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SGB-III-Modernisierungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:27.09.2024
Drucksache:20/12779 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) ist es, die Arbeitsförderung zu modernisieren, digitalisieren und unbürokratischer zu gestalten. Maßnahmen umfassen die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, die Vereinfachung des Versicherungs- und Leistungsrechts sowie die Anpassung und Erweiterung von Förderinstrumenten. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 
 
Hintergrund: Es gibt Hintergrundinformationen zur Bedeutung der Digitalisierung und gesellschaftlichen Veränderungen, die eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung erforderlich machen. Die Gesetzesänderungen passen sich den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, wie der zunehmenden Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitsplätze, an. 
 
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen im Jahr 2025 Mehrausgaben in Höhe von rund 2 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 rund 5 Millionen Euro jährlich. Für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ergeben sich im Jahr 2025 Mehrausgaben von rund 49 Millionen Euro, 91 Millionen Euro in 2026, 101 Millionen Euro in 2027, 74 Millionen Euro in 2028 und rund 65 Millionen Euro ab 2029. Zudem fallen Personal- und Sachkostenbedarfe in Höhe von 96 Millionen Euro an ab 2029, sowie einmalige Umstellungsaufwände von rund 8 Millionen Euro. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft worden. Es wird auch keine Alternativen zum Entwurf angegeben, da die Änderungen als notwendig erachtet werden, um den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden. 
 
Maßnahmen 
 
- Erweiterung der Einführung und Ausstattung von Digitalisierungs- sowie Automatisierungsprogrammen in der Bundesagentur für Arbeit. 
- Gesetzliche Verankerung der Weiterbildungsprämie und des Weiterbildungsgeldes als Pflichtleistungen. 
- Stärkung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit mit anderen Sozialleistungsträgern und Akteuren bei der Förderung junger Menschen. 
- Etablierung und Förderung von sogenannten Jugendberufsagenturen zur integrierten Unterstützung junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. 
- Strategische Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen und zur Nutzung neuer Technologien (z. B. Künstliche Intelligenz). 
- Umsetzung von umfangreichen Beratungsangeboten für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, einschließlich einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung sowie Fallmanagements. 
- Einführung eines Kooperationsplans zur Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsuchenden, der gemeinsam mit den Betroffenen erstellt und regelmäßig überprüft wird. 
- Verbesserung der Zugriffsmöglichkeiten auf sozialintegrative Leistungen der Kommunen sowie enge Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe für junge Menschen. 
- Anpassung der Versicherungsbegrenzung für Personen in freiwilligen Diensten und Erleichterungen bei der Anerkennung und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. 
- Schaffung eines modularen IT-Systems für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Jobcentern zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation. 
- Anpassung und Vereinfachung der Anforderungen und Verfahren für die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses. 
- Einführung neuer Regelungen zur Video-Meldung zur Unterstützung der digitalen Transformation in der Kommunikation zwischen Arbeitslosen und der Bundesagentur für Arbeit. 
 
Diese Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, die Effizienz und Wirksamkeit der Arbeits- und Ausbildungsförderung zu verbessern und die Bundesagentur für Arbeit auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung und des demografischen Wandels vorzubereiten. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.07.2024
Datum Kabinettsbeschluss:16.08.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Referentenentwurf für ein SGB III - Modernisierungsgesetz soll die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer gestaltet werden. Der Referentenentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind.  
 
Der Referentenentwurf dient zudem der Fachkräftesicherung, mit der Zielsetzung, die vorhandenen Potenziale junger Menschen sowie von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen noch besser zu heben.“

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:26.09.2024
Drucksache:20/12779 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales25.09.2024Anhörungsbeschluss
Ausschuss für Arbeit und Soziales16.10.2024Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit und Soziales04.11.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.11.2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

SGB-III-Modernisierungsgesetz wird unterschiedlich bewertet 
Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die Regelung im SGB II sei präziser und besser ausformuliert als im aktuellen Entwurf.
Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte die Bedeutung der Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) als wichtigen Baustein.
Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung und sprach sich für die verpflichtende Übermittlung von Kontaktdaten an die BA aus.
Nikolaus Schelling vom Deutschen Städtetag äußerte Bedenken zur Kompetenzverschiebung hin zu den Agenturen für Arbeit und betonte die Notwendigkeit klar definierter Zuständigkeiten.
Regine Schmalhorst von der Bundesagentur für Arbeit bewertete die zusätzlichen Belastungen als kritisch, begrüßte jedoch die Öffnung der Beratung für junge Menschen und den Einsatz von Videotelefonie.
Waldemar Dombrowski vom dbb beamtenbund und tarifunion hob die positiven Erfahrungen mit Videoberatung hervor, betonte jedoch, dass sie nur eine Ergänzung sein sollte.
Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld und die Umdeutung der Erwerbslosen zu Tätern.
Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die Unverbindlichkeit des Kooperationsplans und warnte vor Gefährdung des „Förderns und Forderns“.
Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, befürwortete die Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen, warnte jedoch vor möglichen Parallelstrukturen.
Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter wies auf die Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter hin und forderte ausreichende Finanzierung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:402/24
Eingang im Bundesrat:16.08.2024
Erster Durchgang:27.09.2024
Status Bundesrat:Beraten