Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

Offizieller Titel: | Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung |
Initiator: | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 18.10.2024 |
Drucksache: | 20/13091 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Beraten |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, um den Reformdruck im Bauplanungsrecht zu begegnen und Herausforderungen wie die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, die Folgen des Klimawandels und den Transformationsprozess in den Innenstädten zu adressieren. Die Lösung umfasst verschiedene rechtliche Änderungen zum Wohle einer nachhaltigen Stadtentwicklung, einschließlich der Weiterentwicklung und Verlängerung bestehender Instrumente, Flexibilisierungen im Wohnungsbau und der Modernisierung von Regelungen für Bauleitpläne. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, wobei das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) federführend zuständig ist.
Hintergrund: Ja, es gibt Hintergrundinformationen und eine Vorgeschichte zu diesem Gesetzentwurf. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Jahr 2022 das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ ins Leben gerufen. Aus diesem Bündnisprozess entstand ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das im September 2023 durch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Investitionen im Wohnungsbau ergänzt wurde. Zudem haben Bund und Länder im November 2023 einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschlossen. Auch die Wachstumsinitiative vom Juli 2024 zur wirtschaftlichen Stärkung Deutschlands enthält relevante Maßnahmen zur Senkung der Baukosten und Förderung des Wohnungsneubaus.
Kosten: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten. Der Erfüllungsaufwand beträgt insgesamt eine jährliche Entlastung von etwa 3,4 Millionen Euro für Bürgerinnen und Bürger und Mehrkosten von rund 4,8 Millionen Euro für die Wirtschaft. Die Verwaltung kann insgesamt eine Kostenersparnis von rund 104,3 Millionen Euro jährlich verzeichnen.
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes gefunden. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig eingestuft, weil er wesentliche planungsrechtliche Grundlagen für einen vereinfachten und schnelleren Wohnungsbau legt und somit der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken soll. Weitere Aspekte von Interesse sind die geplanten Erleichterungen zugunsten der Nutzungsmischung und die Unterstützung der Gemeinden bei der Klimaanpassung, wie beispielsweise der Einführung eines Maßnahmengebots zur Unterstützung der Umsetzungsdefizite von Bebauungsplänen.
Maßnahmen
- Klimaschutz und Anpassung stärken:
- Ziel der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist, Instrumente effektiver und unkomplizierter zu nutzen, um Klimaschutz und Innenentwicklung zu stärken und Bauflächen zu mobilisieren.
- Neuordnung der Vorschriften:
- §§ 1 bis 2a BauGB werden systematisiert, um die Struktur des BauGB verständlicher zu machen.
- Einordnung allgemeiner Ziele der Bauleitplanung vor spezifische Belange und Regelungen.
- Einführung neuer Vorschriften (z.B. § 1a für Instrumente der städtebaulichen Planung).
- Klimawandel und städtebauliche Planung:
- Neuer § 1a sieht eine stärkere Integration von Grün- und Freiflächenentwicklung sowie einer wassersensiblen Stadtentwicklung vor.
- Ergänzungen, um die Widerstandsfähigkeit der Städte gegen Extremwetterereignisse zu erhöhen.
- Digitale Planung:
- Gemeinden sollen Bauleitpläne in einem standardisierten Datenformat erstellen (XPlanung).
- Erhöhung der Digitalisierung in allen Verfahrensschritten bis zur Planerstellung und Festsetzung.
- Innenentwicklung:
- Stärkung der dreifachen Innenentwicklung (bauliche Entwicklung, Grün- und Freiflächen, Mobilität).
- Verbesserung der grünen Infrastruktur zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
- Öffentlichkeitsbeteiligung:
- Frühzeitige und intensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei Planungen, insbesondere für Wohnungsbauvorhaben.
- Barrierefreie Zugänglichkeit von Informationen und Veranstaltungen.
- Belangekatalog systematisieren:
- Aufteilung in vornehmlich soziale, ökologische und wirtschaftliche Belange sowie sonstige öffentliche Belange.
- Einführung neuer Belange, z.B. Resilienz gegenüber Klimawandel.
- Neue Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen:
- Sektorale Bebauungspläne zur Wohnraumversorgung sollen entfristet und optimiert werden.
- Flächenfestsetzungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung und Anpassungen an steigende Dürreperioden.
- Beschleunigung von Planungsverfahren:
- Maximale Zeitspanne von zwölf Monaten zwischen Beteiligungsverfahren und Planveröffentlichung.
- Einführung einer regelmäßigen Überprüfungsfrist für Flächennutzungspläne (alle 15 Jahre).
- Anpassungen für Wohnraumerfordernisse:
- Möglichkeit zur Festsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Belichtung und Besonnung von Gebäuden.
- Umweltprüfungen verschlanken:
- Begrenzung des Umweltberichts auf das fachlich Notwendige, um die Praxisnähe zu erhöhen und das Planungsverfahren zu erleichtern.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 30.07.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 04.09.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Die wichtigsten Neuerungen der Baugesetzbuch-Novelle:
Aufstockungen
Künftig sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste (vgl. § 31 Absatz 3 BauGB). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.
Innenentwicklung
Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf dem Grundstück errichten. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung nicht dem bisherigen Charakter eines Quartiers entspricht. Das bringt Konflikte mit sich.
Sozialer Flächenbeitrag
Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ 58a BauGB). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.
Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte
Die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag gleichgestellt werden. Dadurch wird das spätere Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB zukünftig auch dann ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.
Musikclubs
Mit der großen Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Zur weiteren städtebaulichen Hervorhebung der Musikclubs wird zudem vorgeschlagen, eigenständige Gebiete für Musikclubs ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufzunehmen, um den Gemeinden deren planerische Sicherung zusätzlich zu erleichtern. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Musikclubs ein wichtiges Element des kulturellen Lebens sein können und daher einen kulturellen Bezug aufweisen.
Umwandlungsschutz
Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen.
Fristen für die Bauleitplanung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Umweltprüfung und Umweltbericht
Der Umfang des Umweltberichts soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene (ohne konkretes Vorhaben) bewertbar sind.
Innovationsklausel
Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.
Digitalisierung
Die Bekanntmachungen, z. B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.
Stärkung der Klimaanpassung
Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).
Pflanz- und Maßnahmengebot
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das "Grün" im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt.
Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Die AöW fordert die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.“
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Sie betont die Notwendigkeit, die Bauleitplanung an die Erfordernisse des Klimawandels und wasserwirtschaftlicher Belange anzupassen. Besonders hervorgehoben werden die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Berücksichtigung der Klimaanpassung und die Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in frühen Planungsphasen. Die AöW fordert verbindliche, quantifizierbare und messbare Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung im Bebauungsplan und die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange auch im vereinfachten Verfahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000111 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne die zeitnahe Hilfe des Bundesgesetzgebers wird es nicht gehen“
Die Stellungnahme von Architects for Future Deutschland e.V. zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung kritisiert die Novelle des Baugesetzbuchs als unzureichend. Sie fordern eine stärkere Berücksichtigung von Klimaschutz, bezahlbarem Wohnraum und bodenpolitischen Instrumenten. Besonders hervorgehoben werden die Themen bezahlbarer Wohnraum, Flächenschutz und Klimaschutz. Die Stellungnahme betont, dass die Novelle die drängenden Herausforderungen unserer Zeit nicht ausreichend adressiert und die notwendigen Transformationen nicht rechtzeitig einleitet.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 10.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Umbau des Energieversorgungssystems braucht kurzfristig dringend weitere Flächen.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, hebt jedoch hervor, dass wichtige Regelungen für den Umbau der Energieversorgung fehlen. Besonders betont werden die Notwendigkeit der Flächenmobilisierung für Windenergie und Photovoltaik, die Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren durch die Vorverlegung des Stichtags und die Erleichterung der Errichtung von Elektrolyseuren und Energiespeichern. Der BDEW kritisiert auch die Durchführung der Anhörung während der Sommermonate, was die Beteiligung erschwert hat.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir sehen keine weiteren Änderungsbedarfe im Rahmen der vorliegenden Novellierung des BauGB.“
Die Stellungnahme von Bitkom bezieht sich auf die Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Genehmigung von Telekommunikationsinfrastrukturen. Bitkom hebt die Fortschritte im Ausbau von Gigabitnetzen hervor, weist jedoch darauf hin, dass bestehende rechtliche Hürden weiter abgebaut werden müssen, um die Gigabitziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen. Besonders betont wird die Bedeutung der neuen Regelungen im TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, die den Netzausbau als überragendes öffentliches Interesse einstufen. Bitkom begrüßt die geplanten Maßnahmen für § 245d und den neuen § 247a BauGB, sieht jedoch keine weiteren Änderungsbedarfe.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen das Vorhaben insgesamt und im Speziellen die Bestrebungen das Bauplanungsrecht zu reformieren, weitere Flexibilisierungen für den Wohnungsbau einzuführen und die konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft zu verbessern“
