Zum Inhalt springen

Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.10.2024
Drucksache:20/12805 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13413 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Hinweis:Der Gesetzentwurf geht auf eine Formulierungshilfe der Bundesregierung zurück, die unter anderem die geplante Änderung des Waffengesetzes übernimmt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Deutschland. Dies wird durch Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht erreicht. Der Entwurf kommt von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, nicht direkt von der Bundesregierung, daher wird kein federführendes Ministerium genannt. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf den islamistischen Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen sowie auf die zunehmende Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus und Rechtsextremismus. Es wird besonders Bezug auf die Terroranschläge gegen den Staat Israel vom 7. Oktober 2023 genommen. 
 
Kosten:  
Es entstehen Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für die Leistungsträger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch den Leistungsausschluss bei Sekundärmigration. Für den Erfüllungsaufwand in der Verwaltung entstehen Kosten für Software-Beschaffung und Betrieb sowie weitere sächliche und personelle Aufwände bei den betroffenen Behörden (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Zollkriminalamt). Diese Kosten lassen sich derzeit noch nicht beziffern. Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. Es ist daher anzunehmen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist vor dem Hintergrund aktueller terroristischer Bedrohungen besonders eilbedürftig. Außerdem greift er verschiedene Regelungen auf, die der besseren Verhinderung von Extremismus und Terrorismus dienen sollen, einschließlich der Verschärfung der Waffengesetzgebung und der Anpassung im Asyl- und Aufenthaltsrecht. 
 
Maßnahmen
 
- Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (Artikel 1) 
- Entfernung der Beschränkung für Finanzermittlungen auf gewaltorientierte oder volksverhetzende Bestrebungen, um auch legalistische Bestrebungen mit erheblichem Aktionspotenzial oder gesellschaftlicher Wirkungsbreite zu erfassen. 
 
- Änderung des Asylgesetzes (Artikel 2) 
- BAMF erhält Befugnis zum biometrischen Abgleich von Lichtbildern mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsfeststellung bei Passlosigkeit. 
- Klarstellungen und Vorgaben zur Nutzung und Löschung von Daten aus dem biometrischen Abgleich, um Datenschutz zu gewährleisten. 
- Verpflichtung des BAMF zur Information der betroffenen Personen über den biometrischen Abgleich und Schutzmaßnahmen gegen den unberechtigten Datenzugriff. 
- Erweiterung der Gründe für den Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling sowie eine Anzeigepflicht für Ausländer bei Reisen in den Herkunftsstaat. 
 
- Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Artikel 3) 
- Verschärfung der Ausweisungsgründe, insbesondere bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. für Gewaltanwendung, Terrorismus, antisemitische, rassistische, frauenfeindliche oder religionsfeindliche Straftaten). 
- Einführung neuer Ausweisungstatbestände für den Einsatz von Waffen bei Straftaten. 
- Schaffung von Anzeigepflichten für Heimreisen und eine damit verbundene Mitwirkungspflicht zur Erleichterung der Prüfung von Asylvoraussetzungen. 
 
- Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Artikel 4) 
- Ausschluss bestimmter Ausländergruppen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere bei Ablehnung des Asylantrags als unzulässig. 
- Regelungen zu eingeschränkten Überbrückungsleistungen und Ausnahmen für Härtefälle. 
 
- Änderung des Waffengesetzes (Artikel 5) 
- Erweiterung der Gründe zur Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei bestimmten Verurteilungen. 
- Neue Befugnisse für Waffenbehörden zur Recherche in öffentlichen Quellen und zur Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. 
- Einbindung weiterer Sicherheitsbehörden in die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Waffenbesitzern. 
- Einführung neuer Verbote für das Führen von Messern an bestimmten Orten und unter bestimmten Umständen. 
 
- Weitere Änderungen 
- Anpassungen im Sprengstoff- und Jagdrecht zur Sicherstellung einer konsistenten Regelung. 
- Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Regelung besonders gefährdeter Bereiche im öffentlichen Personenverkehr. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 19 Einträge zu Drucksache 20/12805 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

AW AlgorithmWatch gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
AlgorithmWatch setzt sich gegen die Verabscheidung vorgeschlagener biometrischer Überwachungsbefugnisse ein. Das betrifft die Entwürfe für § 15b AsylG. Die Regelung sollte gestrichen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001948 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 38950

Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
PRO ASYL möchte bezüglich diesem Gesetzentwurf auf die aus Sicht der Organisation gravierendste Verschärfung aufmerksam machen: Der geplante Sozialleistungsausschluss von Asylsuchenden, die dem Dublin-Verfahren unterliegen. Das Ziel der Interessensvertretung ist, dass der Ausschluss aus dem gesetz gestrichen wird.

Lobbyregister-Nr.: R002696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 47363

Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auch nach Änderung des Waffengesetzes muss der Messerverkauf auf Märkten weiterin möglich sein

Lobbyregister-Nr.: R000467 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50624

Civilfleet-Support e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir versuchten das Regelungsvorhaben durch Öffentlichkeitsarbeit sowie die konkrete Ansprache von Abgeordneten zu verhindern, da es erwiesen menschen- und grundrechtswidrig ist.

Lobbyregister-Nr.: R006072 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46731

D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
D64 fordert den Deutschen Bundestag auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten. Obwohl der AI Act der EU biometrische Überwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet, erlauben zahlreiche Ausnahmen dies für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein nationales Verbot soll den Schutz der Menschenrechte sicherstellen und das ständige Gefühl der Überwachung vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der biometrische Erkennung im öffentlichen Raum ablehnt und das Recht auf Anonymität betont.

Lobbyregister-Nr.: R000251 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50917

Deutscher Caritasverband e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nichteinführung der gesetzlich geplanten Leistungsausschlüsse im Asylbewerberleistungsgesetz, die in der Umsetzung zu Verelendung, gesundheitlichen Langzeitschäden und Arbeitsausbeutung führen können; Verhinderung Verschärfung Widerruf Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland im Aufenthaltsgesetz, Nichteinführung Einschränkung Regelungen Familiennachzug in neuem Zustrombegrenzungsgesetz

Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52601

Deutscher Jagdverband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verhinderung weiterer Waffenrechtsverschärfungen, die keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen, aber weitere Verbote und bürokratischen Aufwand.

Lobbyregister-Nr.: R002325 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45080

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Paritätische spricht sich gegen die im Entwurf angestrebten Änderungen des AsylbLG, AsylG und AufenthG aus. Diese stehen teils nicht im Einklang mit geltendem Verfassungs- und Europarecht, widersprechen teilweise europa- und völkerrechtlicher Systematik oder haben keinen unmittelbar erkennbaren Bezug zu sicherheitspolitischen Aspekten. Insbesondere der geplante Leistungsausschluss von sogenannten "Dublin-Fällen" wird aufgrund seiner Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit und Inkaufnahme der Verelendung von Geflüchteten vom Paritätischen entschieden abgelehnt.

Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026

Deutscher Schaustellerbund e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir regen innerhalb des Gesetzesentwurfs im Rahmen des § 42 Abs. 4a, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 8 konkretere Formulierungen in Bezug auf die Umsetzung des Gesetzes auf den deutschen Volksfestplätzen, Wochen- und Weihnachtsmärkten an.

Lobbyregister-Nr.: R003862 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46942

Deutscher Schützenbund

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Begründung der generellen Ablehnung des Deutschen Schützenbundes des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Lobbyregister-Nr.: R003260 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 44411

Deutsches Kinderhilfwerk e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel des offenen Briefes ist auf die kinderrechtswidrigen Aspekte des Gesetzesvorhabens (AsylbLG, Asylgesetz, Verschärfungen im Jugendstrafrecht und im Bereich des Datenschutzes) aufmerksam zu machen und die Abgeordneten dazu aufzufordern den Gesetzesentwurf abzulehnen.

Lobbyregister-Nr.: R002959 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 45524

Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Diakonie Deutschland sieht sich zu einigen ausgewählten Punkten des oben genannten Gesetzentwurfs veranlasst Stellung zu nehmen. Die geplanten Regelungen wirken sich zum Teil erheblich auf die Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden in Deutschland aus und berühren das Arbeitsfeld unserer Migrationssozialarbeit. Wir sehen es kritisch, dass diese weitreichenden Grundrechtseingriffe in einem gesetzgeberischen Schnellverfahren ohne Verbändebeteiligung beschlossen werden sollen.

Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49788

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit den Änderungen des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems werden die Grundrechte geflüchteter Menschen verletzt. So wird der Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mit den geplanten Verschärfungen beim Leistungsausschluss ausgehöhlt. Künftig sollen Menschen, die sich in Deutschland aufhalten, für deren Asylverfahren aber ein anderer EU-Staat zuständig ist, keine Sozialleistungen mehr erhalten, sobald ihre Abschiebung angeordnet wurde. Die Verschärfungen lassen eine gewissenhafte Abwägung von Grundrechten vermissen und berücksichtigen an vielen Stellen nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie höherrangiges Recht.

Lobbyregister-Nr.: R001802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 39851

IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Vertretung der Interessen der Industrie im Hinblick auf Regelungen im Gesetzesentwurf Messer (im WaffG) betreffend.

Lobbyregister-Nr.: R004424 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 43884

Robert Bosch Stiftung GmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beitrag zur angemessenen und langfristigen Kontrolle von irregulärer Migration. Zugleich Beitrag zur Wahrung der Menschenwürde und Beweis des Mehrwerts von gesteuerter Migration für Wirtschaft, Wohlstand und Gesellschaft durch Schaffung legaler Migrationswege und Investitionen in Migrationsdiplomatie.

Lobbyregister-Nr.: R001615 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51687

Save the Children Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
gemeinsames Anschreiben zum Sicherheitspaket mit weiteren Kinderrechtsorganisationen mit dem Titel "Kinderrechtliche Aspekte im „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung"

Lobbyregister-Nr.: R002179 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52610

SUPERRR Lab SL gGmbH

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Gesetzentwürfe zur „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (BT-Drucksache 20/12806) und „Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (BT-Drucksache 20/12805) verschärfen geltende Regelungen zu Überwachung und Asylrecht. Wir empfehlen keine konkreten Änderungen, sondern eine Ablehnung des Pakets in Gänze.

Lobbyregister-Nr.: R000453 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46027

terre des hommes Deutschland e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
TDH ist als Kinderrechtsorganisation tief besorgt über den geplanten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/12805). Besonders alarmierend ist für uns die Tatsache, dass die geplanten Gesetzesänderungen nicht nur in Teilen verfassungswidrig sind und im Widerspruch zum Europarecht stehen, sondern auch elementare Kinderrechte gefährden. In dem Gesetzentwurf enthaltene Maßnahmen widersprechen den grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland verpflichtet, das Wohl aller Kinder – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – in den Vordergrund zu stellen.

Lobbyregister-Nr.: R002091 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52927

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Beachtung der Menschenrechte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ein.

Lobbyregister-Nr.: R004137 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51762

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:09.09.2024
Erste Beratung:12.09.2024
Abstimmung:18.10.2024
Drucksache:20/12805 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/13413 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales16.10.2024Ergänzung
Ausschuss für Digitales25.09.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat12.09.2024Tagesordnung
Ausschuss für Inneres und Heimat23.09.2024Anhörung
Ausschuss für Inneres und Heimat16.10.2024Änderung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 22.09.2024 im Ausschuss für Inneres und Heimat statt.

"Sicherheitspaket" zurückhaltend bewertet 
Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund, hielt es für fraglich, ob die Inhalte des Sicherheitspakets tatsächlich die objektive Sicherheit in Deutschland effektiv erhöhten. Vielmehr bedürfe es relevanter Reformen bei den Zuständigkeiten und Kompetenzen aller Beteiligten. Insbesondere müssten die Polizei, die Ausländerbehörden sowie die mit den Abschiebungen befassten Stellen der Länder personell besser ausgestattet werden. Die Grenzkontrollen sollten für längere Zeit fortgesetzt werden, weil es dort deutliche Erfolge gebe.

