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Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden
Initiator:CDU/CSU
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:10.10.2024
Drucksache:20/13217 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir sind der Auffassung, auch Inhaber tierärztlicher Praxen und deren Angestellte sollten mit in den erweiterten Schutzbereich von § 115 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46374

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.10.2024
Erste Beratung:10.10.2024
Drucksache:20/13217 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Rechtsausschuss14.10.2024Tagesordnung