Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
![Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.](https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/Szenario5.png.pagespeed.ce.KZmGkv9O9B.png)
Offizieller Titel: | Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz) |
Initiator: | FDP |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/14027 (PDF-Download) |
Hinweis: | Für diesen Gesetzentwurf wurde der Referentenentwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge übernommen. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Gesetzentwurfs erstellt.
Natürlich, ich werde die Informationen entsprechend den vorgegebenen Punkten analysieren und zusammenfassen.
Basisinformationen: Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und die Einführung eines Altersvorsorgedepots. Es soll die Attraktivität der privaten Altersvorsorge durch Flexibilität, Transparenz, Renditesteigerung und Kostensenkung erhöht werden. Der Wandel involviert auch die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien sowie die Straffung der Zertifizierungskriterien. Da der Entwurf von Abgeordneten der FDP eingereicht wurde und nicht von der Bundesregierung, ist kein federführendes Ministerium benannt.
Hintergrund: Eine von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge hat Empfehlungen gegeben, auf denen der Gesetzentwurf basiert. Diese Reform ist aufgrund der rückläufigen Zahl privater Altersvorsorgeverträge seit 2018 nötig, bedingt durch die langen Niedrigzinsphasen, hohe Vertragskosten, geringe Flexibilität und Marktintransparenz.
Kosten: Es werden Steuermehreinnahmen von insgesamt circa 415 Millionen Euro jährlich durch die Reform erwartet. Die Regelungen führen zu einem Mehrbedarf von 32.801 Tausend Euro im Haushaltsplan 2024 bis 2028 sowie dauerhaft von insgesamt 4,5 Planstellen. Für die wirtschaftliche Seite entstehen durch Zertifizierungsgebühren Kosten von rund 13 Millionen Euro. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Inkrafttreten: Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten sind gemacht worden. Deshalb gilt die Annahme, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges: Eine Evaluierung des Gesetzes soll nach fünf Jahren durchgeführt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Reform ist nicht als eilbedürftig ausgewiesen, hat jedoch erhebliche Relevanz für Altersvorsorgende durch die Verbesserung der Markttransparenz und Flexibilität bei Anbieterwechseln. Eine digitale Vergleichsplattform soll ebenfalls eingeführt werden, um die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen.
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Maßnahmen
- Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Riester-Verträge von 2.100 Euro auf 3.500 Euro ab 2025.
- Daten zur Kindergeldzulage werden ab 2024 nicht mehr von Familienkassen, sondern durch den Datenabgleich mit der Bundesagentur für Arbeit ermittelt.
- Einführung eines neuen Systems zur Günstigerprüfung hinsichtlich der Altersvorsorgezulage, Anpassung je nach Wirtschaftlichkeit für den Steuerpflichtigen.
- Bei Selbstnutzung einer geförderten Wohnung gelten bestimmte Beiträge weiterhin als Altersvorsorgebeiträge.
- Abschaffung der Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge für abgelaufene Beitragsjahre nachträglich zu leisten.
- Beibehaltung des bisherigen Mindesteigenbeitrags von 2.100 Euro für Bestandsverträge.
- Einführung beitragsproportionaler Zulagenförderung: 20% Grundzulage, maximal bis zum Höchstbetrag des Eigenbeitrags.
- Einführung eines Bonus für junge Vorsorgende bei Einhaltung der Beitragszahlung, um Anreize für frühzeitige Vorsorge zu schaffen.
- Einführung eines Einmalwahlrechts zwischen Einmalzahlung oder jährlicher Kleinbetragsabfindung bei Betriebsrenten.
- Vereinfachung der Verwaltung von Wohnförderkonten: vereinfachte Entnahme und kürzerer Überwachungszeitraum.
- Einführung einer digitalen Vergleichsplattform zur Stärkung der Markttransparenz in der privaten Altersvorsorge mit Schwerpunkt auf Kosten und Risiken der Verträge.
- Erweiterung der Zulagenberechtigung auf Selbstständige und im Ausland Versicherte, wenn ihre Versicherungsbedingungen vergleichbar sind.
- Flexibilisierung der Produktkategorien in der Altersvorsorge hin zu mehr Chance-Risiko-Optionen für Vorsorgedepots.
- Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Kapitalerhaltungszusagen, um renditeorientierte Anlagen zu fördern.
- Wegfall der Versicherung zusätzlicher Risiken (Erwerbsfähigkeit, Tod) aus Altersvorsorgeverträgen.
Stellungnahmen
Keine Angaben.
Eingang im Bundestag: | 03.12.2024 |
Erste Beratung: | 04.12.2024 |
Drucksache: | 20/14027 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
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Finanzausschuss | 29.01.2025 | Tagesordnung |