Jörg-Henning Gerlemann, Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg, machte grundsätzliche Bedenken gegen die Systematik und gegen die Vollzugsfähigkeit der Regelungen im Gesetzentwurf geltend. Er hob vor allem auf die geplanten neuen Waffenverbotszonen ab. Danach solle es ermöglicht werden, größere Teile von Deutschland generell als Verbotsgebiete auszuweisen, also etwa alle Volksfeste oder den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Zu befürchten sei, dass schon auf Grund des Umfangs umfassende polizeiliche Kontrollen nicht möglich seien.

Niels Heinrich, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister (NWR), Hamburg, meinte, bezogen auf das Waffenrecht zeuge der Gesetzentwurf von Praxisferne, beinhalte fachliche Fehler und mache den derzeit ohnehin schon bestehenden Wust an unnötiger Bürokratie noch größer. Keine der vorgesehenen waffenrechtlichen Maßnahmen hätte nach Überzeugung des Kriminaloberrats die Taten von Mannheim und Solingen verhindert.

Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen, meinte, die Vorschläge überträfen alles, was es bisher im Bereich der digitalen Überwachung gegeben habe. Er sprach von einem „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“. Bei der geplanten Vorfeld-Erfassung von persönlichen Daten solle der Ausnahmefall unbegründet zum Regelfall gemacht werden. Dies gewinne immer mehr an Gefährlichkeit, je mehr Daten im Internet gespeichert seien. Damit käme man dem viel befürchteten „gläsernen Bürger“ näher als jemals zuvor.

Sarah Lincoln, Gesellschaft für Freiheitsrechte, sprach von zahlreichen übereilten Maßnahmen, die das Land nicht sicherer machen würden. Die Regierung lasse die nötige Besonnenheit und das rechtsstaatliche Augenmaß vermissen. Die Verschärfungen ließen eine gewissenhafte Abwägung von Grundrechten vermissen und berücksichtigten an vielen Stellen nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie höherrangiges Recht. Mehr Sicherheit erreiche man nicht durch populistische Maßnahmen, sondern durch Bildung, Prävention und psychosoziale Unterstützung.

Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes, betonte die Bedeutung der Regelungen zum biometrischen Internet-Abgleich. Die Identifizierung von Attentätern oder Gefährdern, die noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind, werde dadurch erheblich erleichtert werden. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für automatisierte Datenanalyse sei für eine zeitgemäße Polizeiarbeit und speziell für das BKA in seiner Funktion als Zentralstelle von wesentlicher Bedeutung.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, erkannte an, dass die Gesetzentwürfe einer besseren Steuerung und auch der dringend erforderlichen Begrenzung der nach wie vor zu hohen irregulären Migration dienten. Die vorgeschlagenen Regelungen gingen alle in die richtige Richtung, könnten aber nur erste Schritte sein. Die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in den Kommunen seien erschöpft.

Stephan Schindler, Universität Kassel, verwies darauf, dass die vorgesehenen Vorschriften zum nachträglichen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet zu erheblichen Grundrechtseingriffen führen, da zahlreiche Personen - potenziell alle Internetnutzer - betroffen seien, die hierfür mehrheitlich keinen Anlass gegeben hätten. Es seien spezifische Regelungen notwendig, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrten. Da solche Abgleiche fehleranfällig seien, solle eine Überprüfung durch eine qualifizierte Person vorgeschrieben werden.

Andre Schuster, Deutscher Städtetag, erklärte, insgesamt unterstütze der Städtetag die Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Jedoch müsse die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und fairen Verfahren im Umgang mit Asylsuchenden und Schutzberechtigten betont werden. Er ging unter anderem auf den Familiennachzug zu subsidiären geschützten Flüchtlingen ein. Er müsse mit zwei Aspekten in Einklang gebracht werden: Wahrung der Integrationsfähigkeit der Städte und Unterstützung der Integrationsanstrengungen der Geflüchteten mit Bleibeaussichten.

Christoph Sorge, Universität des Saarlandes, sagte, die technische Konzeption zur Verarbeitung personenbezogener Daten, besonders die Biometrie, falle in den Vorschlägen so unkonkret aus, dass sie kaum im Detail zu überprüfen sei. Dabei seien sehr weitreichende Eingriffe vorgesehen, ohne dass sie irgendwie eingehegt würden und ohne dass die Bürger wüssten, worauf sie sich einstellen müssten. Es gehe ja nicht nur um Daten von Verdächtigen oder Ausländern, die gerade einen Asylantrag gestellt haben, sondern im Prinzip unbegrenzt um alles, was man im Internet finden könne. Er bezweifelte die Vereinbarkeit mit höherrangigem europäischem Recht.

Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, meinte, natürlich müsse der Gesetzgeber im Blick haben, dass die Polizeibehörden sinnvolle Werkzeuge erhielten. Es müssten aber ebenso die Grundrechte aller betroffenen Personen gewahrt bleiben. Sie mahnte: Ermächtigungsgründe für grundrechtsintensive Maßnahmen dürften nicht übereilt geschaffen werden. So wiesen alle vorgesehenen Eingriffsnormen zur Gesichtserkennung zu unscharfe Tatbestandsmerkmale auf und ermöglichten erhebliche Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Personen.

Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG - Bundespolizeigewerkschaft, legte dar, derzeit befänden sich in Deutschland rund 300.000 ausreisepflichtige Personen, von denen 50.000 sofort ausreisepflichtig seien und teilweise sogar mit Haftbefehlen ausgeschrieben seien. Sie würden von der Bundespolizei regelmäßig insbesondere an Bahnhöfen festgestellt. Eine tatsächliche Durchsetzung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die Bundespolizei komme derzeit regelmäßig nicht in Betracht, da ihr die Zuständigkeit dafür fehle.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, machte klar, der Vorschlag einer Wiedereinführung der Begrenzung der Migration als Zweck des Aufenthaltsgesetzes entziehe sich einer juristischen Bewertung und müsse alleine rechtspolitisch bewertet werden. Eine stärkere Einbindung der Bundespolizei in die Abschiebeorganisation oder den Abschiebevollzug könne zwar zweckmäßig sein, müsse aber die Kompetenzzuweisungen des Grundgesetzes beachten.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Digitales und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. 
 
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Gesetzentwürfe auf Drucksachen 20/12805 und 20/12806 in geänderter Fassung. Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten zu. Ein Entschließungsantrag wurde ebenfalls angenommen. 
 
Änderungen: Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt, die sich auf das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Asyl- und Aufenthaltsrecht und das Waffenrecht beziehen. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen, die nicht im ursprünglichen Entwurf enthalten waren. 
 
Begründung: Die Änderungen zielen darauf ab, die innere Sicherheit zu verbessern, insbesondere durch Anpassungen im Waffenrecht, Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie durch die Einführung neuer Befugnisse zur Datenanalyse und biometrischen Abgleich. Die Maßnahmen sollen der Terrorismusbekämpfung und der Prävention extremistischer Bedrohungen dienen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Betont die Wichtigkeit des Sicherheitspakets und die Kombination von Repression und Prävention. 
- CDU/CSU: Kritisiert das Paket als unzureichend und nicht zielgerichtet, insbesondere in Bezug auf Migration und Waffenrecht. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zeigt sich unzufrieden mit dem Verfahren, unterstützt aber die Notwendigkeit von Sicherheitsanpassungen. 
- FDP: Hebt die Bedeutung der Regelungen für Migration, Waffenrecht und Befugnisse hervor. 
- AfD: Begrüßt bestimmte Verschärfungen, kritisiert jedoch das europäische Asylsystem und fordert Grenzschließungen. 
- Die Linke: Lehnt das Paket ab und sieht es als Verstoß gegen das Existenzminimum. 
- BSW: Kritisiert die Übertragung von Regelungskompetenzen an die Regierung und die Möglichkeit verdachtsloser Kontrollen.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:18.10.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt