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Pflegeassistenzeinführungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
Initiator:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/13634 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen: Der wesentliche Zweck des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, um der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Durch diese Einführung soll ein einheitliches und attraktives Berufsbild geschaffen werden, das mehr Interessenten für diese Ausbildung gewinnt und eine bundesweite Mobilität sowie klare Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Federführend sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit. 
 
Hintergrund: Die deutschlandweit steigende Anzahl älterer Menschen und somit der Pflegebedürftigen erfordert eine Anpassung der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Bis 2055 wird die Anzahl der Pflegebedürftigen voraussichtlich auf 6,8 Millionen Menschen steigen. Die aktuell landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist sehr heterogen. Verschiedene Bundesländer haben bereits Ansätze zur generalistischen Pflegefachassistenzausbildung eingeführt, wodurch eine einheitliche Rechtsgrundlage auf Bundesebene und eine sektorenübergreifende Finanzierung notwendig wurden. 
 
Kosten: Es entstehen Kosten in Höhe von rund 491 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr. Dies umfasst unter anderem Ausbildungsvergütungen und die Finanzierung der praktischen und theoretischen Ausbildung. Die GKV trägt rund 238,9 Millionen Euro pro Jahr, die soziale Pflegeversicherung ca. 15,9 Millionen Euro pro Jahr, und die privaten Krankenversicherungen und Pflege-Pflichtversicherungen weitere Millionenbeträge. Eine genaue Bezifferung aller Kosten ist aufgrund der unterschiedlichen bisherigen Regelungen und Ausbildungen nicht möglich. 
 
Inkrafttreten: Keine Angaben. 
 
Sonstiges: Es gibt Übergangsvorschriften, die sicherstellen, dass Ausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wurden, nach den bisherigen Regeln abgeschlossen werden können. Das Gesetz strebt eine Vereinfachung der Pflegeausbildung sowie eine Kostenersparnis auf lange Sicht durch bessere Integration von Pflegefachassistenzkräften an. Die Regelungen zur Pflegefachassistenzausbildung werden bis zum 31. Dezember 2031 evaluiert, um deren Effektivität zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. 
 
Maßnahmen 
 
- Erlaubnispflicht für Berufsbezeichnung: Einführung einer Erlaubnispflicht für das Führen der Berufsbezeichnungen „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ und „Pflegefachassistenzperson“. 
 
- Voraussetzungen für Erlaubniserteilung: Erlaubniserteilung auf Antrag bei Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, bestandener Prüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitlicher Eignung und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen (Niveau B2). 
 
- Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis: Detaillierte Regelungen zur Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis, u.a. bei nachträglich eintretender Unzuverlässigkeit oder gesundheitlicher Nichteignung. 
 
- Allgemeiner Ausbildungsrahmen: Generalistische Ausbildung zur Vermittlung der notwendigen Kompetenzen für Pflege aller Altersstufen in verschiedenen Pflegesituationen (ambulant und stationär). 
 
- Ausbildungsstruktur: Ausbildungsdauer von 18 Monaten in Vollzeit (bis zu drei Jahre in Teilzeit) mit theoretischem und praktischem Unterricht, durchgeführt an staatlich anerkannten Pflegeschulen. 
 
- Praxisanleitung und -begleitung: Verpflichtung zur Praxisanleitung und -begleitung durch qualifizierte Fachkräfte und Pflegeschulen, mit einem festgelegten Anteil von mindestens 10 % der praktischen Ausbildungszeit. 
 
- Kooperationsverträge: Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung sowie weiteren beteiligten Einrichtungen. 
 
- Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis: Erstellung eines Ausbildungsplans durch den Träger der praktischen Ausbildung und Einhaltung eines Ausbildungsnachweises durch die Auszubildenden. 
 
- Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss; Nachweis gesundheitlicher Eignung, Zuverlässigkeit und deutscher Sprachkenntnisse. 
 
- Anrechnung von Vorleistungen: Möglichkeit zur Anrechnung anderer Ausbildungen oder Berufserfahrungen auf die Ausbildungsdauer um bis zu einem Drittel. 
 
- Modellvorhaben: Erlaubnis zur Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegefachassistenzausbildung, u.a. in Form von Fernunterricht. 
 
- Finanzierung: Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landesebene für eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe Ausbildung; gemeinsames Finanzierungsverfahren mit Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz. 
 
