Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die innerstaatlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Antrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) zustimmen kann, Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung zu ändern. Die Änderung sieht vor, die Gearing Ratio als feste Kennzahl zu streichen und die zukünftige Festlegung durch einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats vorzusehen. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, und das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Die Gearing Ratio der EIB beschränkt derzeit das Aktivgeschäft der Bank auf 250 Prozent des Eigenkapitals. 2021 wurde ein Expertenpanel von den G20 beauftragt, die Kapitaleffizienz multilateraler Entwicklungsbanken (MDBs) zu überprüfen. Eine Empfehlung war, solche Kennzahlen zu entfernen, um flexibler auf Finanzierungsbedarfe reagieren zu können. Der Strategiefahrplan der EIB für 2024 bis 2027, der am 21. Juni 2024 verabschiedet wurde, beinhaltet vorgeschlagene Änderungen, einschließlich der Anhebung der Gearing Ratio auf 290 Prozent.
Kosten:
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es werden weder zusätzliche Einnahmen erwartet noch ist ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung vorgesehen.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Daher wird angenommen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Es gibt keine Alternativen zum vorgeschlagenen Entwurf. Das Gesetz ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Der Gesetzentwurf ist weder besonders eilbedürftig noch sind Befristung oder Evaluierung vorgesehen. Es gibt keine Auswirkungen auf das Preisniveau, Verbraucher oder gleichstellungspolitische Aspekte.
Maßnahmen
- Ermächtigung zur Zustimmung: Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung für die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Änderung der Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB).
- Änderung der Gearing Ratio: Die Obergrenze der Gearing Ratio der EIB wird von 250 Prozent auf 290 Prozent angehoben. Dies soll der EIB ermöglichen, ihre Finanzierungskapazitäten zu erweitern und flexibler auf Finanzierungsbedarfe zu reagieren.
- Streichung satzungsmäßiger Limite: Folge der CAF-Überprüfung ist die Empfehlung, feste finanzielle Limite aus den Satzungen multilateraler Entwicklungsbanken zu streichen, um den Leitungsorganen mehr Befugnis über Risikomanagement- und Verschuldungskennzahlen zu geben.
- Strategiefahrplan 2024-2027: Der neue Strategie-Fahrplan der EIB-Gruppe sieht vor, den Fokus auf Investitionen zu legen, die Europas Produktivität und sozialen, territorialen Zusammenhalt stärken. Darüber hinaus wird ein besonderer Schwerpunkt auf Klimaschutz, Frieden, Sicherheit und strategische Autonomie gelegt.
- Genehmigung durch den Rat der Gouverneure: Alle Maßnahmen, insbesondere die Änderung der Gearing Ratio, bedürfen der einstimmigen Genehmigung durch den Rat der Gouverneure der EIB. Dies wurde am 21. Juni 2024 beschlossen, jedoch unterliegt die Änderung der Gearing Ratio weiterhin der formellen Genehmigung.
Stellungnahmen
Keine Angaben.