Zum Inhalt springen

Änderung des Strafgesetzbuches (Opferschutz)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
Initiator:CDU/CSU
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:04.07.2024
Drucksache:20/12085 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:02.07.2024
Erste Beratung:04.07.2024
Drucksache:20/12085 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss25.09.2024Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss09.10.2024Anhörungsbeschluss
Rechtsausschuss04.12.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.12.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Kritik an Unionsvorschlägen zu Strafverschärfungen 
Dilken Çelebi (Deutscher Juristinnenbund e.V.): Die von der SPD-Fraktion benannte Juristin hält die Vorschläge für ineffektiv und in Teilen verfassungsrechtlich bedenklich. Sie argumentiert, dass Strafverschärfungen keinen generalpräventiven Effekt hätten und das neue Mordmerkmal verfassungsrechtlich bedenklich sei. Catharina Conrad (Deutscher Juristinnenbund e.V.): Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige schließt sich der Kritik an und meint, der Entwurf sei ungeeignet, das Ziel zu erreichen. Professor Jörg Eisele (Universität Tübingen): Der von der Unionsfraktion benannte Rechtswissenschaftler äußerte sich positiver und schlug vor, die Formulierung „Ausnutzung einer Schutzlosigkeit des Opfers“ zu nutzen. Barbara Havliza (Beauftragte für den Opferschutz NRW): Die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige betont die Wichtigkeit des Themas und wirbt für eine Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung. Dorothea Hecht (Frauenhauskoordinierung e.V.): Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige plädiert für Prävention und Täterarbeit und kritisiert Strafverschärfungen als unzureichend. Professor Jörg Kinzig (Universität Tübingen): Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige kritisiert die einseitige Verschärfung von Strafrahmen und fordert eine informierte Kriminalitätspolitik. Holger-C. Rohne (Deutscher Anwaltverein): Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige sieht Strafrecht als Ultima Ratio und fordert das Stoppen von Vollzugsdefiziten. Undine Segebarth (Gewerkschaft der Polizei): Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige nennt den Entwurf unzureichend und fordert einen Annäherungsalarm für Opfer. Isabella Spiesberger (Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit HG e.V.): Die von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige betont die Bedeutung von Prävention und sieht die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur in Kombination mit Täterarbeit als sinnvoll. Rainer Wendt (Deutsche Polizeigewerkschaft): Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige begrüßt die Strafrahmenverschärfungen, fordert aber auch den Ausbau von Opferschutz und Prävention.