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und betont die Notwendigkeit von Reformen im Bauplanungsrecht. Der BDVI schlägt vor, § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern, um die Ausweisung von Bauflächen zu vereinfachen und so den Wohnungsmarkt zu entlasten. Hauptpunkte sind die Flexibilisierung der Flächenausweisung und die Reduzierung von Preistreibern durch mehr Verhandlungsmöglichkeiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der BDB begrüßt daher den Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches und weiterer Nebengesetze. Denn es besteht die Chance, dass die Änderungen zur Erreichung der vorgenannten Ziele einen wirksamen Beitrag leisten können.“
Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) äußert sich zum Referentenentwurf des BMWSB für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der BDB begrüßt den Entwurf grundsätzlich, kritisiert jedoch die kurze Frist zur Stellungnahme und fordert längere Beteiligungszeiträume. Der Entwurf wird als Chance gesehen, die Bau- und Planungsbranche zu modernisieren und den Klimaschutz zu fördern. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau und Klimaschutzmaßnahmen, die realistische Einschätzung des Erfüllungsaufwands und die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung von Bauleitplänen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R001921 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Tatsache, dass eine Reihe von Vorschlägen, die unser Berufsstand seit geraumer Zeit für ein klimaangepasstes Städtebaurecht fordert, eine Berücksichtigung erfährt.“
Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) begrüßt die Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung, insbesondere die Aufnahme der Ziele der Neuen Leipzig-Charta. Kritisiert wird jedoch das Fehlen der verbindlichen Verankerung von qualifizierten Freiflächengestaltungsplänen und der Einführung eines Grünflächenfaktors. Der bdla fordert eine explizite Nennung des Grünordnungsplans und eine zielgenauere Gestaltung der baurechtlichen Kompensation. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit eines integrierten Freiraumentwicklungskonzepts und kritisiert die pauschale Begrenzung des Umfangs von Umweltberichten. Besonders hervorgehoben wurden die Themen der Klimaanpassung, die Einführung eines Grünflächenfaktors und die Bedeutung des Freiflächengestaltungsplans.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt könnte der Entwurf richtungsweisend sein, leider fehlt es hierzu an den richtigen Stellen an konkreten Instrumenten und Bestimmungen.“
Der BUND äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Entwurf wird für seine Ansätze zur Klimaanpassung, Nutzungsmischung und Orientierung an der 'Neuen Leipzig-Charta' gelobt. Jedoch fehlen konkrete Instrumente und Bestimmungen zur effektiven Umsetzung der Ziele. Kritisiert werden unter anderem die geplanten Änderungen der §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3a, die eine ungeplante Siedlungsentwicklung begünstigen könnten. Weitere wichtige Themen sind die bodenpolitische Ausrichtung, die Relevanz des Bauens für Klimaziele und die Notwendigkeit einer integralen Bauleitplanung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ein überarbeitetes Bauplanungsrecht kann die Planungshoheit und die Entscheidungen der Kommunen stärken und fördern.“
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) äußert sich positiv zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Die BAK betont die Notwendigkeit eines überarbeiteten Bauplanungsrechts, um aktuelle Herausforderungen wie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Anpassung an den Klimawandel und die Transformation der Innenstädte zu bewältigen. Besonders hervorgehoben werden die Einbindung der 'Neuen Leipzig-Charta' in das Baugesetzbuch (BauGB), die Forderung nach längeren Stellungnahmefristen und die Notwendigkeit spezifischer Ergänzungen im Gesetzestext zur Erreichung der Klimaziele.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002429 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau, Umbauten und Aufstockungen im Bestand werden als geeignet und notwendig angesehen und ausdrücklich begrüßt“
Die Bundesingenieurkammer unterstützt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere die Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau, Umbauten und Aufstockungen. Sie betont die Notwendigkeit, baulich besser auf Klimawandel-bedingte Herausforderungen wie Hochwasser, Starkregen und Hitze zu reagieren, und begrüßt die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Besonders hervorgehoben werden die Konzepte der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Resilienz in der Bauleitplanung und die Ausweitung des Vorkaufsrechts auf Wohneigentum.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R001466 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die in § 24 Abs. 2 sowie Abs. 2a BauGB-E vorgesehenen Anpassungen enthalten jedoch noch erheblichen Anpassungsbedarf, was die Anwendbarkeit und die Durchführung der geplanten gemeindlichen Rechte betrifft.“
Die Stellungnahme der Bundesnotarkammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung konzentriert sich auf die Auswirkungen auf die notarielle Praxis. Es wird begrüßt, dass die Umgehung des gemeindlichen Vorkaufsrechts verhindert werden soll. Allerdings gibt es erheblichen Anpassungsbedarf bei den vorgesehenen Regelungen, insbesondere bei § 24 Abs. 2a BauGB-E, der ein gemeindliches Ankaufsrecht bei Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft vorsieht. Diese Regelung könnte zu erheblichen Verzögerungen und Erschwernissen führen. Ein weiterer Punkt betrifft § 250 BauGB, der den Umwandlungsschutz regelt. Hier wird vorgeschlagen, die bestehenden Unsicherheiten und Schwierigkeiten zu beseitigen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Weite Teile der Novelle des BauGB sind aus Sicht der BRAK zu begrüßen, weil dadurch Unklarheiten beseitigt werden. Einige Regelungen werden aber vermutlich in der Praxis auch Unsicherheit auslösen und neue Fragen beim Rechtsschutz aufwerfen können.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), weist jedoch auf einige Unsicherheiten und mögliche Rechtsprobleme hin. Besonders wird die unklare Formulierung bezüglich des Umfangs des Umweltberichts in § 2 Abs. 1 BauGB-E kritisiert. Die BRAK betont die Notwendigkeit, analoge Bekanntmachungen beizubehalten und durch digitale Formen zu ergänzen, um alle Bevölkerungsschichten zu erreichen. Zudem wird auf Unsicherheiten bei der Anwendung des Vorkaufsrechts und der neuen Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen hingewiesen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die geplanten Regelungen für vereinfachten und beschleunigten Wohnungsbau, insbesondere im Hinblick auf die Erleichterungen bei Aufstockungen, die beschleunigte Bauleitplanung und die Schaffung von Vorgaben für das verdichtete Bauen begrüßen wir.“
Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) begrüßt die geplanten Änderungen des Baugesetzbuches, die Vereinfachungen im Wohnungsbau, Klimaanpassungen und Klimaschutzmaßnahmen, Digitalisierung sowie Maßnahmen im Boden- und Raumordnungsrecht und der Ausbau erneuerbarer Energien beinhalten. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit der Streichung der Formulierung „insbesondere des seriellen und modularen“ Bauens im § 1c Abs. 5 Nr. 1, da diese empirisch nicht belegbar ist. Weitere ausführliche Themen sind die Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich und die Sicherung von Rohstoffen im Raumordnungsgesetz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000810 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Bundesverband Boden e.V. begrüßt die geänderten Regelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser, kritisiert jedoch die Begrenzung des Umfangs des Umweltberichts und die fehlende Berücksichtigung des Bodens bei Begrünungen und Klimaanpassungsmaßnahmen.“
Der Bundesverband Boden e.V. äußert sich zur BauGB-Novelle des BMWSB vom 29.07.2024. Der Verband begrüßt die neuen Regelungen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Anpflanzungen, Dachbegrünungen und den Versiegelungsfaktor in der BauNVO. Kritisiert wird die Begrenzung des Umweltberichts und die fehlende Berücksichtigung des Bodens bei Begrünungen und Klimaanpassungsmaßnahmen. Besonders hervorgehoben wurden die Einführung des Versiegelungsfaktors, die Regelungen zu Pflanz- und Maßnahmengeboten sowie die neuen Anforderungen zur Klimaanpassung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der systemrelevante Erhalt der Freiflächen als Produktionsgrundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und biogenen Rohstoffen spielt im Gesetzentwurf hingegen keine Rolle.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung kritisiert den Entwurf in mehreren Punkten. Der BLG bemängelt, dass der Entwurf hauptsächlich auf größere Städte und Wohnbau fokussiert ist und die Problematik des Flächenverbrauchs in ländlichen Gebieten und für die Landwirtschaft nur am Rande behandelt. Der Verband fordert eine stärkere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Flächen und agrarstruktureller Belange in der Bauleitplanung und kritisiert die Einführung unpräziser Begriffe wie „gerecht“, „grün“ und „produktiv“ in das Baugesetzbuch. Besonders hervorgehoben werden die Themen Flächenverbrauch und Freiraumschutz, die Privilegierung von Geothermie im Außenbereich sowie die geplante Regelung zum Vorkaufsrecht bei Share Deals.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R003065 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Änderung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 S. 4 ROG ist nicht zwingend notwendig und birgt die Gefahr, dass durch die Einführung eines zusätzlichen unbestimmten Rechtsbegriffs 'verbrauchsnah' weitere Gutachten und Prüfschriften erforderlich werden könnten.“
