Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden
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Basics
| Offizieller Titel: | Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden |
| Initiator: | CDU/CSU |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 10.10.2024 |
| Drucksache: | 20/13217 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Einträge im Lobbyregister
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir sind der Auffassung, auch Inhaber tierärztlicher Praxen und deren Angestellte sollten mit in den erweiterten Schutzbereich von § 115 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden.
Lobbyregister-Nr.: R001326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46374
Beratungsverlauf im Bundestag
| Eingang im Bundestag: | 08.10.2024 |
| Erste Beratung: | 10.10.2024 |
| Drucksache: | 20/13217 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Rechtsausschuss | 14.10.2024 | Tagesordnung |
Weiterführende Links