Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes |
Initiator: | CDU/CSU |
Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
Letzte Änderung: | 25.02.2025 |
Drucksache: | 20/13615 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14776 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |
Trojanercheck: |
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 4 Einträge zu Drucksache 20/13615 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDEW begrüßt den Vorstoß zur Verlängerung des KWKG. Entscheidend ist, dass die Verlängerung größtmögliche Rechtssicherheit bietet, beihilferechtlich sicher ausgestaltet ist und an die vorhandene beihilferechtliche Genehmigung bis Ende 2026 anknüpft. Der BDEW hat zusammen mit dem VKU einen Vorschlag für eine praxistaugliche und rechtssichere KWKG-Verlängerung unterbreitet, die auf der Formulierungshilfe der Bundesregierung aufbaut. In der neuen Legislaturperiode gilt es, den Investitionsrahmen für die KWK langfristig mit einer deutlich über 2030 hinausgehenden Perspektive zukunftsfähig auszugestalten und in den Kapazitätsmarkt einzubetten.
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52017
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
Lobbyregister-Nr.: R001232 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52096
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Abfällen und Altholz leistet einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung. Das Regelwerk hierfür ist in der Vergangenheit mehrfach geändert worden, insb. zur Umsetzung von immer wieder überarbeitetem Unionsrecht. Darüber hinaus liefern Strategiepapiere der Bundesregierung wechselnde Indikationen bzgl. der zukünftig möglichen Ausgestaltung der Regeln. Wir verfolgen das Ziel, dass der Gesetzgeber verlässliche und klare Bedingungen definiert, unter denen langfristig Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von Abfällen und Altholz weiterhin stattfinden kann und der erneuerbaren Wärme mindestens gleichgestellt ist.
Lobbyregister-Nr.: R001232 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52096
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus
Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52800
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52852
Eingang im Bundestag: | 05.11.2024 |
Erste Beratung: | 05.12.2024 |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Drucksache: | 20/13615 (PDF-Download) |
Beschlussempfehlung: | 20/14776 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
---|---|---|
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union | 29.01.2025 | Ergänzung |
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 18.12.2024 | Anhörungsbeschluss |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 15.01.2025 | Anhörung |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Haushaltsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Wirtschaftsausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Beschlussempfehlung beschlossen. Mitberatend waren der Haushaltsausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Beschlussempfehlung: Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, während die Fraktion der FDP sich enthielt. Es gibt keinen Entschließungsantrag.
Änderungen: Es wurden Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf das ursprüngliche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beziehen. Diese beinhalten unter anderem die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791/EU, die Anpassung der Förderung von Wärme- und Kältenetzen an EU-Vorgaben und die Einführung von Übergangsregelungen. Es handelt sich nicht um Änderungen an anderen Gesetzen, sodass kein Trojaner vorliegt.
Begründung: Die Begründung der Änderungen umfasst die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes zu verlängern, um einen Ausbaustopp zu vermeiden. Zudem werden Anpassungen an EU-Vorgaben und die Einführung von Übergangsregelungen als erforderlich angesehen.
Statements der Fraktionen:
- SPD: Unterstützt die Verlängerung des KWKG und die Anpassung von Definitionen, insbesondere die Änderung von industrieller zu unvermeidbarer Abwärme.
- CDU/CSU: Begrüßt die Beendigung der Unsicherheit für Stakeholder und kritisiert den Einfluss der EU-Kommission auf Details der deutschen Energiepolitik.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betont die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für die Energieversorgung und die Schaffung von Planungssicherheit.
- FDP: Unterstützt die Verlängerung, kritisiert jedoch die Übererfüllung von Europarecht und die daraus resultierende Komplexität.
- AfD: Erkennt den Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung, lehnt jedoch EU-Einmischung und dauerhafte Subventionen ab.
- Die Linke: Sieht KWK-Anlagen als ideale Ergänzung zu erneuerbaren Energien und befürwortet die Änderungen, hätte jedoch einen Konflikt mit der EU gesucht.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der vorgeschlagenen Änderungen am Gesetzentwurf:
- Änderung der Kurzbezeichnung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) zu KWKG 2025.
- Anpassung der Definitionen und Anforderungen an hocheffiziente KWK gemäß der neuen Energieeffizienzrichtlinie, einschließlich einer Höchstemissionsgrenze für CO2.
- Ersetzung des Begriffs "industrielle Abwärme" durch "unvermeidbare Abwärme", was die Fördermöglichkeiten für Wärmenetze erweitert.
- Einführung einer Legaldefinition für Wärme aus erneuerbaren Energien zur Stärkung der Fernwärmenetzförderung.
- Anpassung beihilferechtlicher Regelungen, um Anlagen mit Inbetriebnahme nach 2026 zu berücksichtigen.
- Streichung der Rückausnahme von Sanktionen für kleine KWK-Anlagen, um stärkere Anreize zur Reaktion auf Strompreissignale zu setzen.
- Einführung eines Kohleersatzbonus für bestimmte KWK-Anlagen, die Kohle durch andere Brennstoffe ersetzen.
- Aktualisierung von Verweisen auf EU-Richtlinien und Aufhebung beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalte für große KWK-Anlagen.
- Klarstellung, dass der Standortwechsel einer KWK-Anlage einer Änderungsgenehmigung bedarf.
- Anpassung der Förderbedingungen für Wärme- und Kältenetze an EU-Vorgaben, einschließlich einer Erhöhung der Fördergrenze.
- Einführung von Übergangsregelungen für bestehende Anlagen und Netze, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden.
- Vereinfachung von Meldepflichten und Bürokratieabbau bei der Fortschrittsmitteilung für KWK-Systeme.
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Abstimmung: | 31.01.2025 |
Status Bundesrat: | Zugestimmt |