Der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. äußert sich kritisch zu einer geplanten Änderung im Raumordnungsgesetz (ROG). Diese Änderung würde die Sicherung und Aufsuchung von Gipslagerstätten erschweren, was negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die regionale Wirtschaft hätte. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Gipslagerstätten, insbesondere im Kontext des Kohleausstiegs und der Transformation zur Klimaneutralität. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Problematik der 'verbrauchsnahen' Sicherung von Rohstoffen, 2) die Auswirkungen auf die Gipswerke, die Gips aus Kohlekraftwerken verarbeiten, und 3) die Notwendigkeit einer klaren und praktikablen Fachplanung für Gipsvorkommen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000543 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir bitten deshalb um eine echte Gleichstellung und um die umfängliche Anerkennung von Livemusikstätten mit kulturellem Bezug als Kulturorte.“
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV) äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Verband betont die Bedeutung von Livemusikspielstätten als Kulturorte und kritisiert, dass diese im Entwurf nicht gleichwertig zu anderen Kulturstätten wie Opern oder Theatern behandelt werden. Der BDKV fordert eine rechtliche Gleichstellung von Livemusikspielstätten und schlägt konkrete Änderungen an der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor, um diese als nicht störende Gewerbebetriebe anzuerkennen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit geeigneter Kulturorte, die rechtliche Gleichstellung von Livemusikspielstätten und die vorgeschlagenen Änderungen an der BauNVO.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 09.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es wäre aus Sicht der BUA wünschenswert, diesen richtigen Gedankengang in der Begründung in einer adäquaten Form auch im Gesetzestext selbst wiederzugeben.“
Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA) begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und der Länder- und Verbändebeteiligung. Besonders positiv hervorgehoben wird die geplante Schaffung einer belastbaren Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung durch die Änderung und Ergänzung des § 9 Abs.1 Nr. 23 BauGB. Der BUA macht jedoch darauf aufmerksam, dass eine klare Regelung im Gesetzestext notwendig ist, um zu verhindern, dass durch kommunale Bauleitplanung die Regeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgehebelt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung der Rechtsgrundlage zum Gebietstypus, um sicherzustellen, dass Gewerbe- und Industriegebiete ihren Charakter behalten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Gesetzesänderungen zur Lärmkontingentierung notfalls in einem 'kleinen Paket' vorgezogen werden sollten, um die Anwendung des Steuerungsinstrumentes nach der DIN 45691 'Geräuschkontingentierung' zu ermöglichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese Herausforderung kann mit der BauGB-Novelle adressiert und so zugleich die Wirtschaftsförderung unterstützt werden.“
Der Bundesverband Deutscher Mittelstand e.V. (BM) äußert sich zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle). Der Verband hebt den angespannten Wohnungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland hervor, was zu Schwierigkeiten für Unternehmen führt, ihr Leistungspotenzial voll auszuschöpfen. Der Fachkräftemangel und die hohen Mietkosten in deutschen Großstädten werden als zentrale Probleme genannt. Der Verband schlägt verschiedene Rechtsänderungen vor, um Mitarbeiterwohnen zu erleichtern und somit die Wirtschaftsförderung zu unterstützen. Besonders hervorgehoben werden die Aufnahme von Mitarbeiterwohnen in verschiedene Paragraphen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie die Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Bezahlbarkeit und Klimaschutz stehen daher nicht im Widerspruch – im Gegenteil: Sie bedingen einander.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) betont die Bedeutung der energetischen Sanierung von Gebäuden für die Klimaneutralität Deutschlands. Sie argumentiert, dass Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung nicht nur die Heizkosten senken, sondern auch die Nutzung erneuerbarer Energien effizienter machen. Der BuVEG warnt jedoch vor bürokratischen Hindernissen, die solche Sanierungen erschweren könnten, und fordert eine Anpassung des § 172 Absatz 4 Ziffer 1a BauGB, um diese Hindernisse zu beseitigen. Besonders hervorgehoben werden die Themen Bezahlbarkeit, Klimaschutz und die notwendige Abwägung der Interessen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der BEE begrüßt ausdrücklich das Ziel des Entwurfs, die Transformation der Energieversorgung in Deutschland weiter voranzutreiben und die Ausbauziele für erneuerbare Energien zügig zu erreichen.“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) äußert sich zustimmend zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (BauGB). Besonders begrüßt wird die Privilegierung geothermischer Energieprojekte. Der BEE schlägt jedoch mehrere Änderungen vor, darunter die Ausweitung der baurechtlichen Privilegierung auf Solarthermie, Photovoltaik und Speicher sowie die Einführung neuer Privilegierungstatbestände für Wärmespeicher und Wasserstoffanlagen. Weiterhin werden spezifische Anpassungen zur Verbesserung der Regelungen für Biogasanlagen und Wärmepumpen gefordert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Privilegierung von Geothermie, die Anpassung der Regelungen für Biogasanlagen und die Förderung von Wärmespeichern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002168 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine ambitionierte integrierte Stadtentwicklung, die auf dem Papier steht, nützt nichts, wenn am Ende nicht gebaut wird.“
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der BFW kritisiert, dass das Bauplanungsrecht nur punktuell vereinfacht wird und die Regelungen nicht ausreichen, um bezahlbares Bauen zu fördern. Besonders hervorgehoben werden die negativen Auswirkungen von Überregulierung, die Notwendigkeit einer Sonderregelung für den Wohnungsbau gemäß § 246e BauGB und die Erfordernis, Klimaschutz und Klimaanpassung mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang zu bringen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Orientierung an der 'Neuen Leipzig-Charta' und das Leitbild einer 'gerechten, produktiven und grünen Stadt' ist aus der Sicht des BGL ein geeigneter Maßstab für eine längst fällige Modernisierung des Baurechts.“
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) unterstützt die umfassende Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Der BGL betont die Bedeutung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung, insbesondere in städtischen Ballungsräumen, und fordert die stärkere Verankerung grüner und blauer Infrastruktur in der Stadtplanung. Besonders hervorgehoben werden die Begriffe 'Schwammstadt' und 'dreifache Innenentwicklung', sowie die Notwendigkeit verbindlicher Planungsinstrumente wie Freiflächengestaltungspläne.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Aufnahme von Retentionsdächern in die Auflistung ist zu begrüßen, wobei bereits extensive und vor allem intensive Gründächer ohne zusätzliches Retentionsvolumen einen beachtenswerten Beitrag zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser leisten.“
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) begrüßt die geplanten Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Deutschland. Der Verband hebt hervor, dass Gründächer einen wichtigen Beitrag zur Niederschlagswasserbewirtschaftung leisten und empfiehlt, sowohl extensive als auch intensive Gründächer in die Gesetzgebung aufzunehmen. Zudem wird vorgeschlagen, den Begriff 'Retentionsgründächer' zu verwenden, um die Bedeutung des lebendigen Grüns zu betonen. Der BuGG regt an, die Mindestsubstratschicht für Gründächer auf 8 Zentimeter zu erhöhen und die Versiegelungsfaktoren differenziert nach Dachbegrünungsarten zu gestalten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R004400 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die nun angekündigte Gleichstellung von Geothermieanlagen mit den ebenfalls privilegierten Wind- und Wasserkraftanlagen im Baugesetzbuch stellt eine Gleichbehandlung der Geothermie mit anderen erneuerbaren Energien sicher und wird zu einer erheblichen Beschleunigung in der Planungsphase führen“
Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) äußert sich positiv zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Verband begrüßt insbesondere die geplante Privilegierung von Geothermieanlagen im Außenbereich, was eine Gleichstellung mit Wind- und Wasserkraftanlagen bedeutet. Der BVG schlägt zudem die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Geothermie vor, um die Genehmigungsverfahren zu straffen und zu erleichtern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherstellung der Flächenverfügbarkeit für Geothermieprojekte, wobei die öffentliche Hand verpflichtet werden sollte, Grundstücke zu angemessenen Bedingungen bereitzustellen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Aus Sicht MIROs werden die Bestrebungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung grundsätzlich begrüßt.“
Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit einer Genehmigungsbeschleunigung für Recyclinganlagen und Solarenergievorhaben, die derzeit im Entwurf nicht berücksichtigt wird. MIRO fordert eine Privilegierung von Recyclinganlagen und Photovoltaikanlagen im Außenbereich, um die Ressourcenschonung und den Klimaschutz zu fördern. Es wird betont, dass Rohstoffgewinnungsbetriebe durch die Integration solcher Anlagen einen wertvollen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten können.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000660 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine Stärkung des Klimaschutzes in den Städten ist auch eine Stärkung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.“
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) begrüßt die Novellierung des Baugesetzbuches zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Verband hat jedoch einige Rückfragen und Anmerkungen zu spezifischen Artikeln des Entwurfs. Besonders hervorgehoben wurden die Notwendigkeit der Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden, die Definition von 'grünen' Städten und die Bedeutung der lokalen und regionalen Energieversorgung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Wir bitten dringend darum, vorhandene Wohnungsbaupotentiale auszuschöpfen, bevor wertvolle land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche genutzt wird“
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Verband betont die Bedeutung der Landwirtschaft für die deutsche Wirtschaft und fordert, dass landwirtschaftliche Flächen geschützt und Investitionen in tierwohlgerechte Ställe erleichtert werden. Der Verband kritisiert die restriktiven Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) und fordert mehr Klarheit und weniger bürokratische Hürden. Besonders hervorgehoben wurden: die Relevanz der Landwirtschaft für die Wirtschaft, die Notwendigkeit, landwirtschaftliche Flächen zu schützen und die Forderung nach Erleichterungen für Investitionen in tierwohlgerechte Ställe.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vorliegende Entwurf für eine BauGB-Novelle bietet die Chance, einen wichtigen Impuls für die Wärmewende zu geben – tut dies in der vorliegenden Fassung jedoch noch nicht“
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (BauGB-Novelle 2024). Der BSW fordert eine beschleunigte und privilegierte Genehmigung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Freiflächen und in Verbindung mit Wärmenetzen. Der Verband betont die Notwendigkeit der baurechtlichen Privilegierung gemäß § 35 BauGB, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse zu verkürzen und die Wärmewende zu unterstützen. Besonders hervorgehoben werden die Privilegierung von Solarthermie-Freiflächenanlagen, die Integration von Batteriespeichern und die Förderung von Agri-PV-Anlagen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vorliegende Entwurf einer „großen“ BauGB-Novelle wird den Belangen der Windenergie als enttäuschend bewertet, da keines der vor einem Jahr vom BWE übermittelten Themen Eingang gefunden hat.“
Die Stellungnahme des Bundesverbands WindEnergie (BWE) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung kritisiert die unzureichende Berücksichtigung der Bedürfnisse der Windenergie. Der BWE fordert unter anderem eine dauerhafte Privilegierung von Windenergieanlagen (WEA) auf bestimmten Flächen, die Abschaffung hinderlicher Bauhöhenbeschränkungen und die Erhöhung der Planungssicherheit für Antragsteller. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Notwendigkeit von Nachbesserungen im Baugesetzbuch (BauGB), der Abschaffung von Länderabstandsklauseln und der Einführung einer Rotor-Out-Regelung, bei der die Mitte des Mastfußes der WEA innerhalb des jeweiligen Gebiets liegen muss.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Bundesverbraucherhilfe erkennt in dem Entwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung zahlreiche wichtige und zukunftsweisende Ansätze, betont jedoch die Notwendigkeit, die potenziellen finanziellen Belastungen für Verbraucher genau zu prüfen und abzufedern.“
Die Bundesverbraucherhilfe äußert sich grundsätzlich positiv zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, hebt jedoch die Notwendigkeit einer kritischen Überprüfung hinsichtlich möglicher Kostenbelastungen für Verbraucher hervor. Wichtige Punkte sind die Förderung der Klimaanpassung in der Stadtplanung, die Erleichterung der Nutzungsmischung und die Stärkung des Wohnungsbaus. Kritisch werden die potenziellen Mehrkosten für Verbraucher und Wirtschaft, unklare Kosteneinsparungen in der Verwaltung und erhöhte Anforderungen an klimafreundliches Bauen betrachtet. Die Bundesverbraucherhilfe schlägt gezielte finanzielle Unterstützungsmaßnahmen, die Verstärkung digitaler Planungsverfahren und die Förderung von Bildung und Beratung für klimaangepasstes Bauen vor.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000302 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Viele der geplanten Neuregelungen und Gesetzesänderungen zur Stärkung des Wohnungsbaus, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie zur systematischen Vereinfachung des Regelwerks zielen in die richtige Richtung.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Sie bemängeln die kurze Frist zur Stellungnahme und das Fehlen einer synoptischen Darstellung der Gesetzesänderungen. Grundsätzlich begrüßen sie die Ziele des Entwurfs, wie die Stärkung des Wohnungsbaus und des Klimaschutzes, weisen jedoch auf den zusätzlichen Aufwand für Kommunen hin. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer objektiven Kosten-Nutzen-Analyse, die Forderung nach Praxis- und Auslegungshinweisen sowie die Problematik der unklaren Regelungen für Cannabis-Anbauvereinigungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Alles in allem kann diese Novellierung nur ein erster Schritt in einem grundlegenden Erneuerungsprozess sein. Das, was das Baugesetzbuch in den kommenden Jahrzehnten leisten muss, ist noch nicht angelegt.“
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) bewertet. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung des BauGB für demokratische Entscheidungsprozesse und die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden hervor. Die Novelle adressiert insbesondere den Wohnungsbau, den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Die DASL betont die Notwendigkeit einer klaren Ausrichtung auf suffiziente Entwicklung, die Verknüpfung mit anderen Rechtsbereichen und die Stärkung der Baukultur und der Mitwirkung in Planungsprozessen. Besonders ausführlich wurden die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, die Stärkung des Gemeinwohls und die Förderung gemischter Städte thematisiert.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DIHK begrüßt ausdrücklich politisches Handeln hinsichtlich der Novellierung des Baugesetzbuches. Sie stellt aus Sicht der DIHK einen entscheidenden Schritt dar, um die Herausforderungen in der Bau- und Immobilienbranche und der gesamten deutschen Wirtschaft zu bewältigen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit der Modernisierung und Flexibilisierung rechtlicher Rahmenbedingungen, um die Herausforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft zu bewältigen. Besonders hervorgehoben werden die Novellierung des Baugesetzbuches zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Förderung der Digitalisierung und die Berücksichtigung von Klimaanpassungen. Die DIHK fordert jedoch Nachbesserungen in Bezug auf die Definition von Begrifflichkeiten, die Berücksichtigung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie die Balance zwischen Wohn- und Gewerbebau.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Bemühen um mehr Klimaschutz ist erkennbar, der vorliegende Entwurf bleibt aber an vielen Stellen zu unkonkret und verkennt die Tatsache, dass sich die Klimarelevanz von Gebäuden nicht nur aus der Wärmeversorgung ergibt.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung abgegeben. In ihrer Stellungnahme lobt die DUH einige Ansätze des Entwurfs, kritisiert jedoch, dass diese nicht weitreichend genug sind, um die aktuellen Herausforderungen wie Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Flächenschutz zu bewältigen. Die DUH fordert konkretere Maßnahmen zur Bestandsentwicklung, Abrissvermeidung und Implementierung nachhaltiger Bauweisen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit zur Nutzung von bestehendem Wohnraum, die Schaffung einer Umbauordnung und die Anpassung der Bauleitplanung an Nachhaltigkeitsziele.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Gesetz muss zielkompatible Anforderungen setzen und sollte Energieeffizienz im Sinne des EU-rechtlich geforderten Grundsatzes 'Efficiency First' befördern.“
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) begrüßt den Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und hebt die Notwendigkeit hervor, Energieeffizienz stärker zu priorisieren. DENEFF betont, dass Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Klimaziele spielen und dass der rechtliche Rahmen des BauGB entsprechend angepasst werden muss. Besonders hervorgehoben werden die Verankerung des Grundsatzes 'Efficiency First', die Verbindung von städtebaulicher Sanierung mit kommunaler Wärmeplanung und die Erleichterung von Effizienzmaßnahmen in Gebieten mit Erhaltungssatzungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000255 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DWA begrüßt nachdrücklich die Anpassung des Bauleitplanungsrechts im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels.“
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Entwurf zielt auf die Anpassung des Bauplanungsrechts an die Herausforderungen des Klimawandels, insbesondere durch eine wasserbewusste Stadtentwicklung. Wichtige Aspekte umfassen die Anpassung des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Förderung von Klimaanpassung, Klimaschutz, Digitalisierung und erneuerbaren Energien. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Förderung einer wasserbewussten Stadtentwicklung, der Einführung eines Versiegelungsfaktors zur Begrenzung der Flächenversiegelung und der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für multifunktionale Auffangflächen zur Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R001008 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 227557032517-09 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt aber ist der vorliegende Entwurf weitgehend geeignet, den aktuellen Anforderungen an das Städtebaurecht gerecht zu werden.“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Referentenentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, der das Bauplanungsrecht an aktuelle Entwicklungen anpasst. Positiv hervorgehoben wird die Einbeziehung von Konsultationsergebnissen und Anregungen aus dem Kreis der Rechtsanwender. Kritik gibt es an der Drittel-Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB-E und der fehlenden Klarheit bei der Festsetzung von Emissions- und Immissionswerten. Der DAV macht Vorschläge zur Verbesserung der Regelungen, insbesondere zur Umweltprüfung und zur Berücksichtigung des Klimawandels.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend fordern wir deshalb, dass eine Neuinanspruchnahme von Grund und Boden erst nach vollständiger Ausschöpfung dieser Wohnungsbaupotenziale möglich sein kann.“
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Fokus des Gesetzentwurfs auf die Innenentwicklung und die bessere Nutzung bereits bestehender Siedlungsflächen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der Verband betont die Dringlichkeit, landwirtschaftliche Flächen zu schützen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein großes Potenzial für neuen Wohnraum vorhanden ist, das durch ungenutzte genehmigte Wohnungen, Leerstände und Brachflächen ausgeschöpft werden kann. Besonders hervorgehoben werden die agrarstrukturellen Belange, die Notwendigkeit von Erleichterungen für den Tierwohlstallbau und die Bedeutung der Ernährungssicherung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf des BMWSB zur Baugesetzbuch-Novelle enthält einige richtige Ansätze, bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück.“
