ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025
Offizieller Titel: | Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025) |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 13.11.2024 |
Drucksache: | 20/12786 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13774 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Zusammenfassung nicht möglich
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 17.10.2024 |
Drucksache: | 20/12786 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13774 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Wirtschaftsausschuss | 06.11.2024 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der federführende Ausschuss, der die Beschlussempfehlung beschlossen hat, ist der Wirtschaftsausschuss. Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Klimaschutz und Energie haben den Gesetzentwurf mitberaten. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke (bei deren Abwesenheit) haben dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen: Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Der Text weist keine Trojaner oder Änderungen an anderen Gesetzen auf.
Begründung: Die Begründung für die Beschlussempfehlung fokussiert sich auf die Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,191 Milliarden Euro für Förderzwecke und auf die Unterstützung von Unternehmen durch zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital im Gesamtvolumen von rund 12 Milliarden Euro. Es wurde betont, dass das ERP-Wirtschaftsplangesetz eine rechtliche Grundlage für die Wirtschaftsförderung des Bundes aus dem ERP-Sondervermögen schafft.
Statements der Fraktionen:
- Die SPD hob die Bedeutung der ERP-Förderungen hervor, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, und betonte das neue KfW-Förderprogramm „Nachhaltiges Leasing“.
- Die CDU/CSU kritisierte die fehlenden Nachhaltigkeitskriterien und die unter der Mindestförderung liegenden Förderleistungen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lobten die Abstimmung zwischen dem Bundesministerium und der KfW und die Bedeutung des ERP-Sondervermögens, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
- Die FDP begrüßte die Wiederaufnahme von Zuschusszahlungen und hinterfragte die neue Darstellung der Zinsverbilligungen.
- Die AfD lehnte das ERP-Wirtschaftsplangesetz wegen Zweckentfremdung der ERP-Mittel ab und kritisierte den Umbau der KfW.
- Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Förderleistung hinter der Mindestförderung bleibt, und begrüßte die Überlegungen zur Erhöhung der Förderleistungen durch Zuschüsse.
Der Bundesrechnungshof kritisierte die Unterschreitung der Mindestförderung, während das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Bedeutung der ERP-Programme betonte. Keine Angaben zur Fraktion Die Linke außer ihrer Abwesenheit während der Abstimmung.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 397/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Erster Durchgang: | 27.09.2024 |