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Gesetz zur Änderung des Eisenbahngesetzes

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Initiator:CDU/CSU
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:17.10.2024
Drucksache:20/13358 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.10.2024
Erste Beratung:17.10.2024
Drucksache:20/13358 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss13.11.2024Anhörung
Verkehrsausschuss02.12.2024Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 02.12.2024 im Ausschuss für Verkehr statt.

Expertenstreit um die Entwidmung von Bahnliegenschaften 
Joachim Berends, Vorstand der Bentheimer Eisenbahn AG, sprach sich für den Beibehalt der aktuell geltenden Regelung aus. Er betonte die Wichtigkeit, Bahngrundstücke vor Zweckentfremdung zu schützen, um zukünftige Kapazitätserweiterungen und Streckenreaktivierungen sicherzustellen. Entwidmungen sollten vermieden werden, um die Realisierung solcher Planungen nicht zu gefährden.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, argumentierte für eine Abwägung zwischen Schieneninfrastruktur und Wohnungsbaubedarf. Sie kritisierte, dass das EBA derzeit immer das überragende öffentliche Interesse am Erhalt der Bahnflächen priorisiere, was zu Verzögerungen bei Bauprojekten führe.
Dirk Flege, Geschäftsführer des Vereins Allianz pro Schiene, befürwortete die strengeren Maßstäbe für die Zweckentfremdung von Bahngrundstücken. Er betonte, dass die Freistellung weiterhin möglich sei, jedoch eine sorgfältige Abwägung der Interessen erforderlich sei.
Professor Urs Kramer von der Universität Passau stellte klar, dass kein absolutes Entwidmungsverbot existiere. Er betonte, dass andere überragende öffentliche Interessen berücksichtigt werden könnten, jedoch nicht jedes Interesse ausreiche.
Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, kritisierte die Blockade von Stadtentwicklungsprojekten durch die AEG-Änderung. Er argumentierte, dass Wohnungsbau kein überragendes öffentliches Interesse darstelle, obwohl es wünschenswert wäre.
Peter Pätzold, Stuttgarter Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, beklagte die Auswirkungen der verschärften Freistellungspraxis auf Projekte wie Stuttgart Rosenstein. Er betonte die langjährige Planung und das Vertrauen auf die Freistellungsmöglichkeit.
Werner Sauerborn, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, kritisierte den Gesetzentwurf der Unionsfraktion als Rückkehr zur fatalen Praxis der Entwidmungen. Er warnte vor den negativen Auswirkungen auf nachhaltige Verkehrsstrategien.
Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg, forderte eine Korrektur des Gesetzes, um die Nutzung freiwerdender Bahnflächen für städtebauliche Zwecke zu ermöglichen. Er kritisierte die aktuelle Gesetzeslage als Fehler, der korrigiert werden müsse.