Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Offizieller Titel: | Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs |
Initiator: | Bundestagsgruppe |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 05.12.2024 |
Drucksache: | 20/13775 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland, um die gesetzlichen Regelungen mit dem Verfassungsrecht, internationalen Menschenrechtsstandards und evidenzbasierten medizinischen Erkenntnissen in Einklang zu bringen. Der Entwurf zielt darauf ab, den Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis grundsätzlich rechtmäßig zu stellen und die Kriminalisierung des Abbruchs aufzuheben. Der Entwurf stammt nicht von der Bundesregierung, sondern von einer Gruppe von Abgeordneten, daher ist kein federführendes Ministerium angegeben.
Hintergrund: Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Vorgeschichte der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland, die auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zurückgehen. Diese Entscheidungen haben die derzeitige Rechtslage geprägt, die als widersprüchlich und einschränkend für die Selbstbestimmung Schwangerer kritisiert wird. Der Entwurf orientiert sich an den Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Kosten: Der Gesetzentwurf führt zu keinen zusätzlichen Haushaltsausgaben für den Bund, die Länder oder die Gemeinden. Es entstehen keine neuen Erfüllungsaufwände für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung. Auch auf das Preisniveau hat das Gesetz keine Auswirkungen.
Inkrafttreten: Es gibt keine spezifischen Angaben zum Inkrafttreten des Gesetzes, daher ist davon auszugehen, dass es am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Der Gesetzentwurf ist gleichstellungsrelevant und wird als Maßnahme zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit angesehen. Eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung wurde durchgeführt. Der Entwurf sieht keine Befristung vor und eine Evaluierung wird aufgrund der fehlenden Kostenfolge als nicht erforderlich erachtet.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes:
- Beratungspflicht: Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss ergebnisoffen sein und umfassende Informationen bieten, ohne vorab festgelegte Zielsetzungen wie die Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft.
- Rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch: Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird neu gefasst, basierend auf der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren und internationalen Standards zur Entkriminalisierung. Der Abbruch auf Verlangen ist bis zur 12. Woche nach Beratung legal.
- Wegfall der Wartefrist: Die Wartefrist nach der Beratung entfällt, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erleichtern.
- Medizinische und kriminologische Indikation: Der Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation bleibt rechtmäßig, und die Frist für die kriminologische Indikation wird auf 15 Wochen verlängert.
- Strafbarkeit: Die Durchführung eines rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs wird bestraft, jedoch bleibt die Schwangere selbst straffrei.
- Kostenübernahme: Die Kosten für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen, sofern die Schwangere keinen Zugang zu diesen Leistungen hat.
- Änderungen im Strafgesetzbuch: Die bisherigen strafrechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch werden gestrichen, und ein neues, straffreies Zugangsverfahren wird eingeführt. Der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren bleibt strafbar.
Eingang im Bundestag: | 14.11.2024 |
Erste Beratung: | 05.12.2024 |
Drucksache: | 20/13775 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Ausschuss für Arbeit und Soziales | 18.12.2024 | Ergänzung |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 18.12.2024 | Ergänzung |
Ausschuss für Gesundheit | 18.12.2024 | Tagesordnung |