Die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung lobt einige Ansätze, wie die Möglichkeit, Flächen für geförderten Wohnraum in Bebauungsplänen auszuweisen. Kritisiert wird jedoch, dass langfristige und bezahlbare Instrumente fehlen, um wirklich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Besonders hervorgehoben werden die Themen Klimafolgenanpassung, kulturelle Bedürfnisse und die Anforderungen an Umweltprüfungen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der aktuelle Referentenentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch erachten wir eine Überarbeitung des Referentenentwurfs für zwingend notwendig.“
Die Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung betont die kulturelle Relevanz von Clubs und Diskotheken für die Lebensqualität junger Menschen. Der Verband fordert eine Vereinfachung der bürokratischen Prozesse und eine schnelle Umsetzung von Neueröffnungen und Investitionen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Aufnahme von Diskotheken in die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Rolle von Musikclubs als kulturelle Einrichtungen und die Herausforderungen durch steigende Mieten und Verdrängung. Zudem wird kritisiert, dass der aktuelle Entwurf Clubs und Diskotheken nicht ausreichend berücksichtigt und fordert deren Gleichbehandlung im Baurecht.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R001545 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt geht der vorliegende Referentenentwurf an vielen Stellen in die richtige Richtung, bleibt aber im Ergebnis zu kleinteilig, um die Probleme des Wohnungsmarktes perspektivisch zu lösen.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB). Der Entwurf wird als teilweise unzureichend bewertet, insbesondere in Bezug auf die dauerhafte Entfristung des Schutzes vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und die Wiederherstellung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten. Der DMB fordert umfassendere Maßnahmen zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, wie die Schaffung kommunaler Bodenfonds und eine strategische Bodenbevorratung. Besonders hervorgehoben werden die Entfristung von § 201a BauGB, die Kritik an der nur zweijährigen Verlängerung von § 250 BauGB und die fehlende Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wer Kultur für alle will, muss in Zukunft anders fördern.“
Der Deutsche Musikrat begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, kritisiert jedoch, dass Musikclubs nicht als gleichwertige Kulturorte anerkannt werden. Der Entwurf behandelt Musikclubs im Baurecht als Kulturinstitutionen zweiter Klasse, was ihre Schutzbedürftigkeit nicht ausreichend berücksichtigt. Der Musikrat fordert, dass kuratierte Musikclubs als Gemeinbedarfsanlagen eingestuft werden und somit den gleichen Status wie Opern, Theater und Konzerthäuser erhalten. Besonders hervorgehoben wurden die Bedeutung von Musikclubs für die kulturelle Vielfalt, die Notwendigkeit der Gleichstellung im Baurecht und die Problematik der Sonderregelungen für Musikclubs.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Notarverein begrüßt die Novelle grundsätzlich, sofern dieser die Zielsetzung, einfacher und kostengünstiger dringend benötigten Wohnraum zu mobilisieren, verfolgt.“
Der Deutsche Notarverein äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, der eine umfassende Überarbeitung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorsieht. Hauptziele des Entwurfs sind die Vereinfachung des Wohnungsbaus, Betonung von Klimaanpassung und Klimaschutz, Förderung der Digitalisierung und Maßnahmen im Bodenrecht. Der Notarverein kritisiert jedoch die kurze Stellungnahmefrist und beschränkt sich auf zivilrechtliche Aspekte. Besonders ausführlich werden die geplanten Änderungen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB), die Einbringung von Grundstücken in Gesellschaften (§ 24 Abs. 2a BauGB) und die Verlängerung der Umwandlungsbeschränkung (§ 250 BauGB) thematisiert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000616 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Auf der Grundlage der Einschätzung der DNK-Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen möchte das DNK auf folgende Gesetzesänderungen hinweisen, die nach Auffassung des DNK eine Schwächung des Denkmalschutzes befürchten lassen.“
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) äußert Bedenken bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Hauptsächlich wird kritisiert, dass bestimmte Änderungen im Gesetz den Denkmalschutz schwächen könnten. Insbesondere wird hervorgehoben, dass alle Belange gleichrangig in die Planung einbezogen werden sollten und dass der Verzicht auf das Einfügungserfordernis bei der Neuerrichtung von Wohnbebauung den Verwertungsdruck auf denkmalgeschützte Gebäude und Freiflächen erhöhen könnte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die seit vielen Jahren unveränderte Höhe der Bundesfinanzhilfen von 790 Mio. Euro ist daher auf mindestens 1,5 Mrd Euro zu erhöhen, wie es auch die Bauministerkonferenz zuletzt in der Stuttgarter Erklärung vom 23.09.2022 gefordert hat und auch DIE STADTENTWICKLER seit langem fordern.“
Der Verband DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere die Änderungen zur Bauleitplanung, Förderung des seriellen und modularen Bauens, und zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus. Positiv hervorgehoben werden Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Digitalisierung der Planverfahren. Kritisiert wird das Fehlen eines Instruments für Innenentwicklungsmaßnahmen und die finanzielle Unterdeckung bei Klimaanpassungsmaßnahmen. Weitere ambivalente Punkte betreffen Änderungen in den §§ 1 und 2 BauGB und die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten in den §§ 31 und 34 BauGB.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese können dann als Experimentierräume genutzt werden, sodass neue Bauformate ausprobiert werden können, wobei hohe Auflagen wie das Erfordernis von Baugenehmigung und die Einhaltung von GEG-Standards nicht eingehalten werden müssen“
Die urbane Liga hat zum Referentenentwurf des BMWSB zur BauGB-Novelle verschiedene Anregungen eingereicht. Diese umfassen unter anderem die Berücksichtigung von Stadtgestaltungs- und Jugendinitiativen, die Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Zusammensetzung im Planungsprozess, die Durchführung innovativer Beteiligungsformate, und die Schaffung von Zukunftsschutzgebieten. Weitere Vorschläge betreffen die Ermöglichung von Reallaboren und Experimentierräumen, sowie die Anpassung von Begrifflichkeiten und Befristungen. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Umweltgerechtigkeit und Gentrifizierung, innovative Beteiligungsformate, und die Schaffung von Reallaboren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die vorgesehene Neufassung des Baugesetzbuchs kann eine wertvolle Grundlage dafür sein, die Bereitstellung von Flächen für sozialen Wohnungsbau deutlich zu verbessern.“
Die Stellungnahme des DVW e.V. und der Deutschen Geodätischen Kommission befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Zentrale Punkte sind die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Anpassungen im Bodenordnungsrecht und die Bereitstellung von Flächen für blaue und grüne Infrastrukturen, die dem Klimaschutz dienen sollen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer Neuregelung der Grunderwerbsteuer, die Stärkung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten und die Einführung der sogenannten 'Reinen Rechtsumlegung', die nur Rechte an Grundstücken verändert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Vorhaben, auf die genannten gesellschaftlichen Herausforderungen auch mit Änderungen im Bauplanungsrecht zu reagieren, begrüßen wir.“
Die Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Kommissariats der deutschen Bischöfe zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung begrüßt die geplanten Änderungen im Bauplanungsrecht, die den Wohnungsmarkt stärken und klimatische Veränderungen abfedern sollen. Sie kritisieren jedoch, dass der Entwurf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2024 nicht berücksichtigt. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind die Forderung nach einer Abwägungspriorität für Klimaschutz und Klimaanpassung, der Vorrang des Bauens im Bestand vor Neubauten und die Schaffung von mehr sozialem Wohnraum.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die mit dem Wärmeplanungsgesetz eingeführten Sonderregelungen für Biogas im Baugesetzbuch sollen den Einsatz von Reststoffen, den Zusammenschluss kleinerer Biogasanlagen zu einer gemeinsamen Gasaufbereitung sowie von der Biogaserzeugung abgesetzte Stromerzeugung mit Wärmeauskopplung im Außenbereich erleichtern.“
Der Fachverband Biogas e.V. äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die aktuellen Regelungen nicht ausreichen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Besonders betont werden die Notwendigkeit der Streichung des pauschalen Änderungsverbots für Biogasanlagen, die Änderung der Regelungen für Satelliten-Blockheizkraftwerke (BHKW) im Außenbereich sowie die Privilegierung von Wärmespeichern an Satelliten-BHKW. Der Verband fordert zudem die Einbeziehung nicht privilegierter Biogasanlagen und die Entfristung der Regelungen zur Herkunft der Biomasse.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit dem geplanten neuen, gesonderten Nutzungsbegriff 'Musikclub' würden Livespielstätten als Kulturinstitutionen 'zweiter Klasse' geführt, da sie nicht mit anderen Kulturstätten wie Opern, Theatern und Konzerthäusern im Baurecht gleichgestellt wären“
Das Forum Veranstaltungswirtschaft kritisiert den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Insbesondere wird bemängelt, dass Musikclubs als Kulturstätten 'zweiter Klasse' behandelt werden, da sie nicht mit anderen Kulturinstitutionen wie Opern und Theatern gleichgestellt sind. Dies wird durch die Einführung eines neuen Nutzungsbegriffs 'Musikclub' im Baurecht verdeutlicht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass nächtliche Betriebszeiten und Schallkonflikte durch kommunale Planung gelöst werden könnten und plädiert für eine größere Entscheidungsfreiheit der Kommunen. Besonders ausführlich werden die Themen der Ungleichbehandlung von Musikclubs, die Notwendigkeit kommunaler Planung und die vorgeschlagenen Änderungen in den Gebietskategorien behandelt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine vermeintlich bestehende Vereinfachung auf der einen Seite, eine sichere Belastung auf der anderen Seite“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Entwurf zielt darauf ab, den Wohnungsbau zu beschleunigen und den Klimaschutz zu integrieren. Der GdW kritisiert jedoch, dass einige Maßnahmen nicht weit genug gehen und zusätzliche Anforderungen die Prozesse verlangsamen könnten. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer Generalklausel im Baurecht zur Priorisierung des Wohnungsbaus, die Einführung eines sozialen Flächenbeitrags und die Vereinfachung von Bauleitplanverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der GIH als größte Interessenvertretung für Energieberatende in Deutschland begrüßt, dass das Thema Energieeffizienz durch Änderungen im Baugesetzbuch einen höheren Stellenwert im Bauplanungsrecht erhält.“
Der Energieberatendenverband GIH begrüßt die Änderungen im Baugesetzbuch, die eine höhere Priorität auf Energieeffizienz legen. Besonders positiv werden die Unterstützung der Kommunen bei der Integration von Effizienzmaßnahmen und Abwärmenutzung sowie die Beschleunigung und Erleichterung bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Aufstockung von Gebäuden hervorgehoben. Der Verband schlägt jedoch weitere Anpassungen vor, um den EU-rechtlichen Grundsatz 'Efficiency First' zu erfüllen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1. Ergänzung des § 1 mit dem Grundsatz 'Efficiency First', 2. Erleichterung der Errichtung technischer Nebenanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, und 3. Förderung der energetischen Sanierung zur Reduzierung des Energiebedarfs.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Eine Stellplatzpflicht verschwendet Ressourcen und ist nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert.“
Die Stellungnahme von GermanZero zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung bezieht sich auf die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). GermanZero unterstützt die Privilegierung von Solaranlagen, insbesondere Agri-Photovoltaik (Agri-PV), da diese die Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft verringern und Synergieeffekte ermöglichen. Sie fordern zudem eine Reduktion der nicht flächengebundenen Tierhaltung zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und Nitrateinträgen. Ein weiterer Punkt ist die Abschaffung der Stellplatzpflicht, da diese Ressourcen verschwendet, die Baukosten erhöht und den Wohnraum verteuert.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Entwurf lässt allerdings eine verbindliche Verpflichtung der Kommunen bei Maßnahmen zur Klimaanpassung vermissen.“
Der Entwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung im BauGB wird grundsätzlich begrüßt, da er neue Möglichkeiten zur Klimaanpassung bietet. Allerdings wird kritisiert, dass es an Verbindlichkeit mangelt, wodurch das Potenzial nicht vollständig ausgeschöpft wird. Besonders hervorgehoben werden die neuen Abwägungsgrundsätze, die Berücksichtigung von Klimaanpassungskonzepten und die Einführung eines Versiegelungsfaktors. Ein verbindliches Flächenverbrauchsziel fehlt jedoch.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der Einzelhandel trägt wesentlich dazu bei, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen sichergestellt werden. Bei der Erfüllung dieser Leistung verlässt sich der Staat vollkommen auf die Leistungsfähigkeit des Einzelhandels.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, hebt jedoch die Bedeutung des stationären Einzelhandels hervor, insbesondere für die Versorgung der Bevölkerung und die städtebauliche Entwicklung. Der HDE betont die Notwendigkeit guter Standortbedingungen für den stationären Handel und kritisiert einige geplante Änderungen, die die Funktionsfähigkeit des Handels beeinträchtigen könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind die Bedeutung des Einzelhandels für die Versorgung der Bevölkerung, die potenziellen negativen Auswirkungen der geplanten Änderungen auf den stationären Handel und die Notwendigkeit, den Einzelhandel in der städtebaulichen Planung stärker zu berücksichtigen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000479 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Mit der vorliegenden BauGB-Novelle sollten diese Regelungen daher unbedingt überarbeitet werden.“
Die Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung/BauGB Novelle kritisiert insbesondere die aktuellen Regelungen des § 246d BauGB. Sie bemängeln, dass die Sonderregelungen für Biogas im Baugesetzbuch nicht geeignet sind, ihre Regelungsintention umzusetzen und fordern umfassende Korrekturen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit, das pauschale Änderungsverbot zu streichen, die Regelungen für Satelliten-Blockheizkraftwerke (BHKW) zu überarbeiten und die Privilegierung von Wärmespeichern zu berücksichtigen. Weitere ausführlich thematisierte Punkte sind die Entfristung der Regelung zur Herkunft der Biomasse und die Einbeziehung von Biogas aus nicht-privilegierten Biogasanlagen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend kann aus Sicht der BAUINDUSTRIE mit der Novelle das erste Ziel, die Schaffung von mehr Wohnraum planungsrechtlich zu erleichtern, nur teilweise erreicht werden.“
Die BAUINDUSTRIE begrüßt den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, sieht jedoch Verbesserungsbedarf. Besonders hervorgehoben werden die Themen Klimaanpassung, Digitalisierung der Bauleitplanverfahren und Flexibilisierung der Wohnnutzung. Die BAUINDUSTRIE unterstützt die Ziele der Gesetzesnovelle, kritisiert jedoch, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um ein größeres Angebot an bezahlbaren Wohnungen zu schaffen. Die geplante Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung wird positiv bewertet, jedoch wird die Verfügbarkeit von Fachkräften und technischer Ausstattung bezweifelt. Auch die Integration der neuen Leipzig-Charta wird als ambitioniert, aber teils widersprüchlich angesehen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Haus & Grund Deutschland begrüßt grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Baugesetzbuch (BauGB) weiterzuentwickeln und den aktuellen Herausforderungen in der Stadtentwicklung, im Wohnungsbau und bei der Klimaanpassung gerecht zu werden.“
Die Stellungnahme von Haus & Grund Deutschland zum Referentenentwurf des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) begrüßt die Bemühungen des Gesetzgebers zur integrierten Stadtentwicklung, Klimaanpassung und Wohnraumschaffung. Wichtige Änderungen betreffen das kommunale Vorkaufsrecht, die Digitalisierung von Planungsverfahren und zusätzliche Klimaanpassungsanforderungen. Haus & Grund Deutschland kritisiert jedoch einige Regelungen, die nachteilige Auswirkungen auf private Eigentümer haben könnten, wie die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und den sozialen Flächenbeitrag. Besonders hervorgehoben werden die Ablehnung des § 1c Absatz 2 Nummer 2 BauGB, die Unterstützung der Verfahrensdigitalisierung in § 6a und § 10a BauGB sowie die Forderung nach Ausnahmen im § 24 Absatz 2a BauGB für Familiengesellschaften.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die Berufsausübungsfreiheit ist betroffen, wenn Gesellschafter z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung beschließen, weitere Grundstücke einzubringen.“
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Antje Tölle zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung behandelt insbesondere den neuen § 24 Abs. 2a BauGB. Es werden ungeklärte Rechtsfragen und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes (GG) hervorgehoben. Besonders thematisiert werden: 1) Die Unsicherheiten bezüglich der Einbringung von Grundstücken in Gesellschaften und deren steuerrechtliche Behandlung, 2) Die Vereinbarkeit des neuen Vorkaufsrechts mit Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), und Art. 12 GG (Berufsfreiheit), und 3) Die Frage der Verhältnismäßigkeit des Vorkaufsrechts im Hinblick auf die angestrebte Zielsetzung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf enthält hierzu gute Ansätze. Das gilt insbesondere für die Vorschläge zur Nachverdichtung. Ohne sie wäre die Novelle im Sinne einer Unterstützung des Wohnungsbaus wenig hilfreich.“
Die Stellungnahme des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung betont, dass der Entwurf gute Ansätze zur Nachverdichtung und zur Beschleunigung der Bauleitplanung enthält. Kritisch sieht der IVD jedoch Regelungen wie die Ausweitung von Vorkaufsrechten und die Umwandlungsbeschränkung, die die Diskussion um den Wohnungsbau belasten könnten. Der Verband weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf viele Bestimmungen enthält, die Anpassungen an den Klimawandel vorsehen, aber befürchtet, dass diese zu Vollzugsdefiziten und Rechtsunsicherheiten führen könnten. Besonders hervorgehoben werden die Digitalisierung der Bauleitplanung, die Verstetigung des sektoralen Bebauungsplanes und die neuen Regelungen zur Klimaanpassung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R001210 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Musik und Kultur sind kein Lärm“
Die Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (isdv e.V.) kritisiert den Referentenentwurf zur integrierten Stadtentwicklung. Sie betonen die Bedeutung von Musikclubs und kleinen Veranstaltungsstätten für die Kultur und fordern eine gleichberechtigte Förderung wie für Theater und Opernhäuser. Der Entwurf setze falsche Akzente, indem er Subkultur und Hochkultur gegeneinander ausspiele. Wichtige Themen sind die Anerkennung der Clubkultur, der Bestandsschutz für bestehende Kulturstätten und die Zugänglichkeit von Gewerbegebieten für Kulturstätten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000099 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf setzt den Willen des Parlaments bzw. des Verordnungsgebers zu unserem Bedauern weiterhin nicht um und führt vielfach nur im Konjunktiv aus, dass Musikclubs kulturelle Orte sein könnten.“