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Regelungen zur Anerkennung und Gleichwertigkeitsprüfung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, einschließlich möglicher Anpassungsmaßnahmen wie Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.07.2024
Datum Kabinettsbeschluss:04.09.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die neue Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen.  
 
Der Referentenentwurf sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung vor, welche zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson" berechtigt. Im Kern sieht die neue Ausbildung folgendes vor:  
 
- Die Dauer der Ausbildung beträgt 18 Monate (in Teilzeit bis zu 36 Monate), es soll gleichzeitig umfassende Verkürzungsmöglichkeiten insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung geben (zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger).  
- Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.  
- Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege, stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich.  
- Es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhielten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

👍 AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V.

„Die Pflege(fach)assistenzausbildung trägt so zu mehr Versorgungssicherheit bei und führt zu mehr Bildungschancen, Sinnstiftung und Aufstiegsmöglichkeiten, was wir als AAA sehr begrüßen.“

Die AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V. begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflege(fach)assistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten, lehnt jedoch die alternative Pflegehilfeausbildung mit 12 Monaten ab. Sie betont die Wichtigkeit einer klaren Differenzierung der Kompetenzprofile und plädiert für eine Verlängerung der Ausbildung auf 24 Monate. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit einer harmonisierten Ausbildungsstruktur, die Bedeutung einer angemessenen sozialpädagogischen und sprachlichen Unterstützung sowie die Herausforderungen in der Lehrpersonalplanung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 AOK-Bundesverband

„Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung widerspricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten.“

Der AOK-Bundesverband äußert sich zum Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PflAssEinfG), das eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzpersonen einführen soll. Derzeit existieren 27 verschiedene Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegeassistenz. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen. Die generalistische Ausrichtung der Ausbildung soll den Zugang zu allen Pflegebereichen ermöglichen und die Durchlässigkeit zur Ausbildung zur Pflegefachperson unterstützen. Der AOK-Bundesverband begrüßt die Intention des Gesetzes, betont jedoch, dass die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nachkommen müssen. Die Reform soll die Qualität und Durchlässigkeit der Ausbildung verbessern. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Finanzierung der Ausbildung durch die Länder. 2. Die Qualität der Praxisanleitung. 3. Die Anbindung der Pflegeausbildung an die Rehabilitation.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 31.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 APH Bundesverband e.V.

„Wir begrüßen, dass mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz nunmehr auch für qualifizierte Pflegekräfte eine bundeseinheitliche Ausbildungsgrundlage geschaffen werden soll.“

Der APH Bundesverband e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, da er eine notwendige Grundlage zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege schafft. Der Verband betont jedoch die Notwendigkeit, die Ausbildung attraktiver zu gestalten und lehnt die generalistische Ausbildung ab, da sie zu Ausbildungsabbrüchen und Unzufriedenheit führt. Stattdessen wird eine spezialisierte Ausbildung entweder für die Langzeitpflege oder die Akutpflege vorgeschlagen. Besonders hervorgehoben wurden die Ablehnung der generalistischen Ausbildung, die Befürwortung einer einjährigen Ausbildung und die Notwendigkeit einer praxisnahen Ausbildung in den jeweiligen Fachgebieten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeitgeberverband Pflege e.V.

„Weniger Bürokratie und mehr Pragmatismus“

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, betont jedoch, dass bestehende erfolgreiche Modelle, wie in Nordrhein-Westfalen, als Vorlage dienen sollten. Der AGVP plädiert für eine einheitliche 12-monatige generalistische Ausbildung, die Pflegefachkräfte entlastet und die Durchlässigkeit zu weiterführenden Qualifikationen ermöglicht. Besonders hervorgehoben wurden: 1. Die Notwendigkeit einer praxisnahen und effizienten Ausbildung. 2. Die Bedeutung der Anerkennung von Kompetenzen ausländischer Pflegepersonen. 3. Die Forderung nach der Herauslösung der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS)

„Die ADS mit ihren Mitgliedsverbänden begrüßt den Referentenentwurf des Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) und bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme dazu.“

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG). Die ADS betont die Notwendigkeit eines qualifikationsgerechten Personalmixes in der Pflege und unterstützt die Harmonisierung der Ausbildungsgänge. Besonders hervorgehoben werden die Strukturierung des Gesetzes, die Berufs- und Ausbildungsbezeichnungen sowie die Dauer und Struktur der Ausbildung. Die ADS spricht sich für eine 24-monatige Ausbildung aus, um die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln, und betont die Bedeutung einer klaren Abgrenzung der Berufsbezeichnungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AWO Bundesverband e. V.

„Die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistischen und anschlussfähigen Pflegeassistenzausbildung hat aus Sicht der AWO höchste Priorität.“

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e. V. begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen und generalistischen Pflegeassistenzausbildung. Sie betont die Notwendigkeit einer einjährigen Ausbildungsdauer, die vollständige Vermittlung der Kompetenzen gemäß § 4 und die Sicherstellung der bundeseinheitlichen Regelung. Der Begriff 'Pflegehelfer' wird abgelehnt, da er bereits für ungelernte Kräfte verwendet wird und nicht zur Attraktivitätssteigerung beiträgt. Die AWO fordert die Finanzierung der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herauszunehmen. Besonders hervorgehoben werden die Ausbildungsdauer, die Bezeichnung der Pflegekräfte und die Ausbildungskostenumlage.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

„Grundsätzlich begrüßt die BAGSO das Gesetzesvorhaben. Sie sieht in einem eigenständigen und einheitlichen Berufsprofil für die Pflegeassistenz einen wichtigen Beitrag für die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs.“

Die BAGSO begrüßt den Entwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes, das ein einheitliches Berufsprofil für Pflegefachassistenten schaffen soll. Die BAGSO unterstützt insbesondere die Einführung einer achtzehnmonatigen Pflegeassistenzausbildung, da sie eine klare Abgrenzung der Aufgaben sicherstellt und die Qualität der Pflege erhöht. Die BAGSO betont, dass die Ausbildungskosten nicht auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden dürfen, um das Armutsrisiko zu verringern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

„Die Einbindung von Themen der Arbeitssicherheit und Gesundheit in die Curricula der Pflegeassistenzausbildung bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, das Bewusstsein für den Gesundheitsschutz bei angehenden Pflegeassistentinnen und -assistenten zu stärken.“

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Die BGW betont die Bedeutung der Integration von sicherheits- und gesundheitsrelevanten Inhalten in die Ausbildung, um das Bewusstsein für den Gesundheitsschutz bei Pflegeassistenten zu stärken und ein gesundes Arbeitsumfeld zu fördern. Zudem wird empfohlen, die Ausbildungsinhalte an den Zielen des neuen Personalbemessungsverfahrens gemäß § 113c Absatz 1 SGB XI auszurichten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind die Einbindung von Arbeitssicherheit in die Curricula, die Praxisanleitung zur Gesundheitskompetenz und die Orientierung an den Personalbemessungszielen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.

„Der BeKD e.V. begrüßt eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung und hält eine 2-jährige Ausbildungszeit mit einer Zugangsvoraussetzung von 10 Jahren Hauptschule, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbare Abschlüsse als sinnvoll und zielführend.“

Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Sie empfehlen eine zweijährige Ausbildungszeit mit Zugangsvoraussetzungen wie einem Hauptschulabschluss nach 10 Jahren, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren Abschlüssen. Der Verband betont die Wichtigkeit der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent“ und verweist darauf, dass die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mindestens zwei Jahre dauern muss, um als vollwertig anerkannt zu werden. Die Pflegefachassistenten sollen in der Pädiatrie (Kinderheilkunde) vor allem für patientenferne Tätigkeiten eingesetzt werden, um das qualifizierte Kinderkrankenpflegepersonal zu unterstützen. Dabei sollen die Strukturen und Prozesse angepasst und die Vorgaben der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) beachtet werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 27.01.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 BKK Dachverband e.V.

„Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung uns spricht sich für eine 18-monatige Ausbildung aus.“

Der BKK Dachverband unterstützt den Entwurf für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung und spricht sich für eine 18-monatige Ausbildungsdauer aus. Dies soll ein einheitliches Niveau der Ausbildung sicherstellen und die Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem fördern. Der Verband kritisiert jedoch, dass 90% der Finanzierung von der Versichertengemeinschaft getragen werden sollen und fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung der Länder. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Vereinheitlichung der Kompetenzfeststellungsverfahren, die Festlegung eines Hauptschulabschlusses als Mindestanforderung und die Klärung der Finanzierungsverantwortung gelegt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)

„Die BAG SELBSTHILFE begrüßt nachdrücklich das Ziel des Gesetzentwurfs, bundeseinheitliche Maßgaben für die Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung zu schaffen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Sie betont die Notwendigkeit höherer Ausbildungsstandards und einer klaren Abgrenzung der Aufgaben von Pflegeassistenten, um die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Besonders hervorgehoben werden die Komplexität der Pflegeanforderungen bei seltenen Erkrankungen, die Notwendigkeit einer flexiblen Ausbildungsstruktur (12- und 18-monatige Programme) und die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Pflegeausbildung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundespflegekammer e.V.

„Die Neuregelung der Pflegeassistenzausbildung schafft zudem vielfältige Ein- und Aufstiegsmöglichkeiten in den Pflegeberuf und erhöht damit die Attraktivität des Berufsbildes.“

Die Bundespflegekammer begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, da diese zur Bewältigung demografischer Herausforderungen und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege beitragen kann. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Pflege durch spezifische Maßnahmen und die Bedeutung einer angemessenen Ausbildungsdauer und -struktur. Die Bundespflegekammer spricht sich gegen die Berufsbezeichnung 'Pflegefachassistent/Pflegefachassistentin' aus, da diese zu Verwirrung führen könnte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V.

„Die Einführung einer bundeseinheitlichen zwölfmonatigen Pflegehilfeausbildung mit eingeschränktem Kompetenzprofil lehnt der BKSB strikt ab.“

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) begrüßt den Entwurf eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildungsgesetzes. Der BKSB betont die Notwendigkeit einer zwölfmonatigen, generalistischen Ausbildung ohne Einschränkungen im Kompetenzprofil und lehnt eine gesonderte Pflegehilfeausbildung strikt ab. Der Verband fordert eine Reduzierung der Anforderungen an Lehrpersonal und eine zügige Umsetzung des Gesetzes aufgrund des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels. Besonders hervorgehoben werden die Ablehnung der gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben für Pflegeassistenzkräfte, die Forderung nach einer Reduzierung der Ausbildungskostenumlage und die Notwendigkeit einer schnellen Implementierung der neuen Ausbildung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.08.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.

„Wir brauchen einen niederschwelligen Zugang zu den Pflegeberufen verbunden mit der Möglichkeit der Qualifizierung, um möglichst viele Auszubildende gewinnen zu können.“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- bzw. Pflegehilfeausbildung. Der Verband betont die Notwendigkeit eines gestuften Systems, das beide Ausbildungswege integriert. Besonders hervorgehoben werden die Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsstätten, die Anrechnung von Ausbildungszeiten bei Weiterqualifizierungen und die Anpassung der Tätigkeitsbereiche und Stellenvorgaben für Pflegeassistenten und Pflegehilfskräfte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.

„Dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, begrüßen wir nachdrücklich und nehmen dazu wie folgt Stellung“

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der Verband betont die Notwendigkeit einer qualifizierten Ausbildung angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege. Er fordert eine zweijährige generalistische Pflegefachassistenzausbildung und lehnt eine einjährige Pflegehilfeausbildung ab, da diese den Anforderungen nicht gerecht werde. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines einheitlichen Kompetenzprofils, die Bedeutung der Praxisanleitung und die sozialen sowie pädagogischen Anforderungen an die Ausbildung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband Pflegemanagement e.V.

„Insgesamt begrüßt der Bundesverband Pflegemanagement den Referentenentwurf zum PflAssEinfG als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Pflegeausbildung und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung.“

Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG) als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Pflegeausbildung und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung. Der Verband betont die Notwendigkeit einer 18-monatigen Pflegefachassistenzausbildung für eine umfassendere Qualifikation, fordert eine angemessene Ausbildungsvergütung und unterstützt eine generalistische Ausrichtung der Ausbildung. Besonders hervorgehoben werden die Einbindung von Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Bedeutung einer sektorenübergreifenden Finanzierung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

