Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und die Einführung eines neuen Wehrdienstes, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu verbessern. Der Entwurf zielt darauf ab, das Potenzial an Reservistinnen und Reservisten zu erhöhen und ein besseres Lagebild über die Eignung und Bereitschaft für den Dienst in den Streitkräften zu schaffen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf wird vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage in Europa durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die Notwendigkeit einer verbesserten Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland eingebracht. Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt, aber die Strukturen für eine Wehrerfassung sind weggefallen, was ein umfassendes Lagebild erschwert.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben von 101 Millionen Euro im Jahr 2025, 150 Millionen Euro im Jahr 2026, 193 Millionen Euro im Jahr 2027 und 320 Millionen Euro im Jahr 2028. Diese Ausgaben werden im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze gegenfinanziert. Für die Länder und Kommunen entstehen keine signifikanten zusätzlichen Kosten, da bestehende Strukturen genutzt werden. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes. Es ist anzunehmen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges: Der Entwurf enthält keine Alternativen und wird als notwendig erachtet, um den gestiegenen sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine Evaluierung der Auswirkungen auf die Personalstärke und den Bestand an Reservistinnen und Reservisten ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Erweiterung der Geltung von Vorschriften: Bestimmte Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes gelten nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
- Bereitschaftserklärung: Wehrpflichtige, die nach dem 31. Dezember 2006 geboren sind, müssen eine Bereitschaftserklärung abgeben, um ein aktuelles Lagebild zu erhalten.
- Befreiung vom Wehrdienst: Erweiterung der Möglichkeiten zur Befreiung vom Wehrdienst auf den Bundesfreiwilligendienst von mindestens sechs Monaten.
- Neugestaltung der Wehrerfassung: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übernimmt die Erfassung der Wehrpflichtigen von den Meldebehörden.
- Datenverarbeitung: Einführung von Regelungen zur Verarbeitung und Aktualisierung der personenbezogenen Daten der Wehrpflichtigen.
- Neuer Basiswehrdienst: Einführung eines Basiswehrdienstes mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, der auf freiwilliger Basis geleistet werden kann.
- Fragebogen zur Bereitschaftserklärung: Verpflichtende Abgabe eines Fragebogens durch Wehrpflichtige, um Daten über Eignung und Bereitschaft zu sammeln.
- Bußgelder bei Nichtabgabe: Einführung von Bußgeldern für Wehrpflichtige, die der Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung nicht nachkommen.
- Datenübermittlung: Anpassung der Datenübermittlung durch Meldebehörden zur Unterstützung der Wehrerfassung.
- Erweiterung des Berufsförderungsdienstes: Basiswehrdienst Leistende können bis zu zwei Jahre nach Dienstzeitende an Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wehrerfassung zu modernisieren, die Wehrpflicht effektiver durchzusetzen und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu stärken.
Stellungnahmen:
Stellungnahme des Bundesrates:
1. Sicherheitsbedrohung durch Russland: Der Bundesrat stellt fest, dass Russland durch den Bruch von Kernprinzipien des Völkerrechts, wie Souveränität und territoriale Integrität, die europäische Friedensordnung gefährdet. Russland wird als größte Bedrohung für die Sicherheit in Europa angesehen.
2. Verteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung überein, dass Deutschland sich auf die neue Bedrohungslage einstellen muss und Verteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden sollte.
3. Berücksichtigung des Zivilschutzes: Der Bundesrat fordert, dass bei der Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und der Einführung eines neuen Wehrdienstes auch der Zivilschutz berücksichtigt wird. Dies umfasst die Einbeziehung von Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen.
Gegenäußerung der Bundesregierung:
1. Übereinstimmung mit dem Bundesrat: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates bezüglich der Bedrohung durch Russland und der Notwendigkeit, Verteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen.
2. Zivilschutz nicht im aktuellen Gesetzentwurf: Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung des Zivilschutzes an, weist jedoch darauf hin, dass dies nicht Teil des aktuellen Gesetzentwurfs ist. Der Entwurf zielt darauf ab, das Potenzial an Reservistinnen und Reservisten zu erhöhen und ein besseres Lagebild über die Eignung und Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in den Streitkräften zu erhalten.