Pflegekompetenzgesetz
Offizieller Titel: | |
Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
Status: | Referentenentwurf |
Letzte Änderung: | 06.09.2024 |
Datum erster Entwurf: | 06.09.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
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„Die Eröffnung von neuen Tätigkeitsfeldern für Pflegefachpersonen im Wege des Rahmenvertrags nach § 73d SGV (neu) wird ausdrücklich begrüßt.“
Der BKK Dachverband äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die erwarteten Einsparungen durch neue Wohnformen unrealistisch sind und die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen zu Mehrkosten führen wird. Der Verband kritisiert die Bürokratisierung und fordert eine stärkere Einbindung der Selbstverwaltung. Besonders ausführlich werden die Themen Eigenverantwortung der Pflegefachpersonen, die Einführung eines neuen Versorgungssektors und die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen behandelt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Mit dem Gesetzentwurf ist es gelungen, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz, der wegweisende Schritte zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen vorsieht. Der Entwurf verankert heilkundliche Aufgaben der Pflege im Sozialgesetzbuch und ermöglicht eine erweiterte Heilkundekompetenz für Pflegefachpersonen. Besonders hervorgehoben werden die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozesssteuerung, die Präventionsempfehlungen und die flexiblen Leistungsansprüche. Die BAGFW fordert Nachbesserungen bei der Verankerung der Heilkundeausübung, der Pflegeprozesssteuerung und der Entbürokratisierung der Hilfsmittelverordnung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Bundespflegekammer begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, als einen überfälligen und wichtigen Schritt den Pflegeberuf und die pflegerische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln.“
Die Bundespflegekammer begrüßt den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs in Deutschland. Der Entwurf sieht vor, Pflegefachpersonen mehr Verantwortung bei der Erbringung heilkundlicher Tätigkeiten zu geben und ihre Rolle im Pflegeprozess zu stärken. Die offizielle Berufsbezeichnung 'Pflegefachperson' wird in anderen Gesetzen verankert, um Missverständnisse zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden die Neuregelungen zur Prävention durch Pflegefachpersonen, die Bedeutung der Steuerungsverantwortung im Pflegeprozess und die Integration akademischer Qualifikationen in den Pflegeberuf.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Stärkung der Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert den Pool von fachkompetenten Personen in der Versorgung, steigert die Berufsattraktivität professioneller Pflege und stellt eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräfteengpass dar.“
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes, das die Kompetenzen von Pflegefachpersonen stärken soll. Dies soll den Fachkräftemangel in der Pflege bekämpfen und die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Besonders hervorgehoben wird die Forderung, dass Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden sollen, um mehr Pflegekräfte auszubilden und die Versorgung zu verbessern. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit der Umsetzung des Koalitionsvertragsziels, die Pflegeausbildung in Rehabilitationseinrichtungen zu ermöglichen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Referentenentwurf zeigt einige positive Ansätze: Die Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen und damit auch Steigerung der Attraktivität in einem Arbeitsfeld zu arbeiten, das auch ein hohes Maß an selbstbestimmtem und gestalterischem Arbeiten ermöglicht.“
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. äußert sich zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes, das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurde. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer umfassenden Systemreform in der Pflegeversicherung, um die Versorgung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen nachhaltig zu sichern. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Einbindung von Betroffenen in Pflegekurse, die Stärkung der Pflegeberatung und die Förderung digitaler Pflegeanwendungen gelegt. Kritisiert wird die Absenkung der pflegefachlichen Begleitung bei Unterstützungsangeboten im Alltag, was als Qualitätsverlust angesehen wird.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die DDG würdigt den Referentenentwurf des PKG insbesondere auch mit Blick auf die Stärkung der vielfältigen Kompetenzen von beruflich Pflegenden.“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) äußert sich positiv zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG), das die Pflegekompetenz stärken soll. Besonders hervorgehoben wird die Förderung regionaler Pflegenetzwerke, die Stärkung der Kommunen und die Einführung erweiterter heilkundlicher Aufgaben für Pflegefachpersonen. Die DDG betont die Notwendigkeit, digitale Pflegeanwendungen zu vergüten und die Integration von Diabetesmanagement-Technologien in die Pflegeleistungskataloge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung rechtssicherer Konzepte zur Delegation von Aufgaben an Pflegeassistenten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 26.