„Mit dem Gesetz soll die im Zuge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 gegründete Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 1. Januar 2026 aufgelöst werden. Im Jahr 2018 wurden bereits wesentliche Aufgaben der FMSA auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH verlagert; die FMSA ist seither noch für die Aufsicht über die beiden bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten zuständig, die für Portfolien der ehemaligen WestLB und der ehemaligen Hypo Real Estate errichtet wurden.
Mit fortschreitender Abwicklung der Portfolien ist die Aufrechterhaltung dieser Struktur verwaltungsökonomisch nicht mehr sinnvoll. Die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten soll künftig direkt durch das Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen werden. Alle übrigen Aufgaben, Rechte und Pflichten der FMSA sowie das noch verbliebene Personal sollen auf die Finanzagentur übergehen.“