eine informierte Kriminalitätspolitik. Holger-C. Rohne (Deutscher Anwaltverein): Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige sieht Strafrecht als Ultima Ratio und fordert das Stoppen von Vollzugsdefiziten. Undine Segebarth (Gewerkschaft der Polizei): Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige nennt den Entwurf unzureichend und fordert einen Annäherungsalarm für Opfer. Isabella Spiesberger (Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG e.V.): Die von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige betont die Bedeutung von Prävention und sieht die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur in Kombination mit Täterarbeit als sinnvoll. Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft): Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige begrüßt die Strafrahmenverschärfungen, fordert aber auch den Ausbau von Opferschutz und Prävention.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Rechtsausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Inneres und Heimat, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Digitales.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und die Gruppe Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der CDU/CSU stimmte dagegen, während die Fraktion der AfD sich enthielt. Es gibt keinen Hinweis auf einen Entschließungsantrag.
Änderungen: Keine Angaben zu Änderungen im Gesetzentwurf oder zu anderen Gesetzen.
Begründung: Keine Angaben zur Begründung der Beschlussempfehlung oder Änderungen.
Statements der Fraktionen: Keine Angaben zu spezifischen Statements der einzelnen Fraktionen.