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Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Endkundenmärkte, Netzausbau, Netzregulierung)

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
Initiator:BMWK
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:20.12.2024
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:20/14199 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Hinweis:25.10.2024: Das Handelsblatt und das PV Magazine berichten über eine neue Fassung, die an die Verbände versandt wurde.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen Energiewirtschaftsrechts an geänderte EU-Richtlinien zur Stärkung des Verbraucherschutzes, zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung setzt dabei unter anderem die neue Strommarktrichtlinie um. Der Entwurf sieht Regelungen für Festpreistarife, flexiblen Netzanschluss und Energy Sharing vor. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf resultiert aus der Notwendigkeit, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, insbesondere die Strommarktrichtlinie (EU) 2024/1711. Zusätzlich besteht Anpassungsbedarf aufgrund der Energiewende in Deutschland, die den Netzausbau und Verbraucherschutz im Energiebereich betrifft. Der Entwurf zielt darauf ab, die Energiewende zu unterstützen und Engpässe im Elektrizitätsnetz zu beseitigen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen zusätzliche Haushaltsausgaben in Höhe von jährlich ca. 12,02 Millionen Euro sowie einmalig ca. 2,86 Millionen Euro. Länder und Kommunen werden durch das vorliegende Gesetz entlastet, der jährliche Aufwand reduziert sich um ca. 4,45 Millionen Euro. Insgesamt ergeben sich für die Wirtschaft jährliche Mehrkosten von schätzungsweise 78,4 Millionen Euro und einmalige Kosten von ca. 91,3 Millionen Euro. Einnahmen sind durch dieses Gesetz nicht direkt vorgesehen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine spezifische Angabe zum Inkrafttreten. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll, da die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinien Ende Januar 2025 abläuft. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, da die Umsetzungsfristen der EU-Richtlinien kurz sind und bei nicht fristgerechter Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren drohen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierungsziele der EU werden durch diese Gesetzesanpassungen unterstützt. Zudem wird ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und der nachhaltigen Energieversorgung Deutschlands geleistet. 
 
Maßnahmen  
 
- Integration von Wasserstofflieferanten:  
- Ergänzung der Begriffsbestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) um den Wasserstofflieferanten. 
 
- Definition von Festpreisverträgen:  
- Einführung der Begriffsbestimmung für Festpreisverträge im EnWG, um EU-Vorgaben umzusetzen. 
 
- Leitungsregeln angepasst:  
- Änderungen am Kundenanlagenbegriff bezüglich der Leitungslänge und Entfernung zur Erzeugungsanlage. 
 
- Elektrizitätsmarktoptimierung:  
- Elektrizitätslieferanten müssen absichernde Strategien entwickeln, um Versorgungsausfälle zu minimieren. 
- Bundesnetzagentur kann Absicherungsstrategien überprüfen und werden vorgelegt. 
 
- Förderung von Energiespeichern:  
- Vorrangstellung des Ausbaus von Energiespeicheranlagen bis zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045. 
 
- Sicht- und Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen:  
- Netzbetreiber müssen Steuerbarkeit und Sichtbarkeit für angeschlossene Stromerzeugungs- und Speicheranlagen sicherstellen. 
- Energieversorgungsnetze müssen bis zum 1. Januar 2026 fernsteuerbar und sichtbar sein. 
 
- Berichte und Überprüfungen:  
- Netzbetreiber haben eine jährliche Pflicht zur Überprüfung und Berichterstellung zu Steuerungsfähigkeit mit Bundesnetzagentur und Ministerium. 
- Einführung einer Regelmäßigkeit bei der Berichterstattung und deren Veröffentlichung. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, das Energienetz zu modernisieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:28.08.2024
Datum Kabinettsbeschluss:13.11.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich.  
 
Es werden Regelungen zur Beschleunigung des Netzanschlussverfahrens durch erhöhte Transparenz und Verbindlichkeit des Verfahrens vorgesehen sowie, zusätzliche Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.  
Es sollen zudem auf der Grundlage des bestätigten Netzentwicklungsplans eine Vielzahl neuer Netzausbauvorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Die Änderungen im Planungsrecht u.a. im Netzausbaubeschleunigungsgesetzes dienen ebenfalls der Beschleunigung des Netzausbaus.  
 
Zusätzlich sind Änderungen an weiteren Gesetzen vorgesehen, die insbesondere der Berücksichtigung von Anwendungserfahrungen und dem Bürokratieabbau dienen.  
 
Der gleichzeitig konsultierte Verordnungsentwurf enthält eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung, mit der insbesondere die Anlage zur Verordnung neu gefasst werden soll. Die Änderungen betreffen neben notwendigen redaktionellen Änderungen und Meldeerleichterungen im Sinne des Bürokratieabbaus im Wesentlichen Anpassungen an Veränderungen im Energiemarkt.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Avacon AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einbringung verschiedener Punkte zur geplanten Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung. - Bessere Synchronisierung von EE- und Netzausbau - Herausforderungen beim Thema Überbauung von Netzverknüpfungspunkten - Engpassmanagement von Klein- und Kleinsterzeuger ab 2 kW nicht sinnvoll, da kein Kosten-Nutzen-Verhältnis

Lobbyregister-Nr.: R002655 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47731

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BMW Group unterstützt den Ausbau eines Energiesystems auf Basis erneuerbarer Energien sowie die Erneuerung und den Ausbau des Stromnetzes. Wir treten für ein regulatorisches Umfeld ein, das insbesondere den Wasserstoffhochlauf fördert und schnellere Genehmigungen von Netzanschlüssen ermöglicht.

Lobbyregister-Nr.: R002370 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52451

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Angebot und Nachfrage bei den erneuerbaren Energien noch besser aufeinander abstimmen und die Stromnetze entlasten

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49086

BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Praktikable Anforderungen an Digitalisierungsberichte für § 14a; Steuerung über intelligentes Messsystem; Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys, Kosteneffizienter Roll-out von intelligenten iMSys für Prosumer

Lobbyregister-Nr.: R002438 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49086

Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes und Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs. Insbesondere Regelungen zum Kostenvergleich beim Bündelungsfall und POGs für wMSBs sind in ihrer aktuellen Ausgestaltung problematisch.

Lobbyregister-Nr.: R001358 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47710

TESVOLT AG

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Novelle des Energiewirtschafrtsrechtes ist sehr umfangreich, 471 Seiten. Sie wurde bisher nur dem Bundesrat zugeleitet. Aufgrund der mangelnden parlamentarischen Mehrheit im Bundestag wird sie entweder gar nicht oder nur in Teilen dem Bundestag vorgelget.

Lobbyregister-Nr.: R006153 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48154

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben zielt auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Netzanschlussprozesses ab sowie darauf, die Einspeisung von Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen (Photovoltaikanlagen) in das Niederspannungsnetz zu optimieren. Der ZVEH unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich und benennt die Herausforderungen aus der Sicht des installierenden Handwerks..

Lobbyregister-Nr.: R002552 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47943

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:13.12.2024
Drucksache:20/14199 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:581/24
Eingang im Bundesrat:21.11.2024
Erster Durchgang:20.12.2024
Status Bundesrat:Beraten

 

Abstimmungsverhalten der Bundesländer

Das Abstimmungsverhalten wurde mit Hilfe von GPT ermittelt und kann Fehler enthalten. Bitte Quelle prüfen. Es können noch nicht alle Länder ausgewertet werden.

BundeslandAbstimmungsverhaltenQuelle (PDF)
HamburgZustimmungDownload
Schleswig-HolsteinEnthaltungDownload
Baden-WürttembergZustimmungDownload
Baden-WürttembergEnthaltungDownload
Sachsen-AnhaltZustimmungDownload