Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach DE

Offizieller Titel: | Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) |
Initiator: | CDU/CSU |
Status: | Abgelehnt |
Letzte Änderung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/12804 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13648 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
Trojanercheck: | |
Hinweis: | Die 2./3. Beratung stand bereits für den 26.09. und für den 10.10.2024 auf der Tagesordnung, wurde aber jeweils wieder abgesetzt.
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Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland. Die Lösung besteht darin, die Begrenzung als ausdrückliche Zielbestimmung wieder in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zu beenden und der Bundespolizei erweiterte Zuständigkeiten für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu geben. Der Entwurf stammt von der Fraktion der CDU/CSU, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die Ampel-Koalition im Jahr 2023 das Ziel der Begrenzung aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen hat, was als Signal für eine weniger restriktive Zuwanderungspolitik gewertet wurde. Dies geschah während einer schweren Migrationskrise, in der 2023 über 350.000 Asylanträge gestellt wurden. Der Entwurf sieht die Notwendigkeit, die vorherige Rechtslage wiederherzustellen, um die Integrationskapazitäten nicht zu überlasten.
Kosten: Durch die Beendigung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten reduzieren sich Kosten beim Bund und bei den Ländern, jedoch wird die Höhe nicht näher beziffert. Es entstehen keine Einnahmen.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er auf die aktuellen Herausforderungen der Migrationspolitik reagiert und die Integrationskapazitäten in Deutschland als weitgehend erschöpft betrachtet werden. Der Entwurf sieht keine Alternativen vor und ist mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht vereinbar.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zusammengefasst:
- Im Aufenthaltsgesetz wird der Begriff "Begrenzung" zur Zuwanderungssteuerung hinzugefügt, um eine restriktivere Handhabung zu fördern.
- Die Möglichkeit des Familiennachzugs für bis zu 1.000 Personen pro Monat zu subsidiär Schutzberechtigten wird abgeschafft; ein solcher Nachzug wird nicht mehr gewährt.
- Die Bundespolizei erhält erweiterte Zuständigkeiten für aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei unerlaubt aufhältigen, ausreisepflichtigen Ausländern ohne Duldung oder mit Duldung wegen fehlender Reisedokumente, sofern die notwendigen Reisedokumente innerhalb von sechs Monaten beschafft werden können.
- Die Bundespolizei muss das Einvernehmen mit der zuständigen Ausländerbehörde herstellen, kann aber unaufschiebbare Maßnahmen treffen, wenn das Einvernehmen nicht sofort möglich ist.
- Die Zuständigkeit der Bundespolizei ist auf maximal sechs Monate begrenzt und endet, wenn die Abschiebung in diesem Zeitraum nicht gelingt oder Hindernisse auftreten. Danach übernimmt wieder die bisher zuständige Aufenthaltsbehörde.
Eingang im Bundestag: | 09.09.2024 |
Erste Beratung: | 12.09.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/12804 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/13648 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Inneres und Heimat | 12.09.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 23.09.2024 | Anhörung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 25.09.2024 | Tagesordnung Tagesordnung Änderung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 09.10.2024 | Tagesordnung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 16.10.2024 | Tagesordnung Tagesordnung |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 06.11.2024 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Auswärtige Ausschuss, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/12804 sowie der Anträge auf Drucksachen 20/12835 und 20/12961. Dies erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD sowie der Gruppe BSW.
Änderungen: Keine Änderungen wurden in den Gesetzentwurf eingefügt.
Begründung: Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass bereits Maßnahmen zur Senkung der Zuwanderungszahlen ergriffen wurden und die Bundesregierung keineswegs tatenlos sei. Es sei auf europäischer Ebene zu einer Einigung über ein gemeinsames Asylsystem gekommen. Die Union blendet aus ihrer langen Regierungszeit Erfahrungen aus und fördert durch ihren Vorschlag ein Klima des Hasses.
Statements der Fraktionen:
- Die SPD betont die Verantwortung der Union aus ihrer langen Regierungszeit und die Erfolge der aktuellen Bundesregierung in der Migrationspolitik.
- Die CDU/CSU verweist auf kommunikative Fehler der Vergangenheit und die Notwendigkeit von Begrenzung, kritisiert die aktuelle Abkehr der Ampelkoalition.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die Vorschläge der Union als populistisch und verfassungswidrig.
- Die FDP warnte vor falschen Signalen durch die Unionsvorschläge und betont die Notwendigkeit einer rechtskonformen Asylpolitik.
- Die AfD erkennt die Vorschläge der Union als nicht weitreichend genug, kritisiert aber deren Umsetzbarkeit.
- Die Linke sieht die Vorschläge der Union als rechte Rhetorik, die in den verfassungswidrigen Bereich hineinragt.
„Keine Angaben“ für Punkte, die nicht im Text erwähnt werden.