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der Entwurf geht in vielen Aspekten in die richtige Richtung, lässt aber nur wenig Mut für größere reformerische Schritte erkennen.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußert sich zu einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz. Der DBfK begrüßt die geplante Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, sieht aber auch Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Einbeziehung von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen und der politischen Unterstützung für eine berufsständische Vertretung. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: die Forderung nach einer stärkeren Einbindung von Pflegefachpersonen in die Gesundheitsversorgung, die Notwendigkeit größerer Reformschritte zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit und die Kritik an der Einbindung gering qualifizierter Personen in die Pflege ohne ausreichende Qualifizierung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Erlaubnis zur Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.“
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz, der Pflegefachpersonen mehr Verantwortung und selbstständige Tätigkeiten ermöglichen soll. Der Verband hebt die Bedeutung der eigenverantwortlichen Ausführung heilkundlicher Tätigkeiten hervor, was die Attraktivität des Pflegeberufs steigern und die Effizienz im Krankenhaus verbessern könnte. Besonders betont werden die Notwendigkeit verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, die Einbeziehung der Interessenvertretung der Krankenhäuser in die Ausgestaltung erweiterter heilkundlicher Leistungen und die Weiterentwicklung der Pflegepersonalbedarfsbemessung im Hinblick auf die neuen Tätigkeiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Am Ende wird es allerdings nur Wirkung entfalten, wenn die Kernaufgaben der beruflich Pflegenden gleichberechtigt im Gesetz verankert werden.“
Der Deutsche Pflegerat (DPR) äußert sich positiv zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG), das die Rolle der Pflegefachpersonen in der Gesundheitsversorgung stärken soll. Wichtige Elemente des Entwurfs sind die selbständige Erbringung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen, die Erweiterung ihrer Kompetenzen zur Verschreibung und Verordnung sowie die gesetzliche Regelung der Beteiligungsrechte in Entscheidungsprozessen. Der DPR betont, dass die Pflegewissenschaft stärker eingebunden und die berufliche Pflege gleichberechtigt im Gesetz verankert werden muss. Besonders hervorgehoben werden die Regelungen zur Prävention in der häuslichen Pflege, die Erweiterung der Heilkunde und die gesetzliche Verankerung der Pflegeprozessteuerung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die mit dem Referentenentwurf intendierten Ziele – Stärkung der Pflegekompetenz, Verbesserung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Kommunen, Ermöglichung innovativer quartiernaher Wohnformen – sind aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins grundsätzlich zu begrüßen.“
Die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) hebt die positiven Aspekte des Entwurfs hervor, insbesondere die Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung, die Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur und die Stärkung der Rolle von Kommunen in der Pflegeplanung. Der Verein begrüßt die Anerkennung des Pflegeberufs als Heilberuf und die Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Besondere Betonung liegt auf der Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung, der Förderung innovativer Wohnformen und der Vereinfachung von Bürokratie im Gesundheitswesen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Kompetenzerweiterung der Pflege könnte von der Expertise und der etablierten Entscheidungspraxis des G-BA profitieren.“
Die Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) betont die Bedeutung der Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, um die pflegerische Versorgung zu verbessern und Ärzte zu entlasten. Es wird jedoch kritisiert, dass die Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen nur in einem Rahmenvertrag und nicht in den Richtlinien des G-BA geregelt werden soll, was zu rechtlichen und inhaltlichen Überschneidungen führen könnte. Besonders hervorgehoben werden die potenziellen Probleme durch parallele Regelungswerke, die fehlende Einbindung des G-BA in die Vertragsgestaltung und die Notwendigkeit, die Pflege in Entscheidungsprozesse stärker einzubeziehen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele zur Sicherstellung der Pflegestrukturen in Deutschland [...] werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes grundsätzlich begrüßt.“
Die Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zum Pflegekompetenzgesetz begrüßt grundsätzlich die Ziele des Entwurfs, die Pflegestrukturen zu verbessern und die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams zu fördern. Besonders hervorgehoben werden die erweiterten Befugnisse von Pflegefachpersonen, die Delegationsmöglichkeiten für Ärzte und die Notwendigkeit klarer rechtlicher Vorgaben zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten. Zudem wird die Gefahr einer Deprofessionalisierung durch die Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen kritisch betrachtet.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die KBV begrüßt die Intention des Gesetzgebers mit Blick auf den demografischen Wandel, den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz, insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels. Sie betont die Wichtigkeit integrierter Versorgungsmodelle und die Einbindung von Pflegefachpersonen mit erweiterten heilkundlichen Kompetenzen in Vertragsarztpraxen. Dies soll die koordinierte Versorgung älterer und chronisch kranker Patienten verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Entwicklung des 'Scope of Practice' für Pflegefachpersonen, die Sicherstellung der Pflege durch Länder und Kommunen, sowie die kritische Sicht auf die Anstellung von Einzelpflegekräften bei Pflegekassen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 27.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die Chance des Pflegekompetenzgesetzes liegt nach Auffassung des Medizinischen Dienstes Bund somit darin, das fachliche Zusammenspiel zwischen Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes und den Pflegenden zu intensivieren.“
Der Medizinische Dienst Bund unterstützt den Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes, der die Attraktivität des Pflegeberufes und die Versorgungsstrukturen verbessern soll. Besonders hervorgehoben werden die Kompetenzerweiterung bei Pflegefachpersonen, die Stärkung der Beratung pflegebedürftiger Menschen und die Einbindung digitaler Pflegeanwendungen. Der Medizinische Dienst Bund fordert jedoch Änderungen in Bezug auf die wissenschaftliche Begleitung der Begutachtung und die Einbindung seiner Expertise bei der Erstellung neuer Richtlinien.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Es ist mit dem Gesetzentwurf gelungen, einige wichtige „Vorstöße“ in Richtung Stärkung der Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen ausgehend von den Vorbehaltsaufgaben und heilkundlichen Aufgaben bis hin zu erweiterten heilkundlichen Aufgaben im Leistungsrecht zu verankern.“
Die Stellungnahme des Think Tank Vorbehaltsaufgaben zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes befasst sich mit der Stärkung der Eigenständigkeit der professionellen Pflege und der strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Der Entwurf sieht eine Verankerung heilkundlicher Aufgaben für Pflegefachpersonen vor, die bisher Ärzt:innen vorbehalten waren. Es wird kritisiert, dass es an einer klaren Regelung für die eigenständige Ausübung dieser Aufgaben mangelt. Zudem wird die Flexibilisierung von Leistungen und die Einführung gemeinschaftlicher Wohnformen diskutiert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Integration von Vorbehaltsaufgaben der Pflege in das Leistungsrecht, 2) Die Rolle der Pflegefachpersonen bei der Heilkundeausübung, 3) Die strukturellen Reformansätze im SGB XI.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 23.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Der vdek begrüßt, dass mit diesem schon lange angekündigten Gesetzentwurf die Pflegekompetenz der Pflegefachpersonen gestärkt werden soll.“
Die Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) begrüßt die geplante Stärkung der Pflegefachpersonen, die zukünftig erweiterte heilkundliche Leistungen selbstständig übernehmen können. Der vdek hebt die Notwendigkeit einer besseren Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzten hervor, um den optimalen Einsatz knapper Personalressourcen zu gewährleisten. Kritisch wird die alleinige Finanzierung der wissenschaftlichen Expertise zur Erarbeitung eines Leistungskatalogs durch die Beitragsgelder der Versicherten gesehen. Der Verband fordert eine eigenständige Rechtsgrundlage für die bundesweite Vergütung der neuen Tätigkeiten. Besonders ausführlich wird die Einführung gemeinschaftlicher Wohnformen (GeWos) diskutiert, die als innovativer Ansatz begrüßt, jedoch als zu komplex in der Umsetzung bewertet werden. Die Stellungnahme fordert Nachbesserungen, um die Anreize für Pflegebedürftige und Träger zu erhöhen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
„Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung lässt es nicht zu, dass Steigerungen der Leistungsausgaben herbeigeführt werden.“
Die Stellungnahme des PKV-Verbandes zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) kritisiert die geplanten Leistungsausweitungen aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Pflegeversicherung. Der Verband lehnt die Annahmen zu Minderausgaben als nicht plausibel ab und fordert eine Vereinfachung des Leistungsrechts sowie eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit der Präventionsorientierung im Pflegesystem, die Bedenken gegen die Einführung neuer Fördertatbestände und Geschäftsstellen sowie die Kritik an der Übertragung von Begutachtungsaufgaben auf Pflegefachpersonen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.09.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)