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Abkommen mit Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

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Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.11.2024
Drucksache:20/13960 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Abwehr von Bedrohungen, die durch die missbräuchliche Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für luftverkehrsfremde Zwecke ausgehen. Dies wird durch ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich ermöglicht, das den rechtlichen Rahmen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit schafft. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf stützt sich auf ein Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen Deutschland und Österreich. Dieses Abkommen bildet die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zur Bewältigung von nichtmilitärischen Bedrohungen aus der Luft. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Die Verwaltung wird nicht mit zusätzlichen Kosten belastet, da der Austausch von Informationen über bereits etablierte Leitungen erfolgt. Die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen sind vorab nicht bezifferbar, da sie anlassbezogen anfallen. Einnahmen werden durch das Gesetz nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf enthält keine Angaben zu einer besonderen Eilbedürftigkeit. Der Austausch von Informationen und die grenzüberschreitende Durchführung von Maßnahmen sind zentrale Aspekte der Zusammenarbeit. Das Abkommen kann bei bewaffneten Konflikten oder Krisen vorübergehend ausgesetzt werden.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Drucksache:20/13960 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:500/24
Eingang im Bundesrat:11.10.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Status Bundesrat:Beraten
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