Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Offizieller Titel: | Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz) |
Initiator: | FDP |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/14027 (PDF-Download) |
Hinweis: | Für diesen Gesetzentwurf wurde der Referentenentwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge übernommen. |
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Natürlich, ich werde die Informationen entsprechend den vorgegebenen Punkten analysieren und zusammenfassen.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und die Einführung eines Altersvorsorgedepots. Es soll die Attraktivität der privaten Altersvorsorge durch Flexibilität, Transparenz, Renditesteigerung und Kostensenkung erhöht werden. Der Wandel involviert auch die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien sowie die Straffung der Zertifizierungskriterien. Da der Entwurf von Abgeordneten der FDP eingereicht wurde und nicht von der Bundesregierung, ist kein federführendes Ministerium benannt.
Hintergrund: Eine von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge hat Empfehlungen gegeben, auf denen der Gesetzentwurf basiert. Diese Reform ist aufgrund der rückläufigen Zahl privater Altersvorsorgeverträge seit 2018 nötig, bedingt durch die langen Niedrigzinsphasen, hohe Vertragskosten, geringe Flexibilität und Marktintransparenz.
Kosten: Es werden Steuermehreinnahmen von insgesamt circa 415 Millionen Euro jährlich durch die Reform erwartet. Die Regelungen führen zu einem Mehrbedarf von 32.801 Tausend Euro im Haushaltsplan 2024 bis 2028 sowie dauerhaft von insgesamt 4,5 Planstellen. Für die wirtschaftliche Seite entstehen durch Zertifizierungsgebühren Kosten von rund 13 Millionen Euro. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten sind gemacht worden. Deshalb gilt die Annahme, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Eine Evaluierung des Gesetzes soll nach fünf Jahren durchgeführt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Reform ist nicht als eilbedürftig ausgewiesen, hat jedoch erhebliche Relevanz für Altersvorsorgende durch die Verbesserung der Markttransparenz und Flexibilität bei Anbieterwechseln. Eine digitale Vergleichsplattform soll ebenfalls eingeführt werden, um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen.
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Maßnahmen
- Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Riester-Verträge von 2.100 Euro auf 3.500 Euro ab 2025.
- Daten zur Kindergeldzulage werden ab 2024 nicht mehr von Familienkassen, sondern durch den Datenabgleich mit der Bundesagentur für Arbeit ermittelt.
- Einführung eines neuen Systems zur Günstigerprüfung hinsichtlich der Altersvorsorgezulage, Anpassung je nach Wirtschaftlichkeit für den Steuerpflichtigen.
- Bei Selbstnutzung einer geförderten Wohnung gelten bestimmte Beiträge weiterhin als Altersvorsorgebeiträge.
- Abschaffung der Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge für abgelaufene Beitragsjahre nachträglich zu leisten.
- Beibehaltung des bisherigen Mindesteigenbeitrags von 2.100 Euro für Bestandsverträge.
- Einführung beitragsproportionaler Zulagenförderung: 20% Grundzulage, maximal bis zum Höchstbetrag des Eigenbeitrags.
- Einführung eines Bonus für junge Vorsorgende bei Einhaltung der Beitragszahlung, um Anreize für frühzeitige Vorsorge zu schaffen.
- Einführung eines Einmalwahlrechts zwischen Einmalzahlung oder jährlicher Kleinbetragsabfindung bei Betriebsrenten.
- Vereinfachung der Verwaltung von Wohnförderkonten: vereinfachte Entnahme und kürzerer Überwachungszeitraum.
- Einführung einer digitalen Vergleichsplattform zur Stärkung der Markttransparenz in der privaten Altersvorsorge mit Schwerpunkt auf Kosten und Risiken der Verträge.
- Erweiterung der Zulagenberechtigung auf Selbstständige und im Ausland Versicherte, wenn ihre Versicherungsbedingungen vergleichbar sind.
- Flexibilisierung der Produktkategorien in der Altersvorsorge hin zu mehr Chance-Risiko-Optionen für Vorsorgedepots.
- Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Kapitalerhaltungszusagen, um renditeorientierte Anlagen zu fördern.
- Wegfall der Versicherung zusätzlicher Risiken (Erwerbsfähigkeit, Tod) aus Altersvorsorgeverträgen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Im Lobbyregister des Bundestags sind Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden:
- 5 Einträge zu Drucksache 20/14027 (Suche im Lobbyregister aufrufen)
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auf nationaler Ebene kann Deutschland weitergehende Reformen durchsetzen, um das Potenzial der Finanzmärkte gezielt auszuschöpfen, um damit Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Auch auf europäischer Ebene kann Deutschland zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen, indem es die Umsetzung der Vorschläge des Draghi-Berichts und die neue „Spar- und Investitionsunion“ aktiv mitgestaltet. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 skizzieren wir vier zentrale Herausforderungen und geben konkrete Vorschläge zur Bewältigung dieser Aufgaben.
Lobbyregister-Nr.: R001235 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52348
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die BAGSV fordert, dass ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige
zugänglich sein muss.
Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen:
- insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels
bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur
Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge
anzugreifen
- höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus
möglich ist
- Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung
Lobbyregister-Nr.: R003071 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50416
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Besonders positiv hervorzuheben am reformvorhaben ist aus Sicht des BVMW der Wegfall der Garantie und Verrentungspflicht sowie die vereinfachte Struktur durch die beitragsproportionale Förderung. Zudem wird das Produkt durch den Wegfall vieler verwaltungsaufwendiger Aspekte im
Bereich von Wohn-Riester und Risikoabsicherung erheblich verschlankt.
Dennoch sehen wir in vielen Aspekten noch Verbesserungsbedarf. Ein zentraler Punkt ist, dass Selbstständige unbedingt in die private geförderte Altersvorsorge (PGA) einbezogen werden müssen
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 50878
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
Lobbyregister-Nr.: R006795 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 52903
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung eines staatlich gefördertes privaten Altersvorsorgedepot, um dem demographischen Wandel zu begegnen und die Kapitalmarktkultur in Deutschland zu stärken.
Lobbyregister-Nr.: R002125 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 49370
Eingang im Bundestag: | 03.12.2024 |
Erste Beratung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/14027 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Finanzausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |