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Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

+ + + ARCHIV: 20. Wahlperiode + + +

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Initiator:Bundestagsgruppe
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:05.12.2024
Drucksache:20/13775 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland, um die gesetzlichen Regelungen mit dem Verfassungsrecht, internationalen Menschenrechtsstandards und evidenzbasierten medizinischen Erkenntnissen in Einklang zu bringen. Der Entwurf zielt darauf ab, den Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis grundsätzlich rechtmäßig zu stellen und die Kriminalisierung des Abbruchs aufzuheben. Der Entwurf stammt nicht von der Bundesregierung, sondern von einer Gruppe von Abgeordneten, daher ist kein federführendes Ministerium angegeben. 
 
Hintergrund: Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Vorgeschichte der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland, die auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zurückgehen. Diese Entscheidungen haben die derzeitige Rechtslage geprägt, die als widersprüchlich und einschränkend für die Selbstbestimmung Schwangerer kritisiert wird. Der Entwurf orientiert sich an den Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. 
 
Kosten: Der Gesetzentwurf führt zu keinen zusätzlichen Haushaltsausgaben für den Bund, die Länder oder die Gemeinden. Es entstehen keine neuen Erfüllungsaufwände für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung. Auch auf das Preisniveau hat das Gesetz keine Auswirkungen. 
 
Inkrafttreten: Es gibt keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes, daher ist davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist gleichstellungsrelevant und wird als Maßnahme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit angesehen. Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung wurde durchgeführt. Der Entwurf sieht keine Befristung vor und eine Evaluierung wird aufgrund der fehlenden Kostenfolge als nicht erforderlich erachtet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: 
 
- Beratungspflicht: Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss ergebnisoffen sein und umfassende Informationen bieten, ohne vorab festgelegte Zielsetzungen wie die Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft. 
 
- Rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch: Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird neu gefasst, basierend auf der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren und internationalen Standards zur Entkriminalisierung. Der Abbruch auf Verlangen ist bis zur 12. Woche nach Beratung legal. 
 
- Wegfall der Wartefrist: Die Wartefrist nach der Beratung entfällt, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erleichtern. 
 
- Medizinische und kriminologische Indikation: Der Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation bleibt rechtmäßig, und die Frist für die kriminologische Indikation wird auf 15 Wochen verlängert. 
 
- Strafbarkeit: Die Durchführung eines rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs wird bestraft, jedoch bleibt die Schwangere selbst straffrei. 
 
- Kostenübernahme: Die Kosten für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen, sofern die Schwangere keinen Zugang zu diesen Leistungen hat. 
 
- Änderungen im Strafgesetzbuch: Die bisherigen strafrechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch werden gestrichen, und ein neues, straffreies Zugangsverfahren wird eingeführt. Der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren bleibt strafbar.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 10 Einträge zu Drucksache 20/13775 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Aktion Lebensrecht für Alle ALfA e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einsatz für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen des § 218

Lobbyregister-Nr.: R007257 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50516

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.

Lobbyregister-Nr.: R006344 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50271

Bundesverband Lebensrecht e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
§ 218 ff. StGB soll zunächst bestehen bleiben. Das Gesetz soll gemäß eigener Vorgaben im Hinblick auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Beratungsqualität der staatlich anerkannten Beratungsstellen soll überprüft werden. Es soll eine vollständige Abtreibungsstatistik erstellt werden (Meldepflicht). Weitere Studien im Hinblick auf die Motive von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zu einer Abtreibung zu gehen, sollen erstellt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte mit Erkenntnissen aus diesen Punkten sowie der wissenschaftlichen Grundlage der Embryologie soll geführt werden.

Lobbyregister-Nr.: R007171 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46495

Center for Reproductive Rights

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (§§ 2a-15, §§ 19-24), um die obligatorische Beratung abzuschaffen und den Zugang zu freiwilligen, evidenzbasierten Beratungsdiensten zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R007068 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50758

Center for Reproductive Rights

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderung von § 24b SGB V, um den Zugang zu rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen durch Angehörige der Gesundheitsberufe zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R007068 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50758

Center for Reproductive Rights

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aufhebung von § 3 (2) Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Änderung von § 3 (2) Satz 1 durch Ersetzung der Wörter „nicht rechtswidrig“ durch „rechtmäßig“. Damit soll der Zugang zu rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen sichergestellt werden.

Lobbyregister-Nr.: R007068 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50758

Center for Reproductive Rights

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Streichung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch und Aufhebung der Strafbarkeit von Abtreibungen nach §§ 218 - 219b StGB, um die Rechte der Frau zu fördern und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an internationale Menschenrechtsstandards und die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anzupassen. Änderung von § 240 StGB zur Förderung der Rechte von Frauen und zum Schutz vor unfreiwilliger Abtreibung und erzwungener Schwangerschaft. Aufhebung von § 108 Abs. 2 StPO, um den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R007068 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50758

Deutscher Frauenring e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir fordern, dass der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches angenommen wird.

Lobbyregister-Nr.: R003925 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 48362

Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der djb unterstützt den fraktionsübergreifenden, von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit, wie ihn der djb schon lange fordert. Es ist unerlässlich, dass noch in dieser Legislatur über ihn entschieden wird. Der djb appelliert daher an alle Abgeordneten der demokratischen Parteien, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52895

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nach Veröffentlichung des Berichtes der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordert der Paritätische Gesamtverband eine Gesetzesinitiative zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches. Außerdem wird ein Recht auf freiwillige Beratung statt einer Pflichtberatung zum Schwangerschaftsabbruch gefordert. Beides wäre im derzeitigen Schwangerschaftskonfliktgesetz regelbar.

Lobbyregister-Nr.: R002086 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51026

donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.

Lobbyregister-Nr.: R001713 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 51976

Landesverband donum vitae NRW e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Landesverband donum vitae NRW unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf.

Lobbyregister-Nr.: R007147 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 46797

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
§ 218 StGB kriminalisiert ungewollt Schwangere. Die unabhängige Expert*innenkommission hat im April 2025 konstatiert: § 218 StGB verstößt gegen verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Vorschriften. Der VAMV setzt sich dafür ein, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzes zu regeln und den Versorgungsauftrag des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wirksam umzusetzen, um flächendeckend eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Schwangerschaftsabbrüche müssen darüber hinaus Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen durch eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Lobbyregister-Nr.: R002795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52722

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:14.11.2024
Erste Beratung:05.12.2024
Drucksache:20/13775 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales18.12.2024Ergänzung
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend18.12.2024Ergänzung
Ausschuss für Gesundheit18.12.2024Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit29.01.2025Tagesordnung
Rechtsausschuss10.02.2025Anhörung
Rechtsausschuss14.03.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 16.10.2023 im Ausschuss für Rechtsausschuss statt.

Rona Torenz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Forschungsverbundprojekt „ELSA“ an der Hochschule Fulda, unterstützte die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts. Sie betonte, dass die Rechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs Stigmatisierungserfahrungen für ungewollt Schwangere und Ärzte reduzieren könne.  
 
Alicia Baier, Vorstand im Verein Doctors for Choice Germany, erklärte, der Gesetzentwurf sei evidenzbasiert und finde breiten Rückhalt unter Ärzten. Sie argumentierte, dass die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der Verzicht auf Zugangshürden die Gesundheit der Betroffenen verbessere.  
 
Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Sie betonte, dass der Entwurf verfassungskonform sei und die Autonomie und Selbstbestimmung von Frauen stärke.  
 
Professor Matthias David, Gynäkologe am Charité Campus Virchow Klinikum Berlin, widersprach und meinte, dass die Versorgungslage nicht prekär sei. Er hielt eine Frist zwischen Beratung und Abbruch für wichtig.  
 
Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg kritisierte den Entwurf als rechtspolitisch verfehlt. Er sah einen Fehlanreiz für gefährliche Abbrüche außerhalb des regulatorischen Rahmens.  
 
Kristijan Aufiero war auch da.  
 
Professor Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam befand den Entwurf als verfassungsrechtlich zulässig und argumentierte, dass der Gesetzgeber eine eigene Neubewertung vornehmen dürfe.  
 
Professor Karsten Gaede von der Bucerius Law School kritisierte das Bundesverfassungsgericht und meinte, dass das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase nicht mehr zu legitimieren sei.  
 
Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn bezeichnete den Entwurf als radikal und verfassungswidrig. Er sah eine Absenkung des Schutzes des werdenden Lebens.  
 
Professor Frauke Rostalski von der Universität Köln plädierte dafür, den Entwurf nicht weiter zu verfolgen, da sich empirisch und normativ nichts geändert habe.  
 
Professor Liane Wörner von der Universität Konstanz unterstützte den Entwurf und meinte, er hebe die Mängel der aktuellen Rechtslage weitgehend auf und setze internationale Maßgaben um.  
 
Weitere Informationen zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf [bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw07-pa-recht-schwangerschaftsabrueche-1038836).