„Wir brauchen eine Pflegeassistenzausbildung die viele Personen, insbesondere aus bisher nicht gehobenen Potentialen, anspricht, für die Ausbildung begeistert und sie im Sinne der Entlastung der Pflegefachkräfte und der Versorgung der zunehmenden Anzahl der Pflegebedürftigen schnell mit den notwendigen Kompetenzen - unter Berücksichtigung der knappen und perspektivisch noch knapperen Ressourcen - ausstattet.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, die praxisorientiert und qualifiziert sein soll. Die Ausbildung soll zwölf Monate dauern und Kompetenzen in der medizinischen Behandlungspflege umfassen. Der bpa betont die Notwendigkeit einer stringenten Ausrichtung am Versorgungs- und Personalbedarf, einer Konzentration auf wesentliche Ausbildungsinhalte und einer Begrenzung der praktischen Einsätze auf zwei Sektoren (ambulant und stationär). Die Umlagefinanzierung wird begrüßt, sollte aber keine zusätzlichen Belastungen für Pflegebedürftige verursachen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.01.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung schreibt die bisherige Unterfinanzierung der Pflegeausbildung durch die Länder zu Lasten der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fort.“

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PflAssEinfG) betont die Notwendigkeit eines Personalmixes in der Pflege und fordert eine sachgerechte Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung durch die Bundesländer. Die BDA kritisiert die geplante Finanzierung der Ausbildungskosten aus Mitteln der Kranken- und Pflegeversicherung und fordert stattdessen eine vollumfängliche Finanzierung durch die Bundesländer. Weitere zentrale Punkte sind die Vermeidung der Verknappung von Ausbildungskapazitäten und die Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Pflegeberufe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

„Das Ziel, die personelle Grundlage für eine gute pflegerische Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen, wird seitens der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung und Pflegehilfeausbildung. Sie betont die Notwendigkeit, die Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu erweitern und fordert eine aufbauende Qualifizierung sowie die Anrechnung von Ausbildungszeiten. Besonders hervorgehoben werden die Einführung beider Ausbildungswege, die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und die Möglichkeit einer Fachpraktiker*innen-Ausbildung. Diese Maßnahmen sollen den Fachkräftemangel in der Pflege bekämpfen und eine inklusive Ausbildung sicherstellen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.

„Wir sind überzeugt, dass durch die Berücksichtigung dieser Punkte nicht nur die Qualität der Pflege in der Eingliederungshilfe gesteigert, sondern auch langfristig mehr Fachkräfte gewonnen werden können.“

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) äußert sich positiv zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG), das in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitet wurde. Der Verband betont die Wichtigkeit der gesetzlichen Verankerung von Ausbildungsanforderungen und fordert die Erweiterung der praktischen Ausbildungsmöglichkeiten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Berufsbildes für Heilerziehungspfleger, die Förderung akkreditierter Weiterbildungen und die Abschaffung der Ausbildungskosten und des Schulgeldes.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsche Krankenhausgesellschaft

„Die Krankenhäuser befürworten eine Pflegeassistenzausbildung mit einer Dauer von 12 Monaten.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, betont jedoch die Notwendigkeit bestimmter Anpassungen. Der Entwurf soll die Ausbildung in der Pflegeassistenz harmonisieren und attraktiver gestalten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Besonders hervorgehoben werden die Forderung nach einer 12-monatigen Ausbildungsdauer, die Durchlässigkeit zur Pflegefachausbildung und die Notwendigkeit klarer Regelungen für Ausbildungsziele und -inhalte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)

„Die bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung entspricht einer Forderung des DBfK.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Gesundheit zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der DBfK unterstützt den generalistischen Ansatz des Entwurfs, der eine einheitliche Ausbildung und Qualifikation der Pflegeassistenten vorsieht. Kritisch sieht der DBfK jedoch die vorgeschlagene Ausbildungsdauer von 12 oder 18 Monaten und plädiert stattdessen für eine 24-monatige Ausbildung. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Aufgaben von Pflegeassistenten gegenüber Pflegefachpersonen, die Bedeutung eines einheitlichen Rahmenlehrplans und die Forderung nach einer angemessenen Ausbildungsvergütung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Caritasverband e.V.

