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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Abwehr von Bedrohungen, die durch die missbräuchliche Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für luftverkehrsfremde Zwecke ausgehen. Dies wird durch ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich ermöglicht, das den rechtlichen Rahmen für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit schafft. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Verteidigung.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf stützt sich auf ein Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen Deutschland und Österreich. Dieses Abkommen bildet die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zur Bewältigung von nichtmilitärischen Bedrohungen aus der Luft.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Die Verwaltung wird nicht mit zusätzlichen Kosten belastet, da der Austausch von Informationen über bereits etablierte Leitungen erfolgt. Die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen sind vorab nicht bezifferbar, da sie anlassbezogen anfallen. Einnahmen werden durch das Gesetz nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sonstiges:
Der Entwurf enthält keine Angaben zu einer besonderen Eilbedürftigkeit. Der Austausch von Informationen und die grenzüberschreitende Durchführung von Maßnahmen sind zentrale Aspekte der Zusammenarbeit. Das Abkommen kann bei bewaffneten Konflikten oder Krisen vorübergehend ausgesetzt werden.