Änderung des Übereinkommens über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
Offizieller Titel: | Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließung vom 23. Mai 2023 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds |
Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftsliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 06.09.2024 |
Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Änderungen des Übereinkommens vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds zu ratifizieren. Diese Änderungen sollen es dem Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) ermöglichen, seine Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln, um das Ausleihvolumen zu erhöhen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund: Hintergrund des Gesetzentwurfs ist der hohe Bedarf der afrikanischen Länder an günstiger Entwicklungsfinanzierung. Das Fondsübereinkommen erlaubt es dem AfDF bisher nicht, ihm zur Verfügung stehende Finanzmittel am Kapitalmarkt zu hebeln. Durch die vorgeschlagene Änderung soll dies ermöglicht werden, um die Mittel effizienter nutzen zu können.
Kosten: Für den Bundeshaushalt, die Länder und Kommunen entstehen durch dieses Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der spezifische Zeitpunkt, an dem die Änderungen des Übereinkommens in Kraft treten, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf beinhaltet keine Plausibilität für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung und ist nicht eilbedürftig. Es werden keine Bürokratiekosten oder sonstige zusätzliche Aufwände erzeugt, und es gibt keine Auswirkungen auf das Preisniveau oder die soziale Sicherheitssysteme.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 437/24 |
Eingang im Bundesrat: | 06.09.2024 |