Die Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Sie bemängeln, dass Musikclubs weiterhin nicht gleichwertig mit anderen Kulturstätten wie Opern oder Theatern behandelt werden. Der Entwurf sieht vor, Musikclubs als Kultur 'zweiter Klasse' zu definieren, was ihrer Bedeutung nicht gerecht wird. Fachbegriffe wie 'Baunutzungsverordnung (BauNVO)' und 'TA Lärm' werden erläutert. Besonders hervorgehoben wurden die Gleichstellung von Musikclubs mit anderen Kulturstätten, die Problematik nächtlicher Betriebszeiten und die Forderung nach umfassenderer kommunaler Planungshoheit.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Potential, den in Aussicht stehenden großen Wurf zu landen, der aktuelle und kommende Generationen vor den Krisen unserer Zeit schützt, wird leider nicht genutzt.“
Die Stellungnahme des NABU-Bundesverbandes zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung 2024 begrüßt die Bemühungen zur Anpassung an die Klimakrise und die Einführung des Schwammstadtkonzepts. Kritisiert wird jedoch die unzureichende Verbindlichkeit der Maßnahmen und die fehlende Berücksichtigung von negativen Auswirkungen des Neubaus auf das Klima. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit eines stärkeren Grünflächenschutzes, die Förderung einer Umbaukultur statt Neubaukultur und die Integration von Klimaanpassungsmaßnahmen in die städtebauliche Planung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 07.03.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung enthält viele positive Vorschläge, die geeignet sind, den Wohnungsbau zu beschleunigen und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen.“
Die Stadtwerke München (SWM) äußern sich positiv zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Sie begrüßen insbesondere die geplante Privilegierung geothermischer Energie im Baugesetzbuch (BauGB) und schlagen vor, diese weiter auszubauen. Zudem fordern sie die Ausweitung der Sonderregelungen für Windenergie auf Geothermievorhaben und verschiedene Anpassungen zur Förderung des Werkswohnungsbaus, darunter Erleichterungen im Schallimmissionsschutz, im öffentlichen Vergaberecht und steuerliche Entlastungen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000611 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Nur wenn eine möglichst einheitliche und auch aufeinander abgestimmte Umsetzung der Rechtsänderungen vollzogen wird, kann eine wirkliche Verbesserung erwirkt werden“
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) begrüßt die Überarbeitung des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Besondere Bedeutung haben dabei der 'Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung' und das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NaBeG). Der VATM hebt die positiven Änderungen in den Paragraphen 245 d und 247 a hervor, die den Mobilfunkausbau beschleunigen könnten. Kritisch sieht der Verband die Änderungen in § 9, § 9 a und § 245 d Absatz 2, die zu neuen Hürden für den Telekommunikationsausbau führen könnten. Der Verband fordert Klarstellungen und Streichungen bestimmter Passagen, um den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastrukturen nicht zu gefährden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es ist bedauerlich zu sehen, dass dieses Problem schon mehrfach von uns angemerkt wurde, jedoch immer noch keine Änderungen erfolgt sind.“
Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und betont die Notwendigkeit schneller und rechtssicherer Genehmigungsverfahren, um die Produktion in Deutschland nachhaltig zu sichern. Der VCI kritisiert die kurzen Fristen zur Stellungnahme und fordert eine großzügigere Gestaltung dieser Fristen. Besonders hervorgehoben wurden die Themen der Immissions- und Emissionsgrenzwerte, die Auflösung von Kleinsiedlungen und reinen Wohngebieten sowie die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange bei der Stadtplanung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Eigentumsquote zu erhöhen muss also ein zu förderndes Ziel des Bauwesens sein, als ein wesentlicher Baustein für die Schaffung neuen Wohnraumes.“
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) unterstützt die Bemühungen zur Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau. Der Verband betont jedoch die Notwendigkeit, die Eigentumsbildung zu fördern, um die niedrige Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Kritisch sieht der VDIV Deutschland die geplante Verlängerung der Umwandlungsbeschränkungen und die Einführung eines Vorkaufsrechts für Eigentumswohnungen. Der Verband argumentiert, dass diese Maßnahmen nicht zur Schaffung von neuem Wohnraum beitragen und die Eigentumsbildung erschweren. Besonders ausführlich thematisiert wurden die Aspekte des Vorkaufsrechts, der Umwandlungsbeschränkungen und der Förderung von Wohneigentum.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir lehnen daher die Ergänzung des Wortes „verbrauchsnah“ in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG ab.“
Der Verband der Kali- und Salzindustrie (VKS) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere zu dem Vorschlag, das Wort „verbrauchsnah“ in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG einzufügen. Der VKS argumentiert, dass dies die Rohstoffversorgungssicherheit gefährden würde, da Kali und Salz überregional vertrieben werden und eine Verbrauchsnähe oft nicht gegeben ist. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung des Rohstoffgrundsatzes, die Rolle der raumordnungsrechtlichen Instrumente und die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gewinnungstätigkeiten der Kali- und Salzunternehmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Landwirtschaft ist systemrelevant. Aber die relevanten Ansprüche der Landwirtschaft blieben im vorliegenden Entwurf nahezu vollständig außer Acht.“
Der Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der Entwurf zielt auf die Beschleunigung des Wohnungsbaus in Gebieten mit Wohnungsmangel ab, legt jedoch großen Wert auf Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel. Der VLK kritisiert, dass landwirtschaftliche Belange und die Ernährungssicherheit angesichts schrumpfender landwirtschaftlicher Nutzflächen und wachsender Weltbevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Verband fordert klare Vorgaben zur Eindämmung von Flächenentzügen, Schutz landwirtschaftlicher Nutzflächen und produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen. Besonders hervorgehoben werden die Themen Ernährungssicherheit, Schutz landwirtschaftlicher Flächen und die Notwendigkeit klarer Regelungen gegen Flächenentzüge.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik ist entscheidend für die Erreichung der Treibhausgasneutralität im Stromsektor in Deutschland.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung. Der VKU betont die Bedeutung des Ausbaus von Windenergie und Photovoltaik (PV) zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Wichtige Punkte sind der Zugang zu bebaubaren Flächen, die Einführung eines Abwägungsvorrangs im Baugesetzbuch (BauGB) und die Privilegierung von Solarthermie-Freiflächenanlagen. Zudem fordert der VKU die Abschaffung pauschaler Abstandsregelungen zur Wohnbebauung und eine verbindliche Regelung zur Überschreitung von Gebietsgrenzen durch Rotoren von Windenergieanlagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 14.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Hauptziel des Gesetzesentwurfes, die Schaffung von Wohnraum durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen zu erleichtern, zu verbilligen und zu beschleunigen wird vom VPB selbstverständlich mitgetragen.“
Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) unterstützt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, der Wohnraum durch verschiedene Maßnahmen schaffen, verbilligen und beschleunigen soll. Kritisiert wird jedoch die geplante Verlängerung der Umwandlungssperre von Miet- in Eigentumswohnungen um zwei Jahre, da dies dem Ziel der Wohnraumschaffung entgegenwirkt. Der VPB schlägt zudem vor, die klimaanpassenden Maßnahmen im Genehmigungsverfahren klarer zu definieren, um Planungs- und Kalkulationssicherheit zu gewährleisten. Weitere Themen umfassen die Integration des sektoralen Bebauungsplans in die allgemeinen Regelungen und die Einführung von Festsetzungen für Belichtung, Besonnung und Belüftung im Bebauungsplan.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen, dass eine Nachverdichtung in Wohngebieten einfacher werden soll und, dass die Kommunen leichter von bestehenden Bebauungsplänen abweichen können.“
Der Verband Wohneigentum e.V. äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, das Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorsieht. Diese Änderungen sollen Modernisierung, Kostensenkung und Vereinfachung von Bauvorhaben bewirken sowie Klimaanpassung und Hochwasserschutz stärker in den Fokus nehmen. Der Verband unterstützt Maßnahmen zur Vereinfachung und Kostensenkung, fordert jedoch differenzierte Regelungen für private Eigentümer bei Klimaanpassungsmaßnahmen. Der Verband betont die Bedeutung von finanzieller Unterstützung durch Bund, Länder und Kommunen und fordert eine stärkere Einbeziehung der Bürger in die kommunale Planung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es liegt in den Händen des Gesetzgebers, wirtschaftlich einseitig motivierte Angaben von Teilen der Immobilienwirtschaft fachlich und sachlich richtig zu bewerten“
Der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV) äußert sich kritisch zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB). Der VUV betont die Wichtigkeit klarer und nachvollziehbarer Formulierungen im Gesetz, um rechtliche Unsicherheiten und Umsetzungsprobleme zu vermeiden. Der Verein spricht sich gegen die Einführung neuer Planungsleitbilder wie 'die grüne, gerechte und produktive Stadt' und 'dreifache Innenentwicklung' aus, da diese Begriffe nicht eindeutig definiert sind. Besonders hervorgehoben werden die Bedenken bezüglich der Änderung des § 1 BauGB, die Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft sowie die Notwendigkeit klarer Regelungen zum Klimaschutz.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Denkmäler sind beständige Orte der Gemeinschaft und des Zusammenhaltes. Als Teil des öffentlichen Raumes ermöglichen sie eine inklusive Teilhabe, bieten Heimat und stiften Identität.“
Die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere die Rückbindung an die Neue Leipzig-Charta, die Gemeinwohlorientierung und die transformative Kraft der Städte betont. Denkmalschutz und Denkmalpflege werden als zentrale Elemente zur Förderung hochwertiger öffentlicher Räume und zur gleichberechtigten Teilhabe an Kultur hervorgehoben. Die VDL warnt jedoch vor den Auswirkungen der geplanten Änderung des § 34 Abs. 3a BauGB, da dies zu einem erhöhten Verwertungsdruck auf denkmalgeschützte Gebäude und Flächen führen könnte. Sie fordert, dass alle Belange gleichrangig in die Planung einfließen und spezifische Regelungen zur baulichen Nutzung beibehalten werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Grundsätzlich begrüßen wir eine Überarbeitung des BauGB. Neben kritisch zu bewertenden Änderungen gibt es aus unserer Sicht positive Änderungen. Wir befürworten und unterstützen daher grundsätzlich eine zeitnahe Beschlussfassung.“
