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Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Im Bundestag eingegangen, im Bundesrat bereits beraten
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)
Initiator:BKM
Status:Im Bundestag eingegangen
(1. Beratung geplant für kommende Sitzungswoche)
Letzte Änderung:27.11.2024
Drucksache:20/13952 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, um eine modernere und zukunftsorientierte Struktur zu schaffen. Dies soll durch eine Umstrukturierung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen erreicht werden, um effizientere Entscheidungswege und mehr Autonomie für die einzelnen Einrichtungen zu schaffen. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, federführend ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf ist eine Antwort auf ein Gutachten des Wissenschaftsrats von 2020, das der Stiftung erhebliche strukturelle Defizite bescheinigte. Diese Probleme resultierten unter anderem aus ineffizienten Entscheidungswegen und unklaren Zuständigkeiten. Ein Reformprozess, initiiert von einer Reformkommission und beschlossen vom Stiftungsrat, lieferte die Grundlage für die Maßnahmen des Entwurfs. Die Stiftung wurde ursprünglich 1957 gegründet, um den preußischen Kulturbesitz zentral zu verwalten und zu erhalten. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch die Reform jährliche Zuschüsse von mindestens 12 Millionen Euro. Diese sollen im neuen Finanzierungsabkommen festgelegt werden. Mehrbelastungen des Bundes sollen innerhalb des bestehenden Budgets durch Prioritätensetzung ausgeglichen werden. Einnahmen werden keine explizit erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Es wird keine konkrete Angabe zum Inkrafttreten gemacht. Daher kann angenommen werden, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf greift auch moderne Herausforderungen auf, wie den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Er sieht erhebliche strukturelle und organisatorische Anpassungen vor, einschließlich einer Erhöhung der Autonomie der Einrichtungen, um Synergieeffekte und spartenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Der Entwurf scheint nicht als besonders eilbedürftig beschrieben zu sein, dennoch wird der Fristablauf zur Stellungnahme mit dem 2. Januar 2025 angegeben. 
 
Maßnahmen 
 
- Stiftungsname und Rechtsform: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bleibt eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie kann ihren Namen durch Beschluss ändern, um die Vielfalt der Sammlungen besser zu repräsentieren. 
 
- Stiftungszweck: Der Zweck der Stiftung wurde modernisiert und klarer definiert. Er beinhaltet Fach- und Forschungsaufgaben im gesamtstaatlichen Interesse. 
 
- Vermögen und Finanzierung:  
- Das Stiftungsvermögen bleibt unverändert.  
- Die Stiftung erhält finanzielle Zuweisungen vom Bund und den Ländern gemäß einem Finanzierungsabkommen. 
- Sie kann Drittmittel annehmen, diese sind jedoch an Bedingungen geknüpft, die den Stiftungszweck nicht gefährden dürfen. 
 
- Satzung: Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat beschlossen wird und die Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfordert. 
 
- Organstruktur:  
- Der Stiftungsrat wird auf neun Mitglieder verkleinert, um effizientere Entscheidungen zu treffen. 
- Einführung eines kollegialen Vorstands, der die Strategie entwickelt und in einrichtungsübergreifenden Angelegenheiten entscheidet. 
- Der Präsident bzw. die Präsidentin hat Entscheidungsbefugnis in personal- und eilbedürftigen Angelegenheiten. 
 
- Beirat: Einführung eines externen Beirats, der über fachübergreifende Themen beraten kann und internationale Mitglieder einbezieht. 
 
- Aufsicht: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien übernimmt die Rechtsaufsicht über die Stiftung. 
 
- Haushalt und Flexibilisierung: Erstellung eines Haushaltsplans, der genehmigt werden muss. Die Stiftung soll flexibler in der internen Finanzverwaltung werden. 
 
- Kulturgüterverwaltung: Die Stiftung bleibt für die Rückführung von Kulturgütern aus dem Zweiten Weltkrieg verantwortlich und kann die Verwaltung einzelner Kulturgüter übertragen. 
 
- Personal:  
- Prinzipiell sollen Mitarbeiter Arbeitnehmer und nicht Beamte sein. 
- Führungspositionen werden in der Regel befristet besetzt. 
- Die Stiftung kann ausnahmsweise Beamtenverhältnisse eingehen, vor allem in Bibliotheken und Archiven. 
 
- Benutzungsordnungen und Gesellschaften: Die Stiftung kann Gebühren erheben und privatrechtliche Gesellschaften gründen, beispielsweise für infrastrukturelle Dienstleistungen. 
 
- Zulegung des Humboldt Forums im Berliner Schloss: Integration des Humboldt Forums in die Stiftung als spartenübergreifende Kultureinrichtung.  
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz modern und effizient zu gestalten, sodass ihre Strukturen und Zuständigkeiten besser zur Vielfalt ihrer Aufgaben passen und eine breitere Kooperation zwischen den Einrichtungen fördern. 
 
Stellungnahmen 
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:27.11.2024
Drucksache:20/13952 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:580/24
Eingang im Bundesrat:21.11.2024
Erster Durchgang:22.11.2024
Weiterführende Links