Gesetz zur Aufhebung des Intersputnik-Gesetzes
Offizieller Titel: | Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Intersputnik-Gesetzes |
Initiator: | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 06.09.2024 |
Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Aufhebung des Intersputnik-Gesetzes, da dieses nach der Kündigung des Abkommens über kosmische Fernmeldeverbindungen durch Deutschland obsolet geworden ist. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und federführend zuständig ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Hintergrund: Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" am 24. April 2023 gekündigt. Diese Kündigung wurde am 24. Juli 2023 wirksam, wodurch das Intersputnik-Gesetz obsolet wurde und nun aufgehoben werden soll.
Kosten: Der Gesetzentwurf verursacht keine Haushaltsausgaben für den Bund und die Länder. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Keine Angaben. Da keine genaue Angabe vorhanden ist, soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Sonstiges: Es gibt keine besonderen weiteren Aspekte oder Hinweise auf eine besondere Eilbedürftigkeit des Entwurfs.
Maßnahmen:
- Aufhebung des Intersputnik-Gesetzes: Das bestehende Intersputnik-Gesetz wird abgeschafft.
- Inkrafttreten: Das neue Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 433/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |