Anpassung an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Offizieller Titel: | Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) |
Initiator: | Bundesministerium für Inneres und Heimat |
Status: | Im Bundestag eingegangen |
Letzte Änderung: | 27.11.2024 |
Drucksache: | 20/13963 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Zusammenfassung nicht möglich
Datum erster Entwurf: | 11.10.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 06.11.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist der Schlüssel, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und die irreguläre Migration zu begrenzen. Von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität wird Deutschland als Zielstaat von irregulärer Sekundärmigration deutlich profitieren. Die Anpassungen des Europäischen Rechts werden weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben; dort sind die Verfahren den neuen Vorgaben anzupassen. Um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen, ist die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte erforderlich.
Aufgrund des unionsrechtlichen Verbots, Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot), müssen entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte sehen zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. Ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Als Zielstaat irregulärer Sekundärmigration sind für Deutschland insbesondere die umfassende Registrierung nach der Eurodac-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wichtig. Die Einführung des Asylgrenzverfahrens stellt eine Neuerung im Vergleich zum bisherigen System dar, die eine besonders schnelle Durchführung von Asylverfahren bei denjenigen Personen ermöglicht, bei denen die Zuerkennung von Schutz unwahrscheinlich ist. Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland landseitig nicht über EU-Außengrenzen verfügt, sind die Verfahren für die luft- und seeseitigen EU-Außengrenzen einzuführen.
Zur Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform sind insbesondere das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz sowie das Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen; andere Gesetze sind punktuell von Änderungen betroffen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.“
Amnesty International äußert sich kritisch zum GEAS-Anpassungsgesetz, das die größte Änderung der deutschen Asyl- und Migrationsgesetzgebung seit 1993 darstellt. Der Entwurf wird als unzureichend für den Schutz der Menschenrechte und rechtsstaatlichen Standards in Deutschland angesehen. Besonders hervorgehoben werden die Themen Grenzverfahren, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Inhaftierung, sowie die Bestimmungen zu sicheren Drittstaaten und Herkunftsländern. Amnesty fordert, die menschenrechtlichen Spielräume besser zu nutzen und kritisiert die kurze Frist zur Stellungnahme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.“
Der AWO Bundesverband äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Entwurf wird als größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit 1993 bezeichnet und von zivilgesellschaftlichen Organisationen als erhebliche Verschärfung kritisiert. Die AWO bemängelt, dass menschenrechtliche Spielräume nicht ausreichend genutzt werden. Besonders hervorgehoben werden die unzureichende Beteiligungsfrist, die Eingriffe in Freiheitsrechte und der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen. Die AWO fordert eine bessere gesetzliche Verankerung des Menschenrechtsmonitorings und kritisiert die geplanten Regelungen zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die frühzeitige Umsetzung der durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem veranlassten Anpassungen in das nationale Recht wird begrüßt.“
Die Stellungnahme des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen bezieht sich auf den Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes und des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes. Sie lobt die frühzeitige Umsetzung der Anpassungen an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) im nationalen Recht, was den Rechtsanwendern ermöglicht, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Besonders hervorgehoben werden die Anpassungen in Bezug auf die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Präzisierung von Begriffen wie 'besonders schwere Straftat' und die Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Stellungnahme regt an, in den Entwurfsbegründungen Klarstellungen und Konkretisierungen vorzunehmen, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Den nun vorgelegten Entwürfen der Bundesregierung kann bisher nicht entnommen werden, dass eine lückenlose Sicherstellung von Kinderrechten, allen voran der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Kindeswohl, Rechnung getragen wird.“
Die Stellungnahme kritisiert die geplanten Änderungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) insbesondere in Bezug auf die Rechte und den Schutz von Kindern. Es wird bemängelt, dass wichtige Garantien für Kinder fehlen und das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt wird. Besonders hervorgehoben werden die unzureichende nationale Regelung der Vulnerabilitätsprüfung, die Notwendigkeit einer individuellen und kindgerechten Rechtsberatung sowie die problematischen Regelungen zu Asylverfahren an der Grenze und zur Inhaftnahme von Minderjährigen. Die Stellungnahme fordert eine klare gesetzliche Verankerung von Schutzmechanismen, die den internationalen und europäischen Standards entsprechen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Mit dem neuen Asylpaket wird ein Recht auf unentgeltliche Rechtsberatung für die Antragsteller bereits im Verwaltungsverfahren neu eingeführt. Diese Rechtsberatung muss durch unabhängige Berater erfolgen.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes, das die Umsetzung des Rechts auf unentgeltliche Rechtsauskunft vorsieht. Sie bemängelt, dass die geplante Regelung, bei der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Aufgabe übernehmen soll, nicht den EU-Vorgaben entspricht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Rechtsauskunft als unabhängige, vertrauliche Beratung durch qualifizierte Rechtsberater erfolgen muss, nicht durch die Asylbehörde selbst. Dies würde einen Interessenkonflikt darstellen und den anerkannten Standards für Rechtshilfe nicht genügen. Besonders ausführlich wird die Unterscheidung zwischen Rechtsberatung und Informationsrecht, die Notwendigkeit unabhängiger Berater sowie die Unzulänglichkeiten des BAMF in dieser Rolle thematisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum:
Lobbyregister-Nr.: 25412265365-88 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„In den angeführten Situationen muss die Kommunikation unter Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher sichergestellt werden, damit rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden kann.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Der BDÜ hebt die Bedeutung qualifizierter Dolmetscher in der Behördenkommunikation, insbesondere in Asyl- und Aufenthaltsverfahren, hervor. Er fordert die Sicherstellung der Kommunikation durch qualifizierte Dolmetscher, um rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren. Zudem wird die Notwendigkeit von Sprachmittlung bei Gesundheitskontrollen und die korrekte Bestimmung der Sprache in der Kommunikation mit Ausländern betont. Besonders ausführlich thematisiert werden die Aspekte der Behördenkommunikation, die Rolle der Dolmetscher bei Gesundheitskontrollen und die Sprachbestimmung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Etwaige Verpflichtungen sollen sich ausschließlich an wenige spezifische Seehäfen richten.“
Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V. äußert sich zum GEAS-Anpassungsgesetz, das das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anpassen soll. Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und hebt hervor, dass die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes die Binnenhäfen nicht betreffen sollen. Sie fordern, die Begriffe 'Hafen' und 'Hafenunternehmen' im Gesetz durch 'Seehafen' und 'Seehafenunternehmen' zu ersetzen, um Klarheit zu schaffen, da 'Hafenunternehmen' ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit der Klarstellung der Begriffe, die Ausnahmen für Binnenhäfen und die Forderung nach Rechtssicherheit.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 17.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend aus.“
Die Stellungnahme der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) kritisiert den Referentenentwurf zur Reform des Europäischen Asylsystems. Hauptkritikpunkte sind die unzureichende Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards und die kurzen Beteiligungsfristen für zivilgesellschaftliche Organisationen. Besonders hervorgehoben werden die Identifizierung und Versorgung vulnerabler Personen, die Notwendigkeit eines systematischen Identifizierungsverfahrens und die Kritik an der polizeilichen Zuständigkeit für das Screeningverfahren. Die BAfF fordert eine menschenwürdige Existenzsicherung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Caritasverband steht dieser Regelung äußerst kritisch gegenüber. Eine solche Regelung enthebt die Bestimmung der unionsrechtlichen sicheren Drittstaaten der parlamentarischen Beteiligung und der Kontrolle durch den Bundesrat.“
Der Deutsche Caritasverband äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen im Rahmen des GEAS-Anpassungsgesetzes und des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Komplexität der Rechtsmaterie durch die Verweise auf EU-Normen erhöht wird, was die Anwendung erschwert. Besonders ausführlich wird die Regelung zur unentgeltlichen Rechtsauskunft (§ 12b AsylG-E) diskutiert, die als unnötig erachtet wird, da sie bereits durch das Bundesprogramm zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung abgedeckt ist. Weitere ausführliche Themen sind die Beschränkung des Zugangs zu Asylbewerbern in Hafteinrichtungen (§ 12c AsylG-E) und die Regelungen zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten (§§ 27 und 29b AsylG-E), die ohne Zustimmung des Bundesrats getroffen werden können. Der Verband plädiert für mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei der Bestimmung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewerten die längst überfällige Reform des GEAS und ihre zeitnahe Umsetzung im Grundsatz als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung des Migrationsgeschehens in Europa.“
Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz hebt die Wichtigkeit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hervor, betont jedoch den bestehenden Reformbedarf. Besonders hervorgehoben werden die unzureichende Einbindung der Kommunen, die Notwendigkeit der Vereinfachung und Beschleunigung von Asylverfahren sowie die kritische Sicht auf den Solidaritätsmechanismus, der Deutschlands Aufnahmeanteil nicht weiter erhöhen sollte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Deutsche Städtetag begrüßt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa.“
Der Deutsche Städtetag äußert sich zur geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und den dazugehörigen Anpassungsgesetzen. Die Organisation begrüßt die Reform grundsätzlich als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa, weist jedoch auf die unzureichende Frist für die Stellungnahme und die komplexe Verknüpfung mit EU-Recht hin. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Definitionen und Zuständigkeiten im Asylgesetz, die Einbindung kommunaler Ebenen zur Ermittlung der Aufnahmekapazität sowie die Bedeutung einer nationalen Asyl- und Migrationsmanagementstrategie. Weitere ausführliche Themen sind die unklaren Zuständigkeiten bei der Asylverfahrenshaft und die Auswirkungen der Neuregelungen auf das Arbeitsaufkommen der Ausländerbehörden.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf die unionsrechtlich eingeräumten Spielräume zur Einschränkung der Rechte von Schutzsuchenden weitgehend ausschöpft.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz abgegeben, welches das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anpasst. Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Menschenrechte von Asylsuchenden gefährdet, indem er Asylgrenzverfahren über den verpflichtenden Anwendungsbereich hinaus erlaubt, sichere Herkunftsstaaten ohne parlamentarische Beteiligung bestimmt und das Konzept der sicheren Drittstaaten anwendet, obwohl keine unionsrechtliche Verpflichtung dazu besteht. Besonders hervorgehoben werden die Regelungen zur Freiheitsbeschränkung und Inhaftnahme, die über die unionsrechtlichen Vorgaben hinausgehen und nicht ausreichend Schutzgarantien bieten. Ein weiterer Aspekt ist die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus, dessen Unabhängigkeit gesetzlich festgeschrieben werden sollte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die in § 12b Absatz 1 AsylG-E vorgenommenen Änderungen sind aus unserer Sicht nicht erforderlich.“
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) äußert sich zum Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes, das eine Anpassung des deutschen Asylrechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorsieht. Das DRK kritisiert die kurze Frist zur Stellungnahme und hebt hervor, dass die geplanten Änderungen im § 12b Absatz 1 AsylG-E unnötig sind, da die bestehende behördenunabhängige Asylverfahrensberatung bereits den EU-Vorgaben entspricht. Die Stellungnahme betont die Vorteile der unabhängigen Beratung für Fairness und Effizienz der Asylverfahren und schlägt vor, entweder die Regelung zu streichen oder sie so zu ändern, dass auch die unabhängige Beratung unentgeltliche Rechtsauskunft gewähren kann. Besonders ausführlich wird die Unabhängigkeit der Asylverfahrensberatung, die Notwendigkeit der Anpassung an EU-Vorgaben und die Rolle des DRK als erfahrener Träger thematisiert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.“
Die Diakonie Deutschland äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Entwurf wird als unzureichend angesehen, um menschenrechtliche Standards zu wahren. Besonders hervorgehoben werden die Punkte: die Notwendigkeit einer unentgeltlichen und unabhängigen Rechtsberatung, die Bedeutung des Familienasyls zur Entlastung der Asylverfahren, und die Ablehnung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Dublin-Fällen. Die Stellungnahme fordert eine umfassendere Berücksichtigung von Menschenrechten und eine Anpassung an EU-Richtlinien.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Neue behördliche Anforderungen an die Infrastruktur dürfen in keinem Fall die Stabilität und Zuverlässigkeit des Flughafenbetriebs beeinträchtigen.“
Der Flughafenverband ADV äußert sich zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Hauptpunkte umfassen die Unterstützung der Flughäfen bei Sicherheits- und Grenzsicherungsaufgaben, die Notwendigkeit einer klaren Planung und Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landesbehörden und die Ablehnung neuer behördlicher Anforderungen, die den Flughafenbetrieb beeinträchtigen könnten. Besonders hervorgehoben werden die begrenzten Flächen für Asylbewerberunterkünfte, die Notwendigkeit einer klaren Zuständigkeitsverteilung und die Finanzierung durch staatliche Behörden.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.“
Die Stellungnahme von Handicap International e.V. zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz kritisiert die unzureichende Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht. Besonders hervorgehoben wird die kurze Frist für die Verbändebeteiligung, die mangelnde Umsetzung von Garantien aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie, insbesondere für Menschen mit Behinderung, sowie die umfassende Ausweitung von Haftmöglichkeiten für Asylsuchende. Die Stellungnahme fordert eine vollständige Umsetzung der EU-Grundrechtecharta, der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundgesetzes, um die Rechte von Geflüchteten, insbesondere von Menschen mit Behinderung, zu sichern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Leider müssen wir feststellen, dass die Referentenentwürfe hinter diesen Standards zurückbleiben.“
Die Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz kritisiert die unzureichende Zeit zur Stellungnahme und die Missachtung der im Positionspapier geforderten menschenrechtskonformen Standards. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hebt besonders die unzureichende Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen im Überprüfungsverfahren hervor. Zudem wird die Freiheitsbeschränkung und Inhaftierung von Asylsuchenden ohne ausreichende Alternativen als problematisch angesehen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Forderung nach einem unabhängigen Überwachungsmechanismus zum Schutz der Grundrechte im Überprüfungsverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: R000036 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zunächst möchte die Nationale Stelle positiv hervorheben, dass mehrere ihrer Empfehlungen bzw. Standards umgesetzt wurden. Einige Punkte bleiben aus ihrer Sicht allerdings problematisch.“
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen. Sie begrüßt die Umsetzung einiger ihrer Empfehlungen, sieht jedoch weiterhin problematische Punkte. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, dass Asylverfahrenshaft grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen wird, und dass eine Trennung von Straf- und Untersuchungshaftgefangenen ohne Ausnahmen erfolgen muss. Es wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf nicht klar genug formuliert, dass Organisationen wie die Nationale Stelle unangekündigt Einrichtungen besuchen dürfen. Zudem wird gefordert, dass Informationen sowohl schriftlich als auch mündlich in einer verständlichen Sprache bereitgestellt werden, um Analphabetismus zu berücksichtigen. Schließlich wird betont, dass die Inhaftnahme von Minderjährigen oder besonders vulnerablen Personen in Abschiebungshaft ausgeschlossen werden sollte.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht.“
Die Stellungnahme von PRO ASYL kritisiert den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Gesetzesentwurf wird als die bedeutendste Änderung seit dem Asylkompromiss von 1993 bezeichnet und als Verschärfung des europäischen Asylrechts angesehen, die den Schutz von Flüchtlingen gefährdet. PRO ASYL bemängelt, dass der Gesetzentwurf die menschenrechtlichen Spielräume nicht nutzt und verfassungsrechtliche sowie menschenrechtliche Bedenken bestehen, insbesondere hinsichtlich der Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen und des Freiheitsentzugs. Besonders hervorgehoben werden die problematische Ausweitung der sicheren Staatenkonzepte, die massive Ausweitung von Freiheitseinschränkungen und die harten Regelungen im Außengrenzverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf enthält zwar einige positive Ansätze, die jedoch hinter den kinderrechtlichen Anforderungen zurückbleiben und den EU-Rechtsrahmen an vielen Stellen restriktiv umsetzen.“
UNICEF Deutschland äußert sich kritisch zum Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes und GEAS Anpassungsfolgegesetzes, die das deutsche Asylrecht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anpassen sollen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Änderungen Kinderrechte nicht ausreichend berücksichtigen und zu Schutzlücken führen könnten. Besonders betont werden die unzureichende Berücksichtigung des Kindeswohls, die Komplexität der Gesetzesänderungen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit sowie die unklaren Regelungen für die Vulnerabilitätsprüfung von Kindern im Asylverfahren.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Stattdessen sollten Gesetzgebungen menschenrechtsorientiert und rechtsstaatlich sein und politische und ökonomische Maßnahmen ergriffen werden, um die Ursachen von Flucht wirksam zu bekämpfen.“
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie bemängelt insbesondere die zu kurzen Fristen für Stellungnahmen, die eine sachgerechte politische Diskussion erschweren. Die VDJ kritisiert, dass die Reform wesentliche Probleme des europäischen Asylsystems nicht löst, sondern verschärft. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die fehlende Einführung eines Grundrechtsmonitorings, 2. Die geplante Beschränkung des Zugangs zu Hafteinrichtungen und Grenzübergangsstellen, und 3. Die Möglichkeit der Bundesregierung, die Liste sicherer Herkunfts- und Drittstaaten ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 21.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Eingang im Bundestag: | 27.11.2024 |
Drucksache: | 20/13963 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 552/24 |
Eingang im Bundesrat: | 08.11.2024 |
Erster Durchgang: | 22.11.2024 |