„Die Caritas spricht sich klar für das Kompetenzprofil einer Pflegeassistenzausbildung aus“

Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände VKAD und Katholischer Krankenhausverband Deutschland (KKVD) unterstützen die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Sie betonen, dass diese Ausbildung das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung vor, wobei die Caritas die Pflegeassistenz bevorzugt. Wichtige Aspekte sind die Modularität der Ausbildung, die Durchlässigkeit zu anderen Pflegeberufen und die Unterstützung durch Pflegefachpersonen. Die Caritas fordert auch Anpassungen in den Bereichen Ausbildungsziel, praktische Ausbildung, Vergütung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Landkreistag

„Grundsätzlich sind eine bundesweit einheitlich geregelte Pflegeassistenzausbildung und in diesem Zusammenhang die Umsetzung eines dazugehörigen einheitlich geregelten Finanzierungsverfahrens angesichts der derzeit 27 unterschiedlichen Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildungsgängen in den Ländern und des großen Pflegemangels dringend notwendig.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegeassistenzausbildung, um den Pflegemangel zu bekämpfen und ein klares Berufsbild zu schaffen. Besonders betont wird die Präferenz für eine 18-monatige Ausbildung gegenüber einer 12-monatigen, da erstere eine umfassendere Kompetenz vermittelt und eine bessere Entlastung der Pflegefachkräfte ermöglicht. Kritisiert wird die fehlende Einheitlichkeit in der Bezeichnung der Ausbildung und das Fehlen wichtiger Parameter im Referentenentwurf, die erst in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung definiert werden sollen. Auch die Anforderungen an Sprachkenntnisse und Praxisanleitung werden als problematisch angesehen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👍 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

„Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegeassistenz geschaffen werden soll.“

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG). Der Verband unterstützt die Schaffung einer einheitlichen Ausbildung, kritisiert jedoch die Einordnung in einen generalistischen Kontext wie beim Pflegeberufegesetz (PflBG). Der Verband betont die Notwendigkeit einer fundierten Basiswissen-Vermittlung und maximal zwei Praxiseinsatzfelder. Besonders hervorgehoben wurden die sprachlichen Voraussetzungen, die Dauer und Struktur der Ausbildung sowie die Finanzierung der Ausbildungsvergütung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👍 Deutscher Pflegerat e.V.

„Der DPR begrüßt ausdrücklich die Festlegung der bundeseinheitlichen, generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung auf einem Qualifikationsniveau EQR/DQR3 und die an das PflBG angelehnte Struktur sowie die nachvollziehbare Ausführung des Referentenentwurfs.“

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Entwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, da die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen zu heterogen und nicht vergleichbar sind. Eine einheitliche Ausbildung soll die Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem verbessern und die Attraktivität des Berufs steigern. Der DPR lehnt jedoch eine verkürzte, zwölfmonatige Pflegehilfeausbildung ab, da diese die Qualitätsstandards der Pflegepraxis nicht erfüllt und eine Deprofessionalisierung der Pflegeberufe fördert. Der DPR fordert eine zweijährige Ausbildung auf DQR-Niveau 3, um ein hohes Qualifikationsniveau sicherzustellen. Besondere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Ablehnung der Pflegehilfeausbildung, die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Kompetenzbereiche und die Forderung nach einer bundeseinheitlichen, generalistischen Ausbildung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👍 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Mit einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil geht der vorliegende Referentenentwurf einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystem in der Pflege und trägt damit mittelbar zur Fachkräftesicherung in der Pflege bei.“

Die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (Pflegeassistenzausbildung) begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistenz. Diese soll die bisher 27 verschiedenen landesrechtlichen Ausbildungen ersetzen. Besonders hervorgehoben werden die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes, die Einführung einer Teilzeitausbildung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Der Deutsche Verein betont die Wichtigkeit einer qualitätsgesicherten praktischen Ausbildung und fordert bundeseinheitliche Mindeststandards.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2024
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👍 Deutsches Rotes Kreuz

„Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Vorlage des Referentenentwurfs für ein Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung außerordentlich.“

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG). Der Entwurf sieht zwei Ausbildungswege vor: eine 18-monatige Pflegeassistenzausbildung und eine 12-monatige Pflegehilfeausbildung. Das DRK spricht sich klar für die Pflegeassistenzausbildung aus und lehnt die Alternativvorschläge zur Pflegehilfeausbildung ab. Besonders hervorgehoben wird, dass die Pflegeassistenzausbildung bessere Bildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bietet, berufliche Vorerfahrungen anerkennt und Pflegefachpersonen entlasten kann. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufgabenprofile klar abgegrenzt werden müssen, um Überforderung zu vermeiden. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen, die Flexibilisierung der Praxisanleitung und die Mindestanforderungen an Pflegeschulen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2024
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👍 Diakonie Deutschland, DEVAP, DEKV

