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Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher, wehrstrafrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:17.12.2024
Drucksache:20/13957 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14298 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für bestimmte Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst zu schützen. Ein neuer Straftatbestand im Wehrstrafgesetz soll die Bedeutung des Schutzes militärischer Sicherheitsinteressen unterstreichen. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund:  
Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf beziehen sich auf bekannte Fälle, in denen frühere Soldaten der Bundeswehr von fremden Mächten zur Ausbildung eigenen Personals beschäftigt wurden. Diese Fälle erforderten eine Anpassung der Gesetzgebung zum Schutz der Geheimhaltung militärischer Kenntnisse. Es gibt Erwähnungen über die Reorganisation der Bundeswehr und Anpassungen im Soldatenbeteiligungsrecht. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt wird ein vernachlässigbarer Mehrbedarf erwartet. Es wird kein Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln erwartet, und für die Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Es wird nicht mit nennenswerten Einnahmen gerechnet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine speziellen Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf wird als nicht besonders eilbedürftig angesehen, da keine Angaben zu einer Eilbedürftigkeit gemacht werden. Die Regelungen zur Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen sind auf zukünftige Reorganisationen der Streitkräfte ausgelegt, um eine Anpassung der Gesetzgebung zu erübrigen. Es wird keine Befristung des Gesetzes vorgeschlagen, da dieses auf dauerhafte Ziele abzielt. Eine Evaluierung wird wegen der geringen Folgekosten als nicht erforderlich betrachtet. 
 
Maßnahmen 
 
- Erweiterung des Straftatbestandes: Einführung eines Straftatbestandes im Wehrstrafgesetz (§ 47) für Tätigkeiten von aktiven und früheren Soldatinnen und Soldaten für eine fremde Macht oder deren Mittelsmänner, auch im Ausland. 
 
- Genehmigungspflicht für frühere Soldaten: Ein Genehmigungsverfahren für frühere Berufssoldaten (BS) und Soldaten auf Zeit (SaZ), die nach dem Ausscheiden Tätigkeiten für fremde Mächte oder deren Mittelsmänner aufnehmen wollen, soll eingeführt werden. Diese Genehmigung ist zehn Jahre lang erforderlich. 
 
- Schutz von sicherheitsrelevantem Wissen: Besondere Prüfung von Nebentätigkeiten, die spezielles militärisches Wissen an fremde Mächte weitergeben könnten, um die Sicherheitsinteressen Deutschlands zu sichern. 
 
- Einheitliche Rechtswegzuweisung: Vereinheitlichung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten für Beschwerden gegen abgeschlossene Beurteilungen und Personalentwicklungsbewertungen von Soldatinnen und Soldaten. 
 
- Änderungen zur Dienstgradregelung: Klarstellung, dass ein einseitiger Verzicht auf den Dienstgrad nicht zulässig ist, um die gesetzlichen Pflichten und Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen. 
 
- Veränderungen im Soldatenbeteiligungsrecht: Anpassung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG), um organisatorische Neuerungen, wie z. B. das Unterstützungskommando, zu berücksichtigen und eine flexible Staffelungsregelung bei der Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen einzuführen. 
 
- Integration elektronischer Verfahren: Ergänzung der Anzeigepflicht um die Möglichkeit, Anzeigen auch elektronisch einzureichen. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Weitergabe von sicherheitsrelevantem militärischen Wissen zu kontrollieren und die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten an neue Strukturen anzupassen. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:27.08.2024
Datum Kabinettsbeschluss:09.10.2024
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In der jüngeren Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, in denen nicht verbündete  
fremde Mächte oder ihre Mittelsmänner frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und  
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr zur Ausbildung eigenen Personals be-  
schäftigt haben und beschäftigen. Dabei werden den früheren Soldatinnen und Soldaten  
finanziell äußerst lukrative Bedingungen geboten. Derartige Beschäftigungsverhältnisse  
geben Anlass zur Sorge, dass dienstlich erworbene Spezialkenntnisse abfließen. Damit  
stellen sie eine Gefahr für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dar.  
Diese Gefahr besteht auch bei Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeiten durch aktive  
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit der  
Bundeswehr.  
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Ausübung von Tätigkeiten nach Ausscheiden  
aus dem Wehrdienst bedürfen einer Erweiterung, um den Schutz militärischer Kenntnisse  
und militärischer Informationen, deren Bekanntwerden bei fremden Mächten die Sicher-  
heitsinteressen der Bundesrepublik beeinträchtigen, sicherzustellen.  
Die gegen die vorgenannten Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stehenden Sankti-  
onsmöglichkeiten in Gestalt der in der Wehrdisziplinarordnung vorgesehenen Disziplinar-  
maßnahmen bedürfen angesichts der von fremden Mächten und ihren Mittelsmännern für  
die Preisgabe militärischer Kenntnisse und Informationen gebotenen Verdienstmöglichkei-  
ten einer verstärkenden Flankierung durch die Androhung einer Kriminalstrafe.  
Vor dem Hintergrund der anstehenden Reorganisation der Bundeswehr und der damit ein-  
hergehenden Auflösung der Streitkräftebasis und des Kommandos Sanitätsdienst der Bun-  
deswehr musste zudem die Regelung des § 39 des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungs-  
gesetzes, welche die Bildung von Vertrauenspersonenausschüssen bei den militärischen  
Organisationsbereichen vorsieht, angepasst werden.  
Darüber hinaus sollen im Soldatengesetz Klarstellungen vorgenommen werden. “

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13957 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14298 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verteidigungsausschuss18.12.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Verteidigungsausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberaten haben der Ausschuss für Inneres und Heimat und der Rechtsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: Der Verteidigungsausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie die Gruppe Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD und die Gruppe BSW haben sich enthalten. Es gibt keinen Entschließungsantrag angegeben. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt. Diese beziehen sich primär auf den ursprünglichen Gesetzentwurf, sowie einige speziellere Änderungen im Soldatengesetz, z.B. in Bezug auf die Informationen, die Gerichte und Behörden zukünftig an bestimmte Stellen übermitteln werden müssen. 
 
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung hebt die Einführung einer Genehmigungspflicht für Tätigkeiten nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst sowie die Schaffung eines neuen Straftatbestandes hervor, um Sicherheitsinteressen zu schützen. Es wird auch die Flexibilisierung der Wahl von Vertrauenspersonenausschüssen angestrebt und Klarstellungen im Soldatengesetz vorgenommen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- Die SPD-Fraktion betont die Notwendigkeit des Gesetzes zum Schutz gegen Preisgabe von Fähigkeiten und zur Geheimhaltung. 
- Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt den Entwurf und fragt nach der zeitlichen Verzögerung seiner Beratung und nach weiteren bekannten Fällen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnet den Entwurf als überfällig und wichtig zur Schließung einer Gesetzeslücke. 
- Die FDP führt an, dass das Gesetz nötig ist, um Naivität zu verhindern. 
- Die AfD interessiert sich für die Definition fremder Mächte und Mittelsmänner sowie die Zuständigkeit der Genehmigungsprüfung. 
- Die Gruppe Die Linke fragt nach der Dringlichkeit des Gesetzes und der Definition fremder Mächte. 
- Die Gruppe BSW stellt ähnliche Anfragen zur Definition und Identifizierung fremder Mächte.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:495/24
Eingang im Bundesrat:11.10.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Beraten