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Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:12.09.2024
Drucksache:20/12805 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Hinweis:Der Gesetzentwurf geht auf eine Formulierungshilfe der Bundesregierung zurück, die unter anderem die geplante Änderung des Waffengesetzes übernimmt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Deutschland. Dies wird durch Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht erreicht. Der Entwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, nicht direkt von der Bundesregierung, daher wird kein federführendes Ministerium genannt. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf den islamistischen Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen sowie auf die zunehmende Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus und Rechtsextremismus. Es wird besonders Bezug auf die Terroranschläge gegen den Staat Israel vom 7. Oktober 2023 genommen. 
 
Kosten:  
Es entstehen Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für die Leistungsträger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Leistungsausschluss bei Sekundärmigration. Für den Erfüllungsaufwand in der Verwaltung entstehen Kosten für Software-Beschaffung und Betrieb sowie weitere sächliche und personelle Aufwände bei den betroffenen Behörden (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Zollkriminalamt). Diese Kosten lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. Es ist daher anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist vor dem Hintergrund aktueller terroristischer Bedrohungen besonders eilbedürftig. Außerdem greift er verschiedene Regelungen auf, die der besseren Verhinderung von Extremismus und Terrorismus dienen sollen, einschließlich der Verschärfung der Waffengesetzgebung und der Anpassung im Asyl- und Aufenthaltsrecht. 
 
Maßnahmen
 
- Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Artikel 1) 
- Entfernung der Beschränkung für Finanzermittlungen auf gewaltorientierte oder volksverhetzende Bestrebungen, um auch legalistische Bestrebungen mit erheblichem Aktionspotenzial oder gesellschaftlicher Wirkungsbreite zu erfassen. 
 
- Änderung des Asylgesetzes (Artikel 2) 
- BAMF erhält Befugnis zum biometrischen Abgleich von Lichtbildern mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsfeststellung bei Passlosigkeit. 
- Klarstellungen und Vorgaben zur Nutzung und Löschung von Daten aus dem biometrischen Abgleich, um Datenschutz zu gewährleisten. 
- Verpflichtung des BAMF zur Information der betroffenen Personen über den biometrischen Abgleich und Schutzmaßnahmen gegen den unberechtigten Datenzugriff. 
- Erweiterung der Gründe für den Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling sowie eine Anzeigepflicht für Ausländer bei Reisen in den Herkunftsstaat. 
 
- Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Artikel 3) 
- Verschärfung der Ausweisungsgründe, insbesondere bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. für Gewaltanwendung, Terrorismus, antisemitische, rassistische, frauenfeindliche oder religionsfeindliche Straftaten). 
- Einführung neuer Ausweisungstatbestände für den Einsatz von Waffen bei Straftaten. 
- Schaffung von Anzeigepflichten für Heimreisen und eine damit verbundene Mitwirkungspflicht zur Erleichterung der Prüfung von Asylvoraussetzungen. 
 
- Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Artikel 4) 
- Ausschluss bestimmter Ausländergruppen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig. 
- Regelungen zu eingeschränkten Überbrückungsleistungen und Ausnahmen für Härtefälle. 
 
- Änderung des Waffengesetzes (Artikel 5) 
- Erweiterung der Gründe zur Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei bestimmten Verurteilungen. 
- Neue Befugnisse für Waffenbehörden zur Recherche in öffentlichen Quellen und zur Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. 
- Einbindung weiterer Sicherheitsbehörden in die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern. 
- Einführung neuer Verbote für das Führen von Messern an bestimmten Orten und unter bestimmten Umständen. 
 
- Weitere Änderungen 
- Anpassungen im Sprengstoff- und Jagdrecht zur Sicherstellung einer konsistenten Regelung. 
- Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Regelung besonders gefährdeter Bereiche im öffentlichen Personenverkehr. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:12.09.2024
Drucksache:20/12805 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales25.09.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat12.09.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat23.09.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 22.09.2024 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

"Sicherheitspaket" zurückhaltend bewertet 
Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund, hielt es für fraglich, ob die Inhalte des Sicherheitspakets tatsächlich die objektive Sicherheit in Deutschland effektiv erhöhten. Vielmehr bedürfe es relevanter Reformen bei den Zuständigkeiten und Kompetenzen aller Beteiligten. Insbesondere müssten die Polizei, die Ausländerbehörden sowie die mit den Abschiebungen befassten Stellen der Länder personell besser ausgestattet werden. Die Grenzkontrollen sollten für längere Zeit fortgesetzt werden, weil es dort deutliche Erfolge gebe.

Jörg-Henning Gerlemann, Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, machte grundsätzliche Bedenken gegen die Systematik und gegen die Vollzugsfähigkeit der Regelungen im Gesetzentwurf geltend. Er hob vor allem auf die geplanten neuen Waffenverbotszonen ab. Danach solle es ermöglicht werden, größere Teile von Deutschland generell als Verbotsgebiete auszuweisen, also etwa alle Volksfeste oder den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Zu befürchten sei, dass schon auf Grund des Umfangs umfassende polizeiliche Kontrollen nicht möglich seien.

Niels Heinrich, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR), Hamburg, meinte, bezogen auf das Waffenrecht zeuge der Gesetzentwurf von Praxisferne, beinhalte fachliche Fehler und mache den derzeit ohnehin schon bestehenden Wust an unnötiger Bürokratie noch größer. Keine der vorgesehenen waffenrechtlichen Maßnahmen hätte nach Überzeugung des Kriminaloberrats die Taten von Mannheim und Solingen verhindert.

Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen, meinte, die Vorschläge überträfen alles, was es bisher im Bereich der digitalen Überwachung gegeben habe. Er sprach von einem „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“. Bei der geplanten Vorfeld-Erfassung von persönlichen Daten solle der Ausnahmefall unbegründet zum Regelfall gemacht werden. Dies gewinne immer mehr an Gefährlichkeit, je mehr Daten im Internet gespeichert seien. Damit käme man dem viel befürchteten „gläsernen Bürger“ näher als jemals zuvor.

Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte, sprach von zahlreichen übereilten Maßnahmen, die das Land nicht sicherer machen würden. Die Regierung lasse die nötige Besonnenheit und das rechtsstaatliche Augenmaß vermissen. Die Verschärfungen ließen eine gewissenhafte Abwägung von Grundrechten vermissen und berücksichtigten an vielen Stellen nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie höherrangiges Recht. Mehr Sicherheit erreiche man nicht durch populistische Maßnahmen, sondern durch Bildung, Prävention und psychosoziale Unterstützung.

Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes, betonte die Bedeutung der Regelungen zum biometrischen Internet-Abgleich. Die Identifizierung von Attentätern oder Gefährdern, die noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind, werde dadurch erheblich erleichtert werden. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalyse sei für eine zeitgemäße Polizeiarbeit und speziell für das BKA in seiner Funktion als Zentralstelle von wesentlicher Bedeutung.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, erkannte an, dass die Gesetzentwürfe einer besseren Steuerung und auch der dringend erforderlichen Begrenzung der nach wie vor zu hohen irregulären Migration dienten. Die vorgeschlagenen Regelungen gingen alle in die richtige Richtung, könnten aber nur erste Schritte sein. Die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in den Kommunen seien erschöpft.

Stephan Schindler, Universität Kassel, verwies darauf, dass die vorgesehenen Vorschriften zum nachträglichen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet zu erheblichen Grundrechtseingriffen führen, da zahlreiche Personen - potenziell alle Internetnutzer - betroffen seien, die hierfür mehrheitlich keinen Anlass gegeben hätten. Es seien spezifische Regelungen notwendig, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrten. Da solche Abgleiche fehleranfällig seien, solle eine Überprüfung durch eine qualifizierte Person vorgeschrieben werden.

Andre Schuster, Deutscher Städtetag, erklärte, insgesamt unterstütze der Städtetag die Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Jedoch müsse die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und fairen Verfahren im Umgang mit Asylsuchenden und Schutzberechtigten betont werden. Er ging unter anderem auf den Familiennachzug zu subsidiären geschützten Flüchtlingen ein. Er müsse mit zwei Aspekten in Einklang gebracht werden: Wahrung der Integrationsfähigkeit der Städte und Unterstützung der Integrationsanstrengungen der Geflüchteten mit Bleibeaussichten.

Christoph Sorge, Universität des Saarlandes, sagte, die technische Konzeption zur Verarbeitung personenbezogener Daten, besonders die Biometrie, falle in den Vorschlägen so unkonkret aus, dass sie kaum im Detail zu überprüfen sei. Dabei seien sehr weitreichende Eingriffe vorgesehen, ohne dass sie irgendwie eingehegt würden und ohne dass die Bürger wüssten, worauf sie sich einstellen müssten. Es gehe ja nicht nur um Daten von Verdächtigen oder Ausländern, die gerade einen Asylantrag gestellt haben, sondern im Prinzip unbegrenzt um alles, was man im Internet finden könne. Er bezweifelte die Vereinbarkeit mit höherrangigem europäischem Recht.

Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, meinte, natürlich müsse der Gesetzgeber im Blick haben, dass die Polizeibehörden sinnvolle Werkzeuge erhielten. Es müssten aber ebenso die Grundrechte aller betroffenen Personen gewahrt bleiben. Sie mahnte: Ermächtigungsgründe für grundrechtsintensive Maßnahmen dürften nicht übereilt geschaffen werden. So wiesen alle vorgesehenen Eingriffsnormen zur Gesichtserkennung zu unscharfe Tatbestandsmerkmale auf und ermöglichten erhebliche Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Personen.

Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG - Bundespolizeigewerkschaft, legte dar, derzeit befänden sich in Deutschland rund 300.000 ausreisepflichtige Personen, von denen 50.000 sofort ausreisepflichtig seien und teilweise sogar mit Haftbefehlen ausgeschrieben seien. Sie würden von der Bundespolizei regelmäßig insbesondere an Bahnhöfen festgestellt. Eine tatsächliche Durchsetzung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die Bundespolizei komme derzeit regelmäßig nicht in Betracht, da ihr die Zuständigkeit dafür fehle.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, machte klar, der Vorschlag einer Wiedereinführung der Begrenzung der Migration als Zweck des Aufenthaltsgesetzes entziehe sich einer juristischen Bewertung und müsse alleine rechtspolitisch bewertet werden. Eine stärkere Einbindung der Bundespolizei in die Abschiebeorganisation oder den Abschiebevollzug könne zwar zweckmäßig sein, müsse aber die Kompetenzzuweisungen des Grundgesetzes beachten.