Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore
Offizieller Titel: | Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) |
Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz |
Status: | Vom Kabinett beschlossen |
Letzte Änderung: | 21.11.2024 |
Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Datum erster Entwurf: | 15.10.2024 |
Datum Kabinettsbeschluss: | 13.11.2024 |
Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„ Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie z.B. uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.
Der Gesetzentwurf bietet erstmalig gesetzliche Regelungen u.a. für
- Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen,
- eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, welches als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer ausgestaltet ist und mit den Beteiligten an
- innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und die angemessene Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren,
- regulatorisches Lernen in Reallaboren,
- eine Berichtspflicht des BMWK an den Bundestag.“
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Drucksache im BR: | 582/24 |
Eingang im Bundesrat: | 21.11.2024 |