„Die Diakonie, der DEVAP und der DEKV begrüßen die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung und danken für das Engagement der Bundesministerien die landesunterschiedlichen Ausgestaltungen mit einem Bundesgesetz zu vereinheitlichen.“

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßen den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Sie unterstützen eine 18-monatige Ausbildung, um die Kompetenzen der Pflegeassistenzkräfte zu erhöhen und die Pflegefachkräfte zu entlasten. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer klaren Berufsprofilierung, die Finanzierung über den Ausbildungsfonds und die Vereinheitlichung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👎 GKV-Spitzenverband

„Mit der unbeantworteten Frage nach der Ausbildungsdauer und den Ausbildungsinhalten wird der vorliegende Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, einen hinreichend ausgereiften Baustein für die berufsrechtliche Weiterentwicklung des Pflegeberufs zu liefern.“

Der GKV-Spitzenverband äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Vereinheitlichung der Ausbildung, kritisiert jedoch die unzureichende Festlegung der Ausbildungsdauer und -inhalte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer 18-monatigen Ausbildung, die Problematik der Finanzierung, die hauptsächlich auf die Sozialversicherung und Pflegebedürftige abgewälzt wird, und das Fehlen eines umfassenden beruflichen Gesamtkonzepts. Der Verband fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern sowie eine schnellere Umsetzung des Gesetzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.08.2024
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👍 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

„Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) nach der Reformierung der Pflege-Fachkraftausbildung nun endlich auch bei den Pflegehilfskräften nachzieht und ein fehlendes Puzzleteil für eine qualifikationsorientierte Neuordnung der Pflegeberufe in Deutschland liefert.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PflAssEinfG), der eine einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte in Deutschland einführt. Der vdek betont die Notwendigkeit dieser Reform, um der bisherigen Vielfalt an Ausbildungsstandards in den Bundesländern ein Ende zu setzen und die berufliche Mobilität der Pflegekräfte zu stärken. Kritisch wird allerdings die geplante Finanzierung bewertet, die hauptsächlich durch die Kranken- und Pflegeversicherung getragen werden soll, während die Bundesländer nur marginal beteiligt sind. Der vdek fordert mehr Transparenz bei der Mittelverwendung und schlägt vor, die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) bereits mit der Berufserlaubnis zu vergeben. Besonders hervorgehoben wurden die Themen der Finanzierung, die Notwendigkeit von Transparenz und die Einführung der LBNR.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung

„Die Finanzierung der hochschulischen wie auch beruflichen Pflegeausbildung muss aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung für die pflegerische Versorgung über Steuermittel erfolgen.“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der PKV bemängelt die ordnungspolitische Entscheidung, die Ausbildungskosten durch Beitragszahler der Sozialversicherung zu finanzieren, ohne eine Gegenfinanzierung oder nachhaltige Finanzierungsstrategie. Der PKV befürwortet jedoch die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs und die Einführung differenzierter Karrierewege, um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines adäquaten Kompetenzniveaus, die Finanzierung der Ausbildungskosten und die allgemeine finanzielle Belastung der Pflegeversicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.08.2024
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🤷‍♀️ Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

„Der RefE erscheint insgesamt inkonsistent: Neben erfreulich eng an den Bedarfen der Versorgungspraxis und den berechtigten Interessen Ausbildungswilliger orientierten Regelungen finden sich überdimensionierte Ausbildungshindernisse, die im weiteren Beratungsverlauf unbedingt reduziert werden sollten.“

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) äußert sich grundsätzlich positiv zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der Verband begrüßt die Vereinheitlichung der Ausbildung, weist jedoch darauf hin, dass die geplante Ausbildungsdauer flexibler gestaltet werden sollte. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Generalisierung der Ausbildung, die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Durchführung der Qualifizierung und die Bedeutung der ambulanten Pflege. Zudem kritisiert der VDAB die überkomplexen Anrechnungshürden und fordert eine einfachere Regelung zur Anerkennung von Berufserfahrung und Ausbildungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 02.08.2024
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👍 Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

„Eine qualifizierte und ausreichende pflegerische Versorgung kann nur durch eine praxisnahe und ressourcenschonende Ausbildung, eine klare Definition der Kompetenzen sowie die Einbeziehung aller relevanten Akteure und Einrichtungen sichergestellt werden.“

Die Stellungnahme des Verbands Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung betont die Dringlichkeit, mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Der VDP unterstützt die Einführung einer einjährigen Helferausbildung, die besonders niedrigschwellig ist und somit Quereinsteigern und Erstauszubildenden einen leichteren Einstieg bietet. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer praxisnahen Ausbildung, die Anpassung der Ausbildungsdauer auf ein Jahr und die Reduktion der Pflichteinsätze aufgrund des Mangels an Praxisstellen. Der VDP kritisiert zudem die geplante 18-monatige Ausbildungsdauer als organisatorisch und personell herausfordernd. Drei Aspekte, die besonders ausführlich thematisiert wurden, sind: die Dauer und Struktur der Ausbildung, die Durchführung der praktischen Ausbildung und die Anforderungen an Pflegeschulen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (GeBEGS e.V.)

„Wir begrüßen die Absicht der Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz-ausbildung sehr, da die demografische Entwicklung im Allgemeinen und der damit verbundene, steigende Pflegebedarf im Speziellen die Umsetzung eines bundesweiten Pflegeassistenzgesetzes unbedingt erforderlich macht.“

Der Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (GeBEGS e.V.) begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Der Verband hebt hervor, dass eine 18-monatige Ausbildung notwendig ist, um den steigenden Pflegebedarf zu decken und die Anforderungen an Pflegehilfskräfte zu erhöhen. Zudem wird eine bundeseinheitliche Anerkennung und Finanzierung der Ausbildung gefordert, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Ausbildungsinhalte und -bedingungen, die Harmonisierung der verschiedenen Ausbildungsgänge und die Finanzierung der Ausbildung thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👎 Verbraucherzentrale Bundesverband

„Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft wird. Die Gewinnung von Fachkräften und deren Ausbildung und somit auch die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten Pflegeassistenzausbildung grundsätzlich positiv, da er die Attraktivität der Pflegeberufe erhöhen könnte. Allerdings kritisiert der vzbv die geplante Finanzierung. Die Kosten sollen durch Ausgleichsfonds der Länder gedeckt werden, was letztlich die Pflegebedürftigen zusätzlich belastet. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft und die Ausbildung vollständig aus Steuermitteln finanziert wird. Besonders hervorgehoben werden die finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen, die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Finanzierung und die Widersprüche zum Koalitionsvertrag.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.08.2024
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👍 Vereinigung der Pflegenden in Bayern

„Die VdPB spricht sich hier nachdrücklich für die Variante einer 18-monatigen Pflegeassistenzausbildung aus.“

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung abgegeben. Die VdPB befürwortet die Einführung einer 18-monatigen Pflegeassistenzausbildung, da sie die steigenden fachlichen Anforderungen in der Pflegebranche berücksichtigt und eine fundierte Wissensbasis sowie berufliche Handlungskompetenzen sicherstellt. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der generalistischen Ausrichtung der Ausbildung, die erhöhte Kompetenz der Pflegeassistenz bei der Pflegeprozesssteuerung und die Umsetzung rehabilitativer Maßnahmen sowie die Bedeutung der Delegationsverantwortung der Pflegefachpersonen. Die VdPB kritisiert jedoch die unklare Definition pflegerischer Komplexität und schlägt vor, die Delegationsverantwortung der Pflegefachpersonen als Maßstab für die Selbstständigkeit der Pflegeassistenzpersonen heranzuziehen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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👍 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die mit dem Gesetzentwurf verbundene Zielsetzung, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung langfristig zu sichern.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußert sich zum Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PflAssEinfG) und betont die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung, die durch gut qualifiziertes Personal sichergestellt werden muss. Ver.di unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, lehnt jedoch eine zu kurze Ausbildungsdauer von weniger als 24 Monaten ab und fordert eine Durchlässigkeit zur Fachausbildung. Besondere Kritik übt ver.di an der vorgeschlagenen 12-monatigen Pflegehilfeausbildung und betont, dass diese den gestiegenen Anforderungen an die Pflege nicht gerecht wird. Ver.di hebt die Notwendigkeit von höheren Ausbildungsstandards und einer strukturierten Praxisanleitung hervor.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 05.08.2024
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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:06.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13634 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:427/24
Eingang im Bundesrat:06.09.2024
Erster Durchgang:18.10.2024
Status Bundesrat:Beraten