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5. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:28.08.2024
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:28.08.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer Aufträge aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Diese umfassen die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere sowie auch Beiträge des Straßenverkehrsrechts zur Umsetzung übergreifender Aufträge. Diese Beiträge dienen der Digitalisierung der Verwaltung, dem Bürokratieabbau durch Vereinfachung von Abläufen und Regeln, der Schaffung von zeitgemäßen digitalen Leistungen und Zugang zu Daten in der Verwaltung und dem Innovationsstandort für autonomes Fahren.  
Eine erfolgreiche und effiziente Implementierung technischer Neuerungen im Alltag erfordert eine fortlaufende Analyse und Evaluierung der bisherigen Neuerungen, um mit den Entwicklungen aus gesetzgeberischer Sicht Schritt zu halten. Der Sicherheit im Straßenverkehr kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Um festzustellen, welche Maßnahmen hierfür von Seiten des Gesetzgebers und der Marktüberwachungsbehörden zu treffen sind, müssen die Ursachen des Unfalls zeitnah und so erschöpfend wie möglich untersucht werden.  
Die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung, um die Umsetzungsdetails auf Verordnungsebene regeln zu können, und der erforderlichen Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten.  
Die europäischen Typgenehmigungsvorschriften sehen vor, dass ab dem 05.07.2026 die Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) von Kraftfahrzeugen der Öffentlichkeit anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in elektronischem Format zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne der weiteren Digitalisierung der Verwaltung sowie der Verbraucherfreundlichkeit sollen auch die Informationen zu sog. Rückrufmaßnahmen von Kraftfahrzeugen anhand der FIN-Eingabe zugänglich gemacht werden.  
Ferner besteht der Bedarf, die Möglichkeiten der Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), insbesondere im automatisierten Verfahren, auf weitere Behörden – so das Umweltbundesamt – zu erstrecken, um den digitalen Informationsaustausch zwischen den Behörden weiter zu fördern, Angaben überprüfbar zu machen und nicht zuletzt Abläufe im Verwaltungshandeln auch im Interesse der Bürger zu vereinfachen.  
Die Begrifflichkeiten der „hoch- oder vollautomatisierten“ Fahrfunktion sind nicht mehr kongruent mit international gängigen Standards und bedürfen der Aktualisierung. Öffentliche Angebote zur Ablenkung von Punkten für Verkehrsverstöße vom Täter untergraben die Wirkung des staatlichen Sanktionssystems und des Fahreignungs-Bewertungssystems. Diesen sog. Punktehandel hat auch der Verkehrsgerichtstag im Januar 2024 thematisiert und ein Entgegentreten empfohlen. “

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