Änderung des Übereinkommens über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
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Offizieller Titel: | Gesetz zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds |
Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
Letzte Änderung: | 21.03.2025 |
Drucksache: | 20/13489 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14739 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Änderungen des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds zu ratifizieren. Diese Änderungen sollen es dem Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) ermöglichen, seine Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln, um das Ausleihvolumen zu erhöhen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund: Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung. Das Fondsübereinkommen erlaubt es dem AfDF bisher nicht, ihm zur Verfügung stehende Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln. Durch die vorgeschlagene Änderung soll dies ermöglicht werden, um die Mittel effizienter nutzen zu können.
Kosten: Für den Bundeshaushalt, die Länder und Kommunen entstehen durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der spezifische Zeitpunkt, an dem die Änderungen des Übereinkommens in Kraft treten, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Plausibilität für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung und ist nicht eilbedürftig. Es werden keine Bürokratiekosten oder sonstige zusätzliche Aufwände erzeugt, und es gibt keine Auswirkungen auf das Preisniveau oder die soziale Sicherheitssysteme.
Eingang im Bundestag: | 23.10.2024 |
Erste Beratung: | 19.12.2024 |
Abstimmung: | 30.01.2025 |
Drucksache: | 20/13489 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14739 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachterlich beteiligt.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat dagegen gestimmt, während die Gruppe Die Linke abwesend war. Es gibt keinen Entschließungsantrag.
Änderungen: Es wurden keine Änderungen in den Gesetzentwurf eingefügt. Der Gesetzentwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden.
Begründung: Die Begründung der Beschlussempfehlung hebt hervor, dass die Änderung des Fondsübereinkommens es dem Afrikanischen Entwicklungsfonds ermöglicht, Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln, um das Ausleihvolumen zu erhöhen. Dies geschieht unter strengen Regeln der finanziellen Nachhaltigkeit. Der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung wird als Hintergrund für die Änderung genannt.
Statements der Fraktionen: Keine Angaben.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 437/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |
Erster Durchgang: | 18.10.2024 |
Abstimmung: | 21.03.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |