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Gesetz zum Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung ihrer Satzung

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Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:28.01.2025
Drucksache:20/13949 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14311 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Antrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) zustimmen kann, Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung zu ändern. Die Änderung sieht vor, die Gearing Ratio als feste Kennzahl zu streichen und die zukünftige Festlegung durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats vorzusehen. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Die Gearing Ratio der EIB beschränkt derzeit das Aktivgeschäft der Bank auf 250 Prozent des Eigenkapitals. 2021 wurde ein Expertenpanel von den G20 beauftragt, die Kapitaleffizienz multilateraler Entwicklungsbanken (MDBs) zu überprüfen. Eine Empfehlung war, solche Kennzahlen zu entfernen, um flexibler auf Finanzierungsbedarfe reagieren zu können. Der Strategiefahrplan der EIB für 2024 bis 2027, der am 21. Juni 2024 verabschiedet wurde, beinhaltet vorgeschlagene Änderungen, einschließlich der Anhebung der Gearing Ratio auf 290 Prozent. 
 
Kosten:  
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es werden weder zusätzliche Einnahmen erwartet noch ist ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung vorgesehen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Daher wird angenommen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Es gibt keine Alternativen zum vorgeschlagenen Entwurf. Das Gesetz ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Der Gesetzentwurf ist weder besonders eilbedürftig noch sind Befristung oder Evaluierung vorgesehen. Es gibt keine Auswirkungen auf das Preisniveau, Verbraucher oder gleichstellungspolitische Aspekte. 
 
Maßnahmen 
 
- Ermächtigung zur Zustimmung: Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung für die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Änderung der Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB). 
 
- Änderung der Gearing Ratio: Die Obergrenze der Gearing Ratio der EIB wird von 250 Prozent auf 290 Prozent angehoben. Dies soll der EIB ermöglichen, ihre Finanzierungskapazitäten zu erweitern und flexibler auf Finanzierungsbedarfe zu reagieren. 
 
- Streichung satzungsmäßiger Limite: Folge der CAF-Überprüfung ist die Empfehlung, feste finanzielle Limite aus den Satzungen multilateraler Entwicklungsbanken zu streichen, um den Leitungsorganen mehr Befugnis über Risikomanagement- und Verschuldungskennzahlen zu geben. 
 
- Strategiefahrplan 2024-2027: Der neue Strategie-Fahrplan der EIB-Gruppe sieht vor, den Fokus auf Investitionen zu legen, die Europas Produktivität und sozialen, territorialen Zusammenhalt stärken. Darüber hinaus wird ein besonderer Schwerpunkt auf Klimaschutz, Frieden, Sicherheit und strategische Autonomie gelegt. 
 
- Genehmigung durch den Rat der Gouverneure: Alle Maßnahmen, insbesondere die Änderung der Gearing Ratio, bedürfen der einstimmigen Genehmigung durch den Rat der Gouverneure der EIB. Dies wurde am 21. Juni 2024 beschlossen, jedoch unterliegt die Änderung der Gearing Ratio weiterhin der formellen Genehmigung. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Abstimmung:19.12.2024
Drucksache:20/13949 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:20/14311 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union18.12.2024Tagesordnung
Finanzausschuss18.12.2024Tagesordnung
Haushaltsausschuss18.12.2024Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf: Der Finanzausschuss hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Haushaltsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet auf Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zugestimmt. Die Fraktion der AfD und die Gruppe Die Linke haben gegen die Empfehlung gestimmt. Es gibt keinen Entschließungsantrag. 
 
Änderungen: Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf eingefügt. Die Änderungen betreffen den ursprünglichen Gesetzentwurf und beinhalten die Einfügung eines Zustimmungsvorbehalts des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags (Artikel 2). 
 
Begründung: Die wesentlichen Inhalte der Begründung umfassen die Flexibilisierung des Verfahrens zur Anpassung der Gearing Ratio der EIB, um die finanzielle Effizienz zu erhöhen und angemessene Kapitalpuffer zu wahren. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betont die Notwendigkeit, die Zustimmung des Haushaltsausschusses bei Änderungen der Gearing Ratio sicherzustellen, um eine stärkere Beteiligung des Deutschen Bundestages zu ermöglichen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- Die Koalitionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstreichen die Bedeutung der EIB für Europa als Finanzierungsinstrument und betonen ihren Einfluss durch den deutschen Anteil. Sie sehen die Maßnahmen als notwendig an, um die Handlungsfähigkeit der EIB zu verbessern. 
- Die CDU/CSU unterstützt die Pläne als Teil eines größeren Prozesses zur Erweiterung der Ausleihekapazitäten bei den multilateralen Entwicklungsbanken und betont das Einstimmigkeitsprinzip im EIB-Gouverneursrat. 
- Die FDP betont, dass das Gesetz nicht nur eine technische Anpassung sei, sondern auch das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages wahre. 
- Die AfD sieht Parallelen zur ESM-Entscheidung von 2012 und äußert Bedenken wegen der erhöhten Risiken und möglichen Haftungen. Sie lehnt den Gesetzentwurf ab, begrüßt jedoch den Zustimmungsvorbehalt des Haushaltsausschusses. 
- Die Gruppe Die Linke kritisiert, dass sich der Deutsche Bundestag durch das Gesetz selbst schwäche und lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab, stimmt aber dem Änderungsantrag zu.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:560/24
Eingang im Bundesrat:08.11.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Abstimmung:20.12.2024
Status Bundesrat:Zugestimmt