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Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:30.12.2024
Drucksache:20/12978 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14302 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Es ist noch kein Gesetzestext vorhanden.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.09.2024
Erste Beratung:10.10.2024
Abstimmung:19.12.2024
Drucksache:20/12978 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14302 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss13.11.2024Anhörung
Rechtsausschuss18.12.2024Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 12.11.2024 im Ausschuss für Recht statt.

Stärkung der Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts 
Sachverständige drängen auf Stärkung des Verfassungsgerichts 
Ulrich Karpenstein (Deutscher Anwaltverein, benannt von der SPD-Fraktion) lobte die Vorschläge als richtig und wichtig, da sie Lücken schließen und Vorsorge gegen Court Packing und obstruktive Sperrminoritäten schaffen. Er wies jedoch auf die offene Flanke im einfachgesetzlich geregelten Prozessrecht hin.
Professor Ferdinand Kirchhof (ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, benannt von Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass Änderungen im Prozessrecht das Gericht lahmlegen könnten und schlug vor, Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur mit Zustimmung der Länderkammer zu ermöglichen.
Robert Seegmüller (Richter am Bundesverwaltungsgericht, benannt von der CDU/CSU-Fraktion) äußerte Skepsis gegenüber der Zustimmungspflicht des Bundesrats und hielt den Entwurf für geeignet, die Unabhängigkeit des Gerichts zu sichern. Er lehnte die Festschreibung einer Zweidrittel-Mehrheit in der Verfassung ab.
Professorin Sophie Schöneberger (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, benannt von der SPD-Fraktion) sprach sich für die Festschreibung der Zweidrittel-Mehrheit aus, um dystopische Szenarien zu vermeiden, und empfahl, den Ersatzwahlmechanismus in der Verfassung zu verankern.
Professor Hansjörg Huber (Hochschule Zittau/Görlitz, benannt von der AfD-Fraktion) kritisierte den Gesetzentwurf als Oppositionsschwächungsgesetz und forderte die Beibehaltung der Sperrminorität bei der Richterwahl.
Professor Karsten Schneider (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, benannt von der CDU/CSU-Fraktion) betonte, dass die Öffnungsklausel für den Ersatzwahlmechanismus die Zweidrittel-Mehrheit stabilisieren werde und eine abschreckende Wirkung auf Blockaden habe.
Professorin Paulina Starski (Universität Freiburg, benannt von der FDP-Fraktion) hob hervor, dass der Zerfall des Verfassungsstaates oft mit der Entmachtung der Verfassungsgerichte beginne und dass die vorgeschlagenen Änderungen einen resilienzsteigernden Effekt haben werden. Sie betonte die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für die Resilienz.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Rechtsausschuss (6. Ausschuss) hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat mitberaten. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses lautet, die Gesetzentwürfe auf Drucksache 20/12977 und 20/12978 in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie die Gruppe Die Linke haben dieser Empfehlung zugestimmt. Es gibt keinen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Keine Angaben zu Änderungen am Gesetzentwurf. Beide Entwürfe wurden in unveränderter Fassung angenommen. Kein Trojaner erkennbar, da keine fremden Änderungen eingeführt wurden. 
 
Begründung: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zielt darauf ab, die Stellung des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan deutlicher auszuprägen und auf die Verfassungsebene zu heben. Der Entwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes nutzt die Öffnungsklausel, um einen Mechanismus gegen Blockadesituationen bei Richterwahlen zu schaffen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Wichtigkeit, das Bundesverfassungsgericht als starkes Verfassungsorgan zu gestalten und Manipulationen zu verhindern. Der Änderungsantrag der AfD wird als Versuch gesehen, das Gericht zu schwächen. 
- SPD: Möchte das Bundesverfassungsgericht stärken, ohne Angst vor der AfD. Die Zustimmung des Bundesrates zu Gesetzesänderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz wird derzeit als nicht notwendig erachtet, behält sich jedoch Anpassungen vor. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Findet es sinnvoll, Änderungen beim Wahlmechanismus vom Bundesrat abhängig zu machen, ist aber bereit, Kompromisse einzugehen und schätzt den gefundenen breiten Konsens. 
- FDP: Schätzt die Verdienste des Bundesverfassungsgerichts und sieht die Stärkung des Gerichts als notwendig. Der Vorwurf eines Kartells wird abgelehnt.  
- AfD: Kritisiert die Beteiligung am Prozess und die angebliche Aufteilung des Bundesverfassungsgerichts unter sogenannten „Kartellparteien“. Fraktion fordert Transparenz und Gleichbehandlung. 
- Die Linke: Unterstützt die Entwürfe und sieht Angriffe auf das Bundesverfassungsgericht als problematisch an. Fordert Schutz des Gerichts und ein starkes Maßnahmenpaket.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Abstimmung:20.12.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt