Gesetz zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung (Londoner Protokoll)
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| Offizieller Titel: | Gesetz zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) |
| Initiator: | BMUV |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 20.12.2024 |
| Drucksache: | 20/13992 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Hinweis: | Zu diesem Vorhaben wurde noch kein Dokument veröffentlicht. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation der Entschließungen LP.3(4) und LP.5(14) zu schaffen, um den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresuntergrund zu ermöglichen. Dies soll zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beitragen, indem schwer vermeidbare Emissionen durch Carbon Capture and Storage (CCS) abgefangen und gespeichert werden können. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, und das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf das Londoner Protokoll, welches Maßnahmen zur Reduzierung der Meeresverschmutzung durch Abfälle enthält. Änderungen des Artikels 6 sollen den Export von CO2-Strömen ermöglichen, wenn geeignete Speicherkapazitäten im Meeresuntergrund vorhanden sind. Diese Änderungen sind Teil der internationalen Bemühungen, CO2-Emissionen zu verringern und die Klimaänderungen zu bekämpfen. Ein wichtiger Bezugspunkt ist das Pariser Klimaabkommen, und der Gesetzentwurf passt in die nationale Carbon Management-Strategie.
Kosten:
Es sind keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt, Länder oder die Wirtschaft zu erwarten. Der Gesetzentwurf verursacht keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand, und es sind keine Auswirkungen auf das Preisniveau ersichtlich.
Inkrafttreten:
Es wird kein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten genannt. Folglich kann angenommen werden, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf ist besonders eilbedürftig, um der Bundesregierung zu ermöglichen, schnell bilaterale Abkommen für den CO2-Export abzuschließen. Dies wird als notwendig angesehen, um die Klimaziele besser zu erreichen und den Anforderungen des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) gerecht zu werden.
| Datum erster Entwurf: | |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 06.11.2024 |
Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Explizite Zulassung von CO2-Exporten zur Offshore-Speicherung in Drittstaaten, auch vor Abschluss der Protokollratifikation, unter der Bedingung bilateraler Vereinbarungen, Genehmigungsverfahren für Offshore-CO2-Speicherung vereinfachen und beschleunigen, Rechtsgrundlage für den Aufbau von CO2-Hubs und maritimen Umschlagplätzen schaffen
Lobbyregister-Nr.: R007305 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52828
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Gesetz zur Ratifizierung des London Protokolls (Artikel 6) schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Transport und die Speicherung von Kohlendioxid (CO2).
Lobbyregister-Nr.: R003859 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 37783
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist es von Bedeutung, die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau einer CO2-Wertschöpfungskette zu schaffen. Ein Gesetz zur Ratifizierung des London Protokolls schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Transport und die Speicherung von CO2.
Lobbyregister-Nr.: R000784 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51592
| Eingang im Bundestag: | 02.12.2024 |
| Drucksache: | 20/13992 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 561/24 |
| Eingang im Bundesrat: | 08.11.2024 |
| Erster Durchgang: | 20.12.2024 |
| Status Bundesrat: | Beraten |