Die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. hat eine detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung abgegeben. Sie begrüßen grundsätzlich die Überarbeitung des Baugesetzbuches (BauGB) und unterstützen eine zeitnahe Beschlussfassung. Allerdings kritisieren sie die kurze Frist für die Stellungnahme und fordern längere Fristen für zukünftige Anhörungen. Besonders hervorgehoben wurden die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, die Verringerung der Überfrachtung der Bauleitplanung sowie die Notwendigkeit einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik. Die SRL lehnt den neuen Plantyp 'Feinsteuerungs-Bebauungsplan' ab und fordert, dass dieser nicht weiterverfolgt wird.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R003672 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Ausweitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird Verwaltungsaufwand und somit längere Verfahrenslaufzeiten hervorrufen“
Die Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e. V. (VRB) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung abgegeben. Sie begrüßen die Aufnahme von Anlagen der Geothermie in die privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB. Jedoch lehnen sie die Änderung des § 3 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ab, da sie befürchten, dass dies zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und längeren Verfahrenslaufzeiten führen könnte. Außerdem haben sie erhebliche Bedenken gegen die Änderung von § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG, da die Einfügung des Wortes „verbrauchsnah“ die raumordnerische Sicherung von Industriemineralen erschweren würde. Die VRB schlägt eine alternative Formulierung vor, um die Sicherung von Bausanden und Baukiesen zu berücksichtigen, ohne andere Bodenschätze zu benachteiligen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 15.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002654 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 00851204658-62 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es muss einen Vorrang der wasserwirtschaftlichen Belange in der Bauleitplanung geben, auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 RefE.“
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung abgegeben. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, die Bauleitplanung an die Folgen des Klimawandels anzupassen und dabei wasserwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Priorisierung der Nutzung von Niederschlagswasser und die frühzeitige Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft. Ver.di fordert, dass Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung verbindlich, quantifizierbar und messbar in Bebauungsplänen aufgenommen werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Referentenentwurf wird grundsätzlich begrüßt. Mit ihm wird den Kommunen an verschiedenen Stellen ein größerer Handlungsspielraum für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, für die Innenentwicklung und flächensparendes Bauen, die Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren eingeräumt.“
Der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB). Der Entwurf zielt auf Vereinfachungen und Erleichterungen bei Regelungen zur Bauleitplanung, zur Stärkung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, zur Digitalisierung der Bauleitplanung und zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien ab. Besonders hervorgehoben werden die geplanten Regelungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Begrenzung des Umweltberichts und die Einführung eines sozialen Flächenbeitrags zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der vhw betont, dass einige Regelungen Zielkonflikte verschärfen könnten, insbesondere zwischen Wohnungsbau und Klimaschutz.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R005753 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der ZIA begrüßt, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen endlich eine große Baugesetzbuchnovelle vorgelegt hat. Allerdings wird der vorgelegte Referentenentwurf den eigenen Zielvorgaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, dem Pakt für Planungs-, Umsetzungs- und Genehmigungsbeschleunigung und nicht zuletzt dem Koalitionsvertrag nicht umfassend gerecht.“
Die Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA) zum Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung hebt drei zentrale Forderungen hervor: mehr Freiraum für den Wohnungsbau, die Digitalisierung und Fristen im Bauplanungsprozess, und effizientere Maßnahmen für den klimagerechten Umbau von Innenstädten. Der ZIA fordert die Ausweitung von Sonderregelungen für den Wohnungsbau, eine konsequente Digitalisierung des Bauprozesses und die Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Besonders betont werden die Notwendigkeit der Digitalisierung, die Bedeutung des modularen Bauens und die Reform der Baunutzungsverordnung zur Förderung des Wohnens in Innenstädten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002399 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 34880145791-74 (Zum Transparenzregister)
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„Wir begrüßen ausdrücklich die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung in § 31 BauGB-E, da diese Maßnahmen eine große praktische Bedeutung haben.“
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung (§ 31 BauGB-E), die Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens (§ 4b BauGB-E) und die Begrenzung des Umfangs des Umweltberichts (§ 2 BauGB-E). Kritisch sieht der ZDB jedoch die einseitige Betonung des seriellen und modularen Bauens (§ 1c Abs. 5 Nr. 1 BauGB-E), die unzureichende Berücksichtigung der Kosten-/Nutzenabwägung bei Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 34 BauGB-E) und die zusätzliche Bürokratie durch die Anzeigepflicht für Ausgleichsmaßnahmen (§ 135a Abs. 1 S. 2 BauGB-E). Besonders hervorgehoben wurden die Aspekte der Aufstockung und Hinterhofbebauung, die Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens und die Klimaanpassungsmaßnahmen.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 01.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung des Planen und Bauens, der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus sowie zur weiteren Ausgestaltung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung.“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützt die Grundanliegen des Gesetzentwurfs zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere die Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau und Maßnahmen für den Klimaschutz. Der ZDH betont die Wichtigkeit der Berücksichtigung ansässiger Gewerbebetriebe, die für die Transformation und Energiewende in Städten und Gemeinden unverzichtbar sind. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die Sicherung von Gewerbeflächen sowie die Anpassung des Baurechts zur Unterstützung von Handwerksbetrieben.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
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„Wir haben keine Änderungswünsche“
Der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e.V. (zds) hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung geprüft und keine Änderungswünsche geäußert. Die Stellungnahme war kurz und prägnant, ohne auf spezifische Details einzugehen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 16.08.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Eingang im Bundestag: | 30.09.2024 |
Erste Beratung: | 10.10.2024 |
Drucksache: | 20/13091 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 09.10.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen | 11.11.2024 | Anhörung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 10.11.2024 im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt.
Immobilienwirtschaft kritisiert Baugesetzbuch-Novelle
Axel Gedaschko (Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen): Kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend. Er fordert, dass die Schaffung von Wohnraum bei Knappheit wichtiger sein sollte als der Bau von Windrädern oder Ladesäulen. Er schlägt vor, auf überambitionierte Standards zu verzichten und die Kosten für Makler und Notare zu flexibilisieren sowie die Grunderwerbsteuer zu senken.
Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund): Fordert eine Ausweitung des Vorkaufsrechts, um dessen Ausübung in Milieuschutzgebieten zu ermöglichen. Der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen müsse entfristet werden.
Tine Fuchs (Zentraler Immobilien Ausschuss): Bezeichnet die Novelle als dringend notwendig, jedoch nicht ausreichend. Sie fordert Unterstützung für serielle und modulare Bauweisen und eine Fristverkürzung. Die Regelungen sollten stärker auf die Bedürfnisse der Kommunen abgestimmt werden.
Dirk Saleski (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen): Kritisiert, dass die Hürden für bezahlbares Bauen eher erhöht als abgebaut werden. Er sieht Umwandlungsverbote als Eingriffe in den freien Markt.
Judith Nurmann (Architects for Future): Kritisiert den Entwurf für inhaltliche Mängel und die Förderung von Bodenspekulationen. Sie spricht sich gegen die Novelle aus.
Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund): Befürwortet den Entwurf, da er Bauleitplanverfahren beschleunigt und vereinfacht.
Hilmar von Lojewski (Deutscher Städtetag): Appelliert, das Gesetz auf den Weg zu bringen, da es eine Qualität erreicht habe, die lange nicht mehr gesehen wurde.
Nadine Schartz (Deutscher Landkreistag): Begrüßt viele Änderungen, sieht jedoch Änderungsbedarf beim Ausbau der Windenergie.
Thomas Lüttgau (Deutscher Anwaltverein): Hält den Entwurf für weitgehend geeignet, den Anforderungen an das Städtebaurecht gerecht zu werden.
Friederike Mechel (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg): Begrüßt die Einführung einer befristeten Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglicht.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 436/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |
Erster Durchgang: | 18.10.2024 |
Status Bundesrat: | Beraten |