Gesetz zur Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Offizieller Titel: | Gesetz zur Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung |
Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 03.01.2025 |
Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Eingegangen |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Diese Maßnahme soll die Effizienz steigern und die Zuständigkeiten im Bereich Finanzmarktstabilisierung abschließend regeln und vereinfachen. Die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten wird direkt dem Bundesministerium der Finanzen übertragen. Alle anderen Aufgaben, Rechte und Pflichten gehen auf die Finanzagentur als Rechtsnachfolgerin der FMSA über. Der Gesetzentwurf kommt von der Bundesregierung, und das Bundesministerium der Finanzen ist federführend zuständig.
Hintergrund:
Die FMSA wurde 2008 nach der Finanzkrise errichtet und hat seitdem bedeutende Umstrukturierungen durchlaufen. Mit dem 2018 in Kraft getretenen FMSA-Neuordnungsgesetz wurden große Teile der FMSA in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Finanzagentur eingegliedert. Die aktuelle Struktur ist nicht mehr verwaltungsökonomisch sinnvoll, da die FMSA nur noch sieben Personen beschäftigt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben infolge der Durchführung des Gesetzes. Es werden jährliche Kosten von 200.000 Euro eingespart. Der einmalige Erfüllungsaufwand bei der Finanzagentur beträgt geschätzte 24.700 Euro bzw. 50 Personentage. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Keine Angaben über das Inkrafttreten des Gesetzes sind im Text enthalten. Daher kann angenommen werden, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf scheint nicht als eilbedürftig dargestellt zu sein. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da es sich um eine einmalige und abschließende Regelung handelt. Der Entwurf steht im Einklang mit der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und unterstützt das UN-Nachhaltigkeitsziel, dauerhaftes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Es gibt keine gleichstellungsrelevanten Aspekte im Entwurf.
Maßnahmen
1. Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA):
- Die Aufgaben und Befugnisse der FMSA werden auf die Finanzagentur übertragen, außer sie gehen an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über.
- Alle bisherigen Rechte, Pflichten, Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse der FMSA gehen auf die Finanzagentur über.
2. Neuregelung der Aufsicht über Abwicklungsanstalten:
- Das BMF übernimmt die Rechtsaufsicht und Zuständigkeit für die Statuten der Abwicklungsanstalten.
- Die Finanzagentur übernimmt Koordinations- und Überwachungsaufgaben, einschließlich der Zustimmung zu Leitungspersonen und der Genehmigung von Abwicklungsplänen.
3. Übertragung von Verwaltungsfunktionen:
- Aufgaben bezüglich der Teilnahme an Sitzungen von Aufsichtsorganen gehen von der FMSA auf die Finanzagentur über.
4. Streichung überflüssiger Regelungen:
- Zahlreiche Verweise auf die FMSA werden gestrichen, da sie nach der Auflösung gegenstandslos sind.
5. Veränderung der Entscheidungsprozesse:
- Künftige Entscheidungen über Garantieübernahmen und Errichtung von Abwicklungsanstalten übernimmt das BMF nach Anhörung der Finanzagentur.
6. Neuregelungen zur Vermögensverwaltung:
- Die Kosten für von der Finanzagentur übernommene Aufgaben werden den Abwicklungsanstalten in Rechnung gestellt.
7. Regelung des Personalübergangs:
- Der Übergang von Mitarbeitern der FMSA auf die Finanzagentur erfolgt zum 1. Januar 2026.
8. Anpassungen bei Informationsweitergabe:
- Eine Befreiung von Verschwiegenheitspflichten wird für den Informationsaustausch im Rahmen der Finanzmarktstabilisierungsaufgaben gewährt.
9. Schlussbestimmungen:
- Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft; die Anstalt wird damit aufgelöst.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Datum erster Entwurf: | 09.09.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 11.12.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit dem Gesetz soll die im Zuge der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 gegründete Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 1. Januar 2026 aufgelöst werden. Im Jahr 2018 wurden bereits wesentliche Aufgaben der FMSA auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH verlagert; die FMSA ist seither noch für die Aufsicht über die beiden bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten zuständig, die für Portfolien der ehemaligen WestLB und der ehemaligen Hypo Real Estate errichtet wurden.
Mit fortschreitender Abwicklung der Portfolien ist die Aufrechterhaltung dieser Struktur verwaltungsökonomisch nicht mehr sinnvoll. Die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten soll künftig direkt durch das Bundesministerium der Finanzen wahrgenommen werden. Alle übrigen Aufgaben, Rechte und Pflichten der FMSA sowie das noch verbliebene Personal sollen auf die Finanzagentur übergehen.“
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 1/25 |
Eingang im Bundesrat: | 03.01.2025 |
Status Bundesrat: | Eingegangen |