Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
Offizieller Titel: | Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 05.12.2024 |
Drucksache: | 20/12783 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13397 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro und des Kinderfreibetrags auf 6.612 Euro. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Es gibt eine Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf. Aufgrund eines Beschlusses des Bundestags vom 2. Juni 1995 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor. Basierend auf den Ergebnissen des 14. Existenzminimumberichts vom 2. November 2022 und des 5. Steuerprogressionsberichts vom 2. November 2022 wurden bereits Anpassungen durchgeführt. Die neuen sozialrechtlichen Regelbedarfe, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, erfordern eine weitere Anhebung der Freibeträge.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die geplanten Maßnahmen Steuermindereinnahmen. Die jährlichen Gesamtauswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden sind wie folgt: 2024: 1.950 Mio. Euro; 2025: 3.325 Mio. Euro; 2026: 2.030 Mio. Euro; 2027: 2.070 Mio. Euro; 2028: 2.115 Mio. Euro.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da die enthaltenen Maßnahmen verfassungsrechtlich zwingend erforderlich sind und noch rechtzeitig in diesem Jahr beschlossen werden müssen. Es entstehen kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft, lediglich einmalige geringe Kosten für die Anpassung der IT-Verfahren der Finanzverwaltung. Weitere Kosten für die Wirtschaft sind nicht zu erwarten, und das Vorhaben trägt zur Reduzierung von Ungleichheit im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
Maßnahmen
- Anpassung des Kinderfreibetrags:
- Erhöhung des Kinderfreibetrags von 3.192 Euro je Elternteil auf 3.306 Euro je Elternteil ab dem Jahr 2024.
- Gesamtfreibetrag für Kinder beträgt ab 2024 somit 6.612 Euro.
- Anpassung des Grundfreibetrags:
- Erhöhung des steuerlich freizustellenden Existenzminimums für Erwachsene von 11.604 Euro auf 11.784 Euro ab 2024.
- Lohnsteuerabzugsverfahren:
- Einführung einer Nachholregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren für 2024, die vorsieht, dass die weitere Anhebung des Grundfreibetrags in den Lohn-, Gehalts- bzw. Bezügeabrechnungen für Dezember 2024 berücksichtigt wird.
- Vermeidung von Bürokratiekosten durch Berücksichtigung dieser Entlastungen zum Jahresende.
- Solidaritätszuschlag:
- Anpassung des Solidaritätszuschlags entsprechend der Nachholregelung beim erhöhten Kinderfreibetrag für Dezember 2024.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verfassungskonformität der Einkommensbesteuerung zu gewährleisten und die finanzielle Belastung der Steuerpflichtigen entsprechend der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen zu verringern.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | |
Datum Kabinettsbeschluss: | 24.07.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit dem Gesetzentwurf sollen zu der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024
2. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024“
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 26.09.2024 |
Abstimmung: | 18.10.2024 |
Drucksache: | 20/12783 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13397 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Finanzausschuss | 25.09.2024 | Anhörung |
Finanzausschuss | 07.10.2024 | Tagesordnung Anhörung |
Finanzausschuss | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Finanzausschuss | 16.10.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 16.10.2024 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Die mitberatenden Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 20/12783, 20/13084 unverändert anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Gruppe Die Linke stimmten dieser Empfehlung zu. Die Fraktion der AfD enthielt sich der Stimme und die Gruppe BSW war abwesend.
Änderungen: Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt; die Empfehlung war, den Entwurf unverändert anzunehmen.
Begründung: Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags wurde als verfassungsrechtlich geboten dargestellt, um das steuerfreie Existenzminimum der Bürger sicherzustellen. Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Statements der Fraktionen: Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonten die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Anpassung der Freibeträge. Die CDU/CSU wünschte sich eine frühere Umsetzung im Jahr 2024. Die AfD kritisierte die verspätete Entlastung als administrativ belastend und plädierte für einen dynamisierten Tarif. Die Gruppe Die Linke befand die Erhöhung als richtig, aber in der Höhe unzureichend.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 375/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Abstimmung: | 22.11.2024 |
Beschluss des Bundesrats: | Zugestimmt |