Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben / Änderung KiTa-Qualitätsgesetz
Offizieller Titel: | Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 27.11.2024 |
Drucksache: | 20/12771 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13287 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die periodengerechte Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Der Entwurf soll ökonomisch sachgerechtere Berücksichtigung von Zinskosten sicherstellen und die frühkindliche Bildung bundesweit verbessern. Der Gesetzentwurf kommt von der Bundesregierung, federführend sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben reagiert auf Schwankungen bei Zinsausgaben. Das KiTa-Qualitätsgesetz wird weiterentwickelt, um bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung zu erreichen. Die Vorgeschichte umfasst das 2019 in Kraft getretene und 2023 geänderte KiQuTG.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt wird eine Reduktion der Zinsausgaben im Jahr 2025 um rund 7,3 Milliarden Euro erwartet, die Folgejahre werden um diese Summe belastet. Spezifisch entstehen 2025 und 2026 Mehrausgaben von 7 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Den Ländern entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Für die Wirtschaft ergibt sich ein jährlicher Mehraufwand von rund 487.000 Euro. Zudem entstehen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern einmalige Umstellungskosten.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Falls keine spezifische Angabe gemacht wird, gehen wir davon aus, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf wurde als besonders eilbedürftig eingestuft und dem Bundesrat am 16. August 2024 entsprechend zugeleitet.
Maßnahmen
1. Periodengerechte Zinsverteilung für Bundeswertpapiere:
- Zukünftige Verteilung der gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit der Wertpapiere.
- Betrifft nur selbst emittierte Bundeswertpapiere, nicht jedoch die von anderen Emittenten.
- Periodengerechte Aufteilung bei Verkauf, Kauf, Erstemission, Aufstockung und Sekundärmarktkäufen.
2. Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG):
- Klärung, dass nur der Bundeshaushalt betrifft.
- Ausnahme vom Fälligkeitsprinzip: Zinskosten periodengerecht statt kassenwirksam veranschlagt.
- Anpassung von §§ 8, 33 und 49a im HGrG, um die periodengerechte Buchungspraxis zu ermöglichen.
3. Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung (BHO):
- Anpassungen in § 11 und § 18, die das HGrG umsetzen (Kreditermächtigung inkl. Verpflichtungen zur endfälligen Tilgung).
- Aktualisierung des § 71, um Anpassungen im HGrG nachzuvollziehen.
4. KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG):
- Stichtag für Maßnahmen auf 1. Januar 2025 verschoben.
- Fokus auf langfristige Qualitätsstandards, insbesondere bedarfsgerechte Verpflegung und Förderung von Bewegung.
- Länder müssen mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen.
- Reduzierung der Handlungsfelder auf wesentliche Qualitätsaspekte.
5. Finanzausgleichsgesetz (FAG):
- Umsatzsteueranteil des Bundes für 2025 und 2026 reduziert, Länderanteil erhöht, um die Mehrbelastungen der Länder auszugleichen.
6. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII):
- Ergänzungen in § 99 zur Gewinnung von Daten über Einsatzbereiche des Personals, Qualifizierungen und Verweildauer im Berufsfeld der Kindertagespflege.
Die wichtigsten Maßnahmen zielen darauf ab, finanzielle Abläufe im Bundeshaushalt periodengerechter abzubilden und gleichzeitig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung durch gezielte gesetzliche Anpassungen und finanzielle Unterstützung zu verbessern.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 18.07.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 14.08.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 12.09.2024 |
Abstimmung: | 10.10.2024 |
Drucksache: | 20/12771 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13287 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für Arbeit und Soziales | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 12.09.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 23.09.2024 | Anhörung Anhörung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 11.09.2024 | Anhörung Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 23.09.2024 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 23.09.2024 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.
Kritik an Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes
Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte den Gesetzentwurf als enttäuschend für die Kita-Beschäftigten. Sie betonte, dass bundesweit gleichwertige Standards auf dieser Grundlage nicht erreicht werden könnten und forderte eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro sowie eine dauerhafte Finanzierung, verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards, insbesondere beim Personalschlüssel.
Karola Becker vom Internationalen Bund bemängelte die Unterteilung der Bundesinvestitionen in maximal Zwei-Jahres-Verträge ohne Zusicherung von Kontinuität. Dies verunsichere das Personal und erhöhe die hohe Fluktuation in den Teams.
Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung bezeichnete die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre als „besser als nichts“, jedoch als zu wenig und inakzeptabel. Sie lobte die Fokussierung auf Fachkräftesicherung und -gewinnung, kritisierte jedoch die hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards.
Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken forderte eine Inflationsanpassung von 2,4 Milliarden Euro, um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten. Er begrüßte die Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung, forderte jedoch verbindliche Festlegungen, dass die Länder die Mittel zur Qualitätsangleichung einsetzen.
Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sah den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung und lobte den Ausschluss der pauschalen Beitragsfreiheit. Dadurch profitierten die Kinder direkt von besserer Qualität.
Professorin Rahel Dreyer von der Alice Salomon Hochschule Berlin sah dringende Probleme adressiert, jedoch reiche eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. Sie forderte eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und einheitliche Qualitätsstandards.
Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bezeichnete einen Rückzug des Bundes aus der Finanzierung als Katastrophe. Er kritisierte jedoch, dass der aktuelle Schritt zu klein sei und betonte die Notwendigkeit einer Dynamisierung der Bundesmittel.
Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege kritisierte, dass das Ziel einheitlicher und verbindlicher bundesweiter Standards nicht erreicht werde. Er bemerkte ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen in den Bundesländern.
Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die Streichung des Handlungsfeldes 10, welches die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessern sollte. Sie bemängelte das Fehlen gesetzlich verankerter Landeselternvertretungen und unzureichende Unterstützung der Elterngremien.
Waltraud Weegmann vom Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter den Erwartungen der Kita-Träger zurück. Sie betonte die Bedeutung multiprofessioneller Teams zur Bewältigung des Fachkräftemangels und zur Sicherstellung hochwertiger frühkindlicher Bildung.
Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund wies auf die enorm gestiegenen Kosten des Kita-Ausbaus hin und forderte eine dauerhafte und angemessene Beteiligung des Bundes. Der Gesetzentwurf erfülle diese Voraussetzung nicht und biete keine Planungssicherheit.
Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte ebenfalls eine Verstetigung der Bundesmittel und deren Anpassung an die steigenden Kosten, um eine nachhaltige Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
**Beratungsverlauf**: Der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
**Beschlussempfehlung**: Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Fraktion der CDU/CSU hat dagegen gestimmt, während die Gruppen Die Linke und BSW sich enthalten haben. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
**Änderungen**: Ja, Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese beziehen sich auf die periodengerechte Veranschlagung von Zinsausgaben und die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Die Änderungen betreffen sowohl den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch das KiQuTG und andere relevante Vorschriften. Keine Trojaner-Vermutung.
**Begründung**: Wesentliche Inhalte der Begründung umfassen die periodengerechte Veranschlagung von Zinsausgaben zur Schaffung von Transparenz und gleichen wirtschaftlichen Bedingungen über die Laufzeit von Wertpapieren. Zudem wird die Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes betont, um bundesweit qualitative Standards zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf zentralen Handlungsfeldern und der Entlastung von Eltern bei Kostenbeiträgen.
**Statements der Fraktionen**:
- Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen die Notwendigkeit der periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben und die Fortsetzung der KiTa-Qualitätsentwicklung.
- Die CDU/CSU kritisiert die Haushaltsverständigung und Bedenken bezüglich der Schuldenbremse, unterstützt jedoch teilweise den KiTa-Gesetzesteil.
- Die AfD befürwortet die periodengerechte Veranschlagung trotz der opportunistischen Natur des Zeitpunktes.
- Die Linke sieht die Schuldenbremse kritisch und prangert den finanziellen Spielraum als kurzsichtig an, während sie Entlastung statt Standards im KiTa-Bereich fordert.
- Die Gruppe BSW unterstützt ökonomische Maßnahmen, kritisiert jedoch den Entlastungszeitpunkt als manipulierend.
**Keine Angaben**: Keine weiteren Angaben, falls sonstige spezifische Anfragen unbeantwortet bleiben.
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Drucksache im BR: | 372/24 |
Eingang im Bundesrat: | 16.08.2024 |
Abstimmung: | 18.10.2024 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |