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Gesetz zur Modernisierung des Strafrechts

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Der Entwurf liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:BMJ
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:16.10.2024
Entwurf PDF:Download Entwurf
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Hinweis:16.10.2024: Ein Referententwurf soll der LTO vorliegen.  
23.11.2023: Eckpunktepapier veröfffentlicht
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:16.10.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, das Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. Dabei soll ein Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz gelegt werden. Dieser Auftrag ist Ausdruck einer liberalen, evidenzbasierten Strafrechtspolitik, die das Strafrecht als Ultima Ratio begreift. Das Bundesministerium der Justiz hat auch unter Berücksichtigung der Fachliteratur und der Rechtspraxis eine Reihe von Delikten identifiziert, die aufgehoben oder angepasst werden sollen.“

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