„ Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich.
Es werden Regelungen zur Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch erhöhte Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens vorgesehen sowie, zusätzliche Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Es sollen zudem auf der Grundlage des bestätigten Netzentwicklungsplans eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Die Änderungen im Planungsrecht u.a. im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes dienen ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus.
Zusätzlich sind Änderungen an weiteren Gesetzen vorgesehen, die insbesondere der Berücksichtigung von Anwendungserfahrungen und dem Bürokratieabbau dienen.
Der gleichzeitig konsultierte Verordnungsentwurf enthält eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung, mit der insbesondere die Anlage zur Verordnung neu gefasst werden soll. Die Änderungen betreffen neben notwendigen redaktionellen Änderungen und Meldeerleichterungen im Sinne des Bürokratieabbaus im Wesentlichen Anpassungen an Veränderungen im Energiemarkt.“