Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore
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| Offizieller Titel: | Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG) |
| Initiator: | BMWK |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 20.12.2024 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 20/14198 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: |
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Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und die Förderung des regulatorischen Lernens. Dies soll durch die Schaffung eines neuen Stammgesetzes erreicht werden, das Reallabore als Instrument der Innovationsförderung stärkt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf erwähnt, dass die hohe Geschwindigkeit von Innovationsprozessen regulatorische Herausforderungen mit sich bringt. Oftmals fehlen Erfahrungen und Erkenntnisse über die Wirkungen von Innovationen, was zu Rechtsunsicherheiten führt. Reallabore sollen helfen, diese Unsicherheiten zu überwinden. Der Entwurf steht im Kontext der UN-Agenda 2030 und zielt auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 9 und 16 ab.
Kosten: Für den Bundeshaushalt entstehen keine laufenden Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 2.680.165 Euro wird erwartet, wovon 2.679.488 Euro auf den Bund und etwa 677 Euro auf die Länder entfallen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten: Keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten werden gemacht, daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf wird als besonders eilbedürftig betrachtet und wurde dem Bundesrat entsprechend zugeleitet. Ein Reallabore-Innovationsportal soll eingerichtet werden, um die praktische Umsetzung von Reallaboren zu erleichtern. Der Entwurf sieht eine Befristung bestimmter Regelungen vor, die nach einer Evaluierung des Pilotbetriebs möglicherweise angepasst werden.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Förderung von Innovationen: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung innovativer Technologien in Reallaboren, um rechtliche Anpassungen zu beschleunigen und die Skalierung erfolgreicher Innovationen zu unterstützen.
- Regulatorisches Lernen: Verbesserung und Beschleunigung des Lernprozesses, um den Rechtsrahmen basierend auf Erkenntnissen aus Reallaboren anzupassen. Evaluationen sind entscheidend für spätere gesetzliche Anpassungen.
- Wissenstransfer: Schaffung klarer Strukturen für den Wissenstransfer durch ein zentrales Reallabore-Innovationsportal, um Informationen effektiv zu sammeln und weiterzugeben.
- Beratung und Vernetzung: Verbesserung der Beratung und Vernetzung durch das Reallabore-Innovationsportal, um rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren und Synergien zwischen verschiedenen Akteuren zu fördern.
- Reallabore-Innovationsportal: Einrichtung eines digitalen Portals zur Unterstützung der Umsetzung von Reallaboren und des regulatorischen Lernens, mit Fokus auf Beratung, Informationsvermittlung und Vernetzung.
- Genehmigungspraxis: Einführung von Grundsätzen für eine einfachere Genehmigung, Befristung und Verlängerung von Reallaboren, um die Erprobung von Innovationen zu erleichtern.
- Pilotbetrieb: Das Reallabore-Innovationsportal wird zunächst im Rahmen eines vierjährigen Pilotbetriebs getestet, um die Auswirkungen auf Innovationstransfer und regulatorisches Lernen zu evaluieren.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit Deutschlands zu stärken, indem sie die Erprobung und Implementierung neuer Technologien erleichtern und den rechtlichen Rahmen dynamisch anpassen.
| Datum erster Entwurf: | 15.10.2024 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 13.11.2024 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„ Der Gesetzentwurf soll die Bedeutung von Reallaboren als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens unterstreichen und eine stärkere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Innovationsbereichen durch Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ermöglichen. Adressiert werden bei der praktischen Nutzung von Reallaboren oftmals identifizierte Hürden wie z.B. uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung der an Reallaboren beteiligten Akteure sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen.
Der Gesetzentwurf bietet erstmalig gesetzliche Regelungen u.a. für
- Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen,
- eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, welches als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer ausgestaltet ist und mit den Beteiligten an
- innovationsfreundliche Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und die angemessene Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren,
- regulatorisches Lernen in Reallaboren,
- eine Berichtspflicht des BMWK an den Bundestag.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert die gesetzliche Verankerung von Begleit- und Transferforschung, die Einführung eines Mechanismus zur Überführung von Forschungserkenntnissen in den legislativen Prozess, die Förderung der Normungs- und Standardisierungsarbeit, eine zentrale Anlaufstelle für juristische Fragen, die Nutzung von Experimentierklauseln, strategische Partnerschaften für transparente Evaluierungskriterien sowie klare Haftungsregelungen und Konzepte für Transfer und Skalierung in Reallaboren.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer fordert gezielte Maßnahmen zur Förderung technologischer Innovationen, die zur Unterstützung, Vereinfachung und Automatisierung von Arbeitsprozessen beitragen, sowie einen verstärkten translationalen Ansatz in der Innovationsförderung.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für die Industrieintegration, Standardisierung und langfristige Förderung von Quantentechnologien ein. Reallabore und internationale Kooperationen sind maßgeblich, ebenso Normen und Standards, um das Thema langfristig entscheidend mitzugestalten.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für die Stärkung von Datenräumen und -infrastruktur, 5G/6G-Forschung, KI-Infrastrukturen sowie zukunftsweisende Produktionssysteme wie Robotik oder das Industrial Metaverse ein.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für eine Anpassung der Mobilität an neue technische Möglichkeiten und gesellschaftliche Erwartungen ein, insb. die Verbesserung der aktuell zerfaserten Finanzierung, Demografie und Treibhausgasreduktion. Zentrale Aspekte für den erfolgreichen Umbau bilden vernetzte und automatisierte Mobilität, moderne Ansätze im Transport- und Logistikbereich sowie eine nachhaltige Produktion in der Automobilindustrie.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Fraunhofer setzt sich für eine Stärkung der Cyberresilienz des digitalen Wirtschaftsstandorts Deutschland durch eine starke angewandte Cybersicherheits- und Cyberresilienz-Forschung ein. Hierzu zählt ein systematischer Kompetenzaufbau von Know-how, die Stärkung von Security-Testing-Technologien sowie die Etablierung von modernen Cybersicherheitsinfrastrukturen beispielsweise durch Open-Source-Vertrauensanker.
Lobbyregister-Nr.: R001203 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52588
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Reallabore-Gesetz soll zeitnah umgesetzt werden. Ermöglicht Nutzung von Experimentierklauseln und einheitliche Regelung auf Landes- und Bundesebene. Kontinuierliche Evaluierung der Reallabore mit geeigneten Indikatoren von Beginn an, ggf. Weiterentwicklung.
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800
| Eingang im Bundestag: | 13.12.2024 |
| Drucksache: | 20/14198 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 582/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 21.11.2024 |
| Erster Durchgang: | 20.12.2024 |
| Status Bundesrat: | Beraten |