Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the shortcodes-ultimate domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the insert-headers-and-footers domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain neve wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /usr/www/users/klockf/btzusfas/wp-includes/functions.php on line 6114
BTZusFas: 5. Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
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5. Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:23.10.2024
Entwurf PDF:Download Referentenentwurf
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:23.10.2024
Datum Kabinettsbeschluss:
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„In Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer soll der Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit eingeführt werden.  
Zudem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden.  
 
Die Änderungen zur Stärkung der Berufsaufsicht beruhen auf Erkenntnissen im Rahmen der von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) oder der Wirtschaftsprüferkammer  
durchgeführten berufsaufsichtlichen Verfahren. Die Ermittlungsverfahren sollen zukünftig noch effektiver und transparenter gestaltet werden.  
Aus den Erfahrungen der bei der Wirtschaftsprüferkammer angesiedelten Kommission für Qualitätskontrolle mit der Qualitätskontrolle bei Wirtschafsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ergeben sich Änderungen, um die Effektivität und Qualität der Qualitätskontrolle weiter zu verbessern. Die Transparenz über die Ergebnisse einer von der APAS bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die Jahresabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, durchgeführten Inspektion soll durch die Einführung einer Informationsmöglichkeit der APAS an Unternehmen von öffentlichem Interesse bzgl. Inspektionsergebnissen gesteigert werden.  
 
Der Entwurf enthält darüber hinaus gesetzliche Klarstellungen, redaktionelle Korrekturen sowie verschiedene Verbesserungen mit lediglich geringfügigen Auswirkungen.